Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog
VPB Ratgeber: „Gutachter hilft bei Mängeln“
Um während der Bauphase Mängel zu vermeiden, hat der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) einen Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer mit dem Titel „Gutachter hilft bei Mängeln“ herausgegeben. Damit es aber gar nicht so weit kommt, dass ein Gutachter Baumängel reklamieren muss, gibt der VBP zahlreiche Tipps, worauf vor und während der Bauarbeiten geachtet werden muss, um für gute Qualität beim Bau zu sorgen und Baumängeln zu verhindern.
Neben einer sorgfältigen Auswahl einer seriösen und erfahrenen Baufirma, rät der VPB dazu, einen unabhängigen Bausachverständigen zu engagieren, der während der Planungs- und Bauphase regelmäßig Bau- und Qualitätskontrollen durchführt. Wichtig ist hierbei, dass die Baubegleitung unabhängig von der Baufirma geschieht. Bereits in der Planungsphase und zur zeitlichen Einhaltung der Bauarbeiten, empfehlen viele Bauunternehmen ihren Kunden einen eigenen Architekten und Bauleiter. Ein Bauleiter ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben und sollte laut dem VPB die Bauarbeiten unabhängig von der Baufirma begleiten. So können Mängel frühzeitig entdeckt werden, die unbeachtet und nicht beseitigt zu größeren Schäden führen würden.
Auch der VPB stellt bundesweit Berater zur Verfügung, die nach dem Vier-Augenprinzip die Bauarbeiten begleiten. Renommierte Baufirmen schätzen die Begleitung und die Kontrolle der VPB-Berater, denn so haben sie die Gewissheit, dass die Bauarbeiten ordnungsgemäß ablaufen. Auch Bauherren und Eigentümer werden von den VPB-Beratern regelmäßig über die Arbeiten und das Baugeschehen informiert und aufgeklärt. Weitere Tipps und Hinweise, sowie den Ratgeber „Gutachter hilft bei Mängeln“ finden Interessierte auf der Internetseite des VPB.
Quelle: VPB
Umfrage: Mehr Unterstützung bei energieeffizienten Modernisierungsmaßnahmen
Laut einer Umfrage des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) und der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online wünscht sich jeder zweite Hauseigentümer, der seine Immobilie energieeffizient modernisiert hat oder dies in Zukunft tun möchte, mehr Unterstützung durch den Staat und gezielte Förderprogramme. Dabei ist zu erwähnen, dass die Mehrheit der Immobilienbesitzer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten und rund drei Viertel der Hauseigentümer bereits energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt haben.
Doch um die Bereitschaft und die ambitionierten Klimaziele der Hauseigentümer weiter zu verfolgen und den energieeffizienten Umbau umzusetzen, bedarf es laut Umfrage mehr finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse und Steuereinsparungen, weniger Bürokratie bei der Antragstellung, sowie mehr Beratungsleistungen über die Art, den Umfang und die Kosten der notwendigen und empfohlenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Um sich einen Überblick über die anstehenden Modernisierungsmaßnahmen zu verschaffen, langfristig zum Klimaschutz beizutragen und Kosten zu senken, rät der BSG dazu, in der Planungsphase ein klares Konzept durch einen Fachmann erstellen zu lassen. Dieser untersucht den Zustand und die Gegebenheiten der Immobilie, analysiert den Bedarf und stimmt die Lösungen aufeinander ab. Auch wenn nicht alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden müssen, gibt ein Maßnahmenplan Orientierung und verfolgt ein langfristig funktionierendes Energiekonzept, das die Ausgaben im Überblick behält und Kosten einspart. Mit einer fundierten Beratung über die energetischen Anforderungen sowie einem maßgeschneiderten Modernisierungsplan können Baumängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden und für mehr Energieeffizienz sorgen.
Quelle: BSB
Smart Home: Keine Rechtsprechung zu digitalen Schließsystemen
Auch wenn sich Smart Homes in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreuen, gibt es in puncto Datenschutz noch einiges nachzuholen. Ganz gleich, ob beim Bau einer Neubauimmobilie oder bei der nachträglichen Nachrüstung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses mit digitalen Schließsystemen, aktuell gibt es in Deutschland noch keine eindeutige Rechtsprechung darüber, welche Rechte und Pflichten sich durch den Einbau der schlüssellosen Schließsysteme ergeben. So zögern Eigentümer, Bauträger und Projektentwickler oftmals mit dem Einbau von elektronischen Schließsystemen, da sie befürchten, Käufer, Eigentümer oder Mieter könnten nachträglich den Rückbau der Anlagen verlangen.
