Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog
Leben wie in einer Loftwohnung
Längst erfreuen sich Loftwohnungen großer Beliebtheit. Doch wer in einem umfunktionierten und modernisierten Industriegebäude oder in einer Lagerhalle mit einer großzügigen Fensterfront, unverputzten Backsteinwänden und großer Wohnfläche leben möchte, muss hohe Kosten für aufwendige Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen aufwenden. Damit Loftfreunde dennoch in den Genuss von einem lichtdurchfluteten Atelierambiente kommen, können Mieter mit einigen Tricks, den eigenen vier Wänden zu mehr Loft-Atmosphäre verhelfen.
Um einen Loft-Look herzustellen, eignet sich großformatige Fliesen oder Industrieparkett besonders gut. Je nach Oberfläche, wie zum Beispiel Parkett in Betonoptik, können Mieter dem Boden einen einzigartigen Industriehallen-Charme verleihen. Bei der Gestaltung von Wandflächen simulieren Steinimitate oder gespachtelte Wände ein offenes Mauerwerk. Für mehr optische Weite in den Räumlichkeiten sorgen gegenüber der Fensterfront angebrachte Spiegel, sowie eine indirekte Beleuchtung. Decken- und Bodeneinbaustrahler öffnen den Raum optisch nach oben und geben ihm gleichzeitig mehr Raumtiefe.
Bei der Inneneinrichtung ist darauf zu achten, dass Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände niedrig sind. Mit der richtigen Auswahl des Möbeldesigns, wie zum Beispiel aus Aluminium bestehende Regale, bekommt der Raum die notwenige Lagerhallen-Optik. Jalousien an den Fenstern, anstatt Gardinen und Vorhängen, sowie eine minimalistische Dekoration, wie zum Beispiel eine auf dem Boden aufgestellte Vase oder an die Wand gelehnte Bilderrahmen sorgen für ein durchdachtes Konzept und vermitteln ein stimmiges Gesamtbild einer modernen Loftwohnung.
Quelle: zuhause wohnen
Zweckentfremdung von Wohnraum
Auch wenn die Themen illegale Ferienwohnungen und Zweckentfremdung von Wohnraum in einigen Städten und Bundesländern strenger behandelt werden als in anderen, fordern Mieterverbände und Verbände aus dem Hotel- und Gaststättenbereich Regelungen im Gesetz, sowie eine Verschärfung des Wohnaufsichtsgesetzes. Gesetzliche Melde-, Registrierungs- und Auskunftspflichten sollen dafür sorgen, dass Vermittlungsportale, Vermieter und Mieter strenger kontrolliert werden. Mit einem Offenen Brief an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) wagen Verbände einen neuen Vorstoß für die Regelung bzw. das Verbot von privaten Kurzzeitvermietungen an Touristen. Bisher sieht die Landesregierung in NRW keine Notwendigkeit für eine Änderung des Landesgesetzes.
Wie ein verschärftes Wohnraumschutzgesetzt funktionieren kann, ist zum Beisoiel seit April 2019 in Hamburg zu sehen. Wer seinen Wohnraum als Ferienunterkunft anbieten möchte, muss die Anzeige in Portalen, sowie im Printbereich mit einer Wohnraumschutznummer versehen. Diese ist über einen Onlinedienst bei der Stadt zu beantragen. Anzeigen für Ferienwohnungen ohne Wohnraumschutznummer werden mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 500.000 Euro geahndet. Auch eine Verkürzung der jährlichen erlaubten Vermietungsdauer von sechs Monaten auf acht Wochen und die Regelung, dass nur weniger als die Hälfte des Wohnraumes vermietet werden darf, soll dem Problem entgegenwirken.
Damit Regelungen und Vorschriften auch eingehlaten werden, müsste das Kontrollpersonal aufgestockt und Durchgriffsrechte gegen die Onlineplattformen erteilt werden. Obwohl in Berlin bereits seit 2014 ein Zweckentfremdungsverbot gilt, konnte gegen die illegale Vermietung von Ferienunterkünften noch nicht so vorgegangen werden, wie ursprünglich angedacht. Obwohl auch in Berlin für die Vermietung eine Registrierungsnummer notwendig ist, werden nach Schätzungen des Senats mindestens 20.000 Zimmer oder ganze Wohnungen zu Ferienzwecken privat vermietet.
