Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Vorteile eines Reihenhauses

Wer von einem Eigenheim träumt, sollte über den Bau oder Bezug eines Reihenhauses nachdenken. Denn Reihenhäuser bringen im Vergleich zu freistehenden Einfamilienhäusern viele Vorteile mit sich. Wichtige und entscheidende Aspekte sind die niedrigeren Grundstückspreise und die geringeren Baukosten. Durch die aneinander liegenden Häuserwände sorgen Reihenhäuser außerdem per se für eine gute Dämmung und Heizenergiebilanz.

Wer glaubt, das Leben in einem Reihenhaus sei aufgrund der Nähe zu den Nachbarn mit einem hohen Lärm- und Geräuschpegel verbunden, irrt sich. Denn heutzutage ist der Baustandard auch bei Reihenhäusern sehr hoch, zusätzlich sorgt eine moderne Schallisolierung für ausreichend Lärmschutz. Durch eine moderne Architektur vieler Neubauten bieten Reihenhäuser trotz der verdichteten Bauform ausreichend Platz für geschützte Freibereiche und Grünflächen.

Vor allem für junge Familien, für die der Kostenfaktor eine entscheidende Rolle auf dem Weg zum Eigenheim spielt, eignet sich ein Reihenhaus besonders gut. Auch wenn im Vergleich zu einem freistehenden Einfamilienhaus der Grundriss meist vorgegeben ist und wenig Gestaltungsspielraum bietet, besitzen Reihenhäuser einen Garten und Grünflächen. Zu beachten ist außerdem, dass Reihenhäuser meistens in zentralen Lagen gebaut werden und eine gute Anbindung in das Stadtzentrum haben. Gerade in Zeiten der Bauland- und Wohnungsknappheit in Großstädten und Ballungsgebieten bringt neben den wirtschaftlichen Aspekten die Lage von Reihenhäusern große Vorteile.

Quelle: Bautipps / Hausjournal

Prototypen für Net Zero Häuser

Wie effiziente und umweltschonende Wohnungssanierung funktionieren kann, zeigt die Non-Profit-Organisation Energiesprong aus den Niederlanden. Die internationale Initiative hat sich zum Ziel gemacht, Bestandsimmobilien in sogenannte Net Zero Häuser umzuwandeln und die Energiewende in der Wohnungswirtschaft und Bauindustrie umzusetzen. Als Projektsteuerer schafft das Energiesprong Team die richtigen Marktvoraussetzungen dafür, dass innovative Unternehmen in die Sanierung von Net Zero Häusern investieren und diese weiterentwickeln.

Doch was genau sind Net Zero Häuser und wie funktioniert das System? Durch den Einsatz von industriell vorgefertigten Fassaden, smarten Heiz- und Kühlanlagen sowie gedämmten Solaranlagen für Häuserdächer, werden energieraubende und veraltete Bestandsimmobilien saniert und modernisiert. Durch die serielle Fertigung der Baumodule sinken, bei langjähriger Qualitäts-, Funktions- und Einspargarantie, die Baukosten. Auch die Sanierungszeit verringert sich erheblich, denn die Fassaden- und Dachelemente sowie die vorgefertigten Haustechnikmodule können innerhalb von drei bis zehn Tagen angebracht werden.

In den Niederlanden hat Energiesprong bereits mehr als 4.500 Gebäude saniert- und modernisiert. Mit der Unterstützung der internationalen Organisation Energiesprong und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) startet die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ein Accelerator Programm für die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungslösungen. Mit dem Projekt „Serielle Sanierung von Mehrfamilienhäusern“ sollen im Austausch mit der Wohnungswirtschaft und Bauindustrie Prototypen geschaffen werden, mit denen langfristig serielle energiesparende und umweltfreundliche Sanierungen ermöglicht werden und klimaneutrales und bezahlbares Wohnen stattfinden kann.

