Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Immobilienpreise: Trends bis 2035

Die Immobilienpreise werden unter anderem in den sieben größten Städten Deutschlands, aber auch in weiteren Regionen anziehen. In fast der Hälfte der untersuchten Regionen (47 Prozent) werden die Kaufpreise real um mehr als 0,15 Prozent bis 2035 anziehen. Das geht aus dem „Postbank Wohnatlas 2024“ des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) hervor. Die Entwicklung wird durch eine zunehmende Nachfrage in zentralen Lagen bei gleichzeitig begrenztem Angebot getrieben.

In München wird ein durchschnittliches Preiswachstum pro Jahr um 1,84 Prozent erwartet, in Frankfurt am Main um 1,67 Prozent und in Köln um 1,43 Prozent. 2023 lagen die Preise in München durchschnittlich bei 8.909,30 Euro, in Frankfurt am Main bei 6.178,54 Euro und im Köln bei 4.862,11 Euro pro Quadratmeter.

Doch während in den Städten mit steigenden Immobilienpreisen zu rechnen ist, kann es in ländlichen oder strukturschwachen Regionen zu fallenden Immobilienpreisen kommen. In diesen Gebieten fehlen oft die wirtschaftlichen Impulse und demografischen Entwicklungen, die in den Städten für eine positive Preisentwicklung sorgen. Am stärksten an Wert verlieren werden Immobilien laut Studie voraussichtlich im Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) und in der thüringischen Stadt Suhl.

Quelle und weitere Informationen: postbank.de

Mietende: Wer zahlt bei verspäteter Wohnungsrückgabe?

Muss ein Mieter immer eine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn er die Wohnung verspätet zurückgibt? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Landgericht Hanau befasst (Aktenzeichen 2 S 35/22). Im vorliegenden Fall hatte der Mieter seine Wohnung zum 31. August 2017 gekündigt. Der Vermieter widersprach der Kündigung jedoch wegen einer Kündigungsausschluss-Klausel im Mietvertrag. Es kam zum Rechtsstreit.

Der Mieter zog aus, zahlte die Miete aber aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens unter Vorbehalt weiterhin. In der Wohnung ließ er jedoch noch einige Möbel stehen. Das Amtsgericht und das Landgericht Hanau haben derweil in einem Vorprozess festgestellt, dass die Kündigung des Mieters wirksam ist. Der Mieter forderte daraufhin seine unter Vorbehalt gezahlte Miete zurück, der Vermieter dagegen die eine Nutzungsentschädigung in Miethöhe.

Das Gericht entschied weitestgehend zu Gunsten des Mieters. Der Vermieter hätte keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Er habe nicht beabsichtigt, die Wohnung zurückzunehmen. Die Möbelunterstellung wurde jedoch als Ausnahme betrachtet. Der Mieter muss für den entsprechenden Zeitraum deshalb einen monatlichen Betrag von 120 Euro an seinen ehemaligen Vermieter zurückzahlen. Die Entscheidung des Landgerichts Hanau ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 2 S 35/22

Forschung: Energieeffizienter Kühlschrank mit Nickel-Titan entwickelt

Einen Prototyp für einen Kühlschrank, der mit Nickel-Titan kühlt, hat ein Forschungsteam um Prof. Dr. Stefan Seelecke und Prof. Dr. Paul Motzki von der Universität des Saarlandes entwickelt. Der Kühlschrank wird auf Basis der sogenannten Elastokalorik betrieben. Diese basiert auf dem einfachen Prinzip, Wärme mittels gezogener und entlasteter Nickel-Titan-Drähte abzuführen. Diese „künstlichen Muskeln“ nehmen Wärme auf und geben sie wieder ab, ohne auf klimaschädliche Kältemittel zurückzugreifen.

