Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Tipps: Energie sparen beim Kochen

Im Alltag gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Strom zu sparen. Auf der Internetseite der Elektrizitätswirtschaft-AG VERBUND finden Verbraucher nützliche Tipps, wie sie energieeffizienter kochen und dabei Kosten sparen können. Denn gerade in der Küche ist der Stromverbrauch in Haushalten besonders hoch, unter anderem bei der Zubereitung von Speisen.

So ist es beispielsweise wichtig, für die Benutzung der Herdplatten stets die richtige Topfgröße zu wählen. Ist der Topf zu groß, erhöht sich die Erhitzungsdauer unnötig. Ist er zu klein, geht Energie verloren. Mit dem passenden Deckel verkürzt sich die Kochzeit fast um das Dreifache. Ebenso empfiehlt es sich, ein paar Minuten vor dem Ende des Kochvorgangs den Herd runter zu schalten und die Restwärme der Herdplatte zu nutzen. Die Restwärme reicht in der Regel aus, um das Gericht fertig zu kochen. Das spart zusätzlich Energie.

Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass nicht unnötig viel Wasser benutzt wird. Beim Kochen mit Wasser ist deshalb darauf zu achten, den Topf für Nudeln, Kartoffeln oder Reis nur mit so viel Wasser zu füllen, wie es wirklich notwendig ist. Wer sein Essen im Backofen zubereitet, muss den Ofen nicht, wie oft empfohlen, vorheizen. Hier gilt ebenfalls das Prinzip, den Ofen bereits einige Minuten vor dem Ende der Backzeit auszustellen und mit der Restwärme zu backen. Stellt man den Ofen auf Heißluft, verteilt sich die Luft im Ofen schneller als bei der Nutzung von Ober- und Unterhitze. Dadurch kann die Temperatur um etwa 20 Grad tiefer eingestellt werden.

Quelle: VERBUND AG

Urteil: Verteilungsmaßstab der Heizkosten trotz geringer Erfassungsrate rechtmäßig

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kam es zu Streitigkeiten bezüglich der Verteilung und des Verbrauchs von Heizkosten. In der Teilungserklärung der aus 154 Wohnungen bestehenden Anlagen wurde ein Verteilungsmaßstab der Heizkosten von 30 Prozent Grundkosten und 70 Prozent Verbrauchskosten festgelegt. Die Eigentümerin von zwanzig Dachgeschosswohnungen fechtet den Genehmigungsbeschluss an und fordert eine neue Verrechnung des Verteilungsmaßstabs aufgrund der niedrigen Erfassungsrate des Verbrauchswärmeanteils in den elektronischen Heizkostenverteilern.

Mit ihrer Anfechtungsklage (AZ V ZR 9/19) fordert die Eigentümerin eine Korrektur der Heizkostenabrechnung aus dem Jahre 2014. Ebenso beanstandet sie eine ordnungsgemäße Verwaltung der Heizkostenverteilung aufgrund von Rohrwärmeverlusten, die zum großen Teil durch die wenig oder gar nicht gedämmten, unter Putz liegenden Leitungen in den Wohnungen entstehen. Die Leitungen im Keller sind freiliegend und zum größten Teil gedämmt. Aufgrund dieses Bauzustands werden nur zwanzig Prozent des Verbrauchswärmeanteils erfasst.

Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt die Anfechtungsklage ab. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizKV liegt der Verteilungsmaßstab von 30/70 im vorgeschriebenen Rahmen. Somit besteht keine Möglichkeit, die Jahresabrechnung anhand eines anderen Kostenverteilungsschlüssels abzurechnen. Ebenso ist die geringe Erfassungsrate nicht auf einen Gerätefehler und somit auf einen Geräteausfall zurückzuführen, sondern auf eine schlechte Dämmung der Rohrleitungen. Allerdings ist die Eigentümerin der Dachgeschosswohnungen, im Vergleich zu den Eigentümern der unteren Wohnungen insoweit benachteiligt, als dass die unteren Wohnungen bereits mit einer kleinen Öffnung der Ventile der Heizkörper ausreichend gewärmt sind. Deshalb kann die Klägerin künftig eine Neuverteilung des Verteilungsmaßstabs in der WEG zur Diskussion stellen oder sogar technische Umbaumaßnahmen verlangen.

