Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Energieeffizienz: Hauseigentümer setzen auf Sanierung und Solartechnologie

Die Mehrheit der deutschen Hauseigentümer zeigt ein wachsendes Interesse an energieeffizientem Wohnen und plant entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Das geht aus dem TechnikRadar 2023 der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, der Körber-Stiftung und des Zentrums für interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung der Universität Stuttgart hervor. Demnach beabsichtigen rund 80 Prozent der befragten Hauseigentümer, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zudem ist die Einstellung der Deutschen zu nachhaltigem Bauen und Wohnen positiv.

So erfreuen sich Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen zunehmend großer Beliebtheit unter den Befragten. Rund 46 Prozent der sanierungswilligen Eigentümer tendieren zur Installation einer Photovoltaikanlage. Etwa ein Drittel (31,7) der Eigentümer überlegt, das Haus mit einer Solarthermieanlage auszustatten. Darüber hinaus gewinnen Smart-Home-Technologien seit 2018 offenbar an Bedeutung. Während vor fünf Jahren nur 8,1 Prozent der Befragten solche Geräte nutzten, sind es mittlerweile 21 Prozent der Befragten.

Trotz der zunehmenden Anerkennung von Energiesparmaßnahmen und digitaler Technologie offenbart die Studie jedoch auch, dass noch Informationsbedarf bei den Bürgern besteht. Laut Cordula Kropp, der wissenschaftlichen Projektleiterin und Soziologin am ZIRIUS, sei „viel Information über technische Möglichkeiten notwendig und viel Unterstützung bei Renovierung und energetischer Umstellung“, um das politische Ziel der nachhaltigen und klimaneutralen Gestaltung des Gebäudebestands bis 2045 zu erreichen.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/acatech.de/technikradar-2023/

Digitalisierung: Bau- und Planungsprozesse sollen sich beschleunigen

Der Bundestag hat die „BauGB-Digitalisierungsnovelle“ verabschiedet. Durch diese soll das Bauleitplanverfahren beschleunigt und die Digitalisierung im Bauplanungsprozess gefördert werden. Durch ein schnelleres Bauen und Planen von Gebäuden sollen private und öffentliche Investitionen unkomplizierter realisiert werden können.

„Mit diesem Gesetz wird das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich. Jetzt können Wohnungen für Familien, für Studierende und für Menschen mit kleineren Einkommen endlich schneller errichtet werden,“ so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sie verwies auch auf die wichtige „Wiederaufbauklausel“. Diese erlaubt es, nach Katastrophen rasch mit dem Wiederaufbau von Häusern und lebensnotwendigen Einrichtungen zu beginnen.

Die Novelle enthält außerdem Bestimmungen, die den Bau von Wind- und Solarenergieanlagen erleichtern und die Bereitstellung von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen wie Schulen und Beratungsstellen verbessern sollen.

Quelle: bmwsb.bund.de

Wohnimmobilien: Laut Studie wertstabil und inflationssicher

Wohnimmobilien in Deutschland gelten nach wie vor als eine der stabilsten Anlagekategorien, die einen zuverlässigen Schutz gegen Inflation bieten. Das geht aus dem jüngsten ACCENTRO-Wohnkostenreport hervor. Die Untersuchung, die in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln durchgeführt wurde, fokussierte sich auf den Inflationsschutz und die Wertstabilität deutscher Wohnimmobilien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und Anlageformen.

Der Wohnkostenreport zeigt auch, dass Wohneigentum in 328 von 401 Landkreisen in Deutschland kostengünstiger als das Mieten ist. Dies sei auf die Kombination aus steigenden Mieten und sinkenden Selbstnutzerkosten zurückzuführen. Wohneigentum bleibe vor allem für eigenkapitalstarke Käufer von Interesse.

Darüber hinaus geht aus dem Wohnkostenreport hervor, dass Immobilien als Anlageform im aktuellen Wirtschaftsumfeld eine überdurchschnittliche Rendite im Vergleich zu anderen Anlageklassen erzielen. Der reale Gesamtertrag (Total Return) lag zwischen 2011 und 2021 bei durchschnittlich 9,1 Prozent, die mittlere Rendite im gleichen Zeitraum bei 4,9 Prozent.

Quelle und weitere Informationen: accentro.de/wohnkostenreport

Immobilien-Teilverkauf: Risiken durch Preisrückgänge

Die anhaltenden Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt bergen erhebliche Risiken für Teilverkäufer von Häusern. Das geht aus einem „spiegel.de“-Artikel hervor, der sich auf eine Studie von Leutner-Consulting bezieht. Demnach könnten Eigentümer bei einem Wertverlust ihrer Immobilie von 10 Prozent nur noch 66 Prozent des ursprünglichen Wertes für ihren Restanteil erzielen. Bei größeren Preisrückgängen von 25 oder gar 40 Prozent reduziert sich der Wert des Restanteils weiter auf 40 beziehungsweise 13 Prozent.

