Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Austausch und Förderung eines veralteten Heizsystems

Um die Energiebilanz in seinem Haus oder seiner Wohnung zu steigern und Kosten zu sparen, sollten Eigentümer ihre Heizsysteme überprüfen. Sind die Heizungen veraltetet, sollten diese gegen ein modernes und umweltfreundliches Heizsystem ausgetauscht werden. Staatliche Förderungen, wie zum Beispiel von der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW-Förderung) oder vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA-Förderung) unterstützen Eigentümer finanziell bei den Modernisierungsmaßnahmen.

Wer seine alte Heizung durch eine neue Brennwert-, Nah- oder Fernwärmeheizung ersetzen oder sein Heizsystem optimieren möchte, kann einen Antrag für einen zinsgünstigen Zuschuss oder einen einmaligen Kredit bei der KfW stellen. Voraussetzung ist, dass ein sachverständiger Energieberater die Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme befürwortet. Der Antrag für das KfW-Programm 43 kann online über die Internetseite der KfW gestellt werden. Für einen günstigen Kredit aus dem KfW-Programm 152 wenden sich Antragsteller an ihre Hausbank.

Neben den Fördermöglichkeiten der KfW-Bank stellt das BAFA auch Fördermittel für Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenheizungen zur Verfügung. Die Anträge sollten vor Beginn der Umbaumaßnahmen direkt bei der BAFA gestellt werden. Bei dieser Förderung ist ein Gutachten eines Sachverständigen nicht notwendig. Die Förderungen unterschieden sich zwischen einer Basis- sowie Zusatzförderung für Bestandsimmobilien und einer und Innovationsförderung für Neubauten. Einen Überblick, welche Fabrikate gefördert werden, finden Antragsteller auf der Internetseite des BAFA.

Quelle: Ratgeber heizung.de

Austausch der alten Gasheizung gegen einen energieeffizienten Brennwertkessel

Wer plant, seine alte Gasheizung zu modernisieren, möchte nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern auch Kosten sparen. Eine Möglichkeit für ein zukunftssicheres Heizsystem, ist der Austausch des alten Heizkessels mit einem modernen Brennwertkessel. Der fossile Brennstoff ist ein Gasgemisch, das zu 99 Prozent aus Methan besteht. In Deutschland gehört Erdgas zu einem der wichtigsten Energieträger für die Beheizung und die Warmwassergewinnung in Wohngebäuden.

So kann ein modernes Brennwertgerät im Vergleich zu einem Standardkessel jedes Jahr bis zu 30 Prozent Energie sparen. Allein der Brennwerteffekt bringt eine Energieeinsparung von zehn Prozent mit sich. Beim Einbau eines neuen Brennwertkessels wird in den Schornstein eine Abgasleitung eingebaut. So wird das Mauerwerk durch ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr vor Feuchtigkeitsbildung geschützt. Denn ein Brennwertkessel benutzt die Wärme aus den Heizungsabgasen, die im Schornstein Kondenswasser bilden. Ein Anschluss an das Abwassersystem ermöglicht, dass das Kondenswasser abgeleitet wird.

Doch auch der CO2-Ausstoß sowie die Abgabe von Feinstaub und Ruß wird bei einem Brennwertkessel minimiert. Bei Neubauimmobilien lohnt es sich zudem, die Erdgasheizung mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe zu ergänzen. In dieser Kombination wird die Energiebilanz des Hauses gesteigert, denn eine Solaranlage kann so viel Wärme erzeugen, dass sie bis zu 60 Prozent der Energie für die des Warmwassersbereitung produzieren kann. So kann das Trinkwasser im Sommer allein über die Solarenergie gewonnen werden. Diverse Förderprogramme unterstützen den Einbau eines Erdgaskessels sowie Solarthermieanlagen.

Quelle: Energieeffizienz online/trurnit Energie Tipp

Bodenbelag für die Haus-, Hof- oder Garageneinfahrt

Wer eine Haus- oder Garageneinfahrt baut, muss sich Gedanken über den Bodenbelag machen. Denn eine Einfahrt soll nicht nur gut aussehen, sondern vor allen Dingen vielen Belastungen standhalten. Asphalt beispielsweise eignet sich gut für Einfahrten, die regelmäßig befahren werden. Das robuste und lang haltbare Material ist jedoch recht preisintensiv und muss aufwendig verlegt werden. Asphalteinfahrten sind in der Regel in Gewerbegebieten oder im Geschosswohnungsbau zu finden. Einfahrten in Gegenden mit Einfamilienhäusern sind eher mit Kies, Splitt und Schotter ausgelegt oder mit Pflastersteinen ausgelegt. Mehrfamilienhäuser oder Wohnkomplexe haben oftmals eine Betoneinfahrt.