Quelle: BGH

Investitionszuschuss: Einbruchschutz

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Eigentümer und Mieter auch im Bereich Einbruchschutz, und zwar mit einem Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 1.600 Euro. Gefördert werden Maßnahmen von einbruchhemmenden Türen und Garagentoren, unterschiedliche Nachrüstsysteme für Fenster und Fensterrahmen sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen und Lösungen für Sicherheitstechnik für Smart-Home-Anwendungen.

Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Ersterwerber eines sanierten Hauses oder einer sanierten Wohnung, an aus Privatpersonen bestehende Wohneigentümergemeinschaften sowie an Mieter und Mieterinnen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der durchzuführenden Maßnahme und kann auf der Internetseite der KfW berechnet werden.

Der Investitionszuschuss lässt sich mit anderen Förderprogrammen der KfW, beispielsweise im Bereich der energetischen Sanierung, verknüpfen. Weitere wichtige Informationen und Merkblätter zum Investitionszuschuss sowie Formulare für die Beantragung des Zuschusses stehen auf der Internetseite der KfW zum Download bereit. Wichtig ist, den Zuschuss vor Beginn der Maßnahmen zu beantragen.

Quelle: KfW

Ratgeber: „Gesund Bauen“

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bewohnern eines Hauses oder einer Wohnung bei gesundheitlichen Beschwerden dazu, eine Innenraumanalyse durchzuführen. Mit dieser können qualifizierte Innenraumhygieniker untersuchen, ob und welche Schadstoffe sich im Inneren des Hauses befinden und diese mithilfe eines ausgearbeiteten Sanierungskonzepts beseitigen.

Denn durch unterschiedliche chemische Verbindungen im Haus, Schwermetalle, Stäube, Gerüche, Pilze, Bakterien oder andere physikalische und biologische Aspekte können gesundheitliche Beschwerden bei den Bewohnern entstehen. Vor allem nach einem Neubau oder einer Innenrenovierung können in der Luft liegende Schadstoffe bei unzureichender Lüftung durch eine gedämmte Gebäudehülle nicht richtig nach Außen gelangen. Deshalb muss beispielsweise der Bildung von Feuchtigkeit, von durch Farben, Lacke und Kleber entstehenden flüchtigen organischen Verbindungen oder durch nicht ionisierende Strahlung sowie Radon von Beginn an entgegengewirkt werden.

Um über die Themen „Gesundes Wohnen und Bauen“ zu informieren und das Wohlbefinden und die Gesundheit von Bewohnern zu fördern, hat der VPB den kostenlosen Ratgeber „Gesund Bauen“ für Bauherren, Immobilienkäufer und -besitzer sowie Bewohner herausgegeben. Ebenso steht eine umfangreiche Broschüre zum Thema „Gesund Bauen und Wohnen“ im Online-Shop des VPB bereit. In den Publikationen erhalten Interessenten einen Überblick über mögliche Gefahrstellen sowie hilfreiche Tipps, wie sie ihre Wohnqualität und ihren Gesundheitszustand fördern können.

Quelle: VPB

Urteil: Übertragung der Verkehrssicherungspflicht an externe Dienstleister

Immobilienverwalter sind gesetzlich dazu aufgefordert, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, auf ihrem Grundstück für Sicherheit zu sorgen und sicherzustellen, dass niemand zu Schaden kommt. In dem vorliegenden Fall hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen externen Dienstleister damit beauftragt, einmal jährlich die Bäume auf dem Gemeinschaftsgrundstück zu kontrollieren und die „verkehrssicherheitsrelevanten und baumpflegerischen Schnittmaßnahmen“ durchzuführen.