Quelle: Mieterverbände
Vorteile eines Fertighauses
Wer beim Hausbau Planungssicherheit und Transparenz braucht, aber sich nicht eigenständig um den Bau eines Hauses kümmern kann oder möchte, sollte über den Kauf eines Fertighauses nachdenken. Eine Fertighausfirma übernimmt vor und während der Bauphase alle notwendigen Schritte zum Eigenheim, kümmert sich sowohl um die Grundstückssuche als auch um die Fertigstellung der Traumimmobilie und informiert seinen Auftraggeber regelmäßig über den Bauvorgang.
Damit es auch in puncto Kosten zu keinen bösen Überraschungen kommt, wird beim Bau von Fertighäusern bereits in der Planungsphase ein Festpreis vereinbart. Je nachdem, ob sich zukünftige Eigentümer für ein Ausbauhaus entscheiden, indem sie zum Beispiel den Innenausbau selbst übernehmen oder für ein schlüsselfertiges Haus, bei welchem die Fertighausfirma sowohl den Rohbau als auch den Innenausbau verantwortet, setzen sich die Kosten modular zusammen. Da ein Fertighaus in der Regel eine sehr hohe Qualität aufweist und der Rohbau unter guten Bedingungen und strenger Beobachtung industriell vorgefertigt wird, scheinen die Kosten auf den ersten Blick höher, als wenn die Bautätigkeiten in Eigenregie ausgeführt werden.
Doch langfristig und nach einer genauen Kostenanalyse bewegt sich eine Fertighaus in einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Ein Fertighaus orientiert sich an den neusten Energieeffizienzrichtlinien, spart langfristig Energie und somit auch Kosten ein. Wer möchte, kann sich sogar für den Bau eines Holz-Fertighauses entscheiden und zusätzlich den CO2-Gehalt in der Atmosphäre verringern. Bei der Planungsphase sollten sich künftige Hausbesitzer nicht nur genau überlegen, wie das Haus aussehen soll, die Anzahl und Größe der Zimmer bestimmen und über den Innenausbau nachdenken, sondern sich auch über energetische Themen und über das Wohnen im Alter Gedanken machen. So können von vornherein Kosten für spätere Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen eingespart werden.
Quelle: Hausjournal / BDF
Ladestationen für Elektroautos ist Sache der WEG
Die Energiewende im Bereich E-Mobilität ist auf dem Vormarsch. 83.000 Elektroautos gibt es in Deutschland, bis 2022 sollen es eine Million werden. Doch der Einbau von privaten Ladestationen steht noch vor einigen Hürden. Da bei den Umbaumaßnahmen das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, ist nach der aktuellen Gesetzeslage die Erlassung der WEG unumgänglich.
Damit auch einzelne Eigentümer in Zukunft auch ohne die Erlaubnis der WEG ihr Elektroauto auf ihrem privaten Stellplatz laden dürfen, müssen laut Verbraucherschutzbund Wohnen im Eigentum (WiE) Änderungen am Gesetz vorgenommen werden. Deshalb unterstützt WiE den vom Bundesministerium der Justiz- und für Verbraucherschutz (BMJV) entwickelten Diskussionsentwurf für die Einführung eines Gesetzes zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dieses würde bedeuten, dass der Einbau einer Ladestation in einer Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss festgelegt werden könne.
Sollte also per Stimmenmehrheit ein Beschluss für den Einbau gefasst werden, würde künftig jeder Eigentümer einen Teil der Kosten tragen, außer die WEG beschließt einheitlich eine andere Regelung zur Kostentragung. Entscheidet sich die Mehrheit der WEG Mitglieder gegen den Einbau von E-Ladestationen, sollte es einzelnen Mietern dennoch erlaubt werden, diese zu errichten. In diesem Fall müssten die Kosten vom jeweiligen Eigentümer selbst getragen werden. Damit auch Mieter dieselben Rechte haben, sieht der BMJV vor, eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorzunehmen und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht so anzupassen, dass Vermieter dem Vorhaben der Mieter eigenhändig zustimmen dürfen.
