Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Pflichten zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in Mietverhältnissen hat kürzlich der Bundesgerichtshof präzisiert (BGH; VIII ZB 43/23). Im Kern geht es darum, dass die Verantwortung für Schönheitsreparaturen durch formularvertragliche Klauseln wirksam vom Vermieter auf den Mieter übertragen werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Wohnung bei Mietbeginn in einem renovierten Zustand übergeben wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt die Beweislast für den Zustand der Wohnung beim Mieter.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, die laut ihres Mietvertrags zu Schönheitsreparaturen verpflichtet war. Sie ging davon aus, dass die entsprechende Klausel unwirksam ist. Grund für die Annahme war, dass die Vermieterin ihr die Wohnung bereits unrenoviert überlassen habe. Laut BGH ist die Klausel für Mieter zwar tatsächlich unwirksam, wenn sie eine unrenovierte Wohnung anmieten, ohne einen Ausgleich dafür zu bekommen. Jedoch konnte die Mieterin dies nicht beweisen.

Der BGH betont außerdem, dass „der Mieter für den Umfang der im Laufe seiner Nutzungszeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig“ sein soll. Im beschriebenen Fall muss die Mieterin die Schönheitsreparaturen daher vornehmen.

Quelle und weitere Informationen: juris.bundesgerichtshof.de/AZ: VIII ZB 43/23

Wohnungsmarkt: Eine Prognose

Signifikante demografische Veränderungen und deren Einfluss auf den Wohnraumbedarf in Deutschland zeigt die „Wohnungsmarktprognose 2024“ des Empirica-Instituts, basierend auf Daten bis 2045. Mit einem Blick auf die kommenden Jahrzehnte wird deutlich, dass trotz eines allgemeinen Bevölkerungsrückgangs in bestimmten Regionen ein erhöhter Bedarf an neuem Wohnraum entsteht.

Besonders in Großstädten und deren Umland ist ein kontinuierlicher Zuwachs an Wohnraum erforderlich. In andere Regionen, wie Landkreisen im Osten Deutschlands oder Regionen wie Südniedersachsen und Nordhessen, erwartet das Empirica-Institut dagegen einen Rückgang der Bevölkerungszahlen.

Das Empirica-Institut beleuchtet auch, was passiert, wenn mehr oder weniger Wohnungen und Häuser gebaut werden. Werden mehr Immobilien gebaut, steigt laut des Empirica-Instituts zunächst der Leerstand und der Wohnraum wird größer. Junge Erwachsene könnten das Elternhaus dann früher verlassen. Würden weniger Immobilien errichtet, sinke zunächst der Leerstand. Bei einem ohnehin schon knappen Angebot verkleinert sich dann zudem die Wohnungsgröße.

Quelle: empirica-institut.de

Küchen: Das sind die Trends bei Spülen

Die neuesten Entwicklungen im Bereich der Küchenspülen und -armaturen setzen neue Maßstäbe in Design, Funktionalität und Nachhaltigkeit. Markenhersteller bieten nun Einbeckenspülen in verschiedenen Farben, ergänzt durch multifunktionale Armaturen. Diese Armaturen liefern nicht nur kaltes und warmes, sondern auch gefiltertes, gekühltes und sogar kochend heißes Wasser. Außerdem verfügen die neuen Spülenmodelle über durchdachte Lösungen wie integrierte Abtropfflächen.

Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK), empfiehlt, die vielfältigen Möglichkeiten moderner Küchenausstattung in Fachgeschäften persönlich zu erkunden. „So ist gewährleistet, dass dieser Bereich, an dem so viele wichtige Tätigkeiten stattfinden, auch tatsächlich den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht“, findet der Geschäftsführer.

Die Auswahl an Spülen und Armaturen reicht von minimalistischen über klassisch-modernen bis hin zu luxuriösen Designs. Dunkle und helle Spülen in Farben von Schwarz über Grau bis hin zu Creme aus Granit oder Keramik sowie Edelstahl-Armaturen in edlen Farben wie Gold oder Kupfer ermöglichen eine individuelle Gestaltung. Durch energiesparende Kaltstart-Funktionen und Durchflussbegrenzer lassen sich laut AMK außerdem Ressourcen schonen.

Quelle: moebelindustrie.de

WG-Zimmer: Mieten in Uni-Städten gestiegen

Die Mieten für unmöblierte Zimmer in Wohngemeinschaften (WG) in deutschen Universitätsstädten erreichen neue Höhen. Im Durchschnitt mussten Studierende 485 Euro pro Monat für diese bezahlen. Die Miete in Universitätsstädten liegt im Sommersemester 2024 somit 26 Prozent über dem Preisniveau des Sommersemesters 2019, was einem jährlichen Anstieg von 4,7 Prozent entspricht. Besonders auffällig ist der Mangel an Angeboten für unmöblierte WG-Zimmer, was die Preise weiter in die Höhe treibt.

