Darum sollten Sie nur einen Makler beauftragen
Viele Immobilienverkäufer glauben, es steigere den Erfolg, möglichst viele Makler gleichzeitig für die Vermarktung ihres Objektes zu engagieren. Sie wollen nicht nur einen Makler beauftragen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass auch beim Immobilienverkauf das berühmte Sprichwort gilt: Zu viele Köche verderben den Brei. Mehrere Makler führen nicht automatisch zum schnelleren Erfolg. Im Gegenteil, in der Regel ist es sinnvoller, nur einen Makler zu beauftragen.
Der Makler besorgt verkaufsrelevante Unterlagen wie den Energieausweis, sorgt dafür, dass die Immobilie durch gute Fotos und zusätzliche Tools wie 360-Grad-Rundgänge gut präsentiert wird und erstellt ein ansprechendes Exposé.
All diese und noch weitere Aufgaben brauchen viel Zeit und Expertise. Für den Makler ist es dementsprechend ein Risikogeschäft, so viel Aufwand in ein Projekt zu investieren, das am Ende vielleicht gar keinen Gewinn bringt. Professionelle Makler regeln alle Konditionen der Zusammenarbeit mit dem Verkäufer daher in einem Maklervertrag.
Es gibt verschiedene Arten, einen Vertrag mit einem Immobilienmakler abzuschließen. Formvorschriften bestehen nicht. Verträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wobei die Schriftform beim Maklerauftrag generell zu empfehlen ist, um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden. Grundsätzlich unterscheidet man beim Wohnimmobilienvertrag zwischen drei Auftragsformen: dem Allgemeinauftrag, dem einfachen Alleinauftrag und dem qualifizierten Alleinauftrag.
Einfacher Maklervertrag
Bei einem einfachen Maklervertrag reicht es aus, wenn der Immobilienverkäufer dem Makler eine einfache mündliche oder schriftliche Erlaubnis erteilt, sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen. Bei dieser Vertragsvariante verpflichtet sich der Eigentümer zu nichts und kann seine Immobilie auch selbst am Markt anbieten oder weitere Makler parallel formlos beauftragen. Im Falle, dass er seine Immobilie selber verkauft, schuldet er dem Makler keine Courtage bzw. Maklerprovision.
Einfacher Alleinauftrag
Beim einfachen Alleinauftrag engagiert der Verkäufer einen einzigen Makler mit der Immobilienvermarktung. Gleichzeitig behält sich der Eigentümer das Recht vor, seine Immobilie selbst zu bewerben und zu verkaufen, was die Erfolgswahrscheinlichkeit des Maklers mindert. Mit dem einfachen Alleinauftrag verpflichtet sich den Makler zu Bemühungen, um den gewünschten Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen.
Qualifizierter Alleinauftrag
Bei der dritten und häufigsten Vertragsform, dem qualifizierte Alleinauftrag, besteht eine individuelle Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Makler. In diesem Vertrag wird vereinbart, dass das Objekt nur exklusiv über den beauftragten Makler verkauft wird. Es erfolgt keine eigenständige Vermittlung des Verkaufsobjektes durch den Eigentümer. Mit dieser Vertragsform sichert sich der Eigentümer auch die höchste Motivation des Maklers zu, da die Provision im Erfolgsfall garantiert ist.
Sichern Sie den guten Ruf Ihrer Immobilie
Auch wenn es ungewöhnlich klingt: Selbst eine Immobilie hat einen Ruf zu verlieren. Bieten mehrere Makler ein und dieselbe Immobilie gleichzeitig an, so erscheint das den Interessenten in der Regel merkwürdig. Beim Lesen von Immobilienanzeigen fragen sie sich: „Warum wird dieses Objekt mehrfach und von verschiedenen Maklern angeboten? Musste der Verkäufer mehrere Makler beauftragen, weil mit der Immobilie ‚etwas faul‘ ist?“ Oft ist der Interessent unsicher, an welchen Makler er sich wenden soll, um weitere Informationen zur Immobilie zu erhalten. Verwirrend ist außerdem, dass die Immobilie natürlich von jedem Makler individuell beschrieben und dargestellt wird. Verunsicherung ist aber eine schlechte Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Verkauf.
Wenn mehrere Makler aktiv sind, gestaltet sich der Verkauf oft schwieriger und zeitraubender. Im schlimmsten Fall verkauft sich die Immobilie wegen Unsicherheit und Zeitverzögerung gar unter Wert. Ist hingegen nur ein einziger Makler aktiv, wird dieser dafür sorgen, dass solche Fehlleistungen vermieden werden.
Gute Makler kooperieren mit Kollegen
Gute Makler haben ein breites Netzwerk. Wenn es sinnvoll ist, arbeiten sie mit ausgewählten Berufskollegen zusammen, um gegebenenfalls gemeinschaftlich einen größeren Interessentenkreis für eine Immobilie zu erhalten. Im Gemeinschaftsgeschäft arbeiten die betreffenden Makler miteinander und nicht gegeneinander. Sie konkurrieren nicht um den Vertragsabschluss, sondern wollen ihn gemeinsam herbeiführen. Dem Verkäufer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Treten Sie gemeinsam mit Ihrem Makler als Team auf
Die Einschaltung mehrerer Makler führt häufig zu Leerlauf und Doppelbearbeitungen. Nicht selten mangelt es an gegenseitiger Information. Besichtigungen und Verhandlungen werden nicht richtig abgestimmt, so dass Interessenten verunsichert werden. Das schadet dem Verkäufer, der diesen Schaden aber durch die Erteilung eines qualifizierten Alleinauftrages vermeiden kann. Die Erfahrung zeigt: Nur einen Makler beauftragen, führt in der Regel zum schnelleren Erfolg.