Pflastersteine erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Ob aus grauem oder aus eingefärbtem Beton, Einfahrten aus Pflastersteinen lassen sich individuell gestalten, sind relativ günstig und witterungsbeständig. Auch das Verlegen der Pflastersteinplatten lässt sich gut in Eigenregie durchführen. Weisen die Einfahrten eine besondere Form auf, können die Platten gut auf die gewünschten Maße und Formen zugeschnitten werden. Auch Schüttgüter wie Kies, Splitt und Schotter eignen sich gut für Hauseinfahrten. Das in Big Bags angelieferte Material kann nach Belieben auf den abgetragenen Mutterboden ausgelegt werden.

Wer es noch kreativer oder bunter mag, entscheidet sich für einen Stempelbodenbelag oder für Rasengittersteine. In den Gittern des Betonbodens kann Rasen gesät und die Einfahrt verschönert werden. Allerdings ist die Pflege von Rasengittersteinen recht aufwendig, denn die Gräser können in die Fugen wachsen. Stempelbeton wird oftmals als Dekorbeton bezeichnet. Viele Eigentümer lassen sich die Hausnummer in den Betonboden einstemmen und individualisieren ihre Haus-, Hof- oder Garageneinfahrt.

Quelle: Immowelt AG

Immobilien als Altersvorsorge

Die Landesbausparkasse (LBS) hat das Marktforschungsunternehmen Kantar TNS damit beauftragt, 2.000 Personen ab 14 Jahren zum Thema Altersvorsorge zu befragen. Laut den Umfrageergebnissen sagen zwei Drittel der Befragten aus, dass der Besitz einer Immobilie für sie die beste Altersvorsorge darstellt. Für die Mehrheit der Befragten ist der Immobilienbesitz im Alter sogar beliebter als eine private Renten- oder Lebensversicherung.

Vor allem Befragte unter 30 Jahren meinen, dass eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist, um später ihr Leben im Ruhestand finanzieren zu können. Zu benennen ist allerdings, dass sich zwei Drittel der jüngeren Generation noch nicht um eine private Altersvorsorge bemüht haben. Damit mehr junge Menschen in Wohneigentum investieren, müsste die Politik tätig werden, so die LBS. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die Wohnungsbauprämie anzuheben, sodass mehr junge Menschen möglichst früh anfangen, für ihr Eigentum zu sparen.

Die Einschätzung, eine private Altersvorsorge fürs Alter sei notwendig, bestätigen auch die Umfrageergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zum Thema Wohnkostenbelastung von Menschen im Alter von über 65 Jahren. Demnach wurde im Untersuchungsjahr 2016 die Höhe des Anteils des Nettoeinkommens errechnet, der für Wohnkosten ausgegeben wird. Während Mieterhaushalte im Durchschnitt 34 Prozent ihres Nettoeinkommens aufwenden mussten, waren es bei Eigentümern lediglich 15 Prozent.

Quelle: LBS/DIW

Barrierefreies Badezimmer

Längst sind barrierefreie Badezimmer in zahlreichen Neubauimmobilien zu finden. Auch in die Jahre gekommene Bäder in Bestandsimmobilien werden hinsichtlich der barrierefreien Bestimmungen umgebaut. Doch wodurch zeichnet sich Barrierefreiheit aus und worauf müssen Eigentümer beim Umbau achten?

Die Anforderungen eines barrierefreien Badezimmers sind in der DIN 18040-2 festgeschrieben. Diese beschreiben sowohl die Mindeststandards als auch die erweiterten Anforderungen für Rollstuhlfahrer und dienen als gute Grundlage für die Planung von Baumaßnahmen. Problematisch ist allerdings, dass sich die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, weshalb ein Sanitärfachmann oder Architekt vor den Baumaßnahmen zurate gezogen werden sollte. Für den Umbau von bereits bestehenden Bädern ist die DIN 18040-2 nicht vorgeschrieben.

Grundsächlich sollte ein Badezimmer so groß gebaut werden, dass im Falle einer Pflegesituation oder der Begehung von zwei Personen ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist. Es ist von Vorteil, eine Tür mit einer Breite von mindestens 90 Zentimetern einzubauen. Die Fenster sollten sich einfach öffnen und schließen lassen. Bedienungselemente wie Schalter, Steckdosen oder Heizkörperthermostate sollten auf einer Höhe von 85 Zentimetern über dem Fußboden befestigt werden. Die Dusche eines barrierefreien Badezimmers muss bodeneben sein und einen rutschhemmenden Bodenbelag haben. Unter dem Waschbecken sollte kein Waschschrank angebracht werden, damit die Möglichkeit zum Waschen auch im Sitzen gewährleistet wird.

