Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Nutzung und Ausbau des Kellers als Wohn- oder Nutzraum

Ob als Lagerfläche, Waschküche oder als vollends ausgebaute Etage, ein Keller bietet zusätzliche Wohn- oder Nutzfläche. Je nachdem zu welchem Zweck das Souterrain benutzt wird, unterliegt der Ausbau nicht nur unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften, sondern auch anderen Anforderungen an die Bausubstanz und die Ausführung. Während bei einem Nutzkeller weder eine Dämmung noch Fenster zwingend erforderlich sind, müssen bei der Nutzung des Raumes als Wohn- oder Hobbykeller bauliche Vorschriften beachtet werden.

So ist in der Landesbauordnung festgelegt, dass die Raumhöhe in einem als Wohnung ausgebauten Keller mindestens 2,40 Meter betragen muss. Außerdem muss die Kellerwohnung über ausreichend Fenster verfügen, sodass die Räume mit Tageslicht beleuchtet werden. Wie groß die Fenster sein müssen und wo sie angebaut werden dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und unterliegt den jeweiligen Vorschriften der Landesbauordnung. Die Anzahl der Fenster steht im Verhältnis zur Raumgröße und ist ebenfalls gesetzlich festgelegt.

Während in einem Nutzkeller keine Außendämmung der erdberührten Flächen erforderlich ist, muss ein als Wohnraum ausgebauter Keller laut Bau- und Energiesparverordnung über ausreichend Dämmschutz verfügen. Ebenso muss der Wohnkeller trocken und beheizbar sein, während die sogenannten Kalträume im Nutzkeller zur Vorratshaltung und zu Lagerzwecken dienen. Dennoch muss auch ein Nutzkeller ausreichend gegen Feuchtigkeit abgedichtet und geschützt werden, damit kein Schimmel ansetzt und auch feuchteempfindliche Gegenstände gelagert werden können.

Quelle: Bautipps

Energieeffizienz im Bereich Elektrotechnik

Um die Energieeffizienz auch im Bereich Elektrotechnik weiterzuentwickeln, hat die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendungen e.V. (HEA) konventionellen Elektroinstallationen und Systeme, die mit 1, 2 oder 3 Sternen gekennzeichnet sind, um die Ausstattungswerte 1 plus, 2 plus und 3 plus erweitert. Mit der Modernisierung der Gebäudesystemtechnik haben Bauherren und Planer die Möglichkeit, über die in der DIN-Norm 18015 festgeschriebenen Mindestanforderungen hinaus zu gehen und die Stromversorgung in ihrem Haus energieeffizienter und sicherer zu machen, gleichzeitig werden Kosten gespart.

Grundsächlich geht es bei der Modernisierung der Elektrotechnik und der Systeme darum, mehr Steckdosen einzubauen und gleichzeitig die Anzahl der Stromkreise zu erhöhen. Da Strom heutzutage vielfältiger genutzt wird, ist es wichtig, die Stromkreise von leistungsstarken Haushalten zu entlasten. So kann beispielsweise in der Küche gekocht und gleichzietig am Laptop gearbeitet werden. Weiterhin erhöht sich durch die Modernisierung unseres Alltags der Bedarf und die Nachfrage nach elektrischen Geräten.

Die novellierte Güteempfehlung RAL RG-678 des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung ist somit eine Weiterentwicklung der DIN-Norm 18015. Die Richtlinien passen sich der technischen Entwicklung an. Bei der Projektierung und Installation der Elektrosysteme werden vorausschauend Leerrohrinstallationen eingeplant, sodass sich auch im Nachhinein gewünschte Funktionen nachrüsten lassen.

Quelle: HEA

Untervermietung von Wohnraum an Feriengäste

Wer seine Wohnung oder einzelne Zimmer an Feriengäste untervermieten möchte, sollte sich zunächst mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen. Denn für die temporäre Untervermietung ist nicht nur die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters erforderlich, sondern auch die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Auflagen. Ebenso sollten Mieter prüfen, ob eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig ist. Denn bei rechtswidriger Untervermietung drohen Mietern nicht nur Geldstrafen, sondern berechtigen den Vermieter dazu, das Mietverhältnis zu beenden.