Quelle: Energiesprong / dena

Urteil: Erstattung von Kosten bei doppelter Haushaltsführung

Der Kläger eines Rechtsstreits gegen das Finanzamt (AZ 13 K 1216/16 E) musste aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz in der Nähe seines neuen Arbeitsplatzes aufnehmen, da dieser abseits seines eigentlichen Lebensmittelpunkts lag. So bezog er ab dem 01. Juni 2014 eine zweite Wohnung und machte in seiner Steuererklärung 2014 Forderungen in Höhe von 10.325 Euro für die doppelte Haushaltsführung geltend. Diese setzten sich aus sieben Monatsmieten (660 Euro zuzüglich 120 Euro Betriebskostenvorauszahlung) sowie Strom- und Telefonkosten, Rundfunkbeiträgen und der Absetzung für Abnutzung (AfA) von angeschafften Einrichtungsgegenstände zusammen.

Ebenso machte der Angestellte Aufwendungen für geringfügige Wirtschaftsgüter (Möbel, Haushaltsartikel) in Höhe von 3.495,60 Euro geltend. Auch die von ihm gezahlte Maklercourtage gab er als Werbungskosten an. Das Finanzamt erkannte die Unterkunftskosten in Höhe von 6.830 Euro für die doppelte Haushaltsführung, inklusive Strom, Telefon, Rundfunkbeitrag, Sonstiges und AfA an und berücksichtigte ebenfalls die Werbungskosten für die Maklercourtage. Allerdings war das Finanzamt der Ansicht, dass die Ausgaben für die Aufwendungen für geringfügige Wirtschaftsgüter in Höhe von 2.917,61 Euro zwar als Werbungskosten anzuerkennen seien, doch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur beschränkt erstattet werden können.

In dem Steuerjahr 2014 sind insgesamt Kosten in Höhe von 9.747,44 Euro (inklusive geringfügige Wirtschaftsgüter) angefallen. Laut Finanzamt können diese lediglich mit einem Höchstbetrag von 8.000 Euro erstattet werden, da sich der Restbetrag von 1.747,44 Euro auf die nur anteilig zu berechnenden Werbungskosten der Möbel und Haushaltsartikel beziehe. Diesen Entscheid lässt der Kläger prüfen und bekommt Recht, denn das Finanzamt habe die Werbungskosten zu Unrecht gekürzt. Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände gehören bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nicht zu denjenigen Unterkunftskosten, die nur anteilig bezogen geltend gemacht werden können.

Quelle: FG Düsseldorf

Neue Möglichkeiten: Tipps zur Wandgestaltung

Wer seinem Zuhause einen neuen Anstrich verleihen möchte oder eine neue Wohnung bezieht, hat in puncto Wandgestaltung zahlreiche Möglichkeiten. Ob mit bunten Wandfarben, Muster- oder Fototapeten oder mit Kalk-, Lehm- und Rollputz, den Gestaltungsmöglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt. Neuartigen Wandpaneelen aus Holz, Kunststoff oder nachwachsenden Rohstoffen eignen sich besonders gut für die Gestaltung von Küchenwänden oder Bädern. Räume, denen man lediglich ein paar neue Akzente verleihen möchte, können mit dekorativen Wandtattoos verschönert werden.

Je nach Raum und seiner Gegebenheit, müssen Wandbeläge bestimmten Bedingungen standhalten. Vor allen in feuchten Räumen ist die Wahl der Tapete oder der Farbe entscheidend. Nassabriebklassen geben Auskunft über die Wasch- und Scheuerbeständigkeit der Farbe. Eine Latex- oder Vinylbeschichtung sowie Glasfasertapeten beispielsweise, bieten hohen Schutz in besonders beanspruchten Räumen.

Ganz gleich für welche Wandgestaltung man sich entscheidet, wichtig ist, dass die Wandbeläge diffusionsoffen sind und keine Schadstoffe an den Raum abgeben. Wer zusätzlich auf Nachhaltigkeit achten möchte, sollte sich bei der Wahl seines Wandbelags für eins mit Umweltabzeichen entscheiden. Vor allem Lehm- und Kalkputze gelten als besonders umweltschonend.