Quelle: Bautipps

Tipp: So machen Sie Ihr Haus winterfest

Bevor der Winter Einzug hält, sollten Immobilienbesitzer überprüfen, ob ihr Haus oder ihre Wohnung für die kalte Jahreszeit gerüstet sind. Mit einem Schnelltest des Verbraucherschutzverbandes „Wohnen im Eigentum“ (WiE) können kleine Schäden frühzeitig entdeckt und behoben werden, bevor sie zu großen Schäden werden und teure Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen.

So ist es zunächst wichtig, einen Blick auf die Außenfassade zu werfen und zu überprüfen, ob die Hauswand Risse, hohle Stellen oder Abplatzungen aufweist. Kleine Haarrisse im Putz oder Abplatzungen sollten sofort repariert werden. So verhindern Eigentümer, dass Wasser ins Mauerwerk eindringt und im Inneren Schimmel verursacht. Auch der Lack an Türen, Fenstern und Balkonen sollte inspiziert werden, damit sich das Holz nicht verzieht oder verfault. Bewohner sollten außerdem Moos und anderen Bewuchs auf Balkonen und Terrassen vor dem Wintereinbruch entfernen. Denn bildet sich Frost, haben die Wurzeln eine Sprengwirkung und verursachen Risse.

Auch das Dach sollte gründlich überprüft werden. Denn lose Dachziegel stellen eine Gefahr für die Passanten dar und behindern die Verkehrssicherheit. Die Dachkonstruktion muss dicht sein, damit kein Regenwasser in die Dachdämmung eindringt. Sammelt sich in der Dämmung Feuchtigkeit an und verursacht feuchte Stellen an den Wänden oder der Decke, ist der Schaden bereits groß und eine aufwendige Sanierung notwendig. Hingegen kann die Reinigung der Dachrinne und der Rohre vom Eigentümer selbst übernommen werden. Um die Effizienz der Heizkörper zu steigern, ist das Entlüften der Heizung jedes Jahr zu empfehlen.

Quelle: WiE

Bodenbelag aus Kork

Kork ist elastisch, wasserundurchlässig und besitzt eine isolierende Wirkung. So erfüllt ein Bodenbelag aus Kork nicht nur viele praktische Eigenschaften, sondern verleiht dem Raum auch eine schöne Optik. Ganz gleich ob im Holz-, Stein- oder Betondesign, Korkfliesen und Korkparkett gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Auch abstrakte Drucke lassen sich auf Korkböden ganz nach Wunsch leicht realisieren.

Ähnlich einem Laminat- oder Klick-Linoleum-Boden lässt sich Korkfertigparkett mit etwas handwerklichem Geschick auch in Eigenregie verlegen. Wichtig ist ein fester, sauberer und ebener Untergrund, damit der Boden keine Ungleichmäßigkeiten aufweist. Deshalb sollten Reste von Teppich- oder PVC-Böden akkurat entsorgt werden. Anschließend werden die versiegelten Korkdielen ineinander geklickt oder miteinander verklebt. Wer sich für einen Klebekork entscheidet, muss den Korkboden mit dem Untergrund verkleben und anschließend versiegeln. Der Vorteil von Korkfertigparkett ist, dass sich dieses schnell und sauber wieder entfernen lässt.

Für die Reinigung des Korkbodens sollten bestenfalls natürliche Öle verwendet werden oder der Boden sollte gewachst werden. Nach Wunsch kann ein Korkboden auch abgeschliffen und neu versiegelt werden. Um die Räumlichkeiten sauber zu halten reicht es aus, den Boden gelegentlich zu wischen oder zu saugen. Besonders für Allergiker und Asthmatiker eignet sich ein Bodenbelag aus Kork besonders gut, denn der natürliche Rohstoff nimmt weder Staub noch Milben auf und ist zusätzlich vollständig recyclebar.

Quelle: Schöner Wohnen

Gestaltungsmöglichkeiten von Hausfassaden

Hausfassaden gibt es aus unterschiedlichen Materialien und Eigenschaften. In Deutschland sind vor allen Dingen Fassaden aus Putz und Holz besonders beliebt. Kein Wunder, denn gerade Putz ist nicht nur günstig, sondern sorgt für eine gute Wärmedämmung, ist wasserabweisend und bietet guten Schall- und Brandschutz. Je nach Belieben werden der aus Sand, Marmor-Kies oder Kunststoffpartikeln bestehenden Putzmasse weitere Bindemittel und Zusatzstoffe hinzugemischt, bis die gewünschte Festigkeit erreicht ist. Unterschiedliche Putzarten, wie beispielsweise Reibeputze oder Kratzputze, bestimmen die Optik der Hausfassade.

