Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Kellerumbau: Vorgaben beachten

Das Ausbauen von Kellerräumen zu Wohnzwecken kann eine Baugenehmigung erfordern. Dies betont der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn es handelt es sich um eine sogenannte Nutzungsänderung, wenn Hausbesitzer aus ihrem Kellerabstellraum eine eigenständige Wohnung machen möchten. Diese Veränderung benötigt in den meisten Fällen eine behördliche Zustimmung.

Die jeweiligen Landesbauordnungen legen spezifische Vorgaben für solche Umbauten fest. Sie bestimmen beispielsweise die Mindesthöhe der Räume und sorgen dafür, dass ausreichend Licht und Luft vorhanden ist. Darüber hinaus sind die Brandschutzvorgaben und die Energieeinsparverordnung zu beachten.

Der VPB rät Hausbesitzern dringend, sich vorab bei der örtlichen Baubehörde über die Machbarkeit und die entsprechenden Auflagen zu erkundigen. Erst wenn alle Bedingungen und Richtlinien geklärt sind, sollte die detaillierte Planung und Finanzierung des Vorhabens erfolgen.

Quelle: VPB

Konsumentenkredite: Immobilienbesitzer zahlen weniger

Immobilienbesitzerinnen genießen einen finanziellen Vorteil bei Konsumentenkrediten und zahlen weniger für diese als diejenigen ohne Wohneigentum. Sie zahlten für diese nur 6,26 Prozent Zinsen zahlten, während sich die Zinsen für andere Kreditnehmer auf 7,47 Prozent beliefen. Dies geht aus einer Untersuchung von Check24 hervor. Dr. Stefan Eckhardt von CHECK24 betont, dass Immobilienbesitzer aufgrund ihrer hohen Kreditwürdigkeit von Banken bevorzugt behandelt werden.

Das gelte auch für Modernisierungskredite. Für diese haben die Zinskosten im Vergleich zum Vorjahr um 69 Prozent zugenommen. Diese Zunahme habe dazu geführt, dass ein Kredit über 15.000 Euro für 60 Monate die Verbraucher nun monatlich 15 Euro oder insgesamt 919 Euro mehr kostet als zuvor. Dr. Stefan Eckhardt gibt auch zu bedenken, dass der aktuelle Zinsvorteil für Immobilienbesitzer gesunken ist und die Kreditvergabekriterien strenger geworden sind. Er prognostiziert jedoch, dass Banken bald günstige Kredite für ökologische Anlagen wie Wärmepumpen und Solaranlagen bereitstellen könnten.

2023 haben Immobilienbesitzer laut Check24 durchschnittlich 19.660 Euro von Banken für Immobilienmodernisierungen aufgenommen. 2022 waren es noch 22.851 Euro. Das entspricht einem Rückgang von 14 Prozent. Gründe dafür können laut Check24 gestiegene Zinsen sowie politische Unsicherheiten seien.

Quelle und weitere Informationen: check24.de

Green Buildings: Nachhaltigkeit treibt Immobilien-Investmentmarkt

In nachhaltige, zertifizierte Gebäude wurden 2022 in Deutschland rund 11,2 Milliarden Euro investiert. Das entspricht einem Anteil von 30,6 Prozent am gesamten Investmentmarkt. Dies geht aus dem Marktbericht der BNP Paribas Real Estate GmbH hervor. Im Dokument wird auch über die wachsende Bedeutung von Green-Building-Zertifikaten wie DGNB, BREEAM und LEED informiert.

Besonders für institutionelle Investoren spielt der Nachhaltigkeitsfaktor offenbar eine wichtige Rolle. Sie investierten laut der BNP Paribas Real Estate GmbH über 60 Prozent ihres Anlagevolumens in zertifizierte Green Buildings, bei Versicherungen waren es sogar über 72 Prozent ihres Anlagevolumens. Besonders in gefragten A-Städten wie Berlin, Frankfurt und München lag der Anteil der gewerblichen Transaktionen für nachhaltige Gebäude bei über 40 Prozent.

An der Gesamtinvestition der Assetklasse Büro blieben Büroimmobilien mit einem Anteil von 46,2 % die dominante Kategorie im Green-Building-Investmentmarkt. Dies zeigt, dass fast jeder zweite Euro dieser Kategorie in zertifizierte Gebäude fließt. Interessenten, die den vollständigen Marktbericht lesen möchten, finden diesen auf: realestate.bnpparibas.de/marktberichte/investmentmarkt/deutschland-market-focus

Quelle und weitere Informationen: realestate.bnpparibas.de

Urteil: Gericht muss neu über Betretungsrecht bei Immobilienverkauf verhandeln

Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten, hat er – nach einer entsprechenden Vorankündigung – das Recht dazu, die Immobilie zu betreten. Doch kann ein Gericht das Zutrittsrecht in eine Wohnung in besonderen Fällen untersagen? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 420/21, BGH), hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.