Quelle: WiE
Urteil: Hundehaltung in Mietwohnung
Dass Eigentümer ihren Mietern die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung nicht ohne triftige Gründe verwehren dürfen, zeigt ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht in München (AZ 411 C 976/18). Die Mieter einer Viereinhalb-Zimmer-Wohnung in München wollten ihren beiden Kindern (13 und 15 Jahre) einen Hund der Rasse Magyar Vizsla schenken. Die Familie hat sich für eine Hündin aus dem Tierheim entschieden und sich von einer Tiertrainerin und von dem Tierheim jeweils eine Empfehlung ausstellen lassen.
Bereits vor der Antragstellung zur Einwilligung der Hundehaltung nahm die Familie telefonisch Kontakt zu den Nachbarn auf und bat diese um Zustimmung. Alle Mieter akzeptierten das Vorhaben. Trotz der Vorkehrungen lehnten die Eigentümer den Antrag ab. Als Grund gaben sie an, sie hätten bisher noch keiner Mietpartei die Hundehaltung erlaubt. Mit weiteren Begründungen, wie zum Beispiel, dass die schulpflichtigen Kinder sich erst nach 16 Uhr um den Hund kümmern können und auch die Eltern aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten die Versorgung des Tieres tagsüber nicht gewährleisten können, bekräftigten Sie ihren Entscheid.
Die Familie widersprach allen von den Eigentümern genannten Ablehnungsgründen, versicherte die Versorgung des Hundes und klagte vor dem Amtsgericht in München. Das Gericht befand die Klage als rechtsgültig, denn die vom Vermieter angebrachten Ablehnungsgründe wären nicht ausreichend, um die Hundehaltung zu verbieten. Denn sowohl die Größe der Wohnung als auch die Rasse des Hundes geben keinen Anlass, eine artgerechte Haltung des Tieres in Frage zu stellen. Ebenso betonte das Amtsgericht, die Familie hätte nicht erst nach dem Erwerb des Hundes um die Genehmigung gebeten, sondern sich bereits im Vorfeld um die Zustimmung der Nachbarn gekümmert.
Quelle: AG München
Neue Konzepte: Altersgerechtes Wohnen
Damit das Wohnen und Leben im Alter weiterhin selbstbestimmt bleiben kann, entstehen zunehmend Wohnquartiere mit Mehrgenerationen-Wohngemeinschaften, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Mehrgenerationshäusern oder Seniorenwohnungen. Eine barrierefreie Ausstattung bewirkt, dass alle Räume, die Balkone oder Terrassen sowie alle für den Alltag benötigten Gegenstände einfach und bequem zu begehen und zu benutzen sind. Staatliche Förderungen, wie zum Beispiel die Förderung „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst das barrierefreie Wohnen.
Wohn-Pflege-Gemeinschaften verfolgen zusätzlich den Gedanken, Wohnen und pflegerische Dienste miteinander zu verknüpfen. Menschen mit Behinderung oder beispielsweise einer Demenzerkrankung haben in der Einrichtung die Möglichkeit, gemeinschaftlich ihren Lebensalltag zu bestreiten und sich anfallende Aufgaben im Haushalt zu teilen. Auch die Pflege der Bewohner kann auf einer Etage durchgeführt werden. Viele Kommunen und Institutionen, sowie Bund und Länder vergeben Förderungen für den Bau von Wohnungen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung.
„Junge Senioren“ interessieren sich zunehmend für das Leben in einer Senioren-WG. Im Gegensatz zu Studentenwohnungen hat jede Partei eine eigene Wohnung innerhalb der Wohneinheit und die Bewohner teilen sich zusätzlich Gemeinschaftsräume und die Küche. Auch unterschiedliche Dienstleistungen, wie eine Einkaufs- oder Haushaltshilfe kann gemeinschaftlich organisiert und finanziert werden. Um der Vereinsamung von älteren Menschen entgegen zu wirken und sie vollständig in die Gemeinschaft einzubeziehen, bietet sich das Konzept von Mehrgenerationshäusern besonders gut an. Hier leben Jung und Alt zusammen, helfen einander generationsübergreifend, tauschen sich aus und profitieren voneinander. So übernehmen Senioren die Kinderbetreuung und die jüngere Generation zum Beispiel den Einkauf.
