Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Urteil: Hundehaltung in Mietwohnung

Dass Eigentümer ihren Mietern die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung nicht ohne triftige Gründe verwehren dürfen, zeigt ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht in München (AZ 411 C 976/18). Die Mieter einer Viereinhalb-Zimmer-Wohnung in München wollten ihren beiden Kindern (13 und 15 Jahre) einen Hund der Rasse Magyar Vizsla schenken. Die Familie hat sich für eine Hündin aus dem Tierheim entschieden und sich von einer Tiertrainerin und von dem Tierheim jeweils eine Empfehlung ausstellen lassen.

Bereits vor der Antragstellung zur Einwilligung der Hundehaltung nahm die Familie telefonisch Kontakt zu den Nachbarn auf und bat diese um Zustimmung. Alle Mieter akzeptierten das Vorhaben. Trotz der Vorkehrungen lehnten die Eigentümer den Antrag ab. Als Grund gaben sie an, sie hätten bisher noch keiner Mietpartei die Hundehaltung erlaubt. Mit weiteren Begründungen, wie zum Beispiel, dass die schulpflichtigen Kinder sich erst nach 16 Uhr um den Hund kümmern können und auch die Eltern aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten die Versorgung des Tieres tagsüber nicht gewährleisten können, bekräftigten Sie ihren Entscheid.

Die Familie widersprach allen von den Eigentümern genannten Ablehnungsgründen, versicherte die Versorgung des Hundes und klagte vor dem Amtsgericht in München. Das Gericht befand die Klage als rechtsgültig, denn die vom Vermieter angebrachten Ablehnungsgründe wären nicht ausreichend, um die Hundehaltung zu verbieten. Denn sowohl die Größe der Wohnung als auch die Rasse des Hundes geben keinen Anlass, eine artgerechte Haltung des Tieres in Frage zu stellen. Ebenso betonte das Amtsgericht, die Familie hätte nicht erst nach dem Erwerb des Hundes um die Genehmigung gebeten, sondern sich bereits im Vorfeld um die Zustimmung der Nachbarn gekümmert.

Quelle: AG München

Neue Konzepte: Altersgerechtes Wohnen

Damit das Wohnen und Leben im Alter weiterhin selbstbestimmt bleiben kann, entstehen zunehmend Wohnquartiere mit Mehrgenerationen-Wohngemeinschaften, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Mehrgenerationshäusern oder Seniorenwohnungen. Eine barrierefreie Ausstattung bewirkt, dass alle Räume, die Balkone oder Terrassen sowie alle für den Alltag benötigten Gegenstände einfach und bequem zu begehen und zu benutzen sind. Staatliche Förderungen, wie zum Beispiel die Förderung „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst das barrierefreie Wohnen.

Wohn-Pflege-Gemeinschaften verfolgen zusätzlich den Gedanken, Wohnen und pflegerische Dienste miteinander zu verknüpfen. Menschen mit Behinderung oder beispielsweise einer Demenzerkrankung haben in der Einrichtung die Möglichkeit, gemeinschaftlich ihren Lebensalltag zu bestreiten und sich anfallende Aufgaben im Haushalt zu teilen. Auch die Pflege der Bewohner kann auf einer Etage durchgeführt werden. Viele Kommunen und Institutionen, sowie Bund und Länder vergeben Förderungen für den Bau von Wohnungen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung.

„Junge Senioren“ interessieren sich zunehmend für das Leben in einer Senioren-WG. Im Gegensatz zu Studentenwohnungen hat jede Partei eine eigene Wohnung innerhalb der Wohneinheit und die Bewohner teilen sich zusätzlich Gemeinschaftsräume und die Küche. Auch unterschiedliche Dienstleistungen, wie eine Einkaufs- oder Haushaltshilfe kann gemeinschaftlich organisiert und finanziert werden. Um der Vereinsamung von älteren Menschen entgegen zu wirken und sie vollständig in die Gemeinschaft einzubeziehen, bietet sich das Konzept von Mehrgenerationshäusern besonders gut an. Hier leben Jung und Alt zusammen, helfen einander generationsübergreifend, tauschen sich aus und profitieren voneinander. So übernehmen Senioren die Kinderbetreuung und die jüngere Generation zum Beispiel den Einkauf.

