Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Entsorgung: Müllabfuhr muss nicht rückwärtsfahren

Eigentümer müssen ihre Mülltonnen laut des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße an anderer Stelle als ihrem Grundstück bereitstellen, wenn dieses von der Mülllabfuhr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht angefahren werden kann (AZ: 4 K 488/22.NW). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anfahrt nur rückwärts möglich ist. Grund dafür ist, dass das Rückwärtsfahren laut den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vermieden werden soll.

Im konkreten Fall wehrten sich die Eigentümer (Kläger) aus dem Landkreis Kusel gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung, ihre Mülltonnen an der 50 Meter von ihrem Grundstück entfernten Straße aufzustellen. Ihr Grundstück ist lediglich über einen schmalen Zufahrtsweg erreichbar, der keine Wendemöglichkeit bietet. Sie argumentierten, dass ihre Nachbarin das Wenden der Müllfahrzeuge auf ihrer Parkfläche erlaube und das Unternehmen andere Grundstücke rückwärts anfahre.

Die Kammer lehnte diese Argumente ab. Sie hielt an ihrer Ansicht fest, dass die Anordnung rechtmäßig ist. Es wurde nicht klar, ob die genannte Wendemöglichkeit tatsächlich geeignet und rechtlich gesichert ist. Das Unternehmen könne nicht gezwungen werden, gegen Unfallverhütungsvorschriften zu verstoßen, indem es das Grundstück der Kläger rückwärts anfährt. Es liegt in der Entscheidung des Unternehmens, welche Haftungsrisiken es eingehen kann. Außerdem bestehe durch das Rückwärtsfahren ein erhöhtes Unfallrisiko, dass durch die Aufstellung der Mülltonnen 50 Meter weiter vermieden werden kann.

Quelle: vgnw.justiz.rlp.de/AZ: 4 K 488/22.NW

Digitalisierung: 30 Testhaushalte für Smart-Home-Projekt gesucht

Für das Forschungsprojekt „SAM Smart“ sucht das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT 30 Testhaushalte. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, den Datenschutz und die Sicherheit von Smart-Home-Geräten zu verbessern. Hierfür sollen praxisnahe, benutzerfreundliche Lösungen entwickelt werden, die den Nutzern einen Überblick über ihre gespeicherten Daten und deren Verwendung bieten.

Im Zentrum des Projekts steht der SicherheitsAssistenzManager (SAM). Mit Hilfe von KI-basierten Analysemethoden sollen mögliche Datenschutzrisiken erkannt und neue Sicherheitslösungen entwickelt und vorgeschlagen werden. Die Zustimmung der Nutzer für die Implementierung der Lösungen bleibt dabei essenziell. Durch ein „Privacy Dashboard“ können Nutzer jederzeit ihre Daten einsehen. Das maschinelle Lernen soll helfen, die Sensoren der Geräte zu verbessern, ohne die Anonymität der Nutzer zu gefährden.

Die Testhaushalte sind für etwa zwei Jahre Teil eines realitätsnahen „Living Lab“. Besonders Testhaushalte aus Nordrhein-Westfalen und dem weiteren Rheinland werden noch gesucht. Die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse sollen nicht nur den privaten Gebrauch bereichern, sondern auch auf wirtschaftliche und öffentliche Bereiche übertragen werden. Projektpartner wie Universitäten und IT-Sicherheitsunternehmen unterstützen die Initiative mit ihrer Expertise. Einen Link zu einer ersten Umfrage und weitere Informationen erhalten Interessenten unter: s.fhg.de/samsmart-livinglab

Quellen: idw-online.de/samsmart.de

Betrug: Verbraucherzentrale warnt vor fieser Masche

Vor einer Betrugsmasche per E-Mail im Hinblick auf ein angebliches Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) warnt die Verbraucherzentrale. Die KfW biete zwar tatsächlich Förderprogramme an, jedoch kein „Inflationsschutz-Förderprogramm“.

Kriminelle haben eine entsprechende E-Mail mit KfW-Logo verfasst. Sie verfolgen das Ziel, an persönliche Daten zu gelangen. In der E-Mail schreiben sie, dass die Europäische Zentralbank eine Möglichkeit biete, sich gegen bevorstehende Kostensteigerungen absichern. Am Ende der E-Mail können die User auf einen „Jetzt-Antrag-stellen“-Button klicken. Dieser führt jedoch nicht zur KfW-, sondern zu einer anderen Seite.

Der Link sollte daher keinesfalls angeklickt werden – eine entsprechende Förderung gibt es nicht. Auch Daten sollten auf der verlinkten Internetseite nicht eingeben werden, da sie für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de

Energieeffizienz: Auswirkungen auf Kaufpreise

Die energetische Qualität von Gebäuden wird den Kaufpreis von Immobilien in Zukunft stärker beeinflussen als bisher. Das meinen 90 Prozent von 240 befragten Experten aus verschiedenen Bereichen des Immobilienmarkts, die an einer Online-Befragung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) teilnahmen. Die Kaufpreise seien dabei abhängig von der Bauart, dem Wärmeschutz und der Heizungsart.

