Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog
Augen auf bei der Immobilienfinanzierung
Die Stiftung Warentest hat in einem aktuellen Baukredit-Vergleich ermittelt, welche Bank Verbrauchern bei einem Hauskauf die besten Zinsen bietet. Das Urteil überrascht.
So fanden die Experten der Stiftung Warentest heraus, dass Zinsen für ein Darlehen mit zehn Jahren Zinsbindung am günstigsten sind. Auch bei Krediten mit festen Zinsen, die über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren laufen, ermittelten sie günstige Angebote. Allerdings war das teuerste Angebot doppelt so teuer wie das günstigste.
Stiftung Warentest rät daher Immobilienkäufern, mehrere Kreditangebote einzuholen und diese zu vergleichen. Denn nur, wer genauer hinschaut und die einzelnen Werte miteinander vergleicht, kann unter Umständen Beträge im fünfstelligen Bereich einsparen.
Quelle: Stiftung Warentest
Wer haftet, wenn der Rauchmelder einen Feuerwehreinsatz auslöst?
Beim Kochen kann es neben einer Hitze- gelegentlich auch zu einer übermäßigen Rauchentwicklung kommen. In diesem Fall sollte der Rauchmelder natürlich Alarm schlagen. Doch wer zahlt, wenn dadurch ein Feuerwehreinsatz ausgelöst wurde? Darüber musste das Landgericht Frankfurt am Main vor Kurzem entscheiden.
Konkret ging es in dem Fall um einen Mieter, der in der Vergangenheit mehrmals durch Kocheinsätze den im Flur installierten Rauchwarnmelder auslöste. Da dieser jedoch mit der örtlichen Feuerwehr verbunden war, rückte die jedes Mal zum Einsatz aus. Die daraus resultierenden Gesamtkosten in Höhe von knapp 610 Euro verlangte die Vermieterin vom Hobbykoch zurück – der weigerte sich jedoch. Der Fall landete daraufhin beim zuständigen Gericht.
Das Gericht entschied zugunsten der Vermieterin (AZ 2 11 S 153/14). Aus Sicht der Richter habe der Mieter durch das Auslösen des Rauchmelders seine Obhutspflicht als Mieter verletzt. Denn die ungewöhnlich hohe Rauchentwicklung hätte durch das Öffnen des Küchenfensters oder Schließen der Küchentür verhindert werden können. Zudem war dem Mieter bekannt, dass der Melder im Flur mit der Feuerwehr verbunden war.
Quelle: LG Frankfurt am Main