10 Gründe für die Vermietung mit uns
Diese Seite listet die wesentlichen Gründe auf, die für die Vermittlung über einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen. Es wird immer wichtiger, dass Sie sich an ein erfahrenes Büro vor Ort wenden, da dieses den Markt am besten kennt und in der Regel nur auf eine langfristige Kundenbeziehung Wert legt.
1. Sichere Ermittlung der Marktmiete
Sie möchten weder Ihren Mieter übervorteilen noch ihre Rendite aus dem Auge verlieren. Was ist zu viel – was zu wenig? Ist eine Staffelmiete zulässig? – Ein IVD-Makler kennt die Marktmiete grundsätzlich genau. Damit ist gewährleistet, dass Sie den optimalen Mix aus Rendite und Mieterzufriedenheit erhalten. Zudem achtet Ihr Makler auf die rechtlichen Vorgaben der Mietpreisbremse, damit Ihnen keine gesetzlichen Probleme entstehen.
2. Optimale Präsentation Ihrer Immobilie
Sie möchten bonitätsstarke und zuverlässige Mieter? Dann müssen Sie Ihren Interessentenkreis auch mit professionellen Exposés und hochwertigen Inseraten ansprechen. Ihr IVD-Makler bereitet Ihre Immobilie professionell auf. Dazu gehören erstklassige Fotos, saubere Grundrisse und vollständige Unterlagen.
3. Professionelle Werbung
Um den optimalen Mieter zu finden, ist es häufig nicht ausreichend, die Immobilie in nur einem Medium zu inserieren. Ihr Makler verfügt über viel Vermarktungserfahrung, kennt die besten Internetplattfor- men sowie die relevantesten Printpublikationen und kann darüber hinaus auf ihm vorliegende Mieteranfragen zurückgreifen.
4. Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises
Für grundsätzlich jede Immobilie muss der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis vorliegen. Die darin enthaltenen Informationen müssen in den Inseraten übernommen werden. Fehlt der Energieausweis, unterstützt Sie Ihr IVD-Makler bei der Beschaffung und Erfüllung der Pflichten nach der Energieeinsparverordnung – oftmals kostengünstiger und immer unkomplizierter als in Eigenregie. Er achtet auch darauf, dass alle relevanten Angaben im Inserat enthalten sind. Fehlerhafte Anzeigen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Zudem handelt der Eigentümer grundsätzlich ordnungswidrig, wenn er bei der Besichtigung keinen Energieausweis vorlegt.
5. Durchführung der Besichtigungen
Gerade die interessantesten Mieter sind häufig beruflich zeitlich gebunden. Oft ist es daher schwierig, Vormieter und Mietinteressent terminlich unter einen Hut zu bringen. Der professionelle Immobilien Makler übernimmt gerne die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen – bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Bereits im Vorfeld werden die Interessenten qualifiziert. Bei der Besichtigung zeigt ein Immobilien Makler nicht nur die Immobile, sondern prüft auch den Interessenten im persönlichen Gespräch. Bei guten Maklern werden keine Massenbesichtigungen durchgeführt, da man bei einer Massenbesichtigung nicht den richtigen Mieter finden kann.
6. Bonitätsprüfung
Aus den Personen, die nach der Besichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung bekunden, stellt der Immobilien Makler eine Vorauswahl zusammen. Grundlage bildet nicht nur die Mieterselbstauskunft, sondern auch die obligatorische Bonitätsprüfung bei der Credit Reform etc., damit Sie die höchstmögliche Sicherheit erhalten, nicht an einen Mietnomaden zu geraten.
7. Vorbereitung des Mietvertrages
Welche Klauseln sind zulässig? Der Bundesgerichtshof überarbeitet zum Beispiel ständig seine Rechtsprechung zu den sogenannten Schönheitsreparaturen. IVD-Makler haben Zugriff auf die neuesten Formularmietverträge. In den Grenzen des Rechtsdienstleistungs- gesetzes unterstützt Sie ihr Makler bei der Vorbereitung des Miet- vertrags. Auch die sauber und gewissenhaft dokumentierte Übergabe der Wohnung gehört zu den Dienstleistungen Ihres IVD-Maklers. Zudem hat der Makler Zeugenstatus bei der Wohnungsübergabe, falls es im Nachgang doch einmal zu Meinungsdifferenzen kommt.
8. Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters
Der Immobilien Makler übernimmt zudem die wichtige Pufferfunktion zwischen Ihnen und den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind. Damit ist gewährleistet, dass Sie nach der Vermietung nicht noch durch weitere unliebsame Anrufe belästigt werden.
9. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr
Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines Gewerbebetriebes erzielt, können die Ausgaben für einen Makler als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die finanzielle Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.
10. Freizeitgewinn
Eine Gesellschaft wird durch Arbeitsteilung erfolgreich. Jeder übernimmt den Part, für den er ausgebildet ist und den er am besten kann. Ihr IVD-Makler kennt den Immobilienmarkt und die Akteure. Warum wollen Sie Ihre knappe Freizeit für die Vermietung opfern, wenn das Ergebnis am Ende selten so gut ist wie beim Profi?