Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Umfrage: Erdgas zur Energiegewinnung immer beliebter

Die Initiative „Zukunft ERDGAS“ der deutschen Erdgas-Wirtschaft untersuchte in einer Forsa-Umfrage im Dezember 2019, wie hoch der Erdgas Bedarf zur Energiegewinnung in den nächsten Jahren in Deutschland ausfallen wird. Für die Umfrage wurden mehr als 1.007 Bürgerinnen und Bürger befragt. Der größte Teil der Befragten sieht Erdgas als einen elementaren Erzeuger von Energie. Rund 74 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Erdgas auch in Zukunft eine elementare Rolle bei der Gewinnung von Energie spielt.

Mehr als die Hälfte der Befragten ist sogar der Annahme, dass die Erzeugung von Energie ansteigen wird, so die Ergebnisse des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Forsa. Ebenso zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass Erdgas zusammen mit Sonnen- und Windenergie der beste Erzeuger von grüner Energie ist. Dieser Meinung sind rund 45 der Befragten.

Aus der Forsa-Umfrage geht ebenfalls hervor, dass für mehr als drei Viertel der Befragten die Finanzierbarkeit die wichtigste Rolle bei der Wahl des Energieerzeugers spielt. Ebenso wichtig sind die Punkte Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Energieversorgung. Für 42 Prozent der Befragten spielen die Punkte Umweltschutz und Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle.

Quelle: Zukunft Erdgas

Urteil: Steuererlass bei Erbimmobilien setzt Selbstnutzung zu Wohnzwecken voraus

Ehegatten oder Lebenspartner, die eine Immobilie erben, werden vom Gesetzgeber mit Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer unterstützt. Ziel ist, dass sie ihr Wohneigentum im Familienbesitz behalten und somit den familiären Lebensraum schützen können. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einer Erbschaftssteuerbefreiung bei geerbten Immobilien. Diese Vergünstigungen setzen jedoch voraus, dass die geerbte Immobilie von dem Erben über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren weder verkauft noch verschenkt wird.

In einem Gerichtsurteil (AZ II R 38/16) des Bundesfinanzhofs (BFH) München muss die Alleinerbin und Ehefrau ihres verstorbenen Mannes die Steuervergünstigungen nun rückwirkend, nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, zurückzahlen. Der Grund dafür ist, dass sie das geerbte Einfamilienhaus bereits nach kurzer Zeit an ihre Tochter verschenkte und sich lediglich das lebenslange Wohnrecht vorbehielt. Dies ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, denn die steuerlichen Vergünstigungen gelten nur bei Selbstnutzung zu Wohnzwecken.

Wird die Immobilie vererbt oder verschenkt, so steht das laut Urteil im Widerspruch zum eigentlichen Förderziel des Gesetzgebers, welches er mit den Steuervergünstigungen bei Erbimmobilien erreichen möchte. Ebenso ist es nicht Sinn und Zweck, die Immobilie steuerfrei zu erben und dann weiterzuverkaufen.

Quelle: BFH

Vorgaben beim Bau eines Treppengeländers

Bei der Wahl des richtigen Treppengeländers geht es nicht nur um ästhetische Aspekte, die passenden Baumaterialien und einen ansprechenden Look, sondern es müssen vor allen Dingen auch gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Als Grundlage für den Bau eines Treppengeländers gelten in Deutschland die Vorschriften der DIN-Norm 18065. Die hier festgehaltenen Vorschriften gelten der Absturzsicherung und der allgemeinen Sicherheit. So spielen nicht nur die Höhe des Geländers und der Handlauf eine wichtige Rolle, sondern es müssen auch die Vorschriften zur Verankerung und Ausführung eingehalten werden.

Wenn die Treppe im Haus mindestens über drei Treppenstufen verfügt und eine Absturzhöhe von 15 Zentimetern aufweist muss, laut Gesetz, ein Treppengeländer angebracht werden. Beträgt die Absturzhöhe weniger als 12 Meter, muss laut der DIN-Norm 18065, eine Geländerhöhe von 90 Zentimetern garantiert werden. Ist die Absturzhöhe größer, muss das Geländer 110 Zentimeter hoch sein. Ebenso sollte bei der Konstruktion darauf geachtet werden, dass der Abstand der Gitterstäbe so berechnet ist, dass niemand durchrutschen kann. Um für die Sicherheit von Kindern zu garantieren, dürfen die Geländer nicht mehr als 12 Zentimeter voneinander entfernt sein.