Auch Fragen zum Thema Daten- und Versicherungsschutz oder zur rechtlichen Verankerung der Nutzung der digitalen Anwendungen in Kauf- und Mietverträgen sowie in der Teilungserklärung, sind noch offen. Laut der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hätten Eigentümer und Mieter im Ernstfall das Recht, den Rückbau der Anlage einzufordern. Dieses könnten sie beispielsweise darin begründen, dass für die digitale Anwendung per App der Besitz eines Smartphones notwendig sei, die Nutzung der App nicht anwenderfreundlich ist oder dass ihr Kommen und Gehen und ihre Bewegungen aufgenommen und digital gespeichert werden.
Um bereits bei der Planung von Smart Homes sichergehen zu können, dass nachträglich kein Anspruch auf Rückbau entsteht, gibt es zwei Möglichkeiten. So könnte bei dem Schlüsselsystem sowohl eine digitale und eine nicht-digitale Anwendung angeboten werden. Der Vorteil wäre, dass Bewohner selbst entscheiden können, ob sie mit einem Schlüssel oder digital über eine Schlüsselkarte oder eine App Zugang zu ihrer Immobilie bekommen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Smart Home Anwendungen zum vertraglichen Bestandteil in der Teilungserklärung sowie in Kauf- und Mietverträgen zu machen. Aus datenschutz- und baurechtlichen Gründen wäre diese Lösung vorzuziehen.
Quelle: Immobilienwirtschaft
Versicherungen für Wohnungs- und Hauseigentümer
Damit Eigentümer ihre Wohnungen und Häuser richtig und ausreichend vor unerwarteten Ereignissen wie beispielsweise Hochwasser oder Stürmen versichern und der allgemeinen Versicherungspflicht nachkommen, stellt der Immobilienverband Deutschland IVD eine Übersicht zum Thema Versicherungsschutz zusammen. Denn mit einem ausreichenden Versicherungsschutz können sich Immobilienbesitzer vor unerwarteten Kosten und Folgekosten, die durch einen Schadensfall eintreten versichern. Mit der richtigen Vorsorge schützen sie somit nicht nur ihr Zuhause, sondern auch ihr Vermögen.
Für Eigentümer einer Immobilie ist eine Wohngebäudeversicherung unumgänglich. Während Wohnungseigentümer sich nicht eigenständig versichern müssen, da sie im Rahmen der Eigentümergemeinschaft anteilig versichert sind, sollten Hauseigentümer dringend eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Denn diese schützt nicht nur vor Wasser- und Feuerschäden, sondern auch vor wetterbedingten Schädigungen, die zum Beispiel durch Hagel und Sturm verursacht wurden.
Für Immobilien, die in einem Risikogebiet stehen und von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsche und Erdbeben oder Lawinen oder Vulkanausbrüche bedroht sind, empfiehlt es sich zur Vorsorge eine Elementarschadenversicherung in Risikogebieten abzuschließen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichern sich Eigentümer gegen Haftungsansprüche von Dritten ab. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümer dafür sorgen, dass von Ihrer Immobilie weder eine Gefahr für Andere und ihren Besitz noch für die Umwelt ausgeht. Ebenso empfiehlt es sich eine Risikolebensversicherung im Todesfall abzuschließen. Diese schützt vor Erwerbsunfähigkeit und dient als Vorsorge. Viele Banken fordern sie zudem vor der Bewilligung eines Immobiliendarlehns an.
Quelle: IVD
Zahlen und Fakten: Sozialwohnungsbau
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. weist bei den Auswertungen seiner Jahresstatistik 2018 darauf hin, dass die Entwicklungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus rückläufig sind und immer mehr Wohnungen aus der sozialen Bindung fallen. Während es im Jahr 2002 deutschlandweit 2,6 Mio. Sozialwohnungen gab, schrumpft der Anteil der Wohnungen mit Preisbindung im Jahr 2018 auf etwa 1,18 Mio. Wohnungen. Laut den Berechnungen der Förderstellen der Länder fallen im Zeitraum zwischen 2017 bis 2020 jedes Jahr 43.000 Mietwohnungen aus der sozialen Bindung raus.
Zwar wurden im Jahr 2018 deutschlandweit rund 27.040 Sozialwohnungen gebaut, allerdings decken diese den hohen und stetig steigenden Bedarf bei weitem nicht ab. Betroffen ist vor allen Dingen die Mittelschicht, denn der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum in Großstädten und Ballungsräumen kann durch den Neubau nicht gedeckt werden. Um diesem Problem entgegenzuwirken fordert der GdW mehr Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnungen für die Mittelschicht. Laut den Berechnungen des GdW müssten jährlich etwa 80.000 neue Wohnungen in diesen Segmenten gebaut werden.
