Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Baumfällung: Vermieter dürfen Kosten umlegen

Vermieter können die Kosten für die Fällung eines morschen Baums auf einem Mietgrundstück auf ihre Mieter umlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 107/20). Demnach zählen die Kosten für die Fällung eines Baumes zu den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin gegen eine Wohnungsbaugesellschaft geklagt, die eine morsche Birke fällen und die Kosten dafür von rund 2.500 Euro auf die Mieter umlegen ließ. Auf die Mieterin entfielen Kosten von rund 415 Euro. Sie zahlte diese zwar, aber unter Vorbehalt, und forderte schließlich ihr Geld zurück.

Ohne Erfolg. Denn die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, umfasse auch die Fällung eines Baumes. Der BGH weist auch darauf hin, dass es sich bei den Kosten einer Baumfällung um erwartbare Kosten handelt.

Quelle: BGH/ AZ: VIII ZR 107/20

Wohnformen: Leben im Alter

Senioren möchten selbstbestimmt leben. Das hat das Marktforschungsinstitut Ipsos herausgefunden, das im Auftrag der Carestore-Gruppe deutschlandweit 1.124 Senioren sowie 74 Branchenexperten quantitativ und qualitativ zum Thema befragt hat.

Dabei ist herausgekommen, dass 74 Prozent der Befragten im Zentrum, in regulären oder gehobenen Wohnvierteln wohnen möchten. Aus der Studie geht auch hervor, dass den Senioren Dienstleistungen wie beispielsweise Unterstützung bei Behördengängen, Carsharing sowie Hilfe bei Online-Themen wichtiger sind als die gesundheitliche Versorgung in der Wohnanlage.

Zudem möchten die befragten Senioren am Leben teilhaben: Rund 60 Prozent möchten Freizeitaktivitäten auch außerhalb der Senioreneinrichtungen nachgehen. Wichtig ist den Befragten auch ihre Eigenständigkeit, ohne alleine leben zu müssen. Alle Ergebnisse der Studie können sich Interessenten auf carestore.com ansehen.

Quelle: carestore.com

Strom: Gesunkener Verbrauch in Supermärkten

In deutschen Supermärkten (Food-Handel) wird nun immer weniger Strom verbraucht. Das geht aus der Studie „Energiemanagement im Einzelhandel kompakt: Update zu zentralen Energiekennzahlen 2021“ des Forschungs- und Beratungsinstituts EHI Retail Institute hervor. Zurückzuführen sei dies auf eine bessere Kältetechnik sowie die Nutzung von LED-Beleuchtung.

Der Stromverbrauch pro Quadratmeter Verkaufsfläche sei in diesem Bereich von 318 auf 314 kWh gesunken und habe somit zu einer Reduzierung um 1,3 Prozent geführt. In den vergangenen Jahren sei der Stromverbrauch hier insgesamt um fast 5 Prozent gesunken.

In den Non-Food-Bereichen müssen die Zahlen aufgrund der geänderten Öffnungszeiten und den verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern durch die Corona-Pandemie besonders betrachtet werden. Die vollständige Studie sind ab Januar 2022 im EHI-Shop erhältlich, EHI-Mitglieder erhalten sie kostenlos.

Quelle: ehi.org

Forschung: Studie über Standortanalysesysteme

35 Studierende, zwei Mitarbeiter sowie der Professor für Immobilienwirtschaft Dr. Carsten Lausberg der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) haben eine Studie über „Die Effektivität von Standortanalysesystemen“ herausgebracht. Diese liefern Informationen zu Immobilienstandorten.

Sie können den Verantwortlichen aus der Immobilienbranche beim Anfertigen einer Standortanalyse helfen, indem sie zum Beispiel Aufschluss über die Mikro- und die Makrolage geben. Insgesamt sind bei der Studie zwölf Standortanalysesysteme untersucht worden, die laut Studie einen technisch hohen Entwicklungsstand aufweisen, erkennbar unter anderem an der leichten Bedienbarkeit und Nutzerzufriedenheit.

Aus der Studie geht allerdings auch hervor, dass die Mehrzahl der Standortanalysesysteme zwar gute Analyse-, aber geringe Entscheidungsunterstützungfähigkeiten haben. Bis die Systeme auch Entscheidungen von Immobilienunternehmen über die Nutzung eines Standorts gut unterstützen können, sei noch viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu leisten, so die Verantwortlichen der HfWU. Die vollständige Studie erhalten Interessenten unter hfwu.de.