Deshalb sollten Mieter, die ihren Wohnraum an Dritte weitervermieten möchten beachten, dass die Erlaubnis zur Untervermietung an Feriengäste (BGB § 540, Absatz 1) eine andere ist, als eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung. Laut BGB § 543, Absatz 1 hat der Mieter in diesem Fall keinen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters. Ganz im Gegenteil, der Vermieter kann der kurzfristigen Untervermietung an Feriengäste, ohne Angabe von Gründen, jederzeit widersprechen.

Sollte der Vermieter allerdings keine Einwände haben, müssen Mieter sich dennoch mit den gesetzlichen Bestimmungen und kommunalen Richtlinien auseinandersetzen. Denn die Vorschriften sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Während in einer Stadt die gewerbliche Untervermietung als Zweckentfremdung von Wohnraum definiert wird, ist diese in anderen Städten unter bestimmten Auflagen erlaubt. So dürfen beispielsweise in Berlin 49 Prozent der Wohnung ohne Genehmigung temporär vermietet werden, erst wenn mehr als die Hälfte der Wohnung vermietet wird, ist ein Antrag beim Bezirkswohnungsamt zu stellen. Die gewerbliche Untervermietung von Wohnraum ist grundsächlich steuerpflichtig und muss bei der Steuererklärung angegeben werden. Gegebenfalls ist auch eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.

Quelle: IVD

Smart Home – Systeme für Haus und Garten

Der Gebrauch von Smart Home – Systemen in Häusern und Wohnungen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Per Fernsteuerung lassen sich mit einem Smart Home – System nicht nur Geräte im Haus programmieren und bedienen, sondern auch im Garten oder auf der Terrasse. So kann beispielsweise die Bewässerungsanlage so programmiert werden, dass sie sich zu bestimmten Zeiten von selbst an- und abschaltet. Mit einer programmierten Heizanlage wiederum lässt sich Energie sparen, indem Nutzer per Knopfdruck nur gewisse Räume beheizen.

Das Angebot an Smart Home – Systemen ist groß. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Kauf einer Anlage Gedanken darüber zu machen, welche Bereiche im Haus und im Garten mit dem System verknüpft werden sollen. Während einige Bewohner sich einzig eine elektrische Lichtsteuerung wünschen, bedienen andere gleich alle technischen Geräte per Fernsteuerung. Ob Bodenheizung oder Heizkörper, Jalousien oder Multimedia-Systeme – den technischen Möglichkeiten der Smart Home – Systemen sind kaum Grenzen gesetzt. Sogar für den Bereich Einbruchschutz oder Wasser- bzw. Feuermeldung kann das System programmiert werden.

Per App, Funkschaltung, über einen Sprachassistenten oder über IFTTT (If-This-Than-That) können Benutzer die Art der Steuerung nach Belieben ausgewählen. Grundsächlich wird zwischen einem geschlossenen, einem teil-offenen und einem offenen System unterschieden. Während bei einem geschlossenen oder einem teil-offenem Smart Home – System nur eigene Produkte oder die eines kooperierenden Herstellers benutzt werden können, kann ein offenes System um jegliche Produkte von Fremdherstellern erweitert werden. Der Nachteil eines offenen Systems ist allerdings, dass die Verbindung oftmals weniger stabil und störungsfrei läuft als bei den anderen beiden Systemen.