Auch für den Handlauf des Treppengeländers gelten gesetzliche Vorschriften. So muss dieser rutschfest und griffsicher sein und sich von dem Hintergrund bzw. der Wand farblich absetzen, sodass er auf den ersten Blick als Treppengeländer wahrgenommen werden kann. Besonders geeignet ist ein Handlauf mit einer ovalen oder runden Form. Der Abstand zwischen der Wand und dem Handlauf muss mindestens fünf Zentimeter betragen. Für barrierefreies Bauen gelten die Bestimmungen aus der DIN-Norm 18040-2. Die Bestimmungen sind in der Landesverordnung festgehalten und geben ein Mindestmaß vor.

Quelle: bauemotion.de

Tipps: So senken Sie Ihren Energieverbrauch im Alltag

Zusätzlich zu energieeffizienten Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise einer guten Außendämmung der Gebäusehülle oder dem Einbau von neuen Fenstern, können Bewohner mit zahlreichen Alltagsmaßnahmen ihren Energieverbrauch senken, Kosten reduzieren und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) stellt auf seiner Internetseite hilfreiche Tipps zusammen, wie Verbraucher ihren Energieverbrauch schnell und nachhaltig senken können.

So weist der BDEW beispielsweise darauf hin, dass die Energielabels A+++ bis D oder A bis G, mit denen alle Haushaltsgeräte gekennzeichnet sind, genauer unter die Lupe genommen werden müssen. Denn die Technik und die Anforderungen an energieeffiziente Geräte entwickeln sich schnell, sodass die Energieeffizienzklassen A bis D nicht mehr den europäischen Ökodesign-Verordnungen entsprechen. Dies bedeutet, dass die im Handel erhältlichen Haushaltsgeräte, die mit dem Label A+ gekennzeichnet sind, die schlechteste Energiebilanz liefern.

Um den Stromverbrauch im Haushalt zu analysieren und zu prüfen, verweist der BDEW auf den „Stromspiegel für Deutschland“. Die HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung, eine Partnerorganisation des BDEW, stellt einen HEA-Onlinerechner zur Verfügung, mit welchem Verbraucher in Privathaushalten ihren Stromverbrauch sowie die Effizienz ihrer Haushaltsgeräte überprüfen können. In der kostenlosen HEA-Fachwissen-Datenbank finden Verbraucher unter anderem spezifische Informationen zu den Effizienzklassen sowie zum Stromverbrauch ihrer Haushaltsgeräte. Die Online-Plattform „Ganz einfach Energiesparen“ stellt Service-Tools zum Thema Energiesparen zur Verfügung und bietet eine Auflistung von Experten, die sich mit dem Thema Energieeffizienz beschäftigen.

Quelle: BDEW

Tipps: So beugen Sie Schimmelbildung vor

Eine hohe Luftfeuchtigkeit in Räumen sowie ausgekühlte Außenwände können schnell zur Schimmelbildung führen. Wer dann noch falsch lüftet und die Räumlichkeiten nicht ausreichend beheizt, bietet Innenraumpilzen die Möglichkeit, sich auszubreiten. Beträgt die Luftfeuchtigkeit mehr als 65 Prozent, ist Schimmelbildung vorprogrammiert. Um Schimmelbildung und die Folgen, wie beispielsweise Atemwegsinfektionen und Allergien, Wandschäden und Schäden am Putz sowie schlechte Gerüche zu vermeiden, stellt der Bauratgeber Deutschland einige Tipps zusammen.