Quelle: hfwu.de

Heizen: Smarte Produkte vor Cyberangriffen schützen

Der TÜV-Verband macht auf die Vorteile von smarten Heizungssteuerungen aufmerksam. Diese lassen sich per App vom Smartphone aus bedienen und lernen vom Nutzerverhalten. So können sich die smarten Heizungssteuerungen zum Beispiel merken, wann und auf wie viel Grad die Bewohner bestimmte Räume geheizt haben möchten. Zudem verfügen die Thermostate über eine sogenannte Fensteroffen-Erkennung und schalten beim Lüften automatisch herunter.

All dies führe dazu, dass smarte Heizungssteuerungen Wohnungen und Häuser so effektiv wie möglich heizen und letztendlich auch zu einer niedrigeren Energierechnung führen, so der TÜV-Verband. Laut einer Umfrage, die der Verband beim Marktforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegeben hat, nutzen allerdings nur 11 Prozent der insgesamt 1.005 Befragten ab 16 Jahren smarte Heizungssteuerungen in ihren Haushalten. Den Grund dafür sieht der TÜV darin, dass die Befragten die Sicherheit smarter Produkte bezweifeln. So gaben 39 Prozent an, aus Sorge vor Cyberangriffen auf den Kauf smarter Produkte zu verzichten.

Auch der TÜV-Verband rät dazu, smarte Produkte vor Cyberangriffen zu schützen und gibt dazu fünf Tipps. Erstens: Verbraucher sollten Passwörter mit mindestens zehn Zeichen vergeben, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Zeichen und Sonderzeichen. Zweitens: Verbraucher sollten auf eine sichere Verschlüsselung wie die WPA3-Verschlüsselung setzen. Drittens: Werden die smarten Produkte übers Smartphone verwendet, sollten Nutzer prüfen, inwiefern diese auf andere Apps zugreifen können und nur notwendige Rechte freigeben. Viertens: Die Software sollte auf einem aktuellen Stand gehalten werden, um Sicherheitslücken zu schließen. Fünftens: Beim Kauf der Geräte sollten Nutzer auf Prüfzertifikate für die IT-Sicherheit des Gerätes achten. So gibt es zum Beispiel das TÜV-Prüfzeichen Cybersecurity Certified (CSC).

Quelle: TÜV-Verband

Urteil: Nachbarn müssen nachträgliche Dämmung dulden

Dämmt ein Eigentümer nachträglich Bestandsbauten und ragen diese dadurch auf das Nachbargrundstück, müssen die Nachbarn dies dulden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Im vorliegenden Fall war es zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke in Nordrhein-Westfalen zum Streit gekommen.

Die Klägerin war der Meinung, dass eine Innendämmung ihrer Giebelwand nicht mit vertretbarem Aufwand vorgenommen werden könne. Sie verlangte daher von ihren Nachbarn, eine Außendämmung nach Paragraf 23a des Nachbarrechtsgesetzes (§ 23a NachbG NW) zu dulden, die über die gemeinsame Grundstücksgrenze ragt. Der BGH gab ihr Recht und hält die landesrechtliche Norm für verfassungsgerecht. Allerdings darf die Bebauung in solchen Fällen nicht mehr als 25 Zentimeter betragen.

Durch die energetische Sanierung soll Energie gespart werden und die Verminderung von Treibhausgasemissionen liege im allgemeinen Interesse, so die Begründung des BGH. Die Klägerin war in Revision gegangen, da das Landgericht die Berufung abgewiesen hatte. Der BGH weist allerdings darauf hin, dass die Entscheidung nicht für Neubauten gilt. Diese seien so zu planen, dass sich die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks befindet.

Quelle: BGH (AZ: V ZR 115/20)

Gebäude: Verbände fordern höhere Sanierungsquote

Langfristige Anreize für eine energetische Gebäudemodernisierung mit dem Fokus auf Energieeffizienz und Elektrifizierung und die Reduktion des CO2-Ausstoßes im Gebäudesektor fordern gleich drei Verbände. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), der Zentralverband der deutschen elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH) sowie der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) machen diesbezüglich mehrere Vorschläge.

Der ZVEI meint, dass in Deutschland seit Jahren ein Modernisierungs- und Sanierungsstau herrscht und fordert daher unter anderem eine Sanierungsquote von mindestens drei Prozent bei Heizungen und sechs Prozent bei Beleuchtung. Laut ZVEH müssen zudem die Beratung und die Umsetzung durch die Elektro-Fachhandwerksbetriebe förderfähig sein. Der BWP fordert die Abschaffung der EEG-Umlage.

Darüber hinaus fordern die drei Verbände, dass bei der Planung von Neubauten und bei grundlegenden Sanierungsmaßnahmen das Building Information Modeling (BIM) zum Standard wird. Diese digitale Planungstechnik ermögliche nachhaltiges Bauen und ein effizientes Betreiben und Instandhalten von Gebäuden. Das gemeinsame Forderungspapier mit weiteren Informationen finden Interessenten unter waermepumpe.de.

