Energetische Sanierung

Die energetische Sanierung

Eine energetische Sanierung macht ein Gebäude energetisch fit: Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung und Belüftung wird durch gezielte bauliche Maßnahmen minimiert. Das senkt die Energiekosten spürbar. Angesichts steigender Energiepreise ist das ein wichtiges Argument. Gleichzeitig leistet sie einen wertvollen Beitrag für die Umwelt. Denn sie reduziert den CO2-Ausstoß und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien.

Mit einer energetischen Sanierung verbessern Sie aber auch die Wohnqualität in Ihrem Zuhause. Und Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie maßgeblich. Häuser und Eigentumswohnungen, die energetisch fit sind, verkaufen sich besser als Immobilien mit einer miserablen Energieeffizienz.

Eine Wärmedämmung der Außenfassade spart bis zu 25 Prozent der Energiekosten, eine Wärmedämmung des Daches bis 15 Prozent. Wie viel Sie genau einsparen können, hängt allerdings auch von Zustand und Material des Bauwerks ab. Eine neue Heizungsanlagemit Wärmepumpe, Brennwerttechnik oder Holzpelletofen kann die Energiekosten um circa 30 Prozent senken.

Gibt es sogar eine Pflicht zur energetischen Sanierung?

Aufgrund der EnergieEinsparverordnung (EnEV) haben Käufer einer Bestandsimmobilie sogar die Pflicht zu einer energetischen Sanierung. Das betrifft insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden. Käufer sollten wissen, dass sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug zu einer Sanierung verpflichtet sein können, wenn die entsprechenden Standards nicht eingehalten werden.

Das betrifft:

  • den Austausch der alten Heizung
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • das Dämmen des Dachs oder des Dachbodens

Öl- und Gasheizungen dürfen nach 30 Jahren Laufzeit nicht mehr betrieben werden. Die Sanierungspflicht betrifft sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwerttechnik betrifft das nicht.

In kalten Kellern ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht. Nach der EnEV müssen Hauskäufer die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus dämmen.

Altbau-Eigentümer sind übrigens nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren. Beauftragen sie allerdings Sanierungsarbeiten, müssen diese den Vorgaben der EnEV entsprechen.

So können wir Sie unterstützen:

Zunächst muss festgestellt werden, wo die energetischen Schwachstellen Ihrer Immobilie liegen. Undichte Fenster? Eine veraltete Heizanlage? Schlechte Wärmedämmung? Um die Energiefresser aufzuspüren, sollten Sie von Anfang an einen Experten einbeziehen.

Ansprechpartner für die energetische Sanierung sollte zunächst ein professioneller Energieberater sein.

Möchten Sie Fördermittel aus einem KfW-Programm nutzen? Dann wenden Sie sich am besten an Experten für die Förderprogramme des Bundes.

Auch hier vermitteln wir Ihnen gerne einen kompetenten Ansprechpartner aus unserem Netzwerk.

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