Im Falle eines Teilverkaufs übertragen Eigentümer einen Teil ihrer Immobilie an eine Immobilienfirma, behalten aber gegen Gebühr das Nutzungsrecht für die veräußerten Bereiche. Parallel dazu ermächtigen sie die Immobilienfirma, das Gesamtobjekt spätestens nach ihrem Ableben weiterzuveräußern. Studienautor Bernd Leutner warnt: „Das Verlustpotenzial ist erheblich“. Denn in den Verträgen würden die Anbieter sich den Großteil der zu erzielenden Gewinne sichern.

Zusätzlich zu den erheblichen Wertverlusten haben Teilverkaufsfirmen Schutzmaßnahmen gegen fallende Immobilienpreise in ihren Verträgen festgelegt. Diese Klauseln garantieren ihnen einen Mindestgewinn von bis zu 17 Prozent beim Weiterverkauf der Immobilie. Darüber hinaus können beim Verkauf der Immobilie sogenannte Durchführungsentgelte anfallen. Eigentümer oder ihre Erben könnten laut Leutner bei Vertragsende „eine böse Überraschung“ erleben.

Quelle: spiegel.de

Energiewende: Mieterschutzbund fordert mehr Unterstützung

Die Energiewende im Gebäudesektor kommt voran, jedoch fordert der Mieterschutzbund mehr Unterstützung für Mieter in diesem Kontext. Obwohl die Bundesregierung Förderprogramme für Hauseigentümer zur sozialverträglichen Modernisierung ihrer Heizsysteme präsentiert hat, werden die Bedürfnisse der Mieter nach Ansicht des Mieterschutzbundes nur unzureichend berücksichtigt. Der Austausch von Gas- oder Ölheizungen durch zukunftsfähige Alternativen wie Wärmepumpen, betreffe schließlich nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Millionen von Mietern.

Der Vorstand des Mieterschutzbundes, Claus O. Deese, äußert seine Bedenken: „Sicherlich ist die Förderung für die Gebäudeeigentümer wichtig. Es muss jedoch bedacht werden, dass nach der derzeitigen Rechtslage ein großer Anteil der Modernisierungskosten von Mietern getragen wird. Durch zu erwartende Modernisierungsmieterhöhungen werden die Mieten erheblich ansteigen“.

Die erwarteten Mietsteigerungen durch Modernisierung könnten laut Mieterschutzbund besonders in Ballungsgebieten zu einer weiteren Verdrängung von Gering- und Mittelverdienern führen. Mieter hätten Einfluss darauf haben, wie die Immobilien, in denen sie wohnen, modernisiert und beheizt werden. Daher fordert Claus O. Deese, dass bei Mieterhöhungen aufgrund von Heizungsmodernisierungen geprüft wird, ob Eigentümer alle Fördermöglichkeiten vollständig genutzt haben. Falls nicht, sollten sie bei der Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung mögliche Fördermaßnahmen gegenrechnen lassen müssen.

Quelle: mieterschutzbund.de

Wohnen: Mieter favorisieren transparente Wohnkonzepte

Im Fokus vieler Mieter in Deutschland stehen heute die Themen Nachhaltigkeit, zukunftssichere Infrastruktur und Transparenz von Vermietern, besonders hinsichtlich der Nebenkosten. Dies resultiert aus einer kürzlich von der Aareal-Bank in Auftrag gegebenen Studie.

Ein Hauptproblem aus Mietersicht ist die mangelnde Offenheit und Transparenz der Vermieter, besonders im Bereich der Nebenkostenabrechnung. Über die Hälfte (52,5 Prozent) der befragten Mieter fordert mehr Einblick in diese. Darüber hinaus wünscht sich rund ein Viertel der Mieter ein Mitspracherecht bei der Anlage ihrer Mietkaution.

46,5 Prozent der Mieter legen Wert auf eine gute Verbindung zum öffentlichen Nahverkehr und schnelles Internet. Zudem ist für 41,2 Prozent der Mieter ein energieeffizientes Gebäude bei der Wohnungssuche wichtig. Außerdem wäre für 38,3 Prozent ein Reinigungsservice des Vermieters interessant. Rund ein Viertel der Mieter wünscht sich eine Ladesäule für E-Fahrzeuge, bereitgestellt vom Vermieter (22,5 Prozent) oder dem Energieanbieter (23,4 Prozent).

Quelle und weitere Informationen: aareal-bank.com

Wohnen: Immobilien mit schlechter Energiebilanz verlieren an Wert

Wohnimmobilien mit einer ineffizienter Energiebilanz werden zunehmend unattraktiver auf dem Markt und verzeichnen steigende Preisabschläge. Das geht aus einer Analyse für des Unternehmens JLL für das erste Quartal 2023 hervor. So liegen die Angebotspreise für Mehrfamilienhäuser der schlechtesten Energieklassen G und H im Durchschnitt etwa 28 Prozent unter den Preisen der besten Energieklassen (A/A+). Im Vergleich dazu betrug der Unterschied im Vorjahr lediglich 21,6 Prozent.

