Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Wärmeschutzverglasung: Verbesserung der Energieeffizienz möglich

Wärmeschutzverglasungen spielen eine entscheidende Rolle für die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie verhindern, dass Wärme durch Fensterflächen nach außen entweicht. Dadurch lassen sich Heizkosten signifikant zu reduzieren. Besonders in der kalten Jahreszeit, in der Heizenergie durch alte Fenster verloren gehen kann, bietet der Austausch hin zu modernen Doppel- oder Dreifachverglasungen eine effektive Lösung zur Energieeinsparung.

Für Gebäudeeigentümer, die in die Jahre gekommene Immobilien besitzen, empfiehlt sich die Modernisierung der Fenster. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese älter als zwanzig Jahre sind. Moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifachisolierung bieten nicht nur eine verbesserte Wärmeisolation, sondern auch eine optimale Lichttransmission. Spezielle Beschichtungen reflektieren die Infrarot-Wärmestrahlung, wodurch die Wärme effektiv im Raum gehalten wird und somit Heizkosten weiter gespart werden können.

Ein weiterer bedeutender Vorteil moderner Verglasungen ist die gesteigerte Wohnqualität. Durch höhere Oberflächentemperaturen der inneren Scheiben wird eine größere Behaglichkeit nahe den Fenstern erreicht. Dreifachverglaste Fenster, die früher hauptsächlich in Passiv- und Niedrigenergiehäusern verwendet wurden, gewinnen daher zunehmend an Bedeutung in der Altbausanierung. Eigentümer, die über den Fensteraustausch nachdenken, sollten sich zunächst über staatliche Zuschüsse für den Modernisierungsprozess informieren. Danach können sie sich auch von Fachhändlern vor Ort beraten lassen.

Herbst: Dach vor Wetterextremen schützen

Im Herbst und zu anderen Jahreszeiten ist es insbesondere nach Stürmen, Stark- oder Dauerregen wichtig, Dachziegel auf Verschiebungen oder Schäden zu kontrollieren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Dipl.-Ing. Marc Ellinger vom VPB empfiehlt aber, nicht nur die Dachziegel, sondern auch Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig zu inspizieren und zu warten, um Fassadenschäden durch unkontrollierten Wasserablauf zu verhindern. Durch die Überprüfungen können kostspielige Wasserschäden vermieden werden.

Bei Flachdächern müssen große Wassermengen – wie zum Beispiel durch Starkregen – besonders schnell ableiten, um eine Überlastung der Dachkonstruktion zu verhindern. Flachdächer sollten auch einen Notüberlauf haben, der bei starken Regenfällen eine angemessene Entwässerung gewährleistet. Gründächer benötigen zudem Schutzmaßnahmen wie Siebe für ihre Entwässerungssysteme, damit es nicht durch Verstopfungen durch Pflanzenteile kommt.

Letztlich sollten Immobilieneigentümer laut VPB überlegen, Regenwasser für die Gartenbewässerung oder die Nutzung im zu Haus sammeln. Dazu sind Regentonnen oder spezielle Systeme erforderlich. Der VPB rät, sich bei der Planung solcher Systeme sachkundige Beratung einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass alle baulichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Grundsteuer: Bewertung laut Gericht nicht zu beanstanden

Das Finanzgericht Köln hat kürzlich eine Musterklage gegen die neue Grundsteuerbewertung gemäß des Bundesmodells abgelehnt. Im vorliegenden Fall stand eine Eigentumswohnung im Fokus, deren Grundsteuerwert anhand eines Bodenrichtwerts von 2.280 Euro festgesetzt worden war. Die Kläger argumentierten, dass die neue Bewertung nach dem Bundesmodell verfassungswidrig sei, da sie zu einer wesentlichen Erhöhung des Grundsteuerbetrags führe. Zudem wurde für eine weitere Wohnung der Kläger in – ihrer Meinung nach – besserer Lage nur ein Bodenrichtwert von 530 Euro angesetzt.

Das Finanzgericht Köln befand jedoch, dass die angewandten Bewertungsvorschriften keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Bewertung innerhalb eines objektivierten Rahmens erfolgt und typisierte Verfahren aufgrund der Masse der Bewertungen zulässig sind. Sie betonten auch, dass Bodenrichtwerte eine bewährte Methode zur Wertfindung in verschiedenen steuerrechtlichen Kontexten darstellen.

Die Entscheidung unterstreicht die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Grundsteuerregelungen und die Bedeutung einer präzisen, fairen Bewertung. Der Senat ließ eine Revision zu. Das bedeutet, dass der Bundesfinanzhof letztlich entscheiden wird.