Die Preisentwicklung variiert jedoch stark zwischen den einzelnen Städten. München führt mit einer Miete von 700 Euro pro Monat die Spitze der teuersten WG-Städte an. Die Miete ist seit dem Sommersemester 2019 (SoSe 2019) somit um 15 Prozent gestiegen. In Leipzig beträgt die durchschnittliche Miete mit 425 Euro pro Monat zwar niedriger als beispielsweise in München. Jedoch ist der Preiseanstieg seit dem SoSe 2019 mit 52 Prozent besonders stark. Braunschweig und Siegen weisen mit Mietsteigerungen von 8 bzw. 10 Prozent (373 bzw. 330 Euro pro Monat) die geringste Teuerungsrate auf.

Nach München als teuerster Stadt folgen Hamburg und Berlin mit jeweils 598 Euro sowie Frankfurt am Main mit 580 Euro pro Monat. Die preiswertesten Angebote finden sich in Wolfsburg für 219 Euro, Halle (Saale) für 313 Euro und Siegen für 330 Euro pro Monat. Die Zahlen basieren auf einer Auswertung einer Preisdatenbank des Empirica-Instituts.

Quelle und weiter Informationen: empirica-institut.de

Urteil: Wer haftet, wenn ein Baum umstürzt?

Ein Eigentümer kann nicht unbedingt dafür haftbar gemacht werden, wenn es aufgrund eines Sturms zu Schäden kommt. Das entschied das Amtsgericht München (113 C 18489/22). Im vorliegenden Fall stürzte bei einem Unwetter ein Baum auf ein geparktes Auto gegenüber eines Parkhauses, dessen Betreiber die Verkehrssicherungspflicht innehatte. Das Auto erlitt einen Totalschaden. Die Eigentümerin des Autos ging von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus. Sie forderte Schadensersatz. Das Amtsgericht München entschied jedoch gegen die Klägerin. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Betreiber des Parkhauses seine Pflichten verletzt hatte.

Aus dem Urteil geht hervor, dass für eine Haftung nicht nur die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hätte bewiesen werden müssen, sondern auch eine bestehende Schädigung der Bäume. Doch auch bei regelmäßiger Kontrolle und Pflege der Bäume durch den Betreiber – wie in diesem Fall – können naturbedingte Ereignisse wie Unwetter zu Schäden führen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen. Das Gericht betonte, dass eine abstrakte Gefahr durch Bäume als naturbedingt hinzunehmen ist.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Beweisführung für Kläger in Fällen, in denen sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vermuten. Für Eigentümer von Fahrzeugen bedeutet das Urteil, dass sie sich nicht automatisch auf eine Entschädigung bei Schäden durch Bäume während eines Unwetters verlassen können.

Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 113 C 18489/22

Dachdeckerbranche: Teilqualifikation möglich

Im Dachdeckerhandwerk soll der Fachkräftemangel durch die Möglichkeit sogenannter Teilqualifikationen bekämpft werden. Diese Teilqualifikationen eröffnen Personen über 25 Jahren die Möglichkeit, sich schrittweise berufliche Kenntnisse anzueignen und letztendlich einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen.

Rolf Fuhrmann, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, hebt die Wichtigkeit dieser Ausbildungsform hervor: „Dieser Ansatz trägt dazu bei, den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und schafft eine flexible Möglichkeit für Quereinsteiger, sich in der Branche zu etablieren.“

Die Teilqualifikationen werden von der Arbeitsagentur unterstützt. Ein besonderer Aspekt dieser Teilqualifikationen ist die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module eine Externen-Prüfung abzulegen, um einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen. Diese Initiative zeigt das Bestreben des Dachdeckerhandwerks, sowohl den aktuellen Bedarf an Fachkräften zu decken als auch in die Zukunft der Branche zu investieren.

Quelle und weitere Informationen: dachdecker.org

Trends: Schlafqualität, Outdoor-Living und Nachhaltigkeit

2024 liegt der Fokus bei den Do-it-yourself- und Wohntrends unter anderem auf der Gestaltung von Schlafräumen. Die Verwendung beruhigender Farbtöne und lichtundurchlässiger Rollos trage dazu bei, eine optimale Schlafumgebung zu schaffen. Ziel sei es, durch gezielte Raumgestaltung einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Das teilt die Baumarkt-Handelskette Obi mit.