Quelle: bau-welt

Studie: Wohneigentumsquote Ersterwerber

Laut einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall, stagniert die Wohneigentumsquote seit 2010 bereits im siebten Jahr in Folge und bleibt unverändert bei 45 Prozent. Zu verzeichnen ist eine Verschiebung in der Altersgruppe der sogenannten Ersterwerber. Demnach ist die Quote der Wohnungseigentümer in der Altersklasse der 25 bis 34- Jährigen und der Altersklasse der 35- bis 44- Jährigen um jeweils fünf Prozent gefallen, während die Quote der über 65- Jährigen um fünf Prozent, auf insgesamt 58 Prozent, gestiegen ist.

Ein wesentlicher Grund, warum in der Gesamtsumme immer weniger Menschen ihre Mietwohnung gegen Eigentum eintauschen ist laut Studie der hohe Kapitalbedarf. Da sich dieser sowie die Erwerbsnebenkosten oftmals nach dem Kaufpreis richten, müssen interessierte Ersterwerber deutlich mehr Kapital angespart haben als noch vor einigen Jahren. Auch wenn die gefallenen Zinsen und die ausreichende Zeitspanne zur Tilgung den Kauf von Wohnungseigentum attraktiv machen, besitzen vor allem junge Menschen zu Beginn nicht ausreichend Kapital, um sich eine Immobilie leisten zu können.

Auch bei der beruflichen Stellung der Ersterwerber einer Immobilie ist eine Veränderung zu verzeichnen. Vor allem Rentner, Selbständige und Freiberufler haben in den letzten fünf Jahren mehr Eigentum erwerben können. Mit einer Wohneigentumsquote von 58 Prozent liegt diese sogar über der von Beamten mit 56 Prozent. Hingegen sind die Zahlen der Wohnungseigentümer von Angestellten, Arbeitern, Arbeitslosen und Auszubildenden zunehmend rückläufig. Auch im Europavergleich liegt Deutschland im Bereich Wohnungseigentumsquote an vorletzter Stelle, gefolgt von der Schweiz, wo noch mehr Menschen zur Miete wohnen.

Quelle: IW

VPB Ratgeber: „Gutachter hilft bei Mängeln“

Um während der Bauphase Mängel zu vermeiden, hat der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) einen Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer mit dem Titel „Gutachter hilft bei Mängeln“ herausgegeben. Damit es aber gar nicht so weit kommt, dass ein Gutachter Baumängel reklamieren muss, gibt der VBP zahlreiche Tipps, worauf vor und während der Bauarbeiten geachtet werden muss, um für gute Qualität beim Bau zu sorgen und Baumängeln zu verhindern.

Neben einer sorgfältigen Auswahl einer seriösen und erfahrenen Baufirma, rät der VPB dazu, einen unabhängigen Bausachverständigen zu engagieren, der während der Planungs- und Bauphase regelmäßig Bau- und Qualitätskontrollen durchführt. Wichtig ist hierbei, dass die Baubegleitung unabhängig von der Baufirma geschieht. Bereits in der Planungsphase und zur zeitlichen Einhaltung der Bauarbeiten, empfehlen viele Bauunternehmen ihren Kunden einen eigenen Architekten und Bauleiter. Ein Bauleiter ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben und sollte laut dem VPB die Bauarbeiten unabhängig von der Baufirma begleiten. So können Mängel frühzeitig entdeckt werden, die unbeachtet und nicht beseitigt zu größeren Schäden führen würden.

Auch der VPB stellt bundesweit Berater zur Verfügung, die nach dem Vier-Augenprinzip die Bauarbeiten begleiten. Renommierte Baufirmen schätzen die Begleitung und die Kontrolle der VPB-Berater, denn so haben sie die Gewissheit, dass die Bauarbeiten ordnungsgemäß ablaufen. Auch Bauherren und Eigentümer werden von den VPB-Beratern regelmäßig über die Arbeiten und das Baugeschehen informiert und aufgeklärt. Weitere Tipps und Hinweise, sowie den Ratgeber „Gutachter hilft bei Mängeln“ finden Interessierte auf der Internetseite des VPB.

