Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog
Trends: Schlafqualität, Outdoor-Living und Nachhaltigkeit
2024 liegt der Fokus bei den Do-it-yourself- und Wohntrends unter anderem auf der Gestaltung von Schlafräumen. Die Verwendung beruhigender Farbtöne und lichtundurchlässiger Rollos trage dazu bei, eine optimale Schlafumgebung zu schaffen. Ziel sei es, durch gezielte Raumgestaltung einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Das teilt die Baumarkt-Handelskette Obi mit.
Auch der Trend zum Outdoor-Living bleibt bestehen. Die Gestaltung von Außenbereichen wie Gärten, Balkonen und Terrassen als erweiterte Wohnräume gewinne an Bedeutung. Hochwertige Outdoor-Möbel und -Küchen sind gefragt, um sowohl Freizeitaktivitäten als auch Arbeitsmöglichkeiten im Freien zu ermöglichen. Dieser Trend spiegelt das Bedürfnis wider, mehr Zeit im Freien zu verbringen und gleichzeitig Komfort und Stil zu genießen.
Zudem spiele die Nachhaltigkeit bei der Wohnungseinrichtung eine wesentliche Rolle. Energiesparende Maßnahmen und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Materialien stehen im Vordergrund. Dies beinhaltet sowohl die energetische Sanierung bestehender Strukturen als auch die bewusste Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Weitere Trends können Interessenten unter obi.de nachlesen.
Quelle: obi.de
Immobilienkauf: Immoscout rät zum Verhandeln
Die tatsächlichen Verkaufspreise von Immobilien sind zurzeit günstiger als die Angebotspreise. „Die Schere zwischen Angebots- und Transaktionspreis zeigt, dass sich verhandeln lohnt“, meint Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Eine Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 zeigt, dass besonders Interessenten von Eigentumswohnungen Verhandlungsspielraum haben, und zwar von zirka 8 Prozent. Wer an einem Einfamilienhaus interessiert ist, kann bis zu 6 Prozent herunterhandeln.
Dr. Gesa Crockford bemerkt, dass die Immobilienmärkte sich nun mehr zu Gunsten der Käufer entwickeln. Die breitere Auswahl und längere Entscheidungszeiträume bieten Käufern mehr Verhandlungsspielraum. Besonders in Städten wie Hamburg ist die Preisdifferenz mit bis zu 11 Prozent für Eigentumswohnungen höher als in Berlin (8 Prozent) oder München (7 Prozent). Das zeigt, dass regionale Unterschiede bei den Verhandlungsmöglichkeiten bestehen.
Käufer, die 2018 eine Immobilien erworben haben, konnten bis 2022 eine durchschnittliche Wertsteigerung von rund 40 Prozent erzielen. Die Entwicklung, dass die Transaktionspreise langsamer stiegen als die Angebotspreise, spiegelt laut ImmoScout24 einen Trend wider, der erst seit 2021 zu beobachten ist. Die Studie verdeutlicht allerdings auch, dass Verkäufer aktuell geringere Preise erzielen, als sie anstreben.
Quelle und weitere Informationen: https://www.immobilienscout24.de/
Wohnungsleerstand: Historischer Rückgang
Der Leerstandindex von CBRE-empirica verzeichnete Ende 2022 einen historischen Rückgang an leerstehenden Wohnungen in Deutschland. Die Leerstandsquote fiel gegenüber 2021 um etwa 53.000 Einheiten auf 554.000, was 2,5 Prozent des Gesamtbestandes entspricht. Dieser Rückgang ist der größte in der 22-jährigen Geschichte des Index.
Die Zuwanderung aus der Ukraine beeinflusste 2022 stark den Wohnungsmarkt. Die gleichmäßige Verteilung der Zuwanderung über das Land verhinderte in allen 400 Kreisen einen Anstieg des Leerstands.
Trotz einer Entspannung durch Binnenmigration ist laut des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts empirica bis 2025 mit weiteren Mietanstiegen zu rechnen. Die Fertigstellung neuer Wohnungen wird durch aktuelle Markteinflüsse abnehmen, was den Wohnungsmangel verschärft.
Quelle und weitere Informationen: empirica-institut.de
Heizungsaustausch: Fördermöglichkeiten
Die KfW bietet Förderungen für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in privaten Wohnimmobilien. Interessierte können sich auf der KfW-Webseite über die Voraussetzungen und Details informieren und ab Donnerstag, 1. Februar, im Kundenportal registrieren, um Förderanträge zu stellen.