Quelle: waermepumpe.de

Gebäudeforum: Anlaufstelle zum klimaneutralen Bauen und Sanieren

Mit dem „Gebäudeforum klimaneutral“ hat die Deutsche Energie Agentur (dena) eine neue Plattform zum klimaneutralen Bauen und Sanieren geschaffen. Auf dieser Seite hat die dena Informationen zu Themen wie „Serielles Sanieren nach dem Energiesparprinzip“, „Zahlen, Daten und Fakten zum Gebäudesektor“ sowie zum Thema „Green & Sustainable Finance“ aufgeschlüsselt.

Darüber hinaus finden sich dort auch Informationen zu Themen wie „Qualität am Bau“, „Bauphysik“ sowie „Gebäudetechnik“. Ziel der Plattform ist es, auf Innovationen aufmerksam und die Energiewende im Gebäudesektor anhand von Beispielen sichtbar zu machen. Die Plattform der dena wird von einem Partnernetzwerk aus allen Regionen Deutschlands unterstützt.

Ziel der Plattform ist es unter anderem, einen Austausch zwischen den Verantwortlichen aus dem Bereich des klimaneutralen Bauens und Sanierens zu ermöglichen und durch klimaneutrale Gebäude und Quartiere letztendlich auch einen Beitrag zur Klimaneutralität zur leisten. In Zukunft sollen auch entsprechende Veranstaltungen stattfinden, die den Austausch untereinander ermöglichen. Die Seite erreichen Interessenten unter: gebaeudeforum.de.

Quellen: dena.de/gebaeudeforum.de

Bauen: Was bedeuten die Energieeffizienzklassen?

Einen Beitrag über die Energieeffizienzklassen bei Gebäuden liefert das Portal „hausbauhelden.de“. Aus diesem geht hervor, dass der Energieausweis ein Bestandteil des 2021 eingeführten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist und Aufschluss über die Klimawirkung des Gebäudes gibt. Auf dem Energieausweis sind so beispielsweise Angaben zum Endenergiebedarf oder zur Energieeffizienzklasse zu finden.

Die Energieeffizienzklassen werden von A+ bis H unterschieden. Dabei gilt die Energieeffizienzklasse A+ (grüner Bereich) als die beste, die Energieeffizienzklasse H als schlechteste (roter Bereich). Die Energieeffizienzklasse A+ liegt bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus vor, die Energieeffizienzklasse H zum Beispiel bei unsanierten Häusern. Je besser die Energieeffizienzklasse ist, desto niedriger fallen die Endenergiekosten aus.

Der Energieausweis ist für verschiedene Zielgruppen interessant wie zum Beispiel für Immobilienverkäufer, Immobiliensuchende und Häuslebauer. Immobilienverkäufer können aus diesem Dokument ableiten, ob sich Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf lohnen, um den Wert zu heben. Immobiliensuchende können die Endenergiekosten berechnen, die auf sie zukommen werden. Häuslebauern können davon profitieren, ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus (A+) zu bauen, um eine möglichst hohe Förderung vom Staat zu bekommen. Darauf weist das Portal „hausbauhelden.de“ hin.

Quelle: hausbauhelden.de/wavepoint

Einrichtungstipp: Beruhigende Erdfarben

Eigentümer und Mieter, die einen natürlichen Look mögen, können bei ihrer Einrichtung auf Erdfarben setzen. Zu diesen zählen Töne wie Lehm, Ocker und Terrakotta, aber auch Sand, Mokka und Elfenbein. Dazu rät das Portal livingathome.de. Die Verwendung von entsprechenden Wandfarben und Einrichtungsgegenständen ist zum Beispiel im Wohn- und Schlafzimmer möglich.

Entscheiden sich Eigentümer und Mieter für eine Erdfarbe, sollten auch andere Einrichtungsgegenstände und Wohnaccessoires aus dieser Farbfamilie stammen. Um die Töne aufzulockern, ist aber auch der Einsatz von Blau und Rosé möglich – so kann zum Beispiel ein erdfarbenes Sofa mit roséfarbenen Kissen und Decken vor einer blauen Wand stillvoll wirken.

Das Portal weist darauf hin, dass Erdfarben – die auch in der Natur vorkommen – beruhigend wirken. Vor allem im Schlafzimmer können diese an einen gemütlichen Bau erinnern. Weitere Informationen zum Thema und weitere Einrichtungsideen erhalten Interessenten auf der Seite livingathome.de.

Quelle: livingathome.de

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