Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog
Balkon: Diese Sichtschutzlösungen liegen im Trend
Sichtschutzelemente wie ein Sichtschutzzaun aus Bambus oder textile Balkonbespannungen erhöhen die Privatsphäre auf dem Balkon. Sie schirmen effektiv vor Blicken ab und tragen zu einer gemütlichen Atmosphäre bei. Sichtschutzzäune aus Bambus oder Balkonbespannungen finden sich in jedem Baumarkt. Sie lassen sich leicht am Balkongeländer anbringen.
Eine alternative Möglichkeit ist die Verwendung von Pflanzen als Sichtschutz. Diverse Grün- und Blütenpflanzen, strategisch in unterschiedlichen Höhen angeordnet, schaffen eine natürliche Barriere. Für eine umfassende Begrünung empfiehlt es sich, Balkonkästen sowohl mit hochwachsenden als auch mit hängenden Pflanzen zu bestücken.
Um den Balkon zusätzlich aufzuwerten, können verschiedene Pflanztöpfe auf dem Boden arrangiert werden. Diese sorgen nicht nur für Sichtschutz, sondern auch für ein ansprechendes grünes Ambiente. Eine durchdachte Platzierung der Pflanzen und Töpfe kann den Balkon in eine private grüne Oase verwandeln.
Wärmepumpen: Informationen zur Förderung
Hat die Einführung neuer Förderungen für den Heizungsaustausch zu einem Anstieg der Nachfrage nach Wärmepumpen geführt? Die Antworten des Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und der Heizungsbranche gehen auseinander. „Die Förderung insbesondere auch für die Wärmepumpe wird mehr und mehr angenommen“, sagte der Bundeswirtschaftsminister gegenüber der Rheinischen Post.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) teilt dagegen mit, dass der Absatz von Wärmepumpen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 52 Prozent eingebrochen sei. Wurden im ersten Quartal 2023 noch 96.500 Wärmepumpen abgesetzt, waren es im ersten Quartal 2024 laut BDH nur 46.000 Geräte. Grund dafür sei eine Verunsicherung der Verbraucher. Daher sei eine breit angelegte Informationskampagne erforderlich, durch die Verbraucher mit Informationen versorgt werden.
Allgemein soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften den Austausch alter Heizungssysteme gegen klimafreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen durch Tilgungszuschüsse sowie zinsgünstige Kredite erleichtern. Langfristig soll sie dazu beitragen, die Sanierungsquote zu erhöhen und die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern. Konnten erst nur Eigentümer von von ihnen selbst bewohnten Einfamilienhäusern die Förderung in Anspruch nehmen, sind es seit Ende Mai auch Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Bauabnahme: Rechte und Fristen
Eine Frist von fünf Jahren haben Bauherren nach der Bauabnahme, um Mängelrechte geltend zu machen. Diese Gewährleistungsfrist ermöglicht es den Bauherren im Falle von Mängeln, die auf Planungs- oder Ausführungsfehler zurückzuführen sind, eine Nachbesserung zu verlangen. Selbst wenn seit der Abnahme und dem Einzug bereits knapp fünf Jahre vergangen sind, muss die Baufirma die Kosten für die Behebung der Mängel tragen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.
Etwa drei bis vier Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollten Bauherren ihr Haus auf mögliche Mängel untersuchen. Dazu gehören Feuchtigkeitsstellen, Abplatzungen an Oberflächen oder Lockerungen bei Schneegittern, Rinnen oder Geländern. Ein unabhängiger Sachverständiger könne am besten beurteilen, ob es sich um normalen Verschleiß oder um Mängel aufgrund fehlerhafter Planung oder unsachgemäßer Ausführung handelt.
Sachverständige sind erfahrene Experten, die nicht nur wissen, wo sie nach Mängeln suchen müssen, sondern auch die Ursachen für diese Mängel identifizieren können. Bauherren können so rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sicherstellen, dass ihr Haus die vertraglich zugesicherte Qualität hat und ein Haus ohne Mängel ist, für das sie bezahlt haben.
Baufinanzierung: Kosten realistisch einschätzen
Eine sorgfältige Kostenkalkulation und die Festlegung eines realistischen Budgets ist entscheidend beim Hausbau, um eine Nachfinanzierung zu vermeiden. Dabei müssen auch die Baunebenkosten berücksichtigt werden. Um unangenehme Überraschungen während des Bauprozesses zu vermeiden, sollten Bauherren nicht nur die offensichtlichen Ausgaben wie Material- und Handwerkerkosten einplanen, sondern auch potenzielle Zusatzkosten wie Baugenehmigungen, Vermessungen und Anschlussgebühren für Wasser, Strom und Abwasser.
