Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog
Investitionsmöglichkeit Micro Apartments
Auch wenn sich der Markt im Bereich Microliving, Coworking und Sharing Communities nach einer Studie des Immobiliendienstleisters JLL in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch langsam entwickelt, prognostiziert JLL gute Entwicklungschancen und überdurchschnittliche Spitzenrenditen von bis zu 7,5 Prozent. Vor allem Studenten und Berufspendler tendieren immer mehr zum Wohnen und Leben in zentral gelegenen und voll möblierten Apartments, die hohen Komfort auf wenig Fläche versprechen.
Während für Studenten der Gemeinschaftsgedanke und der Wunsch nach sozialem Vernetzen im Mittelpunkt stehen, versuchen Arbeitnehmer den Anforderungen der urbanen Arbeitswelt gerecht zu werden. Diese fordert immer mehr Flexibilität und Mobilisierung, sodass Arbeitnehmer und Selbständige regelmäßig von wechselnden Standorten aus arbeiten und kurzfristig zentral gelegenen Wohnraum finden müssen. Berufspendler tendieren immer häufigr zu einer funktionalen Zweitwohnung, um lange Anfahrtswege zu umgehen.
Die Experten von JLL sehen gute Möglichkeiten für die Investition in moderne Studentenwohnheime, denn die Anzahl der Studenten steigt jährlich rapide an und der Mangel an Studentenwohnheimen wird immer größer. Laut der Studie von JLL waren im Wintersemester 2018/2019 knapp 2,9 Millionen Studenten an Hoschschulen eingeschrieben, Tendenz steigend. Die Veränderung in der Lebensrealität bietet Investoren gute Anlagemöglichkeit mit besten Zukunftsprognosen in möblierte Apartments mit einer Größe von 18 bis 25 Quadratmetern oder private Studentenwohnheime.
Quelle: JLL
Immobilienpreisspiegel 2019
Wer in ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück investieren möchte, erkundigt sich vor dem Verkauf unter anderem über die aktuellen Immobilienpreise, die Wohnungsmarktsituation, den Marktwert der Immobilie und über die Finanzierungskonditionen. Der Online-Immobilienpreisspiegel 2019, herausgegeben von der LBS, bietet einen guten Überblick über die Wohnungssituation in Deutschland. Eigentümer oder auch Interessenten können hier die Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in über eintausend Städten, Stadtteilen und Gemeinden miteinander vergleichen und die Suche durch Such- und Filterfunktionen spezialisieren.
Außerdem stehen Nutzern zahlreiche Informationen zu relevanten gesamtwirtschaftlichen Themen des Immobilienmarkts zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung von Einkommen und Sparquote, Statistiken über die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt in einem Zehn-Jahres-Zeitraum, sowie Analysen zur Bautätigkeit und zum Wohnungs- und Vermögensbestand. Auch Veränderungsraten zu den Vorjahren können eingesehen werden.
Die benutzerfreundliche Oberfläche des Online-Immobilienpreisspiegel 2019 ermöglicht Nutzern eine übersichtliche und leicht zu bedienende Preisrecherche. Mit einer Zoom- oder einer Mouse-Over-Funktion über eine Deutschlandkarte gelangen Nutzer schnell zu Immobilieninformationen in den jeweiligen Bundesländern oder Städten. Die Grafiken und Textbeschreibungen stehen zum Download zur Verfügung. Nutzer, die sich für eine Printversion des Immobilienspiegels interessieren, können die Broschüre „Markt für Wohnimmobilien“ auf der Internetseite der LBS bestellen.
Quelle: LBS
Wärmepumpe ist das meist eingesetzte Heizsystem im Neubau
Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes für den Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) ist die Wärmepumpe im Jahr 2018 zum zweiten Mal in Folge Spitzenreiter der Heizsysteme in genehmigten Neubau Wohngebäuden. Gleichzeitig überholt die Wärmepumpe im Vergleich zum Vorjahr auch zum ersten Mal den fossilen Energieträger Gas in allen genehmigten Neubaugebäuden.
Von den im Jahre 117.869 genehmigten Wohngebäuden wurden 51.527 Gebäude, sprich 43,7 Prozent mit Wärmepumpen ausgestattet, wohingegen 41 Prozent der Neubaugebäude mit Gas und 15,3 Prozent durch andere Energieträger wie Fernwärme, Holz, Öl, Strom, Solarthermie und Biogas beheizt werden. Im Vergleich dazu waren im Jahre 2014 nur 30,3 Prozent der Neubauwohngebäude mit Wärmepumpen ausgestattet. Auch in der Betrachtung aller genehmigten Gebäude, sprich auch Nichtbaugebäuden, nimmt die Wärmepumpe im Jahre 2018 mit 37,6 Prozent die Spitzenposition ein. Experten prognostizieren auch in den kommenden Jahren einen Aufwärtstrend der erneuerbaren Energieträger und ernennen die Wärmepumpe zum Standardheizsystem im Neubau.