Laut JLL Germany gewinnt die Energieeffizient für Investoren zunehmend an, insbesondere im Kontext steigender Energiepreise und politischer Diskussionen um die zukünftige Tragfähigkeit von energetisch ineffizienten Gebäuden. Geringere Mieteinnahmen und die anhaltende politische Debatte führen zu einer sinkenden Nachfrage und damit zu niedrigeren Preisen für energetisch schlechtere Immobilien.

Die Studie prognostiziert einen dauerhaften Trend zu einer stärkeren Preisdifferenzierung nach Energieeffizienz. JLL Germany führt diesen Trend auf die Relevanz des Gebäudesektors für die Erreichung der Klimaziele und die anhaltend hohen Baukosten zurück.

Quelle: jll.de/de

Bauabnahme: Das sollten Bauherren beachten

Die rechtliche Tragweite der Bauabnahme sollte von Bauherren nicht unterschätzt werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund in einem Artikel hin. Es handelt sich dabei um einen entscheidenden Meilenstein im Bauvorgang. Dabei bestätigt der Bauherr bestätigt, dass das Werk im Wesentlichen fertiggestellt und frei von Mängeln ist. Durch diese Bestätigung endet das Stadium der Vertragserfüllung und es beginnt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche.

Mit der Bauabnahme wechselt auch das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung durch äußere Einflüsse vom Bauunternehmer auf den Bauherrn. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr beweisen, dass später auftretende Mängel vom Bauunternehmer verursacht wurden.

Die Bauabnahme kann entweder vom Bauherrn selbst oder von einem bevollmächtigten Dritten erfolgen. Es ist jedoch ratsam, dass sich Bauherren von einem Sachverständigen oder einem unabhängigen Bauherrenberater beraten lassen. Bauherren sollten laut Bauherren-Schutzbund keine voreilige durchführen lassen und sich gegebenenfalls von einem qualifizierten Sachverständigen beraten lassen.

Quelle: bsb-ev.de

Einrichtung: Lösungen fürs Homeoffice

Für viele Arbeitnehmer ist es mittlerweile ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags: das Homeoffice. Die Herausforderung liegt oft darin, in den eigenen vier Wänden einen ruhigen und ergonomischen Arbeitsplatz zu schaffen. Die deutsche Küchenindustrie bietet zahlreiche Lösungen, um das Homeoffice zum Beispiel der Küche zu realisieren.

Besondere Hochschränke sind so beispielsweise beleuchtet, bieten Flächen zum Schreiben, und Stauraum für Bürozubehör. Die Hochschränke lassen sich in die Küchenzeile einfügen oder separat aufstellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Verlängerung der Küchenarbeitsplatte, um einen Mini-Schreibtisch zu schaffen. Auch die Anbringung eines Stehpults an einer Wand kommt infrage.

Wer es außergewöhnlich mag, setzt auf begehbare Kuben. Sie sind optische Highlights und bieten Arbeitsplätze mit durchdachten Stauraumlösungen. Elektrisch höhenverstellbare Küchentische ermöglichen den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen und sorgen so für mehr Ergonomie bei der Arbeit.

Quelle und weitere Informationen: amk.de

Urteil: Vermieter darf Garage nicht separat kündigen

Die unteilbare Einheit von Wohnung und Garage bei gleichzeitiger Anmietung einer Immobilie hat das Amtsgericht Hanau kürzlich unterstrichen [Aktenzeichen 32 C 172/22 (12)]. Trotz zweier separat unterzeichneter Verträge, entschied das Gericht, dass eine separate Kündigung der Garagenmiete durch den Vermieter nicht zulässig ist.

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin einen Wohnungsmietvertrag und einen Garagenmietvertrag mit den Mietern abgeschlossen. Später versuchte sie, nur den Garagenmietvertrag zu kündigen. Die Mieter allerdings weigerten sich, die Garage zurückzugeben. Sie waren der Meinung waren, dass beide Objekte vertraglich verbunden seien. Die Vermieterin berief sich auf die zwei getrennten Verträge und die separate Mietzahlung als Beweis für die Unabhängigkeit der beiden Mietverträge.

Trotz der Argumente der Vermieterin wies das Amtsgericht Hanau die Klage ab. Hintergrund der Entscheidung ist wohl auch die Tatsache, dass die Mietverträge für die Wohnung und die Garage auf demselben Grundstück zeitgleich geschlossen worden sind. So sei auch nicht damit zu rechnen, dass der Mieter die Garage vor seinem Auszug nicht mehr nutzen wolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de

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