Auch der Trend zum Outdoor-Living bleibt bestehen. Die Gestaltung von Außenbereichen wie Gärten, Balkonen und Terrassen als erweiterte Wohnräume gewinne an Bedeutung. Hochwertige Outdoor-Möbel und -Küchen sind gefragt, um sowohl Freizeitaktivitäten als auch Arbeitsmöglichkeiten im Freien zu ermöglichen. Dieser Trend spiegelt das Bedürfnis wider, mehr Zeit im Freien zu verbringen und gleichzeitig Komfort und Stil zu genießen.

Zudem spiele die Nachhaltigkeit bei der Wohnungseinrichtung eine wesentliche Rolle. Energiesparende Maßnahmen und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Materialien stehen im Vordergrund. Dies beinhaltet sowohl die energetische Sanierung bestehender Strukturen als auch die bewusste Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Weitere Trends können Interessenten unter obi.de nachlesen.

Quelle: obi.de

Immobilienkauf: Immoscout rät zum Verhandeln

Die tatsächlichen Verkaufspreise von Immobilien sind zurzeit günstiger als die Angebotspreise. „Die Schere zwischen Angebots- und Transaktionspreis zeigt, dass sich verhandeln lohnt“, meint Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Eine Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 zeigt, dass besonders Interessenten von Eigentumswohnungen Verhandlungsspielraum haben, und zwar von zirka 8 Prozent. Wer an einem Einfamilienhaus interessiert ist, kann bis zu 6 Prozent herunterhandeln.

Dr. Gesa Crockford bemerkt, dass die Immobilienmärkte sich nun mehr zu Gunsten der Käufer entwickeln. Die breitere Auswahl und längere Entscheidungszeiträume bieten Käufern mehr Verhandlungsspielraum. Besonders in Städten wie Hamburg ist die Preisdifferenz mit bis zu 11 Prozent für Eigentumswohnungen höher als in Berlin (8 Prozent) oder München (7 Prozent). Das zeigt, dass regionale Unterschiede bei den Verhandlungsmöglichkeiten bestehen.

Käufer, die 2018 eine Immobilien erworben haben, konnten bis 2022 eine durchschnittliche Wertsteigerung von rund 40 Prozent erzielen. Die Entwicklung, dass die Transaktionspreise langsamer stiegen als die Angebotspreise, spiegelt laut ImmoScout24 einen Trend wider, der erst seit 2021 zu beobachten ist. Die Studie verdeutlicht allerdings auch, dass Verkäufer aktuell geringere Preise erzielen, als sie anstreben.

Quelle und weitere Informationen: https://www.immobilienscout24.de/

Wohnungsleerstand: Historischer Rückgang

Der Leerstandindex von CBRE-empirica verzeichnete Ende 2022 einen historischen Rückgang an leerstehenden Wohnungen in Deutschland. Die Leerstandsquote fiel gegenüber 2021 um etwa 53.000 Einheiten auf 554.000, was 2,5 Prozent des Gesamtbestandes entspricht. Dieser Rückgang ist der größte in der 22-jährigen Geschichte des Index.

Die Zuwanderung aus der Ukraine beeinflusste 2022 stark den Wohnungsmarkt. Die gleichmäßige Verteilung der Zuwanderung über das Land verhinderte in allen 400 Kreisen einen Anstieg des Leerstands.

Trotz einer Entspannung durch Binnenmigration ist laut des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts empirica bis 2025 mit weiteren Mietanstiegen zu rechnen. Die Fertigstellung neuer Wohnungen wird durch aktuelle Markteinflüsse abnehmen, was den Wohnungsmangel verschärft.

Quelle und weitere Informationen: empirica-institut.de

Heizungsaustausch: Fördermöglichkeiten

Die KfW bietet Förderungen für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in privaten Wohnimmobilien. Interessierte können sich auf der KfW-Webseite über die Voraussetzungen und Details informieren und ab Donnerstag, 1. Februar, im Kundenportal registrieren, um Förderanträge zu stellen.

Ab Ende Februar (voraussichtlich Dienstag, 27. Februar) können Eigentümer von Einfamilienhäusern unter gewissen Voraussetzungen über das Kundenportal „Meine KfW“ Anträge für Zuschüsse für den Heizungsaustausch beantragen. So muss neben dem Förderantrag zum Beispiel ein Vertrag mit dem für den Heizungsaustausch verantwortlichen Unternehmen vorhanden sein.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro; die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Außerdem können zusätzliche Boni wie ein Effizienz- und Klimageschwindigkeitsbonus beantragt werden. Berechtigte können zudem einen ergänzenden KfW-Kredit über ihre Hausbank beantragen. Im Laufe des Jahres soll die Förderung auch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite kfw.de zu finden.

Quelle: kfw.de

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