Nachdem drei Monate nach der jährlich stattfindenden Kontrolle ein großer Ast vom Baum fiel und den PKW einer Eigentümerin beschädigte, belangte sie die WEG für den entstandenen Schaden von 6.650 Euro aufzukommen. Die WEG fühlte sich nicht dafür verantwortlich und legte Widerspruch ein. Denn in der zuvor getroffenen Absprache mit dem externen Dienstleister wurde die Verkehrssicherungspflicht auf diesen übertragen. Somit ist der externe Dienstleister dafür verantwortlich, Gefahrenstellen zu eliminieren und für Sicherheit bei und durch die von ihm ausgeübten Tätigkeiten zu sorgen. Die WEG ist lediglich dazu verpflichtet zu überprüfen, ob der Dienstleister seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachkommt.

Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) besagt, dass die WEG nicht in der Verantwortung steht, für den entstandenen Schaden am PKW der Eigentümerin aufzukommen (AZ V ZR 43/19). Mit der im Vertrag festgeschriebenen Schutzwirkung zugunsten der WEG könnte die Eigentümerin Klage gegen den Dienstleister stellen. Denn wird die Verkehrsicherungspflicht von der WEG an einen Dritten übertragen, können gegen den Verband keine Schadensersatzansprüche einzelner Eigentümer geltend gemacht werden.

Quelle: BGH

Urteil: Fristlose Kündigung wegen Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten

Die Mieter einer Fünf-Zimmer-Wohnung in einer Villa in Berlin müssen ihre Wohnung zwangsräumen. Denn laut einem gerichtlichen Urteil haben sie ihre Mietvertragspflichten erheblich verletzt. Trotz mehrerer Abmahnungen haben sie ihre beiden Hunde wiederholt unangeleint auf den Gemeinschaftsflächen des Anwesens herumlaufen lassen, auf denen sich auch ein Kinderspielplatz befindet. Die Eigentümerin reicht die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ein. Die Mieter legen Einspruch ein und fordern die Einstellung der Räumungsklage.

Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hält die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung der Mieterin für begründet und lehnt den Antrag der Mieter auf Zurückweisung der Zwangsvollstreckung ab. Die Mieter haben sich nicht nur den mehrmaligen Abmahnungen der Vermieterin widersetzt, sondern klar gegen die Hausordnung verstoßen. Trotz der fristgerecht eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde der Mieter kann das Revisionsgericht nur dann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung einleiten, wenn die eingelegten Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg haben.

Das ist hier nicht der Fall. Da das Verhalten der Mieter eine schwerwiegende beharrliche Pflichtverletzung darstellt, ist eine fristlose Kündigung der Eigentümer gerechtfertigt. Hierbei geht es nicht primär um die Frage, ob sich die Mitmieter durch das Verhalten der Beklagten und das Herumlaufen der Hunde auf den Gemeinschaftsflächen gestört fühlen, sondern vielmehr um eine generelle Verletzung der mietvertraglichen Pflichten sowie der Hausordnung durch die Kläger.

Quelle: BGH

Küchenrückwände individuell gestalten

In Zeiten von offenen Wohnkonzepten, in denen Wohn- und Essbereiche mit der Küche verbunden sind, spielt die Optik der Küche eine zunehmend wichtige Rolle. Mit einer modernen Küchenrückwand setzen die Bewohner optische Akzente, die sich bestens in das gesamte Wohnkonzept integrieren lassen. Ebenso dienen Küchenrückwände als Schutz vor Spritzern und Fettflecken beim Kochen. Doch welches Material eignet sich besonders gut für eine Küchenrückwand?