Zwar begrüßt der GdW in diesem Zusammenhang eine Grundgesetzänderung, durch die der Bund in den Jahren 2020 und 2021 die Länder mit 2 Mrd. Euro beim sozialen Wohnungsbau unterstützt, weist allerdings ebenfalls darauf hin, dass diese Förderungssumme um 500 Mio. jährlich geringer ist, als die aktuelle Summe. Laut GdW wären 5 Mrd. Euro notwendig, um den Bedarf nach sozialen Wohnungen und bezahlbarem Wohnraum decken zu können. Die Angaben zur Jahresstatistik 2018 stellt der GdW auf seiner Internetseite zur Einsicht zur Verfügung.
Quelle: GdW
Modernisierungsmaßnahmen: Fachmann oder Eigenregie?
Auch wenn die Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung oftmals mit einem großen Zeitaufwand und mit Kosten verbunden ist, ist diese in bestimmten Zeitabständen notwendig. So muss beispielsweise aus Sicherheitsgründen die veraltete oder defekte Elektrik aufgerüstet oder ausgetauscht werden, neue Grenzwerte von Trinkwasserleitungen müssen eingehalten oder eine energieeffiziente und umweltfreundliche Heizungstechnik eingebaut werden.
Gerade wenn es darum geht, mit den Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen das Gebäude energieeffizienter, umweltschonender und langfristig kostensparender zu gestalten, gibt es zahlreiche Förderprogramme, die die Maßnahmen bezuschussen, beispielsweise durch eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Einige Reparaturarbeiten können mit etwas handwerklichem Geschick und Wissen auch in Eigenregie ausgeführt werden, wie zum Beispiel das Verlegen von Abwasserrohren mit modernen Stecksystemen oder Schönheitsreparaturen wie das Lackieren von Heizungen.
Doch bei Elektroinstallationen sollte das Wissen eines Fachmanns eingeholt werden, der die Planung, Kostenerstellung und Ausführung übernimmt. Vielleicht lohnt sich auch die Aufrüstung mit intelligenten Smart Home Lösungen oder die Umstellung des Stromnetzes auf Photovoltaik. Ganz gleich ob zur Wertsteigerung, als Erneuerungsmaßnahme in puncto Sicherheitstechnik oder aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, Eigentümer sollten überprüfen, ob die Haustechnik, die Wasserleitungen, sowie die Sicherheitssysteme und die Heizungsanlage in ihrem Zuhause auf dem neusten Stand sind oder erneuert werden müssen.
Quelle: Immowelt AG
Brennstoffzellen-Heizung auf dem Vormarsch
Brennstoffzellen-Heizungen erzeugen Strom und Wärme und das auf eine sehr energieeffiziente Weise. Nicht größer als ein Kühlschrank, mit einer Aufstellfläche von einem halben Quadratmeter, benötigt die Brennstoffzellen-Heizung nicht nur wenig Platz in den eigenen vier Wänden, sondern hält die Betriebskosten so gering, wie kein anderes Heizsystem. Im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ bezuschusst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Brennstoffzellen-Heizungen in Wohngebäuden in einer Höhe von 7.050 bis zu 28.200 Euro.
Doch wie funktioniert die Brennstoffzellen-Heizung? Über einen Erdgas-Anschluss wird der aus dem Erdgas gewonnene Wasserstoff mit dem Sauerstoff innerhalb der Brennstoffzelle zu Wasser umgewandelt. Die dabei entstehende Wärme und der Strom werden an das Gebäude abgegeben und beheizen die Räumlichkeiten im Haus oder in der Wohnung. Sollte an sehr kalten Tagen mehr Wärme benötigt werden als die Brennstoffzellen-Heizung produziert hat, verfügen einige Geräte über ein integriertes Gas-Brennwertgerät, das zusätzlich Energie produziert.
Hat die Brennstoffzellen-Heizung allerdings mehr Strom produziert als benötigt wird, besteht die Möglichkeit, diesen gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz abzugeben. Aus diesem können andere Haushalte die gewonnene Energie beziehen. Das Branchennetzwerk Zukunft ERDGAS e.V. prognostiziert gemeinsam mit Instituten und Verbänden, sowie Unternehmen aus der Gas-Wirtschaft und der Geräteindustrie beste Entwicklungschancen für die Brennstoffzellen-Heizung. Bis 2020 sollen in Deutschland etwa 55.000 Geräte in installiert sein.
Quelle: Zukunft ERDGAS
Studie: Anstieg im Bereich Mikroapartments
Dass die Nachfrage und der Bau von Mikroapartments stetig wächst, zeigt die kürzlich durchgeführte Studie „Mikroapartments – ein neuer Stern am Immobilienmarkt“ des international tätigen Immobilienberatungsunternehmens Cushman & Wakefield. Zwischen den Jahren 2017 und 2018 stieg das Transaktionsvolumen von 810 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 85 Prozent entspricht. Auch in den nächsten Jahren soll sich der Trend fortsetzen, denn die modernen Apartments sind nicht nur unter Studenten und Pendlern beliebt. Auch Senioren sind zunehmend am Kauf oder an der Anmietung eines Mikroapartments interessiert.