Quelle: KfW / BMFSF / pflege.de

Rückgang Baugenehmigungen

Nach den neusten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die erteilten Baugenehmigungen für Neubauimmobilien zwischen dem Monaten Januar bis Mai 2019, im Vergleich zum Vorjahr, um 2,4 Prozent gesunken. Die Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser sind sogar um 4,1 Prozent gefallen. Insgesamt wurden 136.257 Baugenehmigungen erteilt. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert dabei die ständigen Neuüberlegungen zur Veränderung des Mietrechts und des Mietendeckels. Investoren brauchen, laut IVD, Planungssicherheit und keine unzuverlässigen Regulierungen und Verunsicherungen.

Auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) weist auf den Wohnungsmissstand hin und fordert, dass das Planungs- und Beschleunigungsgesetz so schnell wie möglich umgesetzt wird. Damit auch weiterhin in den Wohnungsbau investiert wird, ist eine vorausschauende Liegenschafts- und Bodenpolitik zwingend notwendig. Ebenso fordert der GdW steuerliche Verbesserungen im Bereich Wohnungsbau und die zügige Umsetzung der Ergebnisse der Bauland- und Baukostensenkungskommission.

Trotz der hohen Nachfrage nach Wohnraum wird insgesamt weniger gebaut. Auch die Zahlen der Jahresstatistik des GdW zeigen, dass die Investitionen deutlich hinter den Erwartungen liegen. Der Rückgang im Wohnungsbau ist laut GdW zu einem großen Teil auf die Verunsicherungen auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen. Doch auch der Mangel an bebaubarem Land und die überhöhten Grundstückspreise sowie hohe Baukosten und der Fachkräftemangel im Bausektor und in Handwerksbetrieben sorgen ebenfalls für rückgängige Investitionen.

Quelle: IVD / GdW

Lärmschutz im Haus und Garten

Lärm in der Wohnung oder im Haus senkt die Konzentrationsfähigkeit und das Wohlbefinden. Wird dann noch die Nachtruhe gestört, ist es an der Zeit, sich um einen effektiven Lärmschutz zu kümmern. Manchmal findet Lärmbelästigung nur temporär statt, wenn zum Beispiel Umbaumaßnahmen am Haus durchgeführt werden. Sind die Nachbarn zu laut, kann man sie darum bitten, sich ruhiger zu verhalten oder Rat bei der Hausverwaltung suchen. Doch was tut man, wenn sich in der Nähe des Hauses oder der Wohnung eine Autobahn, eine Bahnstrecke oder ein Flughafen befindet? Gabionen, Schallschutzfenster oder Schallschutzplatten können Abhilfe verschaffen.

Gabionen sind mit Steinen gefüllte Metallkörbe, die sich gut zwischen der Lärmquelle und dem zu schützenden Gebäude positionieren lassen. Die Steine bieten einen guten Schutz vor unwillkommenen Geräuschen. Füllt man diese mit porösem Lavastein oder richtet im Inneren der Steinmauer eine mit Sand gefüllte Kammer ein, erhöht das den Lärmschutz. Auch bei größeren Bauprojekten, projektieren Bauherren ganze Gabionenwände, sollte sich eine Lärmquelle in der Nähe befinden. Denn diese schützen nicht nur vor Lärm, sondern sehen optisch auch noch schick aus.

Um sich im Inneren des Hauses vor Lärm zu schützen, ist der Einbau von Schallschutzfenstern oder die Verwendung von Schallschutzplatten zu empfehlen. Gut gedämmte Fenster mit Schallschutzglas vermindern nicht nur die Lärmbelästigung, sondern verbessern gleichzeitig die Energiebilanz des Hauses und senken die Energiekosten. Zudem bieten neue Fenster einen besseren Schutz vor Einbruch. Bei Neubauimmobilien bietet sich der Anbau von Schallschutzplatten an Wänden oder Decken gut an. Diese dämmen nicht nur unerwünschte Geräusche, sondern sind so gut entwickelt, dass sie beim Einsatz im Badezimmer auch der Feuchtigkeit standhalten.