Quelle: Das Haus online / Bau Welt

Studie: Immobilien Kauf- und Mietpreise im europäischen Vergleich

In der Studie „Property Index 2019“ untersucht das Beratungsunternehmen Deloitte in einem Ländervergleich das Verhältnis zwischen dem Durchschnittseinkommen und den Immobilienpreisen von Kauf- und Mietobjekten. Dabei vergleicht Deloitte 16 europäische Länder miteinander und berechnet beispielsweise, wie viele Jahresgehälter für den Kauf einer 70 Quadratmeter Wohnung aufgebracht werden müssen. Deutschland liegt mit einem Aufwand von fünf bis sechs Jahresgehältern im unteren Drittel des Länderrankings. Spitzenreiter ist Tschechien. Hier werden etwa elf Jahresgehälter für den Kauf einer 70 Quadratmeter Wohnung benötigt.

Laut Studie sind auch die Mietpreise in Deutschland, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, eher günstig. Im Jahr 2018 lag einzig München mit durchschnittlich 10,50 Euro pro Quadratmeter auf Platz 29 der 44 analysierten Städten. Keine andere deutsche Stadt war im Ranking aufzufinden. Spitzenreiter war Paris mit einem Mietpreis von 27,80 Euro pro Quadratmeter, gefolgt von Oslo (25,30 Euro) und Trondheim (21,30 Euro).

Im „Property Index 2019“ wurde auch das Wachstum der Immobilienkaufpreise untersucht. Im Untersuchungszeitraum 2018 („Property Index 2019“) war im Vergleich zum Untersuchungszeitraum 2017 („Property Index 2018“) ein Kaufpreisanstieg von 5,0 Prozent zu verzeichnen. Ein Jahr zuvor belegte Deutschland den Spitzenplatz mit einem Wachstum von 9,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Quelle: Deloitte

Gemauerte Garage oder Fertiggarage?

Wer eine Garage an sein Haus anbauen möchte, hat die Möglichkeit, zwischen einer gemauerten Garage und einer Fertiggarage zu wählen. Eine gemauerte Garage ist individuell gestaltbar, zusätzlich garantiert der Baustoff Beton Stabilität und Langlebigkeit. So kann nicht nur die Form und Farbe individuell ausgewählt werden, sondern auch der Innenausbau. Eine gute Dämmung der Wände sorgt dafür, dass die Garage bei Kälte und bei Wärme eine gute Lagerungsmöglichkeit bietet. Fällt die Wahl auf eine gemauerte Garage, sollte beachtet werden, dass die Dicke der Wände die Raumgröße verringert und der Aufbau einige Zeit in Anspruch nimmt.

Einen schnellen Aufbau hingegen garantieren Fertiggaragen. Ganz gleich, ob aus Stahl oder aus Beton, durch die Vorabfertigung sind beide Arten leicht und schnell aufzubauen. Meistens brauchen Handwerker nicht länger als einen Tag. Die Garagenfläche kann bei einer Stahlgarage fast gänzlich ausgeschöpft werden, denn durch die dünnen Wände ist so gut wie kein Raumverlust zu verzeichnen. Gerade bei kleinen Grundstücken eignet sich Stahl deshalb besonders gut. Zusätzlich sorgt das leichte Gewicht auch bei schwer zugänglichen Grundstücken für eine problemlose Anlieferung. Ein Nachteil der dünnen Wände ist, dass nicht alles so verschraubt werden kann, wie man es sich vielleicht wünscht.

Eine Fertiggarage aus Stahl oder aus Beton ist im Vergleich zu einer gemauerten Garage kostengünstiger. Der Nachteil eines vorab gefertigten Mauerwerks ist allerdings, dass dieses durch die maschinelle Verarbeitung zur Rissbildung neigt. Ebenso muss darauf geachtet werden, dass bei der Anlieferung per LKW eine stabile Straße notwendig ist. Ob gemauert oder fertiggestellt, ein großer Vorteil von Betongaragen ist, dass aufgrund ihrer Festigkeit auf dem Dach ein Balkon oder eine Terrasse angebaut werden kann.