Quelle: VPB

Umfrage: Mehr Unterstützung bei energieeffizienten Modernisierungsmaßnahmen

Laut einer Umfrage des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) und der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online wünscht sich jeder zweite Hauseigentümer, der seine Immobilie energieeffizient modernisiert hat oder dies in Zukunft tun möchte, mehr Unterstützung durch den Staat und gezielte Förderprogramme. Dabei ist zu erwähnen, dass die Mehrheit der Immobilienbesitzer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten und rund drei Viertel der Hauseigentümer bereits energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt haben.

Doch um die Bereitschaft und die ambitionierten Klimaziele der Hauseigentümer weiter zu verfolgen und den energieeffizienten Umbau umzusetzen, bedarf es laut Umfrage mehr finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse und Steuereinsparungen, weniger Bürokratie bei der Antragstellung, sowie mehr Beratungsleistungen über die Art, den Umfang und die Kosten der notwendigen und empfohlenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Um sich einen Überblick über die anstehenden Modernisierungsmaßnahmen zu verschaffen, langfristig zum Klimaschutz beizutragen und Kosten zu senken, rät der BSG dazu, in der Planungsphase ein klares Konzept durch einen Fachmann erstellen zu lassen. Dieser untersucht den Zustand und die Gegebenheiten der Immobilie, analysiert den Bedarf und stimmt die Lösungen aufeinander ab. Auch wenn nicht alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden müssen, gibt ein Maßnahmenplan Orientierung und verfolgt ein langfristig funktionierendes Energiekonzept, das die Ausgaben im Überblick behält und Kosten einspart. Mit einer fundierten Beratung über die energetischen Anforderungen sowie einem maßgeschneiderten Modernisierungsplan können Baumängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden und für mehr Energieeffizienz sorgen.

Quelle: BSB

Smart Home: Keine Rechtsprechung zu digitalen Schließsystemen

Auch wenn sich Smart Homes in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreuen, gibt es in puncto Datenschutz noch einiges nachzuholen. Ganz gleich, ob beim Bau einer Neubauimmobilie oder bei der nachträglichen Nachrüstung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses mit digitalen Schließsystemen, aktuell gibt es in Deutschland noch keine eindeutige Rechtsprechung darüber, welche Rechte und Pflichten sich durch den Einbau der schlüssellosen Schließsysteme ergeben. So zögern Eigentümer, Bauträger und Projektentwickler oftmals mit dem Einbau von elektronischen Schließsystemen, da sie befürchten, Käufer, Eigentümer oder Mieter könnten nachträglich den Rückbau der Anlagen verlangen.

Auch Fragen zum Thema Daten- und Versicherungsschutz oder zur rechtlichen Verankerung der Nutzung der digitalen Anwendungen in Kauf- und Mietverträgen sowie in der Teilungserklärung, sind noch offen. Laut der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hätten Eigentümer und Mieter im Ernstfall das Recht, den Rückbau der Anlage einzufordern. Dieses könnten sie beispielsweise darin begründen, dass für die digitale Anwendung per App der Besitz eines Smartphones notwendig sei, die Nutzung der App nicht anwenderfreundlich ist oder dass ihr Kommen und Gehen und ihre Bewegungen aufgenommen und digital gespeichert werden.

Um bereits bei der Planung von Smart Homes sichergehen zu können, dass nachträglich kein Anspruch auf Rückbau entsteht, gibt es zwei Möglichkeiten. So könnte bei dem Schlüsselsystem sowohl eine digitale und eine nicht-digitale Anwendung angeboten werden. Der Vorteil wäre, dass Bewohner selbst entscheiden können, ob sie mit einem Schlüssel oder digital über eine Schlüsselkarte oder eine App Zugang zu ihrer Immobilie bekommen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Smart Home Anwendungen zum vertraglichen Bestandteil in der Teilungserklärung sowie in Kauf- und Mietverträgen zu machen. Aus datenschutz- und baurechtlichen Gründen wäre diese Lösung vorzuziehen.