Ab Ende Februar (voraussichtlich Dienstag, 27. Februar) können Eigentümer von Einfamilienhäusern unter gewissen Voraussetzungen über das Kundenportal „Meine KfW“ Anträge für Zuschüsse für den Heizungsaustausch beantragen. So muss neben dem Förderantrag zum Beispiel ein Vertrag mit dem für den Heizungsaustausch verantwortlichen Unternehmen vorhanden sein.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro; die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Außerdem können zusätzliche Boni wie ein Effizienz- und Klimageschwindigkeitsbonus beantragt werden. Berechtigte können zudem einen ergänzenden KfW-Kredit über ihre Hausbank beantragen. Im Laufe des Jahres soll die Förderung auch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite kfw.de zu finden.
Quelle: kfw.de
Altersgerechtes Wohnen: Angebot in Deutschland
Deutliche regionale Unterschiede im Angebot altersgerechter Wohnungen in Deutschland zeigt eine gemeinsame Auswertung von immoverkauf24 und ImmoScout24. Demnach ist der Mangel an solchen Wohnungen in Ostdeutschland am ausgeprägtesten. Dies steht im Kontrast zu Bundesländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, in denen es ein breiteres Angebot an altersgerechten Immobilien zum Kauf gibt. Bei der Verfügbarkeit von Mietwohnungen für ältere Menschen führen Berlin, Rheinland-Pfalz und Bayern.
Die Preise für seniorengerechte Wohnungen sind in Hamburg mit 7.339 Euro pro Quadratmeter, in Berlin mit 6.975 Euro pro Quadratmeter und Bayern mit 6.823 Euro pro Quadratmeter am höchsten. Auch die Mieten für seniorengerechten Wohnraum sind mit jeweils rund 16 Euro pro Quadratmeter in Hamburg, Berlin und Bayern extrem hoch.
Der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum wird in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels weiter steigen. Die Studie betont die Notwendigkeit, diesen Trend zu berücksichtigen und politische Maßnahmen anzupassen, um ein ausgewogenes Angebot zu schaffen und die Wohnsituation älterer Menschen zu verbessern.
Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
Wohnen: Präferenzen in Deutschland verändern sich
75 Prozent der Personen in deutschen Haushalten überdenken aufgrund finanzieller Aspekte ihre Wohnsituation. In städtischen Gebieten geben 25 Prozent der Befragten an, mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aufzuwenden. Das führt dazu, dass sich eine verstärkte Präferenz für das Wohnen auf dem Land zeigt. Dort scheint auch die Wohnzufriedenheit mit 76 Prozent besonders hoch zu sein. Dies offenbart eine Studie der Technischen Universität Darmstadt in Zusammenarbeit mit Baufi24.
Der Trend weg von zentralen Stadtgebieten hin zu ländlichen und Stadtrandlagen ist geprägt von gestiegenen Wohnkosten in urbanen Lagen und einem zunehmenden Umweltbewusstsein. 68 Prozent der Befragten sehen die Nähe zur Natur als wichtigen Faktor für ihre Lebensqualität. Die digitale Infrastruktur spielt eine zunehmend wichtige Rolle, besonders für diejenigen, die in ländlichere Gegenden umziehen und im Homeoffice arbeiten.
Studienleiter Dr. Andreas Pfnür, Professor am Fachgebiet Immobilienwirtschaft und Baubetriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Darmstadt betont die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Förderung ländlicher Regionen. Denn 43 Prozent der Befragten überlegen umzuziehen, werden jedoch vor die Herausforderung gestellt, dass sie keine passenden Wohnflächen finden. Dr. Andreas Pfnür in der Bewegung zum Land einerseits eine Chance zur Entlastung der städtischen Wohnungsmärkte. Andererseits bestehe auch ein Risiko für städtische Neubauprojekte, die nicht zum Bedarf der Bevölkerung passen und nur schwer verkauft werden können.
Quellen: presseportal.de/news.baufi24.de
Urteil: Kamera darf nicht immer aufgestellt werden
Eine Wildkamera auf einem Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen. Das entschied das Amtsgericht in München (AZ: 171 C 11188/22). Damit bestätigte das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, die der Besitzerin der Kamera das Aufstellen auf ihrem Grundstück untersagt, wenn sie damit den Bereich der Nachbarin erfassen könnte oder dies den Anschein erweckt.
