Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Förderung für Beratungsleistung eines Energieberaters

Wer sein Haus sanieren oder modernisieren möchte, sollte einen professionellen Energieberater zu Rate ziehen. Mit seinen Kenntnissen macht ein Energieberater nicht nur profunde Angaben zum energetischen Zustand der Immobilie, sondern erstellt einen Sanierungsplan und berät über mögliche und notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Diese senken langfristig die Energiekosten, steigern den Wert der Immobilie und tragen zusätzlich zum Umweltschutz bei.

Auch wenn die Beratungsleistung eines zertifizierten Energieberaters durchschnittlich 1000 Euro kostet, fördert zum Beispiel das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Summe mit bis zu 60 Prozent. Somit wird die Beratung für ein Ein- oder Mehrfamilienhaus mit bis zu 800 Euro und für ein Wohngebäude mit mehreren Einheiten mit bis zu 1100 Euro bezuschusst. Der Energieberater stellt außerdem die Anträge für staatliche Fördermittel für die notwendigen oder empfohlenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Zu beachten ist, dass die Antragstellung vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen erfolgen muss und die Fördermittel der BAFA nur bewilligt werden können, wenn sie von einem zugelassenen BAFA-Energieberater ausgestellt wurden. Ebenso muss der Bauantrag des Wohnhauses bis zum 31.01.2002 eingereicht worden sein. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Fördermittel für energieeffiziente Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Informationen zu den Fördervoraussetzungen, dem Ablauf des Förderverfahrens oder der Höhe der Förderung sind auf der Internetseite der BAFA und der KfW zu finden.

Quelle: BAFA

Austausch von Fenster

Wer in seinem Haus oder seiner Wohnung noch alte Glasfenster hat, sollte über einen Austausch der Fenster nachdenken. Sind Fenster und Fensterrahmen nicht richtig dicht, verschwenden sie unnötig Energie und treiben die Kosten in die Höhe. Das Baujahr der Fenster gibt einen Hinweis über die Qualität der Wärmedämmung. Fenster, die vor 1995 gebaut wurden, haben meistens keine Wärmeschutzverglasung und sollten ausgetauscht werden. Ob Isolierglas, Wärmedämmglas oder Superglas, der Wärmeverlust ist unter anderem von der Fensterart abhängig.

Die meisten modernen Wärmedämmfenster verfügen über eine Dreifach-Verglasung aus Isolierglas und einen aus fortschrittlichen Dämmmaterialien bestehenden Fensterrahmen, der mit perfekt abschließenden Dichtungen ausgestattet ist. Die unterschiedlich dimensionierten Luftkammern in den Rahmen unterscheiden sich in Anzahl und Größe. Eine optimale Ausstattung der Profile und die richtige Bautiefe, in Verbindung mit dreichfach verglasten Isolierglas, sorgen für optimalen Wärmeschutz. Somit verhindern gut isolierte Wärmedämmfenster Luftzüge und den Eintritt von Kälte in das Innere der Wohnung.

Die Kosten für den Austausch und Einbau setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Entscheidend ist, ob es sich bei den Fenstern um eine Doppel- oder Dreifach-Verglasung handelt und ob die isolierende Schicht aus Edelgas, Vakuum oder Luft besteht. Grundsächlich sind Fenster mit Dreifach-Verglasung um etwa 10 bis 15 Prozent teurer, als Fenster mit einer Doppelverglasung. Hinzu kommen die Kosten für die Fensterrahmen dazu. Dieser kann aus Kunststoff, Holz, Aluminium oder einem Holz-Aluminium-Mix bestehen. Handwerker übernehmen den Ausbau und die Entsorgung der alten, sowie die Montage der neuen Fenster.