Die Baunebenkosten werden häufig unterschätzt, können sich durch ungeplante erforderliche Ausgaben aber schnell erhöhen. Es empfiehlt sich, die Angebote verschiedener Baufirmen zu vergleichen. So können Bauherren herausfinden, ob sie die Baunebenkosten realistische einschätzen oder nicht. Zusätzlich sollten Bauherren frühzeitig darüber nachdenken, ob möglicherweise externe Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden können. Durch die finanzielle Beteiligung von Verwandten können sich Bauherren möglicherweise um einen finanziellen Puffer sichern.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Kosten für die Ausstattung des Hauses genau im Blick zu haben. Bei der sogenannten Bemusterung müssen unter anderem Entscheidungen im Hinblick in Bezug auf die Fliesen, den Bodenbelag und die Badarmaturen getroffen werden. Jedoch gefallen nicht jedem Bauherren die Standard-Materialien. Entscheidet er sich für andere Optionen nach individuellen Vorlieben, kann dies schnell teuer werden. Kunden sollten die Standards daher genau prüfen und gegebenenfalls höhere Kosten für ihre Wünsche einplanen. So können unerwartete finanzielle Engpässe während des Bauprozesses vermieden werden.
Photovoltaik: Künftig weniger Leistungsschwankungen bei Anlagen?
In einem Projekt zur Entwicklung eines netzdienlichen Photovoltaik-Speicher-Systems wurde ein Meilenstein erreicht. Unter der Koordination des Center for Applied Energy Research (CAE) geht eine innovative Wandler-Speicher-Einheit in die Demonstrationsphase, die durch Wolkenbewegung verursachte Leistungsschwankungen von Photovoltaik-Anlagen glätten soll.
Nach der dreijährigen Entwicklungsphase wurde dazu eine entsprechende Demonstrationsanlage auf dem Dach des Energieversorgers ÜZ Mainfranken installiert. Diese Phase markiert einen entscheidenden Schritt zur Validierung des Systems unter realen Bedingungen.
Das Projekt NetPVStore zielt darauf ab, erneuerbare Energien in netzdienlicher Qualität bereitzustellen und gleichzeitig energetische und ökonomische Vorteile zu bieten. Mit der Installation der Demonstrationsanlage wird nun die Machbarkeit und Effizienz des Systems praktisch erprobt und validiert. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter: cae-zerocarbon.de
Grillsaison: So können Konflikte vermieden werden
Möchten Mieter in ihrem Garten oder auf ihrem Balkon grillen, sollten sie vorab unbedingt ein Blick in die Hausordnung und in den Mietvertrag werfen. Darauf weist der Landesverband „Haus & Grund Rheinland Westfalen hin“. Denn in einigen Fällen ist das Grillen dort komplett untersagt. In Wohnanlagen ist das Grillen zudem oft ausschließlich mit Elektrogrills erlaubt, um Brände zu vermeiden. Verstöße gegen diese Regelungen können schwerwiegende Folgen haben, darunter Abmahnungen oder sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Ist das Grillen vor Ort erlaubt, können allerdings immer noch potenzielle Konflikte aufkommen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Eine frühzeitige Absprache mit den Nachbarn kann dabei helfen, Unstimmigkeiten im Keim zu ersticken. So können sie beispielsweise frühzeitig die Fenster schließen. Es empfehlen sich gegebenenfalls auch Absprachen zur Häufigkeit des Grillens, da die gesetzlichen Vorgaben von diversen Gerichtsurteilen abhängen und daher variieren können.
Um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden, sollte zudem die Nachtruhe ab 22 Uhr eingehalten werden. Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya hat noch einen Tipp: „Wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt und sie zur Grillparty einlädt, kann das Problem mit Lärm oder Geruchsbelästigung elegant umschiffen.“ Alternativ kann auf öffentliche Grillplätze ausgewichen werden, um Konflikte gänzlich zu vermeiden.
Bau: Verzögerung bei Fertigstellung von über 220.000 Wohnungen
Die Wohnungskrise in Deutschland spitzt sich zu, da die Fertigstellung von über 220.000 Neubauwohnungen verzögert ist. Dieses Defizit trifft besonders die A-Städte. Dabei handelt es sich um große Metropolen, in denen der Bedarf am höchsten ist. Das geht aus der Bulwiengesa-Studie „Wohnungsdevelopments in Deutschland“ hervor, die eine Immobilienagentur in Auftrag gegeben hat.