Quelle: Bauratgeber Deutschland

Vor- und Nachteile eines Passivhauses

Ein Passivhaus zeichnet sich vor allen Dingen dadurch aus, dass es eigenständig Wärme produziert, speichert und verwendet. Dank einer dicken Dämmhülle dringt so gut wie keine Warmluft unkontrolliert aus dem Haus nach Außen, sondern wird effizient im Inneren gespeichert. Zusätzlich wird den Räumlichkeiten mit einer Lüftungsanlage regelmäßig ausreichend frische Luft zugeführt. Sollte die vorhandene Wärme im Winter nicht die gewünschte Temperatur erreichen, kann über eine Solarthermie oder eine Wärmepumpe zusätzlich Energie generiert werden.

Auch wenn die Bau- und Investitionskosten eines Passivhauses höher sind, als bei einem gängigen Haus, haben Energiesparhäuser viele Vorteile. Somit betreiben Besitzer eines Passivhauses nicht nur aktiven Umweltschutz, sondern sparen nachhaltig auch Kosten. Da keine Heizungsanlage notwendig ist, entfallen die Bau-, und auch die Nebenkosten, denn der Energieverbrauch ist unabhängig von den Energiepreisen. Zusätzlich garantieren die qualitativ hochwertigen Bauteile eine lange Haltbarkeit, sowie einen hohen Luft-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz und sorgen für ein gesundes Raumklima.

Neben den höheren Investitionskosten, die sich vor allen Dingen auf die Dämmung der Außenwände und auf den Einbau von dreifach verglasten Fenstern beziehen, haben Passivhäuser allerdings den Mehraufwand, dass die Luftzufuhr in den einzelnen Räumen intensiv reguliert werden muss. Wer sich für den Bau eines Passivhauses entscheidet, sollte damit rechnen, dass regelmäßige Kontrollen der Lüftungstechnik und des Energieverbrauchs anfallen.

Quelle: Energiesparen im Haushalt

Gesetzesentwurf: Steuererlass bei Mitarbeiterwohnungen

Mitarbeiterwohnen soll attraktiver werden. Dafür müssen der Bundestag und der Bundesrat einem Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zustimmen. Demnach sollen Mieter einer verbilligten Mitarbeiterwohnung den geldwerten Vorteil künftig nicht mehr versteuern müssen. Voraussetzung für den Steuererlass ist, dass die Miete mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.

Auch soll der Steuererlass Unternehmen als Anreiz dienen, stärker in den Bereich des Mitarbeiterwohnens zu investieren. Werden Wohnungen für Angestellte attraktiver, steigt die Nachfrage und die Unternehmen können wiederum die Mieten zu einem günstigeren Preis anbieten. Mit dem Umzug in eine Mitarbeiterwohnung stellen Arbeitnehmer gleichzeitig ihren Wohnraum anderen Wohnungssuchenden zur Verfügung. Laut GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ist die Förderung des Mitarbeiterwohnens ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Wohnen in Deutschland wieder bezahlbar zu machen.

Bereits jetzt ist zu sehen, dass große Unternehmen die Idee der ehemaligen Werkswohnungen auch für die Akquise von Mitarbeitern anwenden. Große Konzerne oder Institutionen, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn, das Deutsche Rote Kreuz oder die Stadtwerke München erbauen und mieten zusätzlich Wohnungen für Mitarbeiter oder Auszubildende, um sie bei der Suche nach bezahlbaren Wohnungen zu unterstützen. Auch auf bereits existierenden Eigentumsgrundstücken der Unternehmen sollen künftig Mitarbeiterwohnungen entstehen. Dafür muss allerdings das Land erst einmal baureif gemacht werden.

Quelle: GdW

Leben wie in einer Loftwohnung

Längst erfreuen sich Loftwohnungen großer Beliebtheit. Doch wer in einem umfunktionierten und modernisierten Industriegebäude oder in einer Lagerhalle mit einer großzügigen Fensterfront, unverputzten Backsteinwänden und großer Wohnfläche leben möchte, muss hohe Kosten für aufwendige Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen aufwenden. Damit Loftfreunde dennoch in den Genuss von einem lichtdurchfluteten Atelierambiente kommen, können Mieter mit einigen Tricks, den eigenen vier Wänden zu mehr Loft-Atmosphäre verhelfen.