Quelle: KfW / BMFSF / pflege.de
Rückgang Baugenehmigungen
Nach den neusten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die erteilten Baugenehmigungen für Neubauimmobilien zwischen dem Monaten Januar bis Mai 2019, im Vergleich zum Vorjahr, um 2,4 Prozent gesunken. Die Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser sind sogar um 4,1 Prozent gefallen. Insgesamt wurden 136.257 Baugenehmigungen erteilt. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert dabei die ständigen Neuüberlegungen zur Veränderung des Mietrechts und des Mietendeckels. Investoren brauchen, laut IVD, Planungssicherheit und keine unzuverlässigen Regulierungen und Verunsicherungen.
Auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) weist auf den Wohnungsmissstand hin und fordert, dass das Planungs- und Beschleunigungsgesetz so schnell wie möglich umgesetzt wird. Damit auch weiterhin in den Wohnungsbau investiert wird, ist eine vorausschauende Liegenschafts- und Bodenpolitik zwingend notwendig. Ebenso fordert der GdW steuerliche Verbesserungen im Bereich Wohnungsbau und die zügige Umsetzung der Ergebnisse der Bauland- und Baukostensenkungskommission.
Trotz der hohen Nachfrage nach Wohnraum wird insgesamt weniger gebaut. Auch die Zahlen der Jahresstatistik des GdW zeigen, dass die Investitionen deutlich hinter den Erwartungen liegen. Der Rückgang im Wohnungsbau ist laut GdW zu einem großen Teil auf die Verunsicherungen auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen. Doch auch der Mangel an bebaubarem Land und die überhöhten Grundstückspreise sowie hohe Baukosten und der Fachkräftemangel im Bausektor und in Handwerksbetrieben sorgen ebenfalls für rückgängige Investitionen.
Quelle: IVD / GdW
Lärmschutz im Haus und Garten
Lärm in der Wohnung oder im Haus senkt die Konzentrationsfähigkeit und das Wohlbefinden. Wird dann noch die Nachtruhe gestört, ist es an der Zeit, sich um einen effektiven Lärmschutz zu kümmern. Manchmal findet Lärmbelästigung nur temporär statt, wenn zum Beispiel Umbaumaßnahmen am Haus durchgeführt werden. Sind die Nachbarn zu laut, kann man sie darum bitten, sich ruhiger zu verhalten oder Rat bei der Hausverwaltung suchen. Doch was tut man, wenn sich in der Nähe des Hauses oder der Wohnung eine Autobahn, eine Bahnstrecke oder ein Flughafen befindet? Gabionen, Schallschutzfenster oder Schallschutzplatten können Abhilfe verschaffen.
Gabionen sind mit Steinen gefüllte Metallkörbe, die sich gut zwischen der Lärmquelle und dem zu schützenden Gebäude positionieren lassen. Die Steine bieten einen guten Schutz vor unwillkommenen Geräuschen. Füllt man diese mit porösem Lavastein oder richtet im Inneren der Steinmauer eine mit Sand gefüllte Kammer ein, erhöht das den Lärmschutz. Auch bei größeren Bauprojekten, projektieren Bauherren ganze Gabionenwände, sollte sich eine Lärmquelle in der Nähe befinden. Denn diese schützen nicht nur vor Lärm, sondern sehen optisch auch noch schick aus.
Um sich im Inneren des Hauses vor Lärm zu schützen, ist der Einbau von Schallschutzfenstern oder die Verwendung von Schallschutzplatten zu empfehlen. Gut gedämmte Fenster mit Schallschutzglas vermindern nicht nur die Lärmbelästigung, sondern verbessern gleichzeitig die Energiebilanz des Hauses und senken die Energiekosten. Zudem bieten neue Fenster einen besseren Schutz vor Einbruch. Bei Neubauimmobilien bietet sich der Anbau von Schallschutzplatten an Wänden oder Decken gut an. Diese dämmen nicht nur unerwünschte Geräusche, sondern sind so gut entwickelt, dass sie beim Einsatz im Badezimmer auch der Feuchtigkeit standhalten.
Quelle: bauen.com
Verbrauchszahlen Ökostrom
Nach neusten Berechnungen des Vergleichsportals Verivox ist die Nachfrage nach Ökostrom in Deutschland seit Anfang 2019 wieder angestiegen. Ein Grund dafür könnte die mediale Verbreitung der Klimaproblematik sein. Verivox vermutet, dass aktuelle Ereignisse, wie zurzeit die Unternehmungen der Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg oder die Naturkatastrophe von Fukushima im Jahre 2011 ein Auslöser dafür sind, dass die Themen Klimawandel, Erderwärmung und damit auch regenerative Energieträger, mehr ins Bewusstsein der Menschen rücken. Gerade in der Zeit nach einer Umweltkatastrophe oder bei nachhaltigen gesellschaftlichen Diskursen ist deutlich zu sehen, dass das Interesse an Ökostrom ansteigt.