Die rapide Entwicklung des aufstrebenden Marktsegments ist in erster Linie auf den Wohnungsmangel in Großstädten zurückzuführen. Doch auch die moderne Ausstattung der 20 bis 35 Quadratmeter großen Wohnungen, sowie ihre Funktionalität und ihre meist zentrale Lage, wecken zunehmend das Interesse von Senioren. Denn die Mikroapartments zeichnen sich durch eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr aus, sodass zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, sowie Freizeit- und Kulturangebote gut erreichbar sind.
Ebenso haben Senioren die Möglichkeit, unterschiedliche Serviceleistungen zusätzlich zu der All-In-Miete dazu zu buchen. Diese beinhaltet neben der Vollmöblierung, einen Internetanschluss, Strom, Betriebskosten und manchmal auch Bettwäsche. Dies sind nur einige Gründe, warum Experten dem Segment Mikroapartments beste Zukunftsaussichten zuschreiben. Laut Studie prognostizieren Experten bis zum Jahre 2035, dass etwa 44 Prozent der Haushalte von Singles bewohnt werden.
Quelle: Cushman & Wakefield
Nutzung und Ausbau des Kellers als Wohn- oder Nutzraum
Ob als Lagerfläche, Waschküche oder als vollends ausgebaute Etage, ein Keller bietet zusätzliche Wohn- oder Nutzfläche. Je nachdem zu welchem Zweck das Souterrain benutzt wird, unterliegt der Ausbau nicht nur unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften, sondern auch anderen Anforderungen an die Bausubstanz und die Ausführung. Während bei einem Nutzkeller weder eine Dämmung noch Fenster zwingend erforderlich sind, müssen bei der Nutzung des Raumes als Wohn- oder Hobbykeller bauliche Vorschriften beachtet werden.
So ist in der Landesbauordnung festgelegt, dass die Raumhöhe in einem als Wohnung ausgebauten Keller mindestens 2,40 Meter betragen muss. Außerdem muss die Kellerwohnung über ausreichend Fenster verfügen, sodass die Räume mit Tageslicht beleuchtet werden. Wie groß die Fenster sein müssen und wo sie angebaut werden dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und unterliegt den jeweiligen Vorschriften der Landesbauordnung. Die Anzahl der Fenster steht im Verhältnis zur Raumgröße und ist ebenfalls gesetzlich festgelegt.
Während in einem Nutzkeller keine Außendämmung der erdberührten Flächen erforderlich ist, muss ein als Wohnraum ausgebauter Keller laut Bau- und Energiesparverordnung über ausreichend Dämmschutz verfügen. Ebenso muss der Wohnkeller trocken und beheizbar sein, während die sogenannten Kalträume im Nutzkeller zur Vorratshaltung und zu Lagerzwecken dienen. Dennoch muss auch ein Nutzkeller ausreichend gegen Feuchtigkeit abgedichtet und geschützt werden, damit kein Schimmel ansetzt und auch feuchteempfindliche Gegenstände gelagert werden können.
Quelle: Bautipps
Energieeffizienz im Bereich Elektrotechnik
Um die Energieeffizienz auch im Bereich Elektrotechnik weiterzuentwickeln, hat die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendungen e.V. (HEA) konventionellen Elektroinstallationen und Systeme, die mit 1, 2 oder 3 Sternen gekennzeichnet sind, um die Ausstattungswerte 1 plus, 2 plus und 3 plus erweitert. Mit der Modernisierung der Gebäudesystemtechnik haben Bauherren und Planer die Möglichkeit, über die in der DIN-Norm 18015 festgeschriebenen Mindestanforderungen hinaus zu gehen und die Stromversorgung in ihrem Haus energieeffizienter und sicherer zu machen, gleichzeitig werden Kosten gespart.
Grundsächlich geht es bei der Modernisierung der Elektrotechnik und der Systeme darum, mehr Steckdosen einzubauen und gleichzeitig die Anzahl der Stromkreise zu erhöhen. Da Strom heutzutage vielfältiger genutzt wird, ist es wichtig, die Stromkreise von leistungsstarken Haushalten zu entlasten. So kann beispielsweise in der Küche gekocht und gleichzietig am Laptop gearbeitet werden. Weiterhin erhöht sich durch die Modernisierung unseres Alltags der Bedarf und die Nachfrage nach elektrischen Geräten.
Die novellierte Güteempfehlung RAL RG-678 des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung ist somit eine Weiterentwicklung der DIN-Norm 18015. Die Richtlinien passen sich der technischen Entwicklung an. Bei der Projektierung und Installation der Elektrosysteme werden vorausschauend Leerrohrinstallationen eingeplant, sodass sich auch im Nachhinein gewünschte Funktionen nachrüsten lassen.
Quelle: HEA