Durch die Elastokalorik-Technologie können Temperaturdifferenzen von bis zu 20 Grad Celsius erzeugt werden. Damit gilt sie nicht nur als effizienter, sondern auch umweltfreundlicher als herkömmliche Verfahren. Ein entsprechend betriebener Kühlschrank ist somit eine energieeffiziente und nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Kühlsystemen. Bislang passt in den Mini-Kühlschrank gerade einmal eine kleine Flasche.

Die Wirkung elastokalorischer Materialien übertrifft laut Universität des Saarlandes die Wirkung herkömmlicher Klimaanlagen oder Kühlschränke um mehr als das Zehnfache. Sowohl das US-Energieministerium als auch die EU-Kommission sehen in der Elastokalorik eine vielversprechende Alternative zu bisherigen Verfahren. Durch dieses Verfahren können nicht nur kleine Kühlschränke, sondern auch große Räume effizient gekühlt und geheizt werden.

Quelle und weiter Informationen: uni-saarland.de

Gartentrend 2024: Regeneratives Gärtnern

Regeneratives Gärtnern ist mehr als nur ein Trend – es ist eine nachhaltige Methode, die darauf abzielt, die Gesundheit des Bodens zu verbessern, die Biodiversität zu fördern und natürliche Ressourcen zu schonen. Hier sind einige der wichtigsten Praktiken und Tipps für 2024:

1. Bodenpflege und Kompostierung

Der Boden ist das Herzstück des regenerativen Gärtnerns. Eine gesunde Bodenschicht fördert das Pflanzenwachstum und reduziert den Bedarf an chemischen Düngemitteln. Das Hinzufügen von Kompost verbessert die Bodenstruktur und die Nährstoffverfügbarkeit. Durch das Sammeln von Küchen- und Gartenabfälle kann Zuhause nährstoffreicher Kompost entstehen. Dieser kann im Herbst und Frühjahr in den Boden eingearbeitet werden.

2. Mulchen

Mulchen ist eine effektive Methode, um die Bodenfeuchtigkeit zu erhalten, Unkraut zu unterdrücken und die Bodenqualität zu verbessern. Durch die Verwendung organischer Materialien wie Holzspäne, Stroh oder Laub als Mulchschicht wird der Boden geschützt. Außerdem zersetzen sich die Materialien im Laufe der Zeit und fügen dem Boden zusätzliche Nährstoffe hinzu.

3. Fruchtfolge und Mischkulturen

Durch die Rotation verschiedener Pflanzenfamilien kann die Bodenfruchtbarkeit erhalten und Schädlingsbefall minimiert werden. Pflanzen wie Leguminosen (z. B. Bohnen und Erbsen) fixieren Stickstoff im Boden und bereiten ihn für nachfolgende Pflanzen wie Tomaten und Paprika vor, die hohe Nährstoffanforderungen haben. Mischkulturen und Begleitpflanzungen (z. B. Tomaten mit Basilikum und Ringelblumen) können ebenfalls Schädlinge abwehren und das Pflanzenwachstum fördern.

4. Bedeckungskulturen

Bedeckungskulturen wie Klee, Senf oder Roggen schützen den Boden vor Erosion, verbessern die Bodenstruktur und unterdrücken Unkraut. Diese Pflanzen können nach der Ernte ausgesät und vor der neuen Pflanzsaison eingearbeitet werden, um den Boden zu bereichern.

5. Wassermanagement

Eine effiziente Wassernutzung ist entscheidend beim regenerativen Gärtnern. Regenwassersammelsysteme und Tropfbewässerung helfen, Wasser zu sparen und gezielt dort einzusetzen, wo es am meisten benötigt wird. Die Auswahl von trockenheitsresistenten Pflanzen und die Anlage von Mulchschichten tragen ebenfalls dazu bei, den Wasserbedarf zu reduzieren.

6. Förderung der Biodiversität

Eine hohe Biodiversität im Garten fördert ein gesundes Ökosystem. Native Pflanzen können integriert werden, um lokale Insekten und Tiere anzuziehen. Blühpflanzen unterstützen Bestäuber wie Bienen und Schmetterlinge. Zudem sollten Lebensräume für nützliche Insekten und Vögel geschaffen werden.