Obwohl die Kamera später entfernt wurde, bestätigte das Gericht die Notwendigkeit der einstweiligen Verfügung. Die Richter berücksichtigten dabei, dass die vermeintliche Überwachung bereits eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann.
Der Fall betont die Wichtigkeit, die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht von Nachbarn zu respektieren und zeigt auf, dass auch die Überwachung selbst dann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn die Kamera nicht das Nachbargrundstück filmt, aber ein solcher Eindruck entstehen kann.
Quelle: www.justiz.bayern.de/AZ: 171 C 11188/22
Cyberkriminalität: Herausforderung in der Immobilienbranche
Die Immobilienbranche steht vor neuen Herausforderungen durch Cyberangriffe. Das zeigt eine Studie des Unternehmens KPMG und des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Aus dieser geht hervor, dass zwar 93 Prozent der Unternehmen der Branche Cybersecurity für wichtig erachten, aber nur 51 Prozent eine entsprechende Strategie haben. Vor allem fehlt es an spezifischen Schutzmaßnahmen für Gebäudetechnik. Nur 20 Prozent der Unternehmen gaben an, Sicherheitsvorkehrungen in diesem Bereich zu treffen.
Die Studienergebnisse zeigen laut ZIA, dass Cybersecurity wichtig ist, um die digitale Infrastruktur zu schützen. Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des ZIA, Aygül Özkan, weist darauf hin, dass die aktive Beteiligung der Führungsebene unerlässlich ist, um das gesamte Unternehmen widerstandsfähig gegen Cyberkriminalität aufzustellen.
Aygül Özkan hebt außerdem hervor, dass der Faktor Mensch als potenzielles Einfallstor für Cyberangriffe nicht vernachlässigt werden darf. Eine umfassende Risikoaufklärung und regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden seien daher von großer Bedeutung, um die Sicherheit zu erhöhen.
Quelle und weitere Informationen: zia-deutschland.de
Energiesparen: Diese Änderungen gelten 2024
Ab 2024 treten Änderungen im Bereich des Energiesparens in Kraft. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Eine wesentliche Neuerung ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ab dem 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme installieren, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Für bestehende Gebäude außerhalb von Neubaugebieten oder bei einem Heizungsaustausch gelten gestaffelte Fristen bekommen die Einwohner etwas mehr Zeit – in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 und in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Die Pflicht greift allerdings schneller, wenn der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes vor Ort bereits beschlossen worden ist.
Die Neuerungen im GEG beinhalten verschiedene Optionen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme, Gas- oder Ölheizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl sowie Kombinationen aus Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Reine Öl- oder Gasheizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden, müssen jedoch ab 2029 einen gewissen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen, der bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt.
Die Förderungen für Heizungsaustausche und Sanierungen werden erhöht, einschließlich eines „Speedbonus“ für schnell umgesetzte Projekte und spezieller Boni für einkommensschwache Haushalte. Ab März 2024 gelten auch höhere Effizienzanforderungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Weitere Änderungen umfassen unter anderem die steigenden CO2-Preise, die zu höheren Kosten für Heizöl und Erdgas führen. Eine Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 erhöht den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro kWh. Weitere Änderungen finden Interessenten auf: verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
Fahrradgaragen: Bauvorschriften beachten
Für den Bau von Fahrradgaragen kann in einigen Regionen eine Genehmigung erforderlich sein. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wer bereits eine bestehende Garage oder einen Geräteschuppen besitzt, habe meist keine Probleme. Diese zu nutzen, sei zulässig.
Bauherren, die eine neue Fahrradgarage errichten möchten, sollten sich laut VPB jedoch mit den jeweiligen Landesbauordnungen auseinandersetzen. In diesen könne festlegt werden, ob eine Baugenehmigung nötig ist, etwa aufgrund von bestimmten Größen- oder Höhenvorgaben. Neben den Landesbauordnungen können auch die kommunalen Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne Vorgaben enthalten.
Der VPB empfiehlt, vor der Errichtung oder dem Kauf einer Fahrradgarage Rücksprache mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden zu halten. Dies verhindere mögliche Konflikte und stelle sicher, dass alle Vorgaben korrekt umgesetzt werden.
Quelle: VPB