Zwischen 2013 und 2023 wurden jährlich nur etwa 260.000 Wohnungen fertiggestellt, während der Bedarf bis 2028 bei zirka 420.000 Wohnungen pro Jahr liegt. 155.000 dieser Wohnungen wurden auf dem gebaut, obwohl der Bedarf in den Städten am höchsten ist. Die steigenden Mieten sind eine direkte Folge des ungedeckten Bedarfs.
Die aktuellen Probleme auf dem Wohnungsmarkt resultieren aus Unsicherheiten, Verzögerungen und Insolvenzen im Projektentwicklermarkt. Viele Bauvorhaben sind betroffen, was die Wohnungskrise verschärft. Laut Studie hat sich der Baustart bei 141.797 Wohnungen der Baustart verzögert oder wurde komplett auf Eis gelegt. Zudem kommt es zu Verzögerungen von durchschnittlich 11 Monaten bei sich bereits im Bau befindlichen 80.350 Wohnungen.
Gebäudesanierung: Verfahren zur Effizienzsteigerung
Im Bereich der Gebäudesanierung haben Forschende der Fraunhofer-Gesellschaft innovative Verfahren entwickelt. Ziel ist es, die Sanierungsquote zu erhöhen, um die CO2-Emissionen im Bausektor signifikant zu reduzieren. Aktuell liegt die Sanierungsrate bei etwa einem Prozent pro Jahr. Laut Frauenhofer Gesellschaft „würde es etwa hundert Jahre dauern, den gesamten Gebäudestand zu sanieren“, ginge es im entsprechenden Tempo weiter.
Durch das Projekt „BAU-DNS“ sollen Sanierungsprozesse um 10 bis 15 Prozent beschleunigt werden. Dabei fokussieren die Forschenden auf modulare und zirkulare Ansätze, um die graue Energie zur Gewinnung von Materialien, zur Herstellung von Bauteilen und zur Entsorgung durch biobasierte Materialien und weitere Ansätze zu halbieren und CO2-Neutralität zu erreichen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der seriellen Fertigung von Fassadenelementen, die vorproduziert und dann nur noch montiert werden. Dies soll nicht nur Zeit sparen, sondern auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Materialien werden nachhaltig ausgewählt und Prozesse auf Recycling und Rückbau ausgerichtet.
Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/fraunhofer.de
Abschläge: So funktioniert die Prüfung von Strom- und Gasrechnungen
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kunden ihre Abrechnungen für Strom, Gas und Fernwärme aus dem vergangenen Jahr prüfen können. Es galten entsprechende Preisbremsen, weshalb dabei einige Besonderheiten zu beachten sind. So entfiel beispielsweise der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private Haushalte sowie für kleine und mittelständische Unternehmen.
Um die Korrektheit der Jahresabrechnung zu prüfen, rät die Verbraucherzentrale unter anderem zur Kontrolle der Zählernummer, des Anfangs- und Endzählerstands sowie des neuen Abschlags. Ob die Erstattungen stimmen, können Verbraucher anhand des Abschlags unter Berücksichtigung der Preisbremse sowie anhand es Entlastungsbetrags berechnen. Entsprechende Beispiele führt die Verbraucherzentrale auf.
Wem diese Berechnungen zu kompliziert sind, kann mit einem Online-Rechner der Verbraucherzentrale seinen Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme ermitteln lassen. Dazu müssen unter anderem die Abschläge pro Jahr, der Jahresverbrauch in kWh aus der vergangenen Jahresabrechnung sowie der Bruttopreis in kWh angegeben werden.
Quelle und weiter Informationen: verbraucherzentrale.de
Wegerecht: Darf der Nachbar übers Grundstück gehen?
In vielen Fällen möchten Eigentümer ihre Ruhe im Garten genießen, doch das Betreten durch Nachbarn kann zur Belastung werden. Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass Nachbarn unter bestimmten Umständen dennoch ein Recht auf den Durchgang über das Grundstück haben (AZ: 3 O 309/22).
Im konkreten Fall stritten sich zwei Nachbarn, eine Frau und ein Mann. Da das Grundstück des Mannes sich in einem sogenannten Hinterlandquartier befindet und über keinen direkten Zugang zur Straße verfügt, muss er den Weg über das Grundstück der Nachbarin nutzen. Diese störte sich jedoch so sehr daran, dass sie ihm den Weg irgendwann mit Steinen versperrte.
Der Mann klagte daraufhin und bekam Recht. Die Richter sprachen ihm das Notwegerecht zu. Allerdings kann die Frau gemäß Paragraf 917 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Gebühr für die Nutzung des Weges erheben.