Im aktuellen Fall möchte eine Eigentümerin ihre Immobilie ihre Immobilie veräußern. Diese hat sie an eine Mieterin vermietet, die unter schweren psychischen Problemen leidet. Die Mieterin wollte die Eigentümerin (ihre Vermieterin) nicht in die Wohnung lassen. Die Eigentümerin erhob dagegen Klage. Doch ihr wurde zunächst das Betretungsrecht versagt. Grund dafür war ein psychiatrisches Gutachten aus dem hervorgeht, dass „ein hohes Risiko für Handlungen mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung bis hin zum vollendeten Suizid bestehe“ und sich der Gesundheitszustand der Beklagten im Falle eines Betretens der Wohnung durch Dritte weiter zu verschlechtern drohe.

Der BGH wies jedoch auf einen Rechtsfehler hin. Denn das Berufungsgericht habe sich nicht mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass sich das Risiko für gesundheitliche Komplikationen verringere, „wenn sich die Beklagte bei einem Betreten der Wohnung durch Vermieter, Kaufinteressenten oder Makler von einer Vertrauensperson beziehungsweise einem Rechtsanwalt vertreten lasse“.

Quelle: BGH/ VIII ZR 420/21

Hausbau: Techniken zum Sparen

Wie nachhaltig gebaut werden kann, hat „kabeleins.de“ in einem Beitrag über nachhaltige Wohntrends festgehalten. Moderne Technologien und innovative Ansätze wie der Bau mittels Holz-Baustein-Prinzip ermöglichen es, Geld zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Bei Holz-Baustein-Prinzip beispielsweise werden Holzbausteine im XXL-Format – ähnlich wie Lego – gestapelt. Ein Rohbau soll so innerhalb weniger Tage errichtet werden können.

Darüber hinaus könne zum nachhaltigen Bauen auch die Verwendung von Altpapier und Stroh als Dämmmaterial dienen oder Material aus zweiter Hand – etwa für ein selbstgebautes Hausboot. Durch Eigenleistung ließen sich zudem auch Kosten sparen. Möchten Bauherren besonders effizient sein, sollten sie sogenannte Nullenergiehäuser errichten. Diese verbrauchen nicht mehr Energie als sie produzieren.

Erheblichen Einfluss aufs Bauen und die Baukosten könnten aber auch die Grundstückwahl, die Bauunternehmerauswahl und die zukunftsorientierte Planung haben. So sind ländliche Grundstücke oft günstiger als solche in der Stadt und die Kosten für einen Bauunternehmen im Vergleich zur individuellen Planung teurer. Bauherren sollten laut kabeleins.de auch so planen, dass die Kinderzimmer gegebenfalls abgetrennt und vermietet werden können, wenn die Kinder aus dem Haus sind.

Quelle und weitere Informationen: kabeleins.de

Klimaneutralität: IAO entwickelt Roadmap für nachhaltiges Bauen

Auf Baustellen soll künftig weniger Kohlenstoffdioxid (CO2) ausgestoßen werden. Entsprechende Maßnahmen für eine Dekarbonisierung der Baustelle bis 2045 veröffentlichte das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) in einer strategischen Roadmap.

Die strategische Roadmap hebt zwölf Handlungsfelder hervor, die auf dem Weg zur klimaneutralen Baustelle bis 2045 zu berücksichtigen sind. Zu diesen zählen unter anderem folgende: Politik, Wirtschaft, Bildung, Technologie, Marktdesign, Forschung und Entwicklung sowie Kommunikationstechnologien auf der Baustelle.

An der Roadmap, die Interessenten kostenlos über die Seite iao.fraunhofer.de abrufen können, waren auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau beteiligt.

Quelle und weitere Informationen: iao.fraunhofer.de

Photovoltaik: Fehlkäufe vermeiden

Die Beliebtheit von Photovoltaiksystemen steigt laut des Portals „infranken.de“ kontinuierlich an. Das spiegele sich auch im Austausch über das Thema auf Social-Media-Plattformen wider. Eine große Community diskutiert dort in Gruppen wie „Photovoltaik: Alles Rund um die Solaranlage“ (Facebook) mit über 135.000 Mitgliedern.

Die Community konzentriert sich dabei auf Themen wie die Wirtschaftlichkeit, die Möglichkeit des Monitorings per App oder den Inselbetrieb. Doch welche Kriterien sind beim Kauf einer Photovoltaikanlage entscheidend? Das hat das Portal „infranken.de“ analysiert und zusammengetragen.

Demnach sind das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie die Rendite, die Kompatibilität mit Smart Home-Technologien, die regionale Verfügbarkeit von Solarfirmen und „Made in Germany“-Komponenten, die Nutzung der vollen Dachfläche, die Unabhängigkeit vom Strommarkt, die Ausbaufähigkeit der Solaranlage, der Klimaschutz, die Option für den Inselbetrieb und die Möglichkeit des Selbstaufbaus für die Käufer besonders wichtig.