Doch um die Wärmewende im Neubau weiter auszubauen und veraltete fossile Energieträger in Bestandsgebäuden auszutauschen, bedarf es laut BWP einem von der Bundesregierung beschlossenen Gebäudeenergiegesetz. Nur so kann ein Technologiewechsel erfolgen und eine echte Energiewende vollzogen werden. Auch wenn die technischen Lösungen für den Einbau von energieschonenden Wärmepumpen vorhanden sind, mangelt es immer noch an einem ansprechenden Energiepreisgefüge. Im Vergleich zu fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl, ist die gewonnene Energie durch den Einsatz einer Wärmepumpe preisintensiver.
Quelle: BWP
Urteil: Vermieter darf Rauchmelder eigenständig anbringen
In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München (AZ 432 C 6439/18) klagt ein Eigentümer eines Reihenhauses die Mieter seiner Eigentumswohnung an, da diese ihm den Zugang zu der Wohnung für den Einbau von Rauchmeldern verweigern. Trotz mehrfacher Aufforderungen und der Option, die Mieter können ebenfalls eine Fachfirma mit dem Einbau auf eigene Kosten beauftragen, lehnen die Mieter den Zugang zu der Wohnung weiterhin ab. Ferner sind sie der Meinung, der Vermieter müsse die Kosten der Fachfirma selbst tragen. Außerdem äußern sie ihren Unmut darüber, dass aufgrund von anhaltenden Streitigkeiten mit dem Vermieter für sie Lebensgefahr bestehe, denn der Vermieter habe im Jahre 2005 eine „Morddrohung“ auf ihrem Anrufbeantworter hinterlassen.
Das Amtsgericht gibt dem Kläger Recht und fordert die Mieter dazu auf, dem Vermieter mit einer einwöchigen Vorankündigung in der Zeit von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr in allen als Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer genutzten Räumen, sowie in die zu diesen Zimmer führenden Fluren Zutritt zu gewährleisten um Rauchmelder anzubringen. Ob der Vermieter diese eigenständig anbringt oder eine Fachfirma damit beauftragt, bleibt ihm überlassen, denn Mieter sind dazu verpflichtet, sowohl die durch den Vermieter beauftragten Handwerker als auch von dem Vermieter selbst durchzuführende Maßnahmen zu dulden. Gerade das Anbringen von Rauchmeldern ist nach Art. 46 Abs. 4 BayBO eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, die die Sicherheit der Mietsache und der Mieter erhöht.
Auch die angebliche Morddrohung wurde vom Amtsgericht München nicht als solche angesehen, da ein in Aussicht gestelltes Verbrechen aus dieser noch nicht einmal ansatzweise ersichtlich ist und die bereits lange zurückliegende Nachricht an Präsenz verloren hat.
Quelle: Amtsgericht München
Information 2.0: Digitales Brett im Hausflur
Eigentümer eines Wohnkomplexes können den Mehrwert ihrer Immobilie und die Zufriedenheit und Kommunikation der Mieter erhöhen, indem sie ein digitales Brett im Hausflur anbringen. Ob Informationen zur Hausordnung oder Tipps zur Energieversorgung, ein digitales Brett informiert seine Mieter in Echtzeit.
Auch Informationen wie der Wetterbericht und Nachrichten, sowie Sperrmülltermine, Reparaturmeldungen oder Reinigungsnachweise der Reinigungsfirma können von dem Wohnungsunternehmen nach Belieben zur Verfügung gestellt werden. Die Besonderheit eines digitalen Brettes ist außerdem die Möglichkeit zur Kommunikation und Interaktion mit anderen Mietern oder mit dem Vermieter direkt. Somit kann zum Beispiel ein Schadensfall direkt aus dem Treppenhaus gemeldet werden oder Mieter können mit der „Mieter zu Mieter“ Funktion direkt miteinander kommunizieren und sich darüber informieren, wann die nächste Feier oder ein Auszug ansteht.
Durch die Touchfunktion ist die Bedienung des digitalen Brettes leicht zu bedienen. Auch Wohnungsgemeinschaften profitieren von dem digitalen Brett, denn durch die Online-Verwaltung werden Kosten eingespart und der Zeitaufwand verringert, da Papieraushänge im Hausflur nicht mehr notwendig sind. Soll eine Information oder eine Nachricht an mehrere Wohnkomplexe versendet werden, kann dies leicht in dem System eingestellt werden. Das Wohnungsunternehmen entscheidet darüber, welche Inhalte online gestellt werden und sorgt stets für aktuelle Informationen für die richtige Zielgruppe. Zusätzlich ist ein digitales Brett in einem Treppenhaus optisch viel ansprechender, als die Zettelwirtschaft eines schwarzen Brettes mit oftmals veralteten Informationen.
