Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Der Energieausweis ist ein im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entwickeltes Dokument, welches Immobilien energetisch beurteilt und die Energieeffizienz eines Gebäudes berechnet. Er enthält Informationen über den Energieverbrauch und ermöglicht die Unterscheidung von Immobilien in verschiedene Energieeffizienzklassen.
Im Energieausweis wird der energetische Zustand eines Gebäudes ähnlich wie Haushaltsgeräte in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Das erleichtert dem Verbraucher, das energetische Niveau eines Gebäudes besser einzuschätzen. A+ (unter 30kWh/(m²) entspricht dem heute möglichen Neubaustandard. Je weiter hinten der Wert, desto schlechter der energetische Zustand z.B. H (über 250 kWh/(m²).
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner. Die Werte werden auf Grundlage der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre ermittelt. Der Vorteil ist die einfache Datenerhebung.
Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt. Die Ermittlung erfolgt unabhängig vom Verhalten der Bewohner, ist jedoch aufwendiger und dadurch auch kostspieliger als der Verbrauchsausweis.
Pflichten für Haus- und Wohnungseigentümer
Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen, sind in der Immobilienanzeige und im Exposé folgende Angaben Pflicht: Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²), der Hauptenergieträger der Gebäudeheizung sowie Jahr und das Baujahr des Wohngebäudes. Bei der Besichtigung muss dem Interessenten der Energieausweis vorgelegt und beim Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Versäumt ein Eigentümer, Makler oder auch eine Bank die Energiekennwerte zu veröffentlichen, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.
Erika & Marcel Profittlich Immobilien GbR arbeitet mit erfahrenen Profis, damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind und einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.
Wenn Sie uns einen Alleinauftrag erteilen, erstellen wir (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis sogar kostenlos.