Quelle: Das Haus Online / Effizienzhaus Online

Gesundes und energieeffizientes Lüften

Das richtige Lüften der Wohnung ist nicht nur wichtig, um Schimmelbefall zu vermeiden, sondern trägt einen entscheidenden Teil zum Wohlbefinden bei und spart zusätzlich Energie. Wichtig beim Lüften ist, dass die Räume kontrolliert gelüftet werden. Dabei sollte jeder Raum täglich stoß- oder quergelüftet werden, indem Fenster bis zu zehn Minuten weit aufgemacht und anschließend wieder verschlossen werden. Kontraproduktiv ist, wenn Fenster den ganzen Tag auf Kipp stehen. Durch die ständige Luftzufuhr wird unnötig viel Energie verbraucht, sodass die Luft unkontrolliert ausweicht und der Raum viel Wärme verliert.

Im Winter sollten vor dem Lüften die Heizungen ausgeschaltet werden. Ein Fachexperte kann die Vorlauftemperatur und die Laufzeiten der Heizungsanlage so einstellen, dass nicht unnötig Energie und somit Heizkosten verschwendet werden. Mit der Regelungstechnik der Heizung wird die Anlage nachts automatisch auf die richtige Temperatur runtergefahren und reicht völlig aus, um gut und gesund schlafen zu können.

Außerdem sollten Eigentümer darauf achten, dass Neubauten erst bezogen werden, wenn die Gebäude vollständig durchgetrocknet sind. Eine energieeffiziente Wärmedämmung und eine Lüftungsanlage tragen außerdem maßgeblich zum Umweltschutz bei. Befolgen Bewohner die zahlreiche Haushaltstipps zum Thema Lüften, wird das gesunde und energieeffiziente Wohnen kinderleicht. Bewohner könnten zum Beispiel darauf achten, dass Räume nicht zu stark auskühlen, dass sie nicht übermäßig viele Pflanzen in den Räumen aufstellen oder dass sie Wäsche lieber im Freien aufhängen.

Quelle: Energiesparen im Haushalt / EnergieAgentur.NRW

Urteil: Anfechtungsklage und Zahlungsfristen

Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hatten in einer Sitzung am 16.06.2016 mehrere Beschlüsse gefasst. Knapp einen Monat später, am 13.07. reicht einer der Eigentümer eine Anfechtungsklage beim Amtsgericht ein. Zwei Tage später, am 15.07. versendet die Verwaltung des Gerichts ein Schreiben, das den Kläger zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses auffordert. Für die Begleichung der Summe hat der Kläger zunächst eine Woche Zeit, um „tätig“ zu werden und anschließend weitere 14 Tage, um die Summe zu überweisen. Der Kläger hat das Schreiben am 18.07. oder am 20.07. erhalten.

Der Gerichtskostenvorschuss geht am 09.08. bei der Gerichtskasse ein. Das Amtsgericht lehnt die Klage mit der Begründung ab, die Frist zur Begleichung der Summe sei abgelaufen. Auch die Berufungsklage vor dem Landgericht hat keinen Erfolg. Erst mit der Revision gegen das Urteil erhält der Kläger Recht. Laut BGH habe der Eigentümer sowohl die Klagefrist, als auch die Frist zur Begleichung des Gerichtskostenvorschusses eingehalten, ganz gleich, ob das Aufforderungsschreiben am 18. oder 20.07. beim Kläger eingegangen ist.

Die Begründung lautet wie folgt: Grundsätzlich ist der Kläger nicht dazu verpflichtet, an demselben Tag tätig zu werden, an dem er das Schreiben erhalten hat. Die Frist wird demnach erst ab dem Folgetag berechnet. Anschließend hat er eine Woche Zeit, um „tätig“ zu werden und sein Konto zu decken. Hat der Kläger das Schreiben am 20.07. erhalten, so würde die 14-tägige Frist erst am 28.07. beginnen und am 10.08. enden. Selbst wenn der Kläger das Schreiben bereits am 18.07. erhalten hat, liegt er laut BGH immer noch innerhalb der 14-tägigen Frist. In diesem Fall endet die Klagefrist erst am 18.07., da der 16.07. ein Samstag war. Unter Berücksichtigung der einwöchigen Erledigungsfrist und der 14-tägigen Einzahlungsfrist, liegt die Überweisung des Vorschusses am 09.08. noch innerhalb der Zahlungsfrist des Klägers.