Quelle: Vermieter Ratgeber
Nachfrage nach Solaranlagen steigt
Laut einer gemeinsamen Erhebung der Solar- und Heizungsindustrie ist die Nachfrage nach Solaranlagen zur Wärmeerzeugung seit Herbst letzten Jahres stark angestiegen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) deutet dies als ein klares Zeichen steigenden Klimabewusstseins in der Bevölkerung. In einer Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland GmbH sprachen sich 66 Prozent der über 2000 Befragten für die komplette oder teilweise Verwendung von erneuerbaren Energien bei der Sanierung oder dem Austausch ihrer Heizung aus. Nur 20 Prozent waren dagegen.
Doch trotz des steigenden Umweltbewusstseins in der Bevölkerung und der Bereitschaft zur Verwendung von erneuerbaren Energien, hat die Bundesregierung bisher versäumt, die eigenen gesteckten Ziele des Klimaschutzplans im Wärme- und Gebäudesektor zu erreichen. Dies bemängelt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. und fordert die Bundesregierung dazu auf, wirksame Maßnahmen und Strategien zur Vervielfältigung und Nutzung von erneuerbaren Energien im Solarwärme, Raum-, Prozess- und Fernwärmesektor zu ergreifen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. verlangt attraktive Förderangebote und gesetzliche Mindeststandards für den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärme- und Gebäudesektor, sowie einen sozial abgefederten CO2-Preis. Die Ausstattung der Haushalte für den Gebrauch von Solarenergie und erneuerbaren Energien soll nicht nur in Neubauten realisiert werden, sondern auch in Bestandsimmobilien müssen veraltete Heizungen ausgetauscht bzw. saniert werden. Im Vergleich zu fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas verringern Solarwärmeanlagen den Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen und senken die Kosten.
Quelle: BSW
Neuer Ratgeber: „Das Vermieter-Set“
Die Stiftung Warentest hat einen neuen Ratgeber mit dem Titel „Das Vermieter-Set“ rausgebracht. Das 176-seitige Buch richtet sich an private Kleinvermieter und gibt Auskunft zu allen Fragen, sowie Aufgaben, Rechten und Pflichten eines Vermieters. Von der Suche nach einem geeigneten Mieter bis zum Auszug, enthält der Ratgeber umfangreiche Anleitungen und rechtssichere Informationen rund um das Thema Vermietung. Fragen zur Nebenkostenabrechnung oder zu Schönheitsreparaturen werden genauso beantwortet wie Fragen zum Mietvertrag oder Mieterhöhung. Auch für unerwartete Probleme, was zum Beispiel zu tun ist, wenn der Mieter seine Miete nicht bezahlt, finden Leser einen geeigneten Leitfaden zur Problemlösung.
Der Ratgeber bietet einen Rundum-Service und stellt wichtige Formulare und Verträge zum Heraustrennen und Ausfüllen bereit. So finden Vermieter sowohl Vordrucke für eine Nebenkostenabrechnung oder ein Übergabeprotokoll, als auch Formulare für Mietverträge oder Kündigungsschreiben. Mieterselbstauskünfte und vorformulierte Mahnbriefe sind ebenfalls in dem „Vermieter-Set“ mit inbegriffen. Zusätzlich werden selbstrechnende Formulare zum Herunterladen bereitgestellt, die vor allem bei einer Nebenkostenabrechnung eine große Hilfestellung und Arbeitserleichterung sind.
Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist im Handel erhältlich oder kann bei der Stiftung Warentest online bestellt werden.
Quelle: Stiftung Warentest
Studie: Wer baut Deutschland?
Um die aktuellen Tendenzen im Bereich Wohnungsbau in Deutschland zu untersuchen, hat das Verbändebündnis Wohnungsbau die Prognos AG damit beauftragt, eine Studie zum Thema „Wer baut Deutschland?“ durchzuführen. Sieben weitere Organisationen und Verbände aus der Bau- und Immobilienbranche haben sich dem Verbändebündnis Wohnungsbau angeschlossen, unter anderem der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die Studie wurde im Mai 2019 im Rahmen des „11. Wohnungsbau-Tages“ vorgestellt.
Mit der Studie hat das Verbändebündnis Wohnungsbau nachgewiesen, dass es in Deutschland zu wenige und zu teure Wohnungen gibt und dass ein großer Teil der Wohnungen zu weit weg von den Ballungszentren gebaut wird. Um den untersuchten Problemen entgegenzuwirken, hat das Verbändebündnis Wohnungsbau einen 10-Punkte-Plan entwickelt. Dieser soll sowohl zu mehr Quantität, als auch mehr Qualität im Wohnungsbau führen. Die zehn Handlungsempfehlungen richten sich an Bund, Länder und Kommunen.