Ob aus Fliesen, Holz, Metall oder Glas, heutzutage sind den Gestaltungsmöglichkeiten der Küchenrückwände keine Grenzen gesetzt. Während einst klassische Fliesenspiegel an der Wand vor Wasser- und Fettflecken sowie vor kantigen Topfdeckeln und Küchenutensilien schützten, lässt sich heutzutage mit der richtigen Schutzschicht so gut wie jedes Material als Küchenrückwand verwenden. Doch auch heute noch sind Fliesen als Küchenrückwand sehr beliebt. Vor allem dann, wenn es sich um großformatige oder rechteckige Fliesen sowie hochglänzende Metro-Fliesen bzw. Subway-Tiles handelt, Fliesen die an den U-Bahn-Look erinnern. Die Vorteile von Fliesen sind ihre Langlebigkeit und ihre robuste Schutzfunktion.

Wer es modern mag, erfreut sich an einer Küchenrückwand aus Aluminium oder Edelstahl. Ähnlich wie in Großküchen besteht eine Küchenrückwand aus Metall aus matt gebürstetem Edelstahl und bietet einen besonders hohen Schutz. Aufgrund ihrer Fugenlosigkeit ist eine Metallküchenrückwand besonders gut zu reinigen. Ein Nachteil ist, dass Fingerspuren auf der blanken Fläche leicht zu sehen sind. Eine Küchenrückwand aus Glas lässt sich zusätzlich zu ihrem guten Spritzschutz und zu ihrer leichter Handhabung optisch individuell gestalten. Personalisierte Fotomotive können auf die zugeschnitten Glas- sowie Acrylglaszuschnitte gedruckt werden und verleihen den Räumlichkeiten eine individuelle Note.

Quelle: Schöner Wohnen

Tipp: Darauf ist bei einem Grundriss zu achten

Ist ein passendes Baugrundstück gefunden und gekauft, geht es an die Planung des Grundrisses. Im Hausbauprozess ist dieser Schritt sehr wichtig, denn schließlich sollen sich die Bewohner in ihrem Eigenheim langfristig wohlfühlen. Wichtig bei der Erstellung des Grundrisses ist vor allen Dingen, dass die Räumlichkeiten so angelegt sind, dass sie den aktuellen und auch den künftigen Anforderungen entsprechen.

Sind beispielsweise Kinder geplant oder sollen die Großeltern im Alter mit einziehen, müssen zusätzliche Zimmer mit eingeplant werden. Arbeiten Eltern von Zuhause aus, muss ein ruhiger Ort für einen Arbeitsbereich geschaffen werden oder ein separater Zugang im Haus, falls die obere Etage einmal den erwachsenen Kindern zur Verfügung gestellt werden soll. Auch die Himmelsausrichtungen der Zimmer spielen eine wesentliche Rolle in der Erstellung eines Grundrisses. So sollte ein Haus, das nach Norden ausgerichtet ist, eher geschlossen und ein nach Süden ausgerichtetes Haus offen und beschattet sein. Für oft genutzte Räume empfiehlt sich eine Süd- oder Südwest-Ausrichtung. Wenn die Sonne morgens ins Schlafzimmer scheinen soll, sollte dieses nach Osten ausgerichtet sein.

Um mehr Wohnfläche zu generieren, sollte die Fläche der Flure nicht zu groß und der Durchgang zu den unterschiedlichen Räumen möglichst kurz sein. Wenn das Obergeschoss künftig getrennt genutzt werden soll, empfiehlt es sich, die Treppe im Flur und nicht offen im Wohnzimmer einzubauen. Je nachdem wie groß der Flur ist, kann eine gewendelte Treppe Platz sparen. Weitere Tipps zu barrierefreien Grundrissen, den Vor- und Nachteilen von offenen Wohnkonzepten oder Ordnungssystemen im Abstelltraum und im Keller erhalten Interessenten auf der Internetseite des Fertighaus-Portals „Bautipps“.