Jedoch hält nur ein Fünftel der Experten die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes im derzeitigen Marktwert für gut eingepreist. Außerdem glauben viele Experten (71 Prozent) nicht, dass Immobilieneigentümer zu Investitionen im Hinblick auf die Gebäudemodernisierung bereit sind. 72 Prozent der Befragten sind zudem der Auffassung, dass es für Eigentümer nicht genügend politische Anreize und Maßnahmen für Energieeinsparmaßnahmen gibt.

77 Prozent der Experten halten die Entwicklung der Hypothekenzinsen für Immobilieninvestitionen für problematisch, gefolgt von der Inflation (55 Prozent). Dass sich der Käufermarkt für Wohneigentum drastisch verkleinern wird, meinen 56 Prozent der Befragten. 53 Prozent glauben, dass künftig eher günstigere Wohnimmobilien gefragt sein werden.

Quelle und weitere Informationen: bbsr.bund.de

Nachbarschaftsstreit: Scheinzypresse muss weichen

Ein Streit um eine Scheinzypresse an der Grundstücksgrenze zweier Nachbarn in Trudering hat kürzlich das Amtsgericht München beschäftigt (AZ: 155 C 10864/18). Das Wurzelwerk der Scheinzypresse, die auf dem Grundstück des Beklagten steht, soll das Garagen-Fundament des Nachbarn angehoben haben. Die Tür sei kaum noch zu öffnen. Außerdem seien auch Risse in der Seitenwand der Garage entstanden. Der Nachbar (Kläger) forderte daher die Beseitigung der Scheinzypresse.

Der Beklagte beantragte daraufhin eine Klageabweisung. Er verwies darauf, dass die Garage des Klägers über kein ausreichendes Fundament verfüge, um dem Wurzelwerk standzuhalten. Zudem sei das Wurzelwerk der Scheinzypresse bereits Jahrzehnte alt und nicht erst in den letzten drei Jahren entstanden. Er war daher der Auffassung, dass eine sogenannte Einrede der Verjährung gelte. Das Amtsgericht München hörte jedoch einen Sachverständigen an und entschied zugunsten des Klägers.

Laut des Sachverständigen gehen die Schäden an der Garage tatsächlich auf das Wurzelwerk zurück. Der Beklagten muss daher die Scheinzypresse beseitigen, ohne jedoch den Wurzelstock zu entfernen. Denn die Beseitigung des Wurzelstocks könne die Stand- und Verkehrssicherheit möglicherweise beeinträchtigen. Auch die Einrede der Verjährung konnte nicht erhoben werden, da ein sicherer Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht bestimmt werden konnte.

Quelle: justiz.bayern.de AZ: [155 C 10864/18 (AG München), 14 S 7742/22 (LG München I)]

Photovoltaik: Mehr Farbe

Farbige Photovoltaik-Module können jetzt nicht nur ein optisches Highlight darstellen, sondern auch eine hohe Effizienz aufweisen. Dazu hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE eine neue Technologie entwickelt, die MorphoColor®-Technologie. Diese ermöglicht eine Farbgebung von PV-Modulen in verschiedenen Farben, ohne dabei – wie bislang – den Wirkungsgrad des Moduls signifikant zu beeinträchtigen.

Die neue Technologie basiert auf einer besonderen Struktur, bei der eine Schicht mit einem Substrat kombiniert wird. Dadurch wird nur eine schmale Bandbreite des Lichts reflektiert und das restliche Sonnenlicht kann ungehindert passieren. Die farbigen Photovoltaik-Module können auch für bauwerkintegrierte farbige solarthermische Kollektoren oder Photovoltaik-Kollektoren verwendet werden.

Die Lizenz für diese neue Technologie hat die Schweizer Firma Megasol Energie AG erworben. Die Technologie eröffnet laut der Verantwortlichen unter anderem im Denkmalschutz neue Möglichkeiten. So können farbige PV-Module jetzt beispielsweise ästhetisch in Gebäudefassaden und Dächern integriert werden. Das erhöht den Gestaltungsspielraum von Architekten.

Quelle und weitere Informationen: ise.fraunhofer.de

Studie: Banken vorsichtiger bei Kreditvergabe

Der Anteil der Banken, die mehr Kredite vergeben möchten, sank im Vergleich zum Vorjahr von 61 auf 14 Prozent. Außerdem planen 67 Prozent der Banken, weniger Kredite zu vergeben als zuvor. Das geht aus der „EY Kreditmarktstudie“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hervor.

Auch müssen Unternehmer sowie Privatpersonen häufiger damit rechnen, keinen Kredit mehr zu bekommen. Denn 76 Prozent der befragten Kreditmanager kündigen verstärkte Prüfungen innerhalb der nächsten zwölf Monate an und 43 Prozent der Befragten Kreditmanager rechnen mit mehr abgelehnten Kreditanträgen.