7. Natürliche Schädlingsbekämpfung

Anstelle chemischer Pestizide werden beim regenerativen Gärtnern natürliche Methoden zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Insekten wie Marienkäfer bekämpfen Blattläusen. Pflanzen wie z. B. Knoblauch oder Lavendel können Schädlinge abwehren.

Fazit

Regeneratives Gärtnern fördert nicht nur die Gesundheit und Produktivität eines Gartens, sondern trägt auch zum Schutz der Umwelt bei. Durch die Implementierung dieser nachhaltigen Praktiken können Gärtner eine blühende, selbstregulierende Gartenlandschaft schaffen, die auch für zukünftige Generationen Bestand hat.

Studie: Häuserpreise sollen laut Commerzbank weiter fallen

Eine erhebliche Korrektur der Wohnimmobilienpreise in Deutschland ist bereits im Gange, und Experten von der Commerzbank prognostizieren weitere Rückgänge in den kommenden Monaten. Offensichtlich klaffe zwischen den Preisvorstellungen von Käufern und Verkäufern weiterhin eine große Lücke.

Die Preise für bestehende Wohnimmobilien sind seit Mitte 2022 deutlich gefallen, insbesondere aufgrund der Zinssteigerungen infolge einer veränderten Geldpolitik der Notenbanken. Die Preise für Bestandsimmobilien waren Ende 2023 durchschnittlich 14 Prozent niedriger als im Frühjahr 2022, die von Neubauten durchschnittlich 5 Prozent niedriger. Geringe Umsätze darauf hin, dass die Preiskorrektur noch nicht abgeschlossen ist.

Trotz des Rückgangs der Immobilienpreise ist die Anzahl der Transaktionen immer noch niedrig, da viele potenzielle Käufer sich, unter anderem aufgrund der aktuellen Finanzierungsbedingungen, den Immobilienkauf nicht leisten können. Die Bundesbank schätzt, dass die Preise noch weiter fallen müssen, damit sie wieder mit Faktoren wie Zinsen und Einkommen im Einklang stehen. „Verglichen mit dem ersten Quartal 2024 besteht nach ihren Schätzungen noch ein weiteres Korrekturpotenzial von 5 bis 10 Prozent“, so die Commerzbank.

Quelle: commerzbank.de

Verträge: Wann greift die Mietpreisbremse?

Werden ein Wohn- und ein Kellerraum separat mit zwei Verträgen vermietet, gilt die Mietpreisbremse nicht für den Kellerraum. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH; AZ: VIII ZR 94/21). Im vorliegenden Fall hatten Mieter eine Wohnung für eine Ausgangskaltmiete von 850 Euro gezahlt. Außerdem schlossen sie eine Kellernutzungsvereinbarung mit ihrem Vermieter ab, für monatlich 79 Euro. Die Miete für dem Keller sollte zu Beginn eines neuen Vertragsjahres um jeweils 2,5 Prozent steigen.

Nach ein paar Monaten rügten die in Berlin lebenden Mieter den Vermieter. Sie gingen jetzt davon aus, dass bei einer Miete von insgesamt 929 Euro die Mietpreisbremse nicht beachtet wird. Die Mietpreisbremse gilt an angespannten Wohnungsmärkten wie zum Beispiel in Berlin. Sie besagt, dass die Neuvermietungsmiete nicht über zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Der Fall landete zunächst vor dem Amts- und dann vor dem Landgericht Berlin, die den Mietern Recht gaben, und dann vorm BGH. Dieser kommt zum Schluss: „Der Prüfung anhand der Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB) unterliegt im Streitfall lediglich die von den Parteien für die Wohnung vereinbarte Ausgangsmiete in Höhe von 850 €, nicht jedoch auch das für die Nutzung des Kellers vereinbarte Nutzungsentgelt in Höhe von 79 €.“ Im vorliegenden Fall liege eine „Eigenständigkeit beider Verträge vor“.