Quelle: Bautipps

Energetisches Sanieren: Steuerermäßigungen und Erhöhung der staatlichen Fördermittel

Zum Ende des Jahres 2019 hat die Bundesregierung beschlossen, die Fördergelder im Bereich der Gebäudesanierung zu erhöhen. Seit Anfang dieses Jahres profitieren Immobilieneigentümer von erheblichen Steuervorteilen vom Finanzamt sowie von Fördermitteln vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Eigentum zu Selbstwohnzwecken genutzt wird.

In diesem Zusammenhang stellt die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite die möglichen Fördervarianten vor und listet die Voraussetzungen für die jeweiligen Zuschüsse und Steuervorteile auf. Laut Stiftung Warentest lohnt sich ein Steuerbonus vor allen Dingen dann, wenn an dem Haus einzelne Sanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Austausch von Fenstern und Türen, eine Dämmung des Daches und der Wände sowie der Einbau einer neuen Lüftungsanlage oder Heizung, geplant ist. Die Steuervergünstigungen erhalten Eigentümer ohne einen großen Verwaltungsaufwand und können diese auch nach Abschluss der Maßnahmen in der jährlichen Steuererklärung geltend machen.

Möchten Eigentümer allerdings Fördermitteln des Bafa oder der KfW in Anspruch nehmen, ist eine Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahmen erforderlich. Zudem weist die Stiftung Warentest darauf hin, dass die Maßnahmen von Fachleuten bzw. einer Fachfirma ausgeführt werden müssen und die Zusammenarbeit mit einem Energieexperten für die Bewilligung der Fördermittel notwendig ist. Welche Sanierungsmaßnahmen von den Förderern unterstützt werden, in welcher Höhe sich die Zuschüsse und Steuervorteile seit diesem Jahr bewegen sowie viele weitere Informationen und Hinweise, erfahren Interessenten auf der Internetseite der Stiftung Warentest.

Quelle: Stiftung Warentest

Modulares Wohnen: Die Flexibilität und Mobilität von Modulhäusern

Ein Modulhaus ermöglicht Eigentümern Flexibilität und Mobilität in der Gestaltung und Zusammensetzung ihres Wohnhauses. Denn die modulare Bauweise zeichnet sich dadurch aus, dass die einzelnen Zimmer voneinander getrennt und wieder zusammengestellt werden können. So kann beispielsweise ein ehemaliges Kinderzimmer von dem Haupthaus getrennt werden und als freistehendes Gartenhaus oder Gästehaus genutzt werden.

Ähnlich der technischen Bauweise von Fertighäusern werden Modulhäuser in ihren Einzelteilen in der Fabrik vorgefertigt. Der Unterschied beim modularen Bauen ist, dass jedes Zimmer bzw. jedes Modul als ein in sich geschlossener Raum mit eigenen vier Wänden konstruiert wird. Ein Modulhaus besteht somit aus einzelnen Modulen, bei denen die Raum- und Zimmeraufteilung nach Wunsch zusammengesetzt und wieder verlegt werden kann. Bei einem Fertighaus dagegen können die Zwischenwände bei aneinander liegenden Räumen entfernt und die Räume so miteinander verbunden werden. 

Um ein gesundes Wohnklima zu erzeugen, ist bei einem Modulhaus eine gute Dämmung und Dichtung der einzelnen Module sowie eine gute Verbindungstechnik Voraussetzung. Ist eine „verschachtelte“ Bauweise gewünscht, kann es bei den freistehenden Außenwänden zu Wärmebrücken und zu einem höheren Wärmeverlust kommen. Da Modulbauhäuser meistens aus Holz oder Holzersatz gebaut werden, können, anders als bei einer statischen Bauweise, Risse oder Fugen entstehen. Deshalb steht bei der Bauweise eines Modulhauses die Verbindungstechnik, Dämmung und Dichtung im Mittelpunkt. Je zusammenhängender die einzelnen Wohnmodule aneinander stehen und je standardisierter das Haus gebaut ist, desto besser sind Dämmung und Wohnklima.

Quelle: modulheim.de

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