Heizungswartung: Das ist zu beachten

Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt Immobilieneigentümern, ihre Heizungsanlage rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit warten zu lassen. Laut dem Gebäudeenergiegesetz ist eine regelmäßige Wartung Pflicht. Doch wie oft diese erfolgen muss, bleibt unbestimmt. Eine jährliche Heizungswartung sei dennoch ratsam. Denn sie ist nicht nur für die Energieeffizienz der Anlage wichtig, sondern oft auch Voraussetzung für Garantieleistungen des Herstellers.

Eine fachgerechte Heizungswartung umfasst mehrere Schritte, darunter die Sichtprüfung und den Austausch von Verschleißteilen, die Reinigung der Brenner sowie die Überprüfung der Abgaswerte und des Wasserdrucks. Je nach Heizsystem – ob Öl, Gas, Pellets oder Wärmepumpe – sind zusätzliche, spezifische Prüfungen erforderlich. Wer sichergehen möchte, dass die Anlage sicher und emissionsarm arbeitet, sollte die Wartung einem qualifizierten Fachbetrieb überlassen.

Viele Fachbetriebe bieten Wartungsverträge an, die die regelmäßige Instandhaltung der Heizungsanlage sicherstellen. Eigentümer sollten darauf achten, dass der Vertrag nicht nur die genauen Wartungsleistungen und Intervalle, sondern auch die Kosten und Haftungsregelungen klar festlegt. Eine solche Vereinbarung schützt im Fall von Ausfällen oder Schäden, die durch mangelhafte Wartung entstehen könnten.

Balkon: Darauf ist beim nachträglichen Anbau zu achten

Durch einen nachträglichen Balkonanbau bietet sich die Möglichkeit, den Wohnraum zu erweitern und den Immobilienwert zu steigern. Vor allem bei bestehenden Gebäuden kann mit unterschiedlichen Balkonsystemen wie Vorstellbalkonen, Anbaubalkonen oder freitragenden Balkonen gearbeitet werden. Die Baumaßnahmen erfordern jedoch eine sorgfältige Planung hinsichtlich der Statik, um die Struktur des Gebäudes nicht zu beeinträchtigen.

Die Kosten variieren je nach Balkontyp und Material zwischen 3.000 und 5.000 Euro, zuzüglich möglicher zusätzlicher Ausgaben für Geländer, Bodenbeläge und Türen. Neben den Kosten spielen auch Genehmigungen eine wesentliche Rolle beim Balkonanbau. In den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, die detaillierte Unterlagen und Nachweise über die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften verlangt.

Bauliche Veränderungen am Haus, wie der Anbau eines Balkons, bedürfen oft der Zustimmung der Bauämter. Bei Mehrfamilienhäusern müssen auch die anderen Eigentümer dem Anbau eines Balkons zustimmen. Dabei müssen spezifische Landesbauordnungen und Abstandsflächenregelungen beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch wenn einige kleinere Balkonprojekte verfahrensfrei sein können, empfiehlt es sich, zur Sicherheit einen offiziellen Bauantrag zu stellen.

Smart Home: Technik für Technologiebegeisterte

Smart-Home-Technologien haben einen festen Platz in deutschen Haushalten erobert: 75 Prozent der Befragten gaben in einer Studie eines Versandhändlers für Elektronik an, bereits smarte Produkte nutzen. Insbesondere werden intelligente Unterhaltungssysteme und Sprachassistenten geschätzt.

Für die Anschaffung von Smart-Home-Technologien ist Technologiebegeisterung ein signifikanter Beweggrund. Viele Nutzer haben Freude an den neuesten Entwicklungen und integrieren diese gerne in ihren Alltag. Die Verbraucher profitieren unter anderem vom gesteigerten Wohnkomfort durch Smart-Home-Technologien. Zudem überzeugen sie praktische Aspekte wie die einfache und intuitive Steuerung des häuslichen Umfelds.

Ein weiterer entscheidender Vorteil von Smart-Home-Systemen ist die Möglichkeit, durch diese Energiekosten zu senken. Etwa 30 Prozent der Befragten haben sogar in smarte Technologien investiert, um ihre Energieausgaben zu reduzieren. 59 Prozent bestätigen, dass sie tatsächlich Strom- oder Energiekosten durch die Nutzung von Smart-Home-Technologien eingespart haben.

Wohnküche: Das sind die Trends

Zunehmend an Bedeutung in modernen Wohnküchen gewinnen intelligente und ergonomische Lösungen, die das Kochen und Wohnen nicht nur angenehmer, sondern auch effizienter gestalten. Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft „Die Moderne Küche“ Volker Irle hebt hervor, dass die aktuellen Innovationen im Möbelfachhandel darauf abzielen, Küchen- und Wohnbereiche durch smarte Stauraumlösungen und ergonomische Designs zu bereichern.