Quelle: BGH

An- und Umbau des Dachbodens

Ob aus ästhetischen Gründen oder für die Vergrößerung der Wohnfläche, viele Hausbesitzer entscheiden sich für den Aus- oder Umbau ihres Dachbodens. Kleine Renovierungsmaßnahmen wie der Einbau von Trockenbauwänden, Malerarbeiten oder die Gestaltung von Böden dürfen in Eigenregie durchgeführt werden. Auch beim Austausch von Fenstern oder der Wärmedämmung können erfahrene Handwerker selbst Hand anlegen. Doch für aufwendige Umbaumaßnahmen, welche in die Statik des Hauses eingreifen oder die Fassade verändern sowie bei Heizungs-, Elektrik- und Sanitäranbauten, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Doch bevor sich Eigentümer oder Handwerker an die Arbeit machen, muss die Dachform des Gebäudes in Augenschein genommen werden. Ein Satteldach oder ein Mansardendach eignen sich für An- und Umbaumaßnahmen besonders gut. Im Zuge der Renovierungsarbeiten bietet sich oftmals auch eine Modernisierung des Dachbodens an. Eine effektive Wärmedämmung zum Beispiel mindert nicht nur den häuslichen Energieverbrauch und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern reduziert die Heizkosten und steigert den Immobilienwert. Um die Kosten zu minimieren können Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beantragt werden.

In der Planungsphase sollte ebenso überprüft werden, ob und welche Genehmigungen beim Bauamt beantragt werden müssen. Vorteilhaft ist, wenn der Dachboden bei der Baubehörde bereits als Wohnraum angemeldet ist. In diesem Fall können zahlreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, ohne dass eine zusätzliche Genehmigung notwendig ist. Baumaßnahmen, in denen die Dachfläche oder Dachneigung verändert oder die Gesamtfläche vergrößert werden soll, sind grundsächlich genehmigungspflichtig. Statik und Gebäudesubstanz entschieden in der Regel über die Genehmigungsvergabe.

Quelle: Immowelt AG

Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Module

Werden in die Gebäudehülle Solarmodule zur Erzeugung von Energie eingebaut, nennt sich das „gebäudeintegrierte Photovoltaik (PV)“. Bisher sind Photovoltaikanlagen vor allem auf Häuserdächern von Neubauimmobilien oder als freistehende Anlagen auf dem Land bekannt. Um die Herstellung von Solarstrom voranzubringen und Ökostrom zunehmend in die Baubranche zu integrieren, entwickeln und testen Forscher in diversen Pilotprojekten, wie sich PV-Anlagen effektiv in Gebäuden integrieren lassen, um den Ertrag von Solarenergie zu steigern. Die Zukunftsaussichten sind vielversprechend.

Ob auf Gebäudefassaden, in Betonwänden, an Fenstern oder sogar als Dachziegel, künftig soll mehr Sonnenlicht in erneuerbare Energien umgewandelt werden. Vor allem große Gebäude eignen sich aufgrund ihrer Flächen besonders gut zur Energiegewinnung und Erzeugung von Ökostrom. Die integrierten Solarmodule in Fassaden oder Fenstern haben den Vorteil, dass aufgrund ihrer vertikalen Ausrichtung die morgendliche und abendliche Sonne besser genutzt werden kann, als alleinig auf dem Dach. Auch bei Schneefall im Winter werden die stromerzeugenden Anlagen nicht verdeckt, sondern bieten zu jeder Tageszeit freie Flächen für die Aufnahme von einfallendem Sonnenlicht.

Die Zellstruktur der integrierten Photovoltaik-Module besteht aus Dünnschicht-Modulen, die zum Beispiel aus Kupfer, Gallium, Selen und Indium zusammengesetzt werden. Bei der Herstellung von integrierten Photovoltaik in Fenstern benutzen Forscher organische Moleküle, aus denen ultraviolettes Licht absorbiert wird. Dünne, an die Fenster angebrachte PV-Streifen nehmen das Sonnenlicht auf und wandeln dieses in Energie um. Durch die fast transparenten Solarmodule wären in der Gestaltung von Gebäuden, wie zum Beispiel von Fabriken, Hochhäusern und großen Bürokomplexen optisch fast keine Grenzen gesetzt.