Quelle und weitere Informationen: infranken.de

Möbelbranche: Verbände plädieren für mehr Planungssicherheit

Mehr Planungssicherheit und ein Sofortprogramm für den Wohnungsbau fordern der BVDM Handelsverband Möbel und Küchen, VDM Verband der Deutschen Möbelindustrie und der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Die angestrebte Zahl von 400.000 fertiggestellten Wohneinheiten pro Jahr erscheint den Verbänden weit entfernt. Demnach würden nur 245.000 Einheiten für dieses Jahr und voraussichtlich nur 210.000 für das nächste Jahr prognostiziert. Es brauche laut der Verbände mehr politisches Tempo, damit der Wohnungsbau wieder ins Gleichgewicht kommt und das Investitionsvertrauen und der Konsum zurückkehren.

Die Verbände beklagen zudem eine Kaufzurückhaltung der Verbraucher und führen diese auf steigende Zinsen, die Inflation und ungewisse wirtschaftlicher Aussichten zurück. Insbesondere die unteren und mittleren Möbelpreissegmente seien von Kaufzurückhaltung betroffen. Seit Mai 2023 würden die Möbelhändler einen spürbaren Rückgang der Kundenzahlen registrieren. Zudem verzeichneten sowohl die Möbelindustrie als auch die Zulieferer stark rückläufige Auftragseingänge.

Quelle und Link zum offenen Brief: moebelindustrie.de

Hauskauf: VPB weist auf Risiken für Immobilienkäufer hin

Immobilienkäufer müssen beachten, dass „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss für Mängel bedeutet. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Besonders alte Immobilien können diverse Mängel aufweisen, die Käufer erst nach dem Kauf bemerken. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, auf offensichtliche Mängel, wie beispielsweise feuchte Wände, hinzuweisen. Dennoch muss er auf gestellte Fragen ehrlich antworten und darf ihm bekannte erhebliche Mängel nicht verschweigen.

Erhebliche Mängel laut VPB sind solche, die den Käufer potenziell vom Kauf abhalten könnten, wie zum Beispiel Asbest oder Schwammbefall im Haus. Auch ein Verdacht auf erhebliche Mängel wie der Verdacht auf einen Blindgänger auf dem Nachbargrundstück, könne offenbarungspflichtig sein (OLG Hamm, Beschluss vom 28.1.2022 zum Az. 22 U 28/22). Diese Pflicht zur Offenlegung gilt nur, wenn der Verkäufer selbst von den Mängeln Kenntnis hat.

Verschweigt der Verkäufer erhebliche Mängel arglistig, kann der Käufer die Beseitigung der Mängel verlangen oder sogar den Kauf rückabwickeln. Dieser Weg sei jedoch oft langwierig und ende häufig vor Gericht, da der Käufer die Arglist des Verkäufers nachweisen muss. Der VPB empfiehlt daher, dass Käufer sich bei der Besichtigung einer Immobilie von einem unabhängigen Bausachverständigen begleiten lassen.

Quelle und weitere Informationen: Verband Privater Bauherren

Energieeffizienz: Hauseigentümer setzen auf Sanierung und Solartechnologie

Die Mehrheit der deutschen Hauseigentümer zeigt ein wachsendes Interesse an energieeffizientem Wohnen und plant entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Das geht aus dem TechnikRadar 2023 der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, der Körber-Stiftung und des Zentrums für interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung der Universität Stuttgart hervor. Demnach beabsichtigen rund 80 Prozent der befragten Hauseigentümer, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zudem ist die Einstellung der Deutschen zu nachhaltigem Bauen und Wohnen positiv.

So erfreuen sich Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen zunehmend großer Beliebtheit unter den Befragten. Rund 46 Prozent der sanierungswilligen Eigentümer tendieren zur Installation einer Photovoltaikanlage. Etwa ein Drittel (31,7) der Eigentümer überlegt, das Haus mit einer Solarthermieanlage auszustatten. Darüber hinaus gewinnen Smart-Home-Technologien seit 2018 offenbar an Bedeutung. Während vor fünf Jahren nur 8,1 Prozent der Befragten solche Geräte nutzten, sind es mittlerweile 21 Prozent der Befragten.

Trotz der zunehmenden Anerkennung von Energiesparmaßnahmen und digitaler Technologie offenbart die Studie jedoch auch, dass noch Informationsbedarf bei den Bürgern besteht. Laut Cordula Kropp, der wissenschaftlichen Projektleiterin und Soziologin am ZIRIUS, sei „viel Information über technische Möglichkeiten notwendig und viel Unterstützung bei Renovierung und energetischer Umstellung“, um das politische Ziel der nachhaltigen und klimaneutralen Gestaltung des Gebäudebestands bis 2045 zu erreichen.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/acatech.de/technikradar-2023/

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