Quelle: bauen.com

Verbrauchszahlen Ökostrom

Nach neusten Berechnungen des Vergleichsportals Verivox ist die Nachfrage nach Ökostrom in Deutschland seit Anfang 2019 wieder angestiegen. Ein Grund dafür könnte die mediale Verbreitung der Klimaproblematik sein. Verivox vermutet, dass aktuelle Ereignisse, wie zurzeit die Unternehmungen der Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg oder die Naturkatastrophe von Fukushima im Jahre 2011 ein Auslöser dafür sind, dass die Themen Klimawandel, Erderwärmung und damit auch regenerative Energieträger, mehr ins Bewusstsein der Menschen rücken. Gerade in der Zeit nach einer Umweltkatastrophe oder bei nachhaltigen gesellschaftlichen Diskursen ist deutlich zu sehen, dass das Interesse an Ökostrom ansteigt.

Doch so schnell Verbraucher vom Normalstrom auf Ökostrom umsteigen, so kontinuierlich fallen auch laut Verivox die Verbrauchszahlen, je länger das Umweltereignis oder der Diskurs zurück liegt. Somit ist zu beobachten, dass im Jahr 2012, nach der Umweltkatastrophe von Fukushima, viele Verbraucher auf Ökostrom umgestiegen sind und etwa drei von vier Verbrauchern Ökostrom verwendet haben. Dies macht einen Anteil von 78 % aus. In den nachfolgenden Jahren war allerdings ein kontinuierlicher Rückgang der Verbraucherzahlen um mehrere Prozent zu verzeichnen. Ende 2018 erreichten diese ein Tief von 32 %. Nur noch ein Drittel der Verbraucher bezog Strom aus regenerativen Quellen.

Zum Jahreswechsel 2019 stiegen die Zahlen wieder an. Im Januar nutzten 47 % der Verbraucher Ökostrom, der Aufwärtstrend setzte sich bis Juni 2019 weiter durch und betrug zur Jahresmitte bereits 58 %. Menschen, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen wollen, sollten bei ihrem Ökostromanbieter auf ein Gütesiegel, wie zum Beispiel das ok-Power-Gütesiegel, das Grüner-Strom-Label oder ein TÜV Siegel achten. Dieser belegt, dass die Einnahmen des Ökostroms anteilig in den Bau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert werden. Doch auch ohne Siegel garantiert Ökostrom 100 %-igen Strom aus regenerativen Quellen. Informationen über die Art und Herkunft, sowie über die Preise und Vertragskonditionen bekommen Interessierte bei den jeweiligen Anbietern. Grundsächlich ist Ökostrom nicht teurer als Naturstrom. Oftmals können im Jahresvergleich sogar Kosten gespart werden.

Quelle: Verivox

Hausordnung: Grillen auf dem Balkon

Damit unter Wohnungseigentümern und Mietern so wenig Streit wie möglich entsteht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) darüber, wie sich Eigentümer und Mieter verhalten sollen, um ein nettes Miteinander zu schaffen und nicht am Ende vor Gericht zu landen. Denn oft lassen sich mit ein paar Tipps und einer Hausordnung kleine Streitigkeiten beseitigen, bevor sie zu großen werden. Vorausgesetzt, die Eigentümer und Mieter halten sich an die dort festgeschriebenen Regeln.

Ein gutes Beispiel für Streitpotential zwischen Nachbarn bietet die Grillsaison. Während die einen Mieter oder Eigentümer bei Grillwürstchen und kühlen Getränken gemeinsam mit Freunden den Sommer auf der Terrasse feiern, fühlen sich die Nachbarn von den Gerüchen und dem Lärm gestört. Jeder Mieter hat das Recht dazu, von der Mietgemeinschaft zu verlangen, sich an die vereinbarten Regeln und die Hausordnung zu halten. Sollte in der aktuellen Hausordnung noch keine Regelung zum Grillen auf dem Balkon vorhanden sein oder es vielleicht sogar gar keine geben, kann sich dies schnell ändern. Denn jeder Eigentümer hat laut WiE das Recht, eine Hausordnung zu verlangen, sollte er sich gestört oder belästigt fühlen.

Nach § 21 des Wohnungseigentumsgesetz gehört eine Hausordnung zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung einer WEG und sollte deshalb zwingend aufgesetzt werden. In einer Eigentümerversammlung wird über Regeln und Gesetze diskutiert, über welche dann per Mehrheitsbeschluss abgestimmt wird. Doch WiE rät dazu, die Hausordnung nicht strenger zu gestalten, als die gesetzlichen Vorgaben. Denn diese können im Streitfall vor Gericht durchaus nichtig sein. Um das Grillen allen WEG-Mitgliedern und Mietern zu ermöglichen und dabei an das Gemeinschaftswohl zu denken, schlägt die WiE vor, einen Gemeinschaftsgrill im Außenbereich der Wohnanlage anzubringen.