Quelle: Trurnit energie tipp

Urteil: Berechnung der Balkonfläche als Wohnfläche

Bei der Berechnung der Wohnfläche von frei finanziertem Wohnraum gelten grundsächlich dieselben Bestimmungen wie für den preisgebundenen Wohnraum. Diese sind im Wohnraummietrecht festgelegt. Im Jahre 2004 wurde die Wohnflächenverordnung geändert. Diese besagt, dass die Anrechnung der Balkonfläche zu einem Viertel, in Ausnahmefällen höchstens zur Hälfte, auf die Gesamtfläche einer Wohnung anzurechnen ist. Bis Ende des Jahres 2003 wurde nach der II. Berechnungsverordnung die Hälfte der Balkonfläche kalkuliert. Bei der Berechnung der Fläche gilt das Regelwerk, welches beim Vertragsabschluss gültig war.

Vor dem Amtsgericht Berlin (AZ VIII ZR 33/18) stritten sich eine Eigentümerin und ein Mieter über die tatsächliche Größe der Wohnfläche und um die daraus resultierende Miethöhe. Auslöser für den Rechtsstreit war, dass die Eigentümerin eine Mieterhöhung um 20% anstrebte und dafür die Zustimmung des Mieters brauchte. Der Mieter forderte hingegen eine anteilige Rückzahlung, der seiner Meinung nach, zu hohen Mietkosten. Anlehnend an seinen im Januar 2007 abgeschlossenen Mietvertrag kritisierte er, dass die berechnete Wohnfläche die tatsächliche Fläche um mehr als 12% übersteigt.

Das Amtsgericht ordnete einen Sachverständigen an, die Wohnfläche zu berechnen. Die Fläche des Balkons spielte bei der Berechnung eine zentrale Rolle, denn diese wurde bis dato zur Hälfte kalkuliert. Laut Sachverständigengutachten sei die Balkonfläche aber, laut Wohnflächenverordnung, lediglich zu 25% zu berechnen. Das AG Berlin entschied trotz Sachverständigengutachten, die Balkonfläche mit 50% zu berechnen. Grund dafür seien die in Berlin abweichenden örtlichen Verkehrssitten. Demnach gelte auch weiterhin die II. Berechnungsverordnung. Der Angeklagte geht in Berufung. Ein zweites gerichtlich angeordnetes Gutachten bestätigt, dass Balkonflächen in Berlin im Jahr 2007 zu einem Viertel berechnet wurden. Das Landgericht ändert das erstinstanzliche Urteil ab und berechnet 25% der Balkonfläche auf die Wohnfläche.

Quelle: BGH

„Müll de Luxe“: Recycling Möbel im Aufwärtstrend

Hinter dem Konzept „Green Design“ und „Müll de luxe“ stehen neu gefertigte Möbel aus bereits benutzten Baustoffen. Somit erlebt die bereits in den 80er Jahren entstandene Bewegung einen Aufschwung im Bereich Recycling und Nachhaltigkeit von Möbeln und Dekorationsartikeln und setzt einen Beitrag zum umweltbewussteren Lebensstil und Umweltschutz. Bevor bereits benutzte und weggeworfene Möbel zu neuen Designmöbeln umgebaut und umgestaltet werden, werden sie zunächst auf Schadstoffe geprüft.

Den Designern sind in der Gestaltung keine Grenzen gesetzt, vorausgesetzt die Rohstoffe bestehen aus biologischem Anbau. Dank der hochwertigen Verarbeitung sind die Einzelstücke robust und langlebig und können dank des zeitlosen Looks möglichst lang im Haushalt verweilen. Möbeldesigner, die das unbehandelte Bauholz direkt von Gerüstbaufirmen beziehen, erfreuen sich besonders an den vorhandenen Stempeln der Baufirmen oder Spuren von Nägeln. Somit wird jedes Möbelstück zu einem Unikat.