Um Schimmel zu umgehen, sollten Bewohner mehrmals täglich Stoßlüften. Denn beim Stoßlüften wird die feuchte Luft aus den Innenräumen gegen neue unverbrauchte Luft ausgetauscht. Vor allem bei Alltagstätigkeiten, wie nach dem Duschen oder Kochen, sollten die Räume ausreichend gelüftet werden. Werden die Fenster dauerhalft offengelassen, kühlen die Wände ab und der Energieverbrauch steigt. Grundsätzlich sollte die Raumtemperatur nicht unter 19 Grad liegen. Vor allen Dingen in großen Räumen sorgt ein Bautrockner für ein angenehmes Raumklima und eine regelmäßige Luftentfeuchtung.

Warme Heizungsluft nimmt Feuchtigkeit auf. Deshalb sollten Bewohner darauf achten, alle Räumlichkeiten gleichmäßig zu beheizen. Da große Temperaturunterschiede ebenfalls Nässe und Feuchtigkeit erzeugen, sollten Zwischentüren stets geschlossen werden. Mit kleinen Maßnahmen im Alltag, wie beispielsweise, die Wäsche draußen aufzuhängen, Abzug-Anlagen zu benutzen oder die Dusche gut abzutrocknen, kann ebenfalls Schimmelbildung vermieden werden. Für die Förderung einer guten Luftzirkulation empfiehlt der Bauratgeber, Möbel und Bilder mit einem Abstand zur Wand anzubringen. Eine gute Dämmung der Gebäudehülle ist Voraussetzung für gesundes und energieeffizientes Wohnen.

Quelle: Bauratgeber Deutschland

Was gehört zum energieeffizienten Bauen?

Heutzutage sollte sich jeder Bauherr mit dem Thema energieeffizientes Bauen auseinandersetzen. Was genau zu einem energieautarken Haus gehört, verraten unabhängige Energie- und Bauherrenberater. Um energiesparend zu bauen, wird Bauherren empfohlen, sich für eine kompakte Gebäudeform mit einer möglichst geringen Gebäudeoberfläche zu entscheiden. Vor allem Massivhäuser bieten einen guten Wärmeschutz.

Denn ein Massivhaus erreicht bereits ohne eine zusätzliche Dämmung die vorgeschriebenen Standards der Energiesparverordnung (EnEv). Hat das Haus Erker, Gauben oder andere vorspringende Gebäudeteile, müssen diese zusätzlich gedämmt werden. Auch beim Anbringen von Balkonen, Heizungen oder anderen Elementen im Mauerwerk, muss darauf geachtet werden, dass das Haus luftdicht ist und über keine Wärmebrücken oder Fugen verfügt.

Mit einer Nord-Süd-Ausrichtung des Hauses kann beim Anbringen einer Photovoltaikanlage ein maximaler Ertrag an Sonnenenergie erzielt werden. Wohn- und Aufenthaltsräume sollten sich in südlicher Lage befinden und Räume, die nicht regelmäßig genutzt werden, in nördlicher Lage. So können Bewohner zum einen Energie sparen, zum anderen erhalten die Aufenthaltsräume ausreichend Sonnenlicht und sorgen für ein angenehmes Wohnklima. Welche Heizungsart die richtige ist, hängt von den Eigenschaften der Immobilie ab und muss individuell bewertet werden. Ebenso sollten beispielsweise veraltete technische Geräte ausgetauscht, Lampen auf energiesparende LED-Leuchten umgestellt oder programmierbare Thermostate genutzt werden.

Quelle: Hauberater.de

Rauchwarnmelder und Brandschutz

In Deutschland ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauimmobilien Pflicht. Denn sie alarmieren Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung bereits bei einem entstehenden Brand. Auch in Altbauimmobilien müssen Feuermelder nachträglich installiert werden. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern gibt Auskunft darüber, ob Eigentümer oder Mieter für den Einbau der Rauchwarnmelder zuständig sind. Ebenso sind in der Landesbauordnung Richtlinien und Pflichten zur Montage von Rauchwarnmeldern festgeschrieben. Auch wenn sich diese in den jeweiligen Bundesländern zum Teil leicht unterschieden, nehmen alle Verordnungen Bezug auf die DIN 14676.