Quelle: WiE

Einbruchschutz: Fenster und Türen

Gerade in der Urlaubssaison versuchen sich Diebe vermehrt daran, in Häuser einzubrechen. Um die Immobilie und die Wertgegenstände im Haus zu schützen, empfehlen Experten, Türen und Fenster mit neuer Sicherheitstechnik auszurüsten. In der Regel brauchen Einbrecher 15 Sekunden, um ein Fenster oder eine Tür auszuhebeln. Ist diese allerdings mit einbruchhemmenden Sicherheitseinrichtungen ausgestattet, gelangen Diebe nicht so schnell in das Innere des Hauses und brechen den Einbruchsversuch oftmals ab.

Nicht immer ist ein kompletter Austausch von Türen und Fenstern notwendig, oft lassen sich die bereits vorhandenen mit spezieller Sicherheitstechnik nachrüsten. Mit angebrachten Querriegelschlössern an den Türen oder Scharnieren an Fenstern lassen sich viele Einbrüche verhindern. Auch eine helle Außenbeleuchtung, angebrachte Aufkleber mit dem Hinweis auf Alarmanlagen oder installierte Bewegungsmelder erhöhen den Sicherheitsschutz. Damit Unbefugte nicht in das Innere des Hauses gelangen, sollten Fenster und Rahmen mit Filzkopfzapfen an den Fensterflügeln oder abschließbaren Fenstergriffen ausgestattet werden. Sollten Einbrecher eine Scheibe einschlagen, hält eine robuste Folie zwischen den Fensterscheiben die Glassplitter zusammen.

Um Eigentümer zu unterstützen und Immobilien vor Einbruch zu schützen, bezuschusst die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Einbau von einbruchhemmenden Fenstern und Türen. Hausbesitzer sollten außerdem darauf achten, dass sie ihre Wertsachen und Wertpapiere in einem Safe aufbewahren, dass Leitern und Stühle, sowie Werkzeug im Garten stets abgeschlossen sind und das kein Ersatzschlüssel im Außenbereich versteckt wird. Alle weiteren Hinweise darauf, dass die Eigentümer im Urlaub sind, sollten verhindert werden. Dabei empfiehlt sich zum Beispiel, die Tageszeitung für die Urlaubszeit abzubestellen, den Briefkasten von den Nachbarn leeren zu lassen und Türen und Fenster fest zu verschließen.

Quelle: trurnit

Studie: Investitionspotential Studentenwohnheime

Laut einer Studie der Investmentgesellschaft Union Investment und dem Analyseunternehmen bulwiengesa bietet der Immobilienmarkt im Bereich Studentisches Wohnen hohes Entwicklungs- und Investitionspotential. In einem Ranking untersucht die Studie 61 deutsche und 4 europäische Städte anhand von 18 unterschiedlichen Indikatoren. Zu den europäischen Städten gehören Dublin, Amsterdam, Paris und Wien. Bei der Untersuchung der Angebots- und Nachfragequalität bewegen sich diese vier europäischen Städte zwischen den Plätzen 12 und 19 und somit im oberen Drittel der Tabelle. Spitzenführer ist die Stadt Münster, gefolgt von Köln, Stuttgart, Karlsruhe und Hannover.

Zu den sogenannten A-Städten gehören laut Bulwiengesa Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Stuttgart. A-Städte beschreiben Städte, die schon seit einiger Zeit im Fokus internationaler Investoren stehen. In diesen Städten ist die Immobiliennachfrage für Wohn- und Gewerbeimmobilien sehr hoch und der jährliche Umsatz macht den Großteil des Gesamtumsatzes auf dem Immobilienmarkt aus. Sowohl für nationale und internationale Anleger und Investoren stellen die A-Städte gute Investitionsmöglichkeiten und eine hohe Rendite in Aussicht. In dem Städteranking für Studentisches Wohnen befinden sich alle A-Städte im oberen Drittel der Tabelle.