Um einen Loft-Look herzustellen, eignet sich großformatige Fliesen oder Industrieparkett besonders gut. Je nach Oberfläche, wie zum Beispiel Parkett in Betonoptik, können Mieter dem Boden einen einzigartigen Industriehallen-Charme verleihen. Bei der Gestaltung von Wandflächen simulieren Steinimitate oder gespachtelte Wände ein offenes Mauerwerk. Für mehr optische Weite in den Räumlichkeiten sorgen gegenüber der Fensterfront angebrachte Spiegel, sowie eine indirekte Beleuchtung. Decken- und Bodeneinbaustrahler öffnen den Raum optisch nach oben und geben ihm gleichzeitig mehr Raumtiefe.

Bei der Inneneinrichtung ist darauf zu achten, dass Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände niedrig sind. Mit der richtigen Auswahl des Möbeldesigns, wie zum Beispiel aus Aluminium bestehende Regale, bekommt der Raum die notwenige Lagerhallen-Optik. Jalousien an den Fenstern, anstatt Gardinen und Vorhängen, sowie eine minimalistische Dekoration, wie zum Beispiel eine auf dem Boden aufgestellte Vase oder an die Wand gelehnte Bilderrahmen sorgen für ein durchdachtes Konzept und vermitteln ein stimmiges Gesamtbild einer modernen Loftwohnung.

Quelle: zuhause wohnen

Zweckentfremdung von Wohnraum

Auch wenn die Themen illegale Ferienwohnungen und Zweckentfremdung von Wohnraum in einigen Städten und Bundesländern strenger behandelt werden als in anderen, fordern Mieterverbände und Verbände aus dem Hotel- und Gaststättenbereich Regelungen im Gesetz, sowie eine Verschärfung des Wohnaufsichtsgesetzes. Gesetzliche Melde-, Registrierungs- und Auskunftspflichten sollen dafür sorgen, dass Vermittlungsportale, Vermieter und Mieter strenger kontrolliert werden. Mit einem Offenen Brief an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) wagen Verbände einen neuen Vorstoß für die Regelung bzw. das Verbot von privaten Kurzzeitvermietungen an Touristen. Bisher sieht die Landesregierung in NRW keine Notwendigkeit für eine Änderung des Landesgesetzes.

Wie ein verschärftes Wohnraumschutzgesetzt funktionieren kann, ist zum Beisoiel seit April 2019 in Hamburg zu sehen. Wer seinen Wohnraum als Ferienunterkunft anbieten möchte, muss die Anzeige in Portalen, sowie im Printbereich mit einer Wohnraumschutznummer versehen. Diese ist über einen Onlinedienst bei der Stadt zu beantragen. Anzeigen für Ferienwohnungen ohne Wohnraumschutznummer werden mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 500.000 Euro geahndet. Auch eine Verkürzung der jährlichen erlaubten Vermietungsdauer von sechs Monaten auf acht Wochen und die Regelung, dass nur weniger als die Hälfte des Wohnraumes vermietet werden darf, soll dem Problem entgegenwirken.

Damit Regelungen und Vorschriften auch eingehlaten werden, müsste das Kontrollpersonal aufgestockt und Durchgriffsrechte gegen die Onlineplattformen erteilt werden. Obwohl in Berlin bereits seit 2014 ein Zweckentfremdungsverbot gilt, konnte gegen die illegale Vermietung von Ferienunterkünften noch nicht so vorgegangen werden, wie ursprünglich angedacht. Obwohl auch in Berlin für die Vermietung eine Registrierungsnummer notwendig ist, werden nach Schätzungen des Senats mindestens 20.000 Zimmer oder ganze Wohnungen zu Ferienzwecken privat vermietet.

Quelle: Mieterverbände

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