Somit sollten Rauchbrandmelder in Fluren, die als Rettungswege dienen, sowie in Schlaf- und Kinderzimmern angebracht werden. Laut dem Verband privater Bauherren (VPB) raten Experten sogar dazu, alle Räumlichkeiten, ausgenommen der Küche, mit Warnmeldern auszustatten. Das Qualitätszeichen Q und die Angabe EN 14604 besagt, dass sich die Rauchbrandmelder für einen langfristigen Einsatz eignen. Doch um vor Feuer zu schützen sollten bereits in der Planungsphase eines Hauses Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.

So sollte jede Neubauimmobile einen zweiten Fluchtweg haben, auch Zufahrtswege für den Rettungswagen sind inzwischen Vorschrift. Wer im Besitz einer Altbauimmobilie ist, dem rät der VPB dazu, die vorhandenen Rettungswege regelmäßig auszuprobieren. Mit der Checkliste „Verhalten im Brandfall“ gibt der VPB hilfreiche Tipps, wie Sie sich vor einem Brand schützen können.

Quelle: VPB

Thermografie in Neu- und Altbauimmobilien

Die Thermografie ist ein bewährtes Verfahren, mit welchem Energielecks in Neu- und Altbaugebäuden aufgespürt werden können. Eine spezielle Wärmebildkamera lichtet unterschiedliche Oberflächentemperaturen farblich ab und kann somit Auskunft über die Luftdichtigkeit in Altbauimmobilien geben sowie Wärmebrücken und Schäden aufspüren. Auch für Neubauimmobilien eignet sich das Thermografieverfahren gut, um die tatsächlichen Dämmeigenschaften des Hauses zu überprüfen.

Laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) weisen nämlich etwa 70 Prozent aller Neubauimmobilien energetische Mängel auf. Deshalb rät der VPB Immobilienkäufern und Bauherren dazu, eine Qualitätskontrolle von einem unabhängigen Sachverständigen durchführen zu lassen. Bestenfalls wird die Thermografie in Kombination mit einem Blower-Door-Test, einer Luftdichtheitsprüfung, durchgeführt. Wichtig bei der Überprüfung von Energielecks ist laut VPB die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Experten. Denn ein unabhängiger Sachverständiger ist tatsächlich an einer Aufspürung von Energielecks interessiert und kann den Eigentümern eine detaillierte Bestandsaufnahme geben.

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, sollte laut VPB darauf achten, dass eine unabhängige Qualitätskontrolle mit Thermografieverfahren und dem Blower-Door-Test in den Vertrag mitaufgenommen wird. Nur so können Eigentümer und Bauherren herausfinden, ob die Immobilie bereits zu Beginn energetische Schäden aufweist. Eine seriöse Thermografie-Untersuchung zeichnet sich durch eine fundierte Beratung aus. Denn jedes Gebäude bringt individuelle Anforderungen an die Thermografie-Untersuchung mit sich und muss somit an unterschiedlichen Stellen fotografiert werden. Die Kosten für eine seriöse Thermografie-Untersuchung betragen etwa 500 bis 600 Euro. Der VPB stellt auf seiner Internetseite einen kostenlosen Ratgeber zum Herunterladen bereit.

Quelle: VPB

Fliesen, Stein oder Holz: Welcher Küchenboden ist der richtige?

Ein Küchenboden muss nicht nur vielen Strapazen standhalten, sondern auch gut aussehen. Denn oft sind moderne Küchen mit dem Wohn- und Essbereich verbunden, weshalb die Optik zusätzlich zur Funktion eine immer wichtigere Rolle spielt. Wenn Spülwasser überläuft oder das Bratenfett spritzt, sollten die Flecken auf dem Küchenboden gut abwischbar sein. Auch herunterfallende Messer oder Küchenwerkzeuge sollten bestmöglich keine Dellen oder Kratzer hinterlassen.