Neben der Bereitstellung von mehr Bauland, der Förderung von Sozialwohnungsbau und Aufstockung des Personals in Verwaltungen für schnellere Baugenehmigungsentscheidungen soll auch mehr Transparenz im Bereich Konzeptvergaben geschaffen werden. Außerdem sollen mehr Kostenkontrollen in der Gesetzesgebung dafür sorgen, dass die stetig steigende Preisentwicklung von Baukosten beaufsichtigt werden kann. Auch der Ausbau der Digitalisierung in der Baubranche ist eine Handlungsempfehlung des 10-Punkte-Plans. Für den Wohnungsbau außerhalb der Ballungszentren empfiehlt sich ein intensiver Austausch und Ausbau von Stadt-Umland-Kooperationen. Der Ausbau und die Schaffung von Infrastruktur muss mehr gefördert werden.
Quelle: Verbändebündnis Wohnungsbau
Mehr Wohnfläche durch Hausanbau
Ob für den Eigenbedarf, weil Nachwuchs ansteht oder zur Vermietung – manchmal reicht der Wohnraum in den eigenen vier Wänden nicht aus. Deshalb denken einige Eigentümer über die Vergrößerung ihres Hauses nach. Manche möchten den Dachboden ausbauen, andere eine ganze Etage. Wer es noch größer haben möchte, kann mit einer Außentreppe sogar eine Einliegerwohnung dazu gewinnen. Obwohl der Ausbau eines Hauses günstiger ist, als ein Neubau, ist mit hohen Kosten zu rechnen.
Bevor sich Eigentümer ans Werk machen, muss zunächst ein Gebäudestatiker oder ein Architekt überprüfen, ob die bestehende Bausubstanz für den An-oder Aufbau geeignet ist und ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Neben einem genehmigten Bauantrag sollte die finanzielle Situation in einem ausführlichen Finanzplan mit diversen Einzelpositionen aufgeführt werden. Dazu gehören neben den Kosten für die eigentlichen Bauarbeiten auch weitere wie zum Beispiel Kosten für einen Sachverständigen und einen gerichtsfesten Bauplan, sowie Kosten für die Verlegung von Elektro- und Abwasserleitungen und Heizrohren, eine Anpassung des Schornsteins und der komplette Innenausbau inklusive Einrichtung.
Um die Baukosten zu minimieren, haben Eigentümer die Möglichkeit, Förderung in Form von Darlehen, Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen zu beantragen. Vor allem im Bereich energieeffizientes und barrierefreies Bauen werden Fördergelder bereitgestellt. Hierbei ist es ratsam, sich von einem effizienten Energieberater Unterstützung zu holen. Dieser gibt Auskunft darüber, welche umweltschonenden Maßnahmen durchgeführt werden können und hilft mit seinem fachlich korrekten Sanierungskonzept gleichzeitig bei der Beantragung von Fördergeldern.
Quelle: Hausjournal
Energie sparen mit einer Regenwassernutzungsanlage
Ob während des Hausbaus oder in einem bereits bezogenem Haus – wer Energie sparen möchte, sollte sich auch mit dem Thema Wasser und Wasserverbrauch auseinandersetzen. Eine vierköpfige Familie hat täglich einen Wasserverbrauch von mehr als 500 Litern. Durch den Einbau einer Regenwasser-Toilette können davon bereits 140 Liter eingespart werden. Wird zusätzlich auch die Waschmaschine mit Regenwasser betrieben, sparen Mieter und Eigentümer weitere 60 Liter ein und decken dadurch etwa 50% des gesamten Wasserbedarfs einer Familie ab.
Eine Regenwassernutzungsanlage ist nicht nur energieeffizient, sondern hat langfristig finanzielle Vorteile. Durch den Einsatz einer Anlage können durchschnittlich 200 Euro pro Jahr eingespart werden. In vielen Neubaugebieten ist Regenwassernutzung bereits üblich. Auch Gemeinden sprechen sich klar für die Nutzung von Regenwasser aus. Beim Einbau einer Regenwassernutzungsanlage erlassen sie den Besitzern örtliche Gebühren für Dachniederschlagswasser oder andere versiegelte Flächen.
Auch der Einbau einer Regenwasseranlage im Garten ist verhältnismäßig unkompliziert. Der beste Zeitpunkt dafür ist, wenn Schönheitsreparaturen im Garten oder An- und Umbaumaßnahmen, sowie Sanierungen des Bestandsgebäudes geplant sind. Das Onlineportal www.energiesparen-im-haushalt.de gibt ausführliche Tipps rund um das Thema Energiesparen und informiert über dien Einbau und den Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen.
Quelle: energiesparen-im-haushalt.de