Quellen: juris.bundesgerichtshof.de; AZ: VIII ZR 94/21/haus-und-grund.com

Hausbau: Bodenplatten verstehen

Möchten Bauherren ein Haus ohne Keller errichten, kommt eine sogenannte tragende Bodenplatte zum Einsatz. Sie dient als Fundament und schafft einen Übergang zwischen dem Erdboden und dem weiteren Bauwerk. Die tragende Bodenplatte erfüllt zudem verschiedene Funktionen: Sie verteilt beispielsweise das Gewicht des Hauses gleichmäßig auf den Untergrund und schützt vor Feuchtigkeit. Außerdem soll sie auch zur Verhinderung von Rissen im Bauwerk beitragen. Darauf weist das Portal „baumentor.de“ hin.

Ist ein Keller geplant, kommen nichttragende Varianten zum Einsatz. Diese haben im Gegensatz zu den tragenden Bodenplatten keine statische Funktion, sondern sollend das Haus nur vom Erdboden trennen. Es gibt zudem verschiedene Ausführungen wie zum Beispiel Fundamentplatten, schwimmende Bodenplatten und Punktfundamente. Fundamentplatten haben immer eine tragende Funktion und lassen sich neben Wohnhäusern auch für Wintergärten, Pavillons oder Terrassen einsetzen. Thermobodenplatten mit zusätzlicher Wärmedämmung und Isolierung werden für energieeffiziente Gebäude eingesetzt. Schwimmende Bodenplatten werden für Wohn- und Gewerbebauten verwendet. Punktfundamente eignen sich für Gebäude, an denen an vereinzelten Stellen ein hohes Gewicht auftritt.

Eine tragende Bodenplatte bietet im Vergleich zum Keller zwar viele Vorteile, darunter eine schnelle Bauzeit und Kosteneffizienz im Vergleich zum Keller. Sie ermöglicht zudem eine effiziente Wärmeisolierung und Barrierefreiheit. Die Entscheidung, ob ein Haus mit tragender Bodenplatte oder ein Haus mit nichttragender Kellerbodenplatte und Keller errichtet wird, hängt laut des Portals „baumento.de“ jedoch von individuellen Bedürfnissen ab. Für Haushalte die zusätzliche Nutzfläche benötigen, bietet ein Keller mehr Möglichkeiten.

Quelle und weitere Informationen: baumentor.de

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Pflichten zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in Mietverhältnissen hat kürzlich der Bundesgerichtshof präzisiert (BGH; VIII ZB 43/23). Im Kern geht es darum, dass die Verantwortung für Schönheitsreparaturen durch formularvertragliche Klauseln wirksam vom Vermieter auf den Mieter übertragen werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Wohnung bei Mietbeginn in einem renovierten Zustand übergeben wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt die Beweislast für den Zustand der Wohnung beim Mieter.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, die laut ihres Mietvertrags zu Schönheitsreparaturen verpflichtet war. Sie ging davon aus, dass die entsprechende Klausel unwirksam ist. Grund für die Annahme war, dass die Vermieterin ihr die Wohnung bereits unrenoviert überlassen habe. Laut BGH ist die Klausel für Mieter zwar tatsächlich unwirksam, wenn sie eine unrenovierte Wohnung anmieten, ohne einen Ausgleich dafür zu bekommen. Jedoch konnte die Mieterin dies nicht beweisen.

Der BGH betont außerdem, dass „der Mieter für den Umfang der im Laufe seiner Nutzungszeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig“ sein soll. Im beschriebenen Fall muss die Mieterin die Schönheitsreparaturen daher vornehmen.

Quelle und weitere Informationen: juris.bundesgerichtshof.de/AZ: VIII ZB 43/23

Wohnungsmarkt: Eine Prognose

Signifikante demografische Veränderungen und deren Einfluss auf den Wohnraumbedarf in Deutschland zeigt die „Wohnungsmarktprognose 2024“ des Empirica-Instituts, basierend auf Daten bis 2045. Mit einem Blick auf die kommenden Jahrzehnte wird deutlich, dass trotz eines allgemeinen Bevölkerungsrückgangs in bestimmten Regionen ein erhöhter Bedarf an neuem Wohnraum entsteht.

