Beschluss: Grundstückseigentümerin muss für Rattenbekämpfung sorgen

Auch wenn eine Eigentümerin nichts für Schädlinge auf ihrem Grundstück kann, muss sie diese bekämpfen und die Kosten dafür tragen. So entschied es jetzt zumindest das Verwaltungsgericht Berlin (VG 14 L 1235/22). Im vorliegenden Fall hatte eine unbekannte Person Ratten auf einem Grundstück in Berlin-Reinickendorf mit Futter und Getränken versorgt. Der Rattenbefall war dem Gesundheitsamt gemeldet und von mehreren Personen unabhängig voneinander bestätigt worden.

Das Gesundheitsamt führte eine Ortsbesichtigung durch. Nach dieser verpflichtete das Bezirksamt Reinickendorf die Eigentümerin dazu, innerhalb von einer Woche eine Fachkraft mit der Rattenbekämpfung zu betrauen und das Bezirksamt hierüber schriftlich zu informieren. Geschehe das nicht, wolle das Bezirksamt die Rattenbekämpfung selbst vornehmen und der Eigentümerin die Kosten hierfür in Rechnung stellen.

Daraufhin reichte die Eigentümerin einen Eilantrag ein, jedoch ohne Erfolg. Die Pflicht der Eigentümerin zur Rattenbekämpfung ergebe sich in diesem Fall aus der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen. Die sei auch dann der Fall, wenn die Eigentümerin kein Verschulden und keine Verantwortlichkeit für die Entstehung des Rattenbefalls trifft. Gegen den Beschluss kann die Eigentümerin noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Quelle: berlin.de/VG 14 L 1235/22

Direkt-Anfrage
close slider

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen für alle Immobilien-Fragen zur Verfügung und beraten Sie gern.

Sie stimmen der Verarbeitung der oben angegebenen Daten zu. Die Daten werden nur zu Zwecken der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer konkreten Anfrage genutzt. Dies beinhaltet die Zusendung von E-Mails.


Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich per E-Mail an datenschutz@profittlich-immobilien.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rückruf-Service
close slider

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?

>> Einfach Uhrzeit für Ihren Rückruf auswählen.
>> Individuelle Beratung von unseren Experten erhalten.
>> Kostenfreier Service für Sie!

Mehrfachauswahl möglich