Die Anpassungsfähigkeit der Möbel ist dabei zentral: Moderne Klappensysteme ersetzen traditionelle Schranktüren, bieten durch optimierte Mechanismen einen höheren Nutzungskomfort und machen den Stauraum leichter und angenehmer zugänglich. Diese Systeme unterstützen eine effizientere Nutzung des Raumes und integrieren sich nahtlos in das Gesamtdesign der Küche.

Zusätzlich können mit innovativen Beleuchtungskonzepten neue Standards gesetzt werden. Integrierte LED-Lichtprofile in Schubkästen sorgen für eine hochwertige und atmosphärische Beleuchtung, die nicht nur die Optik, sondern auch die Funktionalität der Küchenmöbel erhöht. Maßgeschneiderte und multifunktionale Küchenlösungen gewinnen somit weiterhin an Bedeutung.

E-Ladestation: Schon beim Hausbau einplanen

Bauherren können beim Hausbau – im Vergleich zum späteren Nachrüsten – signifikant sparen, wenn sie direkt eine E-Auto-Ladestation einplanen. Die Erstinstallation während des Baus ist wesentlich günstiger, da notwendige Anpassungen im Stromnetz und bauliche Maßnahmen direkt integriert werden können. Darauf weist das Portal „finanzen.net“ hin.

Die Installationskosten für eine Ladestation beim Hausbau betragen unter 1.000 Euro. Dies steht im starken Kontrast zu den Kosten des Nachrüstens, die bis zu viermal höher sein können. Darüber hinaus fördert die KfW die Installation mit 900 Euro pro Ladepunkt, was die finanzielle Belastung weiter mindert.

Eine Ladestation bietet die Möglichkeit, diese mit einer Photovoltaikanlage (PV) zu koppeln, um das Elektroauto mit selbst produziertem Strom zu laden. Dies maximiert die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Installation. Ein ausreichend dimensioniertes PV-System stellt sicher, dass sowohl der Haushalts- als auch der Fahrzeugstrombedarf gedeckt werden können, wodurch sich langfristige Ersparnisse erzielen lassen.

Immobilienkauf: Bewusste Entscheidung treffen

Beim Kauf eines Hauses, das bekannte Mängel aufweist, können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Mann, der ein Haus mit offensichtlichen Feuchtigkeitsschäden und einer notwendigen Pumpinstallation im Keller kaufte, entdeckte nach dem Kauf weitere erhebliche Schäden am Dach. Trotz des Ausschlusses der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag forderte er Schadenersatz, da er arglistige Täuschung vermutete.

Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) wies seine Klage ab, da der Mann nicht nachweisen konnte, dass die Verkäufer von den Dachschäden wussten. Zudem war ihm die Kellerproblematik bekannt.

Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, vor dem Immobilienkauf alle bekannten Mängel sorgfältig zu prüfen und die Risiken abzuwägen. Das Urteil bekräftigt, dass Immobilienkäufer, die über Mängel informiert sind und die Immobilie dennoch kaufen, später keine Ansprüche diesbezüglich geltend machen können.

Wasserschaden: Probe zur Ursachenermittlung nehmen

Bei einem Wasserschaden sollte zunächst die Ursache dafür geklärt werden. Schmutzpartikel weisen darauf hin, dass das Wasser aus dem Außenbereich stammt. Tritt klares Wasser aus, kann es sich beispielsweise um eine Leckage handeln oder um Kondenswasser. Sind im Wasser Schaum und Papierreste sowie Fasermaterial zu finden, ist von Schmutzwasser auszugehen. Der Verband Privater Bauherren VPB rät: „In diesem Fall ist sofort erhöhte Vorsicht geboten, denn so ein Wasserschaden geht mit einer Belastung durch Keime und Krankheitserreger einher“. Durch spezielle Kleidung können sich diejenigen schützen, die die Räumlichkeiten betreten müssen.

Damit später der Verursacher für den Wasserschaden ermittelt werden kann, sollten Betroffene zwei Proben nehmen. Dazu können sie leere, saubere Marmeladen- oder Einmachgläser verwenden. Sind diese nicht vorhanden, können für die Probenentnahme auch Haushaltstücher oder Kaffeefiltertüten benutzt werden. Nachdem sich diese mit dem Wasser vollgesogen haben, sollten die Betroffenen auch den Schmutz damit aufnehmen. Anschließend wird die Probe in einem Gefrierbeutel luftdicht verpackt.

Ebenso sollten Betroffene Fotos des Schadens anfertigen, bevor sie mit dem Aufwischen, Aufräumen und der Reparatur beginnen. Der VPB weist darauf hin, dass keine Dritten mit der Instandsetzung beauftragt werden sollten, falls noch eine Gewährleistungsfrist läuft. Dies könne im schlechtesten Fall zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche führen.

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