Küchenfliesen oder ein Natursteinboden zeichnen sich vor allen Dingen dadurch aus, dass auch hartnäckige Flecken oder Klebriges schnell verschwinden. Fliesen sind robust und wasserfest und halten durchschnittlich bis zu 30 Jahren. Im Vergleich zu einem Natursteinboden, der sich durch seine Einzigartigkeit auszeichnet, sind Fliesen relativ kostengünstig. Während ein Quadratmeter Fliesen etwa 5 bis 20 Euro kostet, belaufen sich die Kosten eines Natursteinbodens, ohne Handwerkerkosten, auf etwa 30 bis 90 Euro pro Quadratmeter.

Ein Boden aus Holz oder ein Laminatboden mit Holzoptik verleiht der Küche ein ganz besonders wohnliches und gemütliches Ambiente. Um Kratzer und Dellen zu vermeiden und wasserabweisend zu sein, sollten Böden aus Holz gut versiegelt und verarbeitet werden. Eine Alternative bieten Korkböden oder sogenannte Designböden aus Linoleum oder PVC. Durchschnittlich halten auch diese 10 bis 15 Jahre und sind besonders pflegeleicht. Ein Nachteil ist, dass durch schwere Möbel Druckstellen entstehen können.

Quelle: Wohnglück.de

Austausch von Stromzählerkästen gegen intelligente Messsysteme

Um den Energieverbrauch in Haushalten transparenter zu machen und künftig den Stromverbrauch sowie die Stromkosten senken zu können, hat die Regierung beschlossen, alte Ferraris-Stromzählerkästen bis zum Jahr 2032 gegen neue und intelligente elektronische Stromzähler auszutauschen. Mit der Digitalisierung und der intelligenten Entwicklung der Systeme sollen Verbraucher eine detaillierte Aufschlüsselung ihres Verbrauchs erhalten und somit effizienter zur Energiewende beitragen.

Während die Ferraris-Zähler mit einem mechanischen Laufwerk ausgestattet sind und lediglich den gesamten Stromverbrauch anzeigen können, sollen die neuen Energiezähler Verbrauchern detaillierte Daten über ihren Stromverbrauch des letzten Jahres, Monats oder der letzten Woche geben können. Mittels eines eingebauten Kommunikationsmoduls in den modernen Energiezählern, erhalten Mieter aktuelle Zahlen und Grafiken direkt auf ihr Smartphone, auf ihr Tablet oder den Computer.

Die intelligenten Messsysteme können diejenigen Geräte im Haushalt kennzeichnen, die den meisten Strom beziehen. Zudem erhalten Verbraucher nützliche Tipps, wie sie gezielt ihren Stromverbrauch minimieren können. Die Kosten für den Betrieb des Zählers richten sich nach dem persönlichen Verbrauch. Wer durchschnittlich 3000 bis 4000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, bezahlt etwa 40 Euro. Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom benötigen, sind seit diesem Jahr dazu verpflichtet, ihren Haushalt mit einem intelligenten Messsystem auszustatten.

Quelle: heizung.de

1 12 13 14 15 16 26
Tippgeber
close slider

Tippgeber

Wenn Sie uns eine zur Vermietung oder zum Verkauf stehende Immobilie oder ein Baugrundstück benennen und der jeweilige Eigentümer uns mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt, so erhalten Sie von uns im Erfolgsfall einen Anteil unserer vereinnahmten Vermittlungsprovision .
Weitere Informationen finden Sie hier ...

Sie stimmen der Verarbeitung der oben angegebenen Daten zu. Die Daten werden nur zu Zwecken der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer konkreten Anfrage genutzt. Dies beinhaltet die Zusendung von E-Mails.


Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich per E-Mail an datenschutz@profittlich-immobilien.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Direkt-Anfrage
close slider

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen für alle Immobilien-Fragen zur Verfügung und beraten Sie gern.

Sie stimmen der Verarbeitung der oben angegebenen Daten zu. Die Daten werden nur zu Zwecken der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer konkreten Anfrage genutzt. Dies beinhaltet die Zusendung von E-Mails.


Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich per E-Mail an datenschutz@profittlich-immobilien.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rückruf-Service
close slider

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?

>> Einfach Uhrzeit für Ihren Rückruf auswählen.
>> Individuelle Beratung von unseren Experten erhalten.
>> Kostenfreier Service für Sie!

Mehrfachauswahl möglich