Quelle: Immobilienwirtschaft

Versicherungen für Wohnungs- und Hauseigentümer

Damit Eigentümer ihre Wohnungen und Häuser richtig und ausreichend vor unerwarteten Ereignissen wie beispielsweise Hochwasser oder Stürmen versichern und der allgemeinen Versicherungspflicht nachkommen, stellt der Immobilienverband Deutschland IVD eine Übersicht zum Thema Versicherungsschutz zusammen. Denn mit einem ausreichenden Versicherungsschutz können sich Immobilienbesitzer vor unerwarteten Kosten und Folgekosten, die durch einen Schadensfall eintreten versichern. Mit der richtigen Vorsorge schützen sie somit nicht nur ihr Zuhause, sondern auch ihr Vermögen.

Für Eigentümer einer Immobilie ist eine Wohngebäudeversicherung unumgänglich. Während Wohnungseigentümer sich nicht eigenständig versichern müssen, da sie im Rahmen der Eigentümergemeinschaft anteilig versichert sind, sollten Hauseigentümer dringend eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Denn diese schützt nicht nur vor Wasser- und Feuerschäden, sondern auch vor wetterbedingten Schädigungen, die zum Beispiel durch Hagel und Sturm verursacht wurden.

Für Immobilien, die in einem Risikogebiet stehen und von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsche und Erdbeben oder Lawinen oder Vulkanausbrüche bedroht sind, empfiehlt es sich zur Vorsorge eine Elementarschadenversicherung in Risikogebieten abzuschließen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichern sich Eigentümer gegen Haftungsansprüche von Dritten ab. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümer dafür sorgen, dass von Ihrer Immobilie weder eine Gefahr für Andere und ihren Besitz noch für die Umwelt ausgeht. Ebenso empfiehlt es sich eine Risikolebensversicherung im Todesfall abzuschließen. Diese schützt vor Erwerbsunfähigkeit und dient als Vorsorge. Viele Banken fordern sie zudem vor der Bewilligung eines Immobiliendarlehns an.

Quelle: IVD

Zahlen und Fakten: Sozialwohnungsbau

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. weist bei den Auswertungen seiner Jahresstatistik 2018 darauf hin, dass die Entwicklungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus rückläufig sind und immer mehr Wohnungen aus der sozialen Bindung fallen. Während es im Jahr 2002 deutschlandweit 2,6 Mio. Sozialwohnungen gab, schrumpft der Anteil der Wohnungen mit Preisbindung im Jahr 2018 auf etwa 1,18 Mio. Wohnungen. Laut den Berechnungen der Förderstellen der Länder fallen im Zeitraum zwischen 2017 bis 2020 jedes Jahr 43.000 Mietwohnungen aus der sozialen Bindung raus.

Zwar wurden im Jahr 2018 deutschlandweit rund 27.040 Sozialwohnungen gebaut, allerdings decken diese den hohen und stetig steigenden Bedarf bei weitem nicht ab. Betroffen ist vor allen Dingen die Mittelschicht, denn der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum in Großstädten und Ballungsräumen kann durch den Neubau nicht gedeckt werden. Um diesem Problem entgegenzuwirken fordert der GdW mehr Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnungen für die Mittelschicht. Laut den Berechnungen des GdW müssten jährlich etwa 80.000 neue Wohnungen in diesen Segmenten gebaut werden.

Zwar begrüßt der GdW in diesem Zusammenhang eine Grundgesetzänderung, durch die der Bund in den Jahren 2020 und 2021 die Länder mit 2 Mrd. Euro beim sozialen Wohnungsbau unterstützt, weist allerdings ebenfalls darauf hin, dass diese Förderungssumme um 500 Mio. jährlich geringer ist, als die aktuelle Summe. Laut GdW wären 5 Mrd. Euro notwendig, um den Bedarf nach sozialen Wohnungen und bezahlbarem Wohnraum decken zu können. Die Angaben zur Jahresstatistik 2018 stellt der GdW auf seiner Internetseite zur Einsicht zur Verfügung.

Quelle: GdW

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