Nach der Einschätzung und Interpretation der Studienautoren sind vor allen Studentenwohnungen mit einer Monatsmiete ab 500 Euro rentabel. Unter Berücksichtigung der aktuellen Baukosten und Grundstückspreise bietet die Investition in diesem Preissegment ein hohes Marktpotential. Insgesamt werden laut Studie in den 61 Städten 67.500 Studentenappartements benötigt, davon allein 29.500 Einheiten in den A-Städten. Dies macht einen Marktanteil von 44 % aus. Das Marktpotential von Studentenwohnungen mit einer Monatsmiete von über 600 Euro bezieht sich auf 18.600 benötigte Wohneinheiten, zusätzlich würden sich 12.700 Wohnungen in einem höheren Preissegment bewegen und Studenten 700 Euro oder mehr für ein Apartment bezahlen.

Quelle: Union Investment / bulwiengesa

Förderung für Beratungsleistung eines Energieberaters

Wer sein Haus sanieren oder modernisieren möchte, sollte einen professionellen Energieberater zu Rate ziehen. Mit seinen Kenntnissen macht ein Energieberater nicht nur profunde Angaben zum energetischen Zustand der Immobilie, sondern erstellt einen Sanierungsplan und berät über mögliche und notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Diese senken langfristig die Energiekosten, steigern den Wert der Immobilie und tragen zusätzlich zum Umweltschutz bei.

Auch wenn die Beratungsleistung eines zertifizierten Energieberaters durchschnittlich 1000 Euro kostet, fördert zum Beispiel das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Summe mit bis zu 60 Prozent. Somit wird die Beratung für ein Ein- oder Mehrfamilienhaus mit bis zu 800 Euro und für ein Wohngebäude mit mehreren Einheiten mit bis zu 1100 Euro bezuschusst. Der Energieberater stellt außerdem die Anträge für staatliche Fördermittel für die notwendigen oder empfohlenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Zu beachten ist, dass die Antragstellung vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen erfolgen muss und die Fördermittel der BAFA nur bewilligt werden können, wenn sie von einem zugelassenen BAFA-Energieberater ausgestellt wurden. Ebenso muss der Bauantrag des Wohnhauses bis zum 31.01.2002 eingereicht worden sein. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Fördermittel für energieeffiziente Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Informationen zu den Fördervoraussetzungen, dem Ablauf des Förderverfahrens oder der Höhe der Förderung sind auf der Internetseite der BAFA und der KfW zu finden.

Quelle: BAFA

Austausch von Fenster

Wer in seinem Haus oder seiner Wohnung noch alte Glasfenster hat, sollte über einen Austausch der Fenster nachdenken. Sind Fenster und Fensterrahmen nicht richtig dicht, verschwenden sie unnötig Energie und treiben die Kosten in die Höhe. Das Baujahr der Fenster gibt einen Hinweis über die Qualität der Wärmedämmung. Fenster, die vor 1995 gebaut wurden, haben meistens keine Wärmeschutzverglasung und sollten ausgetauscht werden. Ob Isolierglas, Wärmedämmglas oder Superglas, der Wärmeverlust ist unter anderem von der Fensterart abhängig.

Die meisten modernen Wärmedämmfenster verfügen über eine Dreifach-Verglasung aus Isolierglas und einen aus fortschrittlichen Dämmmaterialien bestehenden Fensterrahmen, der mit perfekt abschließenden Dichtungen ausgestattet ist. Die unterschiedlich dimensionierten Luftkammern in den Rahmen unterscheiden sich in Anzahl und Größe. Eine optimale Ausstattung der Profile und die richtige Bautiefe, in Verbindung mit dreichfach verglasten Isolierglas, sorgen für optimalen Wärmeschutz. Somit verhindern gut isolierte Wärmedämmfenster Luftzüge und den Eintritt von Kälte in das Innere der Wohnung.

Die Kosten für den Austausch und Einbau setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Entscheidend ist, ob es sich bei den Fenstern um eine Doppel- oder Dreifach-Verglasung handelt und ob die isolierende Schicht aus Edelgas, Vakuum oder Luft besteht. Grundsächlich sind Fenster mit Dreifach-Verglasung um etwa 10 bis 15 Prozent teurer, als Fenster mit einer Doppelverglasung. Hinzu kommen die Kosten für die Fensterrahmen dazu. Dieser kann aus Kunststoff, Holz, Aluminium oder einem Holz-Aluminium-Mix bestehen. Handwerker übernehmen den Ausbau und die Entsorgung der alten, sowie die Montage der neuen Fenster.

Quelle: Das Haus Online / Effizienzhaus Online

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