Neukunden müssen sich zudem auf steigende Kreditnebenkosten wie Zinsen und Bearbeitungsgebühren gefasst machen – 64 Prozent der Befragten Kreditmanager gaben an, dass das bei ihren Banken der Fall sein wird. Für die EY Kreditmarktstudie wurden insgesamt 120 Kreditmanager von Banken und Sparkassen befragt. Die vollständige Studie kann kostenlos unter ey.com abgerufen werden.

Quelle und weitere Informationen: ey.com

Hausbau: Bank liefert Tipps zum Sparen

Um möglichst viele Kosten einzusparen, rät die PDS Bank Nord Bauherren zu einer guten Planung und liefert ihnen Tipps. So sollten Bauherren bereits beim Kauf des Grundstücks darauf achten, dass dieses auch erschlossen ist. Andernfalls kämen noch die Kosten für Versorgungs-, Abwasser- und Kabelleitungen auf sie hinzu.

Außerdem könnten Bauherren auch Kosten sparen, wenn sie ein Haus nur mit der nötigen Wohnfläche planen. Laut Bank gilt als Richtlinie, dass jeder zusätzliche Quadratmeter die Baukosten um zirka 1.500 Euro erhöht. Einsparmöglichkeiten bei der Quadratmeterzahl bieten zum Beispiel Eingangsbereiche, Flure und Treppenhäuser, die häufig üppig ausfallen, aber oftmals kaum genutzt werden.

Sparen könnten Bauherren auch, indem sie auf einen Keller verzichten. Allerdings sollten sie sich im Vorfeld gut überlegen, ob sie einen Keller benötigen oder nicht. Denn ist kein Keller vorhanden, muss es im restlichen Haus genügend Abstellmöglichkeiten gegeben. Gegebenenfalls müssen ein Haushaltsraum oder eine Garage geplant werden. Alle Tipps zum günstigen Bauen erhalten Interessenten auf: psd-nord.de/baufinanzierung/ratgeber/bauen/10-tipps-fuer-guenstiges-bauen.html

Quelle: psd-nord.de/baufinanzierung/ratgeber/bauen/10-tipps-fuer-guenstiges-bauen.html

Massivholzmöbel: So können sie gereinigt werden

Beim Frühjahrsputzen sollten auch die Möbeloberflächen gereinigt werden. Besonders im Hinblick auf die Reinigung von Massivholzmöbeln sind allerdings ein paar Dinge zu beachten. Darauf weist die Initiative Pro Massivholz hin. „Gerade bei Massivholzflächen sollte man auf aggressive Putzmittel verzichten und Wasser nur sparsam einsetzen“, so Andreas Ruf, Geschäftsführer der Initiative Pro Massivholz (IPM).

Für die Reinigung sollte ein weiches Baumwolltuch zum Einsatz kommen. Dieses sollte vorab mit Wasser nass gemacht werden, allerdings nur, bis es nebelfeucht ist. Die Massivholzfläche kann dann mit diesem in Richtung des Faserverlaufes gereinigt werden. Bei stärkeren Verschmutzungen kann auch ein weicher Haushalts- oder Tafelschwamm – in Kombination mit Neutralseife – verwendet werden.

Von der Benutzung eines Spülschwammes rät die IPM ab – die kratzige Oberfläche könnte Schäden an den Massivholzmöbeln verursachen. Laut IPM bedarf es nach der Reinigung von Öl- oder Wachsoberflächen einer Nachbehandlung: Die Oberfläche sollte erneut mit einem geeigneten Öl oder Wachs versiegelt werden. Laut IPM ist Massivholz wohl dennoch eher pflegeleicht. Es besitzt eine antistatische Wirkung und soll Schmutz und Staub daher nicht so sehr anziehen wie andere Materialien.

Quelle: moebelindustrie.de

Strom: Photovoltaik legt zu

Bei der Nettostromerzeugung hat unter anderem Photovoltaik von 2021 auf 2022 zugelegt. Das teilt das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE mit. Demnach stieg die Solarstromerzeugung von 2021 auf 2022 um 19 Prozent. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE führt das einerseits auf den Zubau und andererseits auf das sonnige Wetter zurück.

Insgesamt erzeugten die deutschen Photovoltaikanlagen 2022 etwa 58 Terawattstunden (TWh). Davon wurden zirka 53 TWh ins öffentliche Netz eingespeist und 5 TWh selbst verbraucht. Durch den Zubau von EEG-Anlagen mit 6,1 Gigawatt erhöhte sich die installierte Leistung zudem auf zirka 66 Gigawatt (Stand November 2022). Dies war laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE der höchste Photovoltaik-Zubau seit 2013.

Zur Auswertung der Daten wurde die Plattform energy-charts.info herangezogen. Interessenten können sich dort auch die Zahlen für andere Erzeugungsarten für Strom wie Braunkohle, Steinkohle und Öl anschauen, sich Pipeline-Verläufe ansehen oder sich die Standorte der Biomasse-Kraftwerke in Deutschland anzeigen lassen.

Quelle: ise.fraunhofer.de/energy-charts.info

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