Doch so schnell Verbraucher vom Normalstrom auf Ökostrom umsteigen, so kontinuierlich fallen auch laut Verivox die Verbrauchszahlen, je länger das Umweltereignis oder der Diskurs zurück liegt. Somit ist zu beobachten, dass im Jahr 2012, nach der Umweltkatastrophe von Fukushima, viele Verbraucher auf Ökostrom umgestiegen sind und etwa drei von vier Verbrauchern Ökostrom verwendet haben. Dies macht einen Anteil von 78 % aus. In den nachfolgenden Jahren war allerdings ein kontinuierlicher Rückgang der Verbraucherzahlen um mehrere Prozent zu verzeichnen. Ende 2018 erreichten diese ein Tief von 32 %. Nur noch ein Drittel der Verbraucher bezog Strom aus regenerativen Quellen.
Zum Jahreswechsel 2019 stiegen die Zahlen wieder an. Im Januar nutzten 47 % der Verbraucher Ökostrom, der Aufwärtstrend setzte sich bis Juni 2019 weiter durch und betrug zur Jahresmitte bereits 58 %. Menschen, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen wollen, sollten bei ihrem Ökostromanbieter auf ein Gütesiegel, wie zum Beispiel das ok-Power-Gütesiegel, das Grüner-Strom-Label oder ein TÜV Siegel achten. Dieser belegt, dass die Einnahmen des Ökostroms anteilig in den Bau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert werden. Doch auch ohne Siegel garantiert Ökostrom 100 %-igen Strom aus regenerativen Quellen. Informationen über die Art und Herkunft, sowie über die Preise und Vertragskonditionen bekommen Interessierte bei den jeweiligen Anbietern. Grundsächlich ist Ökostrom nicht teurer als Naturstrom. Oftmals können im Jahresvergleich sogar Kosten gespart werden.
Quelle: Verivox
Hausordnung: Grillen auf dem Balkon
Damit unter Wohnungseigentümern und Mietern so wenig Streit wie möglich entsteht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) darüber, wie sich Eigentümer und Mieter verhalten sollen, um ein nettes Miteinander zu schaffen und nicht am Ende vor Gericht zu landen. Denn oft lassen sich mit ein paar Tipps und einer Hausordnung kleine Streitigkeiten beseitigen, bevor sie zu großen werden. Vorausgesetzt, die Eigentümer und Mieter halten sich an die dort festgeschriebenen Regeln.
Ein gutes Beispiel für Streitpotential zwischen Nachbarn bietet die Grillsaison. Während die einen Mieter oder Eigentümer bei Grillwürstchen und kühlen Getränken gemeinsam mit Freunden den Sommer auf der Terrasse feiern, fühlen sich die Nachbarn von den Gerüchen und dem Lärm gestört. Jeder Mieter hat das Recht dazu, von der Mietgemeinschaft zu verlangen, sich an die vereinbarten Regeln und die Hausordnung zu halten. Sollte in der aktuellen Hausordnung noch keine Regelung zum Grillen auf dem Balkon vorhanden sein oder es vielleicht sogar gar keine geben, kann sich dies schnell ändern. Denn jeder Eigentümer hat laut WiE das Recht, eine Hausordnung zu verlangen, sollte er sich gestört oder belästigt fühlen.
Nach § 21 des Wohnungseigentumsgesetz gehört eine Hausordnung zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung einer WEG und sollte deshalb zwingend aufgesetzt werden. In einer Eigentümerversammlung wird über Regeln und Gesetze diskutiert, über welche dann per Mehrheitsbeschluss abgestimmt wird. Doch WiE rät dazu, die Hausordnung nicht strenger zu gestalten, als die gesetzlichen Vorgaben. Denn diese können im Streitfall vor Gericht durchaus nichtig sein. Um das Grillen allen WEG-Mitgliedern und Mietern zu ermöglichen und dabei an das Gemeinschaftswohl zu denken, schlägt die WiE vor, einen Gemeinschaftsgrill im Außenbereich der Wohnanlage anzubringen.
Quelle: WiE