Besonders in Großstädten und deren Umland ist ein kontinuierlicher Zuwachs an Wohnraum erforderlich. In andere Regionen, wie Landkreisen im Osten Deutschlands oder Regionen wie Südniedersachsen und Nordhessen, erwartet das Empirica-Institut dagegen einen Rückgang der Bevölkerungszahlen.

Das Empirica-Institut beleuchtet auch, was passiert, wenn mehr oder weniger Wohnungen und Häuser gebaut werden. Werden mehr Immobilien gebaut, steigt laut des Empirica-Instituts zunächst der Leerstand und der Wohnraum wird größer. Junge Erwachsene könnten das Elternhaus dann früher verlassen. Würden weniger Immobilien errichtet, sinke zunächst der Leerstand. Bei einem ohnehin schon knappen Angebot verkleinert sich dann zudem die Wohnungsgröße.

Quelle: empirica-institut.de

Küchen: Das sind die Trends bei Spülen

Die neuesten Entwicklungen im Bereich der Küchenspülen und -armaturen setzen neue Maßstäbe in Design, Funktionalität und Nachhaltigkeit. Markenhersteller bieten nun Einbeckenspülen in verschiedenen Farben, ergänzt durch multifunktionale Armaturen. Diese Armaturen liefern nicht nur kaltes und warmes, sondern auch gefiltertes, gekühltes und sogar kochend heißes Wasser. Außerdem verfügen die neuen Spülenmodelle über durchdachte Lösungen wie integrierte Abtropfflächen.

Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK), empfiehlt, die vielfältigen Möglichkeiten moderner Küchenausstattung in Fachgeschäften persönlich zu erkunden. „So ist gewährleistet, dass dieser Bereich, an dem so viele wichtige Tätigkeiten stattfinden, auch tatsächlich den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht“, findet der Geschäftsführer.

Die Auswahl an Spülen und Armaturen reicht von minimalistischen über klassisch-modernen bis hin zu luxuriösen Designs. Dunkle und helle Spülen in Farben von Schwarz über Grau bis hin zu Creme aus Granit oder Keramik sowie Edelstahl-Armaturen in edlen Farben wie Gold oder Kupfer ermöglichen eine individuelle Gestaltung. Durch energiesparende Kaltstart-Funktionen und Durchflussbegrenzer lassen sich laut AMK außerdem Ressourcen schonen.

Quelle: moebelindustrie.de

1 2 3 4 5 6 30
Tippgeber
close slider

Tippgeber

Wenn Sie uns eine zur Vermietung oder zum Verkauf stehende Immobilie oder ein Baugrundstück benennen und der jeweilige Eigentümer uns mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt, so erhalten Sie von uns im Erfolgsfall einen Anteil unserer vereinnahmten Vermittlungsprovision .
Weitere Informationen finden Sie hier ...

Sie stimmen der Verarbeitung der oben angegebenen Daten zu. Die Daten werden nur zu Zwecken der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer konkreten Anfrage genutzt. Dies beinhaltet die Zusendung von E-Mails.


Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich per E-Mail an datenschutz@profittlich-immobilien.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Direkt-Anfrage
close slider

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen für alle Immobilien-Fragen zur Verfügung und beraten Sie gern.

Sie stimmen der Verarbeitung der oben angegebenen Daten zu. Die Daten werden nur zu Zwecken der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer konkreten Anfrage genutzt. Dies beinhaltet die Zusendung von E-Mails.


Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich per E-Mail an datenschutz@profittlich-immobilien.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rückruf-Service
close slider

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?

>> Einfach Uhrzeit für Ihren Rückruf auswählen.
>> Individuelle Beratung von unseren Experten erhalten.
>> Kostenfreier Service für Sie!

Mehrfachauswahl möglich