Quelle: Immowelt Group

Abschlussbericht „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ liegt vor

Der Abschlussbericht der von der Bundesregierung ernannten Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ wurde vorgelegt. Neun Monate lang erarbeitete die Kommission, unter Leitung vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesinnenministerium des Innern, für Bau und Heimat Marco Wanderwitz (CDU) und der Dr. Dorothee Stapelfeldt (SPD), Hamburger Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen (SPD), Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze zu den Themen Wohnungsmangel und Baulandknappheit in Deutschland.

Grundsächlich möchte die Expertenkommission, dass die öffentliche Hand einen stärkeren Einfluss auf die Immobiliengeschäfte hat. Kommunen sollen mehr in die Planungspflicht genommen werden. Unter anderem soll die Ausübungsfrist zum Vorverkaufsrecht der Kommunen für Bauland um einen Monat verlängert werden. Für Immobilienunternehmen und Bauträger bedeuten einige Lösungsansätze eine Erschwerung der Sicherung von Bauland sowie der Finanzierung. Außerdem kritisieren Branchenverbände der Immobilien- und Wohnungswirtschaft, dass sie zwar offiziell als beratende Mitglieder der Baulandkommission ihre Vorschläge und Sichtweisen anbringen konnten, die Ausarbeitung des Abschlussberichts und Prioritätensetzung aber letztlich in der Hand der Minister und Abgeordneten lag.

Positiv zu bewerten ist aus Sicht der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland die Flexibilisierung der Gesetzgebung im Bereich Dachgeschossausbau und Aufstockung, sowie eine Vereinfachung von Kompensationszahlungen für Eingriffe in die Natur. Auch die Einführung einer Umweltdatenbank zur Veröffentlichung von Umweltberichten und die Einführung einer Baugebietskategorie „dörfliches Wohngebiet“ wurden von den Verbandsmitglieder befürwortet. Bis zum 31.12.2022 soll außerdem das Gesetz zur schnelleren und erleichterten Ausweisung von Bauland erweitert werden.

Quelle: BID / IVD / BFW

Swimmingpool im Garten

Wer träumt nicht von einem eigenen Swimmingpool im Garten? Gerade an heißen Sommertagen wünschen sich viele Menschen eine kleine Abkühlung, ohne dafür ins öffentliche Schwimmbad gehen oder ans Meer fahren zu müssen. Nicht immer muss der Pool im Garten aufwendig aufgebaut und teuer sein. Schon mit einem kleinen Budget und einfachem Aufbau lässt sich der Traum von einem kleinen Sommerurlaub im Garten erfüllen.

Swimmingpools gibt es in unterschiedlichen Größen und Formen. Die einfachste und kostengünstigste Variante ist ein Aufstellpool. Der große Vorteil ist: es muss kein Loch gegraben werden. Aufblasbare Aufstellpools lassen sich mit wenigen Handgriffen aufstellen. Wer sich einen Stahlrahmen oder eine Holzverkleidung wünscht, braucht für den Aufbau lediglich ein paar helfende Hände. Dadurch, dass sich der Pool oberhalb der Erdoberfläche befindet, heizt sich das Wasser schnell auf und garantiert einen angenehmen Badespaß an heißen Sommertagen.

Wer sich einen Einbaupool wünscht, braucht nicht unbedingt eine Baugenehmigung. In den meisten Bundesländern ist erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern eine Baugenehmigung notwendig. Gängige Stahlwandbecken, sowie Gartenpools aus Styropor oder Polyester sind in der Regel deutlich kleiner, sodass eine Genehmigung nicht notwendig ist. Ein paar Gedanken über den Standort sollten sich Badeliebhaber dennoch machen. Vorteilhaft ist, den Pool in der Nähe von bereits verlegten Strom- und Wasserleitungen zu legen und die Beschaffenheit des Bodens zu prüfen. Steine und Wurzeln sollten gewissenhaft entfernt werden, damit keine Risse in der Folie entstehen. Nicht zuletzt sorgt eine Südost-Lage ganztägig für angenehme Temperaturen.

Quelle: Immowelt AG

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