Ob aus Kiefer, Fichte oder Lärche, Holzfassaden sind nicht nur schön anzusehen, sondern zeichnen sich bei guter Pflege durch eine besonders lange Lebensdauer aus. Auch Eigenheime aus Stein können mit einer unbehandelten oder lasierten Holzfassade gestaltet werden. Nach Bedarf besteht sogar die Möglichkeit, eine Wärmedämmungssystem zu integrieren. Je nach Geschmack haben unbehandelte Holzfassaden eine besondere Wirkung. Wichtig ist allerdings, dass das Regenwasser schnell abläuft und die Holzfassade schnell trocknet. Dafür ist der Einbau einer Hinterlüftung zu empfehlen.

Neben den Außenwänden aus Putz und Holz, gibt es auch Keramik- und Glasfassaden sowie aus Klinker oder Metall bestehende Fassaden. Auch eine Wand aus Sandstein oder eine grüne Fassade aus Efeu oder wildem Wein bietet neben optischen Besonderheiten auch andere Eigenschaften. So schützt eine begrünte Fassade vor Schall, Kälte und Hitze und ist kostengünstig. Der Nachteil einer grünen Fassade ist die aufwendige Pflege, eine Sandsteinfassade hat in der Regel nicht ausreichend Wärmeschutz.

Quelle: Immowelt AG

Klimapaket der Bundesregierung und die geplanten Klimamaßnahmen

Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Beschluss zum Klimapaket will der Bund etwa 54 Milliarden Euro für Klimamaßnahmen bereitstellen. Das Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 beinhaltet 66 Vorgaben, die bis 2032 umgesetzt werden sollen. Sollte auch der Bundesrat dem Klimapaket zustimmen, müssen für die Umsetzung vieler Vorgaben Gesetze, Normen und Verordnungen geändert werden.

Im Immobilienbereich soll demnach beispielsweise der Gebrauch von Ölheizungen ab 2026 verboten werden, dafür sollen Maßnahmen des energetischen Sanierens erhebliche Steuervorteile genießen. Um den hohen CO2-Austoß zu minimieren, muss der Wärmebedarf in Gebäuden so heruntergefahren werden, dass möglichst ein klimaneutraler Gebäudebestand realisiert wird. Demnach sollen mehr Gelder für den Austausch oder die Aufrüstung von ineffizienten Heizungen, alten Fenster und schlechter Dämmung bereitgestellt werden.

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung beinhaltet neben der Bezuschussung von seriellen energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und der Möglichkeit zur steuerlichen Abschreibung auch die Erhöhung der Förderung von KfW-Effizienzhäusern. Wichtig sei ebenfalls die Überprüfung der aktuellen energetischen Standards, welche für 2023 geplant ist. Auch im Bereich Mieterstrom sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden und die Förderung soll bis 2023 verlängert werden.

Quelle: Bundesregierung

Urteil: Abfällen von Birken auf dem Nachbargrundstück nicht erforderlich

In einem Nachbarschaftsstreit (AZ V ZR 218/18) fordert ein Eigentümer eines Wohnhauses in Baden-Württemberg seinen Nachbarn dazu auf, drei sich auf dem Nachbargrundstück befindliche Birken zu beseitigen. Sollten die etwa 18 Meter hohen Bäume nicht entfernt werden, verlangt er eine monatliche Entschädigungszahlung von 230 Euro in den Monaten Juni bis November eines jeden Jahres. Grund seien der Pollenflug und die aus den Zapfen herausfallenden Samen und Früchte sowie das Abfallen der Blätter, Zapfen und Birkenreiser, die das Grundstück des Klägers beeinträchtigen. Durch die „natürlichen Immissionen“ hätte er einen erheblichen Reinigungsaufwand.

Nachdem die Klage zunächst vom Amtsgericht Maulbronn abgewiesen wurde, ging der Kläger in Berufung. Das Amtsgericht begründete das Urteil damit, dass der Grundstückseigentümer für die natürliche Einwirkung auf das Nachbargrundstück nicht verantwortlich sei, denn die Birken halten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück ein und stehen damit mit den landesrechtlichen Vorschriften im Einklang.

Mit der Berufungsklage vor dem Landesgericht Karlsruhe hatte der Kläger zunächst Erfolg. Denn nach § 906 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sei der Kläger zwar zur Duldung verpflichtet, die Birken seien allerdings nicht ortsüblich und müssten deshalb entfernt werden. Diesem Urteil widerspricht der Bundesgerichtshof. Denn solange der gesetzlich festgeschriebene Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten wird, kann der Beklagte nicht als „Störer“ benannt werden. Da die Bäume gesund sind und den Mindestabstand einhalten, ist der Beklagte letztlich nicht für die „natürlichen Immissionen“ verantwortlich.

Quelle: BGH

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