Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Wohnungsmarkt-Studie: Immobilien im Umland sind nicht wirklich günstig

In der Studie „Im Umland wird Wohnen unbezahlbar“ untersucht die Europace AG die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt zwischen den Jahren 2016 und 2018 in Städten, im Umland und auf dem Land im Verhältnis zur Entwicklung des Einkommens. Dabei kommt zum Vorschein, dass die Investition in eine Immobilie im Umland für den Käufer finanziell am unvorteilhaftesten ist.

Insgesamt weist die Studie auf, dass die Transaktionen auf dem Immobilienmarkt im Jahr 2018 um insgesamt 28% gestiegen sind. 45% aller Immobilienkäufe fanden im Umland, 31% in der Stadt und 24% auf dem Land statt. Weiterhin ist zu beobachten, dass sich das Immobilienvolumen in der Stadt um 3% auf 31% verringert hat, während es auf dem Land um 2% auf 24% gestiegen ist. Das Immobilienvolumen im Umland ist relativ konstant geblieben.

Dramatisch ist der proportionale Anstieg der Immobilienpreis im Umland im Vergleich zu der  dortigen Einkommensentwicklung. Obwohl in allen drei Regionen insgesamt ein positiver Trend in der Gehaltsentwicklung zu beobachten ist, ist der Anstieg der Immobilienpreise im Vergleich zum Anstieg der Gehälter im Umland unproportional. Während die  dortigen Immobilienpreise zwischen 2016 und 2018 um 11,5% angestiegen sind, stiegen die Gehälter lediglich um 4,3%. Auch in der in anderen Regionen ist die Einkommensentwicklung immer geringer als die Steigerung der Immobilienpreise, doch das Ungleichgewicht zwischen Einkommen und Immobilienpreis im Umland ist am größten.

Quelle: Europace AG

Nachträglicher Anbau eines Balkons

Wer nachträglich einen Balkon anbauen möchte, muss zunächst eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde einholen. Liegt diese vor, widmet sich ein Architekt oder ein Balkonbauer dem Balkonanbau. Bei der Auswahl des richtigen Balkons spielt die Beschaffenheit des Mauerwerks, die Statik des Gebäudes und die Bodenbeschaffenheit eine elementare Rolle. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob die Hauswand genügend Platz für den Anbau bietet.

Es gibt drei verschiedene Arten eines nachträglich angebauten Balkons. Ein Vorstellbalkon und ein Anbaubalkon sind energetisch und wirtschaftlich die besten Konstruktionen. Fällt die Wahl auf einen Vorstellbalkon, liegt seine Last auf vier Stützen, die fest im Boden verankert sind. Diese Balkonart ist unabhängig vom Gebäude konstruiert und greift nicht in die Statik ein. Bei einem Anbaubalkon wird der Balkon auf der einen Seite von zwei Stützen getragen und auf der anderen Seite durch rostfreie Verankerungen direkt mit der Hauswand verankert. Bei einem freitragenden Balkon hingegen, liegt die Last einzig und allein auf der Hausfassade, weshalb ein besonders stabiles Mauerwerk unerlässlich ist.

Grundsächlich bietet sich ein nachträglicher Balkonanbau besonders dann gut an, wenn eine Sanierung der Fassade ansteht. Dann muss nur noch entschieden werden, in welche Himmelsrichtung die neue Terrasse ausgerichtet sein soll.

Quelle: Bauratgeber Deutschland

„Recycling-Haus“ für mehr Energieeffizienz im Bausektor

Wenn man an das Thema Energieeffizienz denkt, denkt man in erster Linie an den Verbrauch von Energie in einer bereits fertiggestellten und bewohnten Immobilie. Doch wie sieht es mit dem Energieverbrauch beim Bau eines Gebäudes aus? Als einer der größten Energieverbraucher und Abfallproduzenten in Deutschland ist die Bauindustrie zum großen Teil verantwortlich für die Rohstoffknappheit von Stahl, Erdöl und Wasser. 85 Prozent des Verbrauchs der mineralischen Ressourcen verschuldet einzig und allein der Bausektor, während gleichzeitig 58 Prozent des gesamten Abfallaufkommens von eben diesem verursacht wird.

Die Gundlach Bau und Immobilien GmbH & Co. KG und Architekten des Architekturbüros Cityförster Architecture + Urbanism stellen sich diesem Problem und bauen in einem Pilotprojekt das erste Reycling-Haus auf dem Kronsberg in Hannover. Hierzu benutzen sie Bauteile aus dem ehemaligen „Haus der Jugend“ und erschaffen in recyclinggerechter Bauweise ein neues Gebäude. Für den Rohbau benutzen sie recycelbare Bauteile, wie zum Beispiel leimfreie Massivholzelemente, recycelte Materialien wie eine Fassandendämmung aus Jutesäcken und gebrauchte Bauteile aus dem Altgebäude, wie Fenster oder Fassadenpaneele.

Das Leuchtturmprojekt soll eine Grundlage für zukünftige Recycling-Bauprojekte sein, die dem verschwenderischen Bauen ein Ende setzen und in eine zukunftsweisende, aus Recyclingmaterialien verwendete Bauweise führen sollen.

Quelle: Cityförster und Gundlach Bau und Immobilien

DDIV kritisiert Entwurf des Zensus 2021

Alle zehn Jahre erhebt das Statistische Bundesamt und die Landesämter Daten über die Bevölkerung und Wohnungssituation in Deutschland. Der nächste Zensus der EU Mitgliedstaaten findet am 10. Mai 2021 statt. Das Zensusgesetz aus dem Jahre 2011 wurde in einem Entwurf der Bundesregierung um zwei Erhebungsmerkmale erweitert, die der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) deutlich kritisiert und die Änderung des Entwurfes fordert.

Zum einen wird der in dem Zensusentwurf undifferenzierte Verwalterbegriff kritisiert, der für Unstimmigkeiten und Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Auskunftspflicht sorgt. Für den DDIV ist die fehlende Definition des Verwalterbegriffs unverständlich, denn seit Mitte 2018 liegt bereits eine Definition für Wohnimmobilienverwalter in der Gewerbeordnung (GewO) vor, die zwischen einem Mietverwalter und einem Immobilienverwalter von Wohneigentum (WEG-Verwalter) und seinen Zuständigkeiten unterscheidet.

Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Erweiterung des Erhebungsmerkmals „energetischer Zustand eines Gebäudes“. Auch hier verlangt der DDIV eine genaue Definition, denn es ist unklar, welche Daten zusätzlich erhoben werden sollen und in wessen Zuständigkeitsbereich die Erhebung fällt. Die im Energieausweis erfassten Daten hinsichtlich des Energiebedarfs eines Gebäudes reichen der Bundesregierung für die Erhebung nicht aus.

Laut DDIV geht die von der Bundesregierung gewünschte Erweiterung der Erhebungsmerkmale weit über die Richtlinien der EU hinaus. Der Entwurf des Zensusgesetzes soll nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.

Quelle: DDIV

Grundstücke und Stellplätze für Tiny Houses

Immer mehr Menschen interessieren sich für den Kauf eines Tiny Houses, der auf wenigen Quadratmetern ein Zuhause mit Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad bietet. Eine Terrasse und die Möglichkeit zur Mobilität verleihen dem Leben in einem Tiny House einen besonderen Reiz und ermöglichen den Traum vom Eigenheim zu erschwinglichen Preisen.

Ob zur temporären oder langfristigen Nutzung – plant man den Kauf eines Tiny Houses oder ist bereits schon Besitzer, stellt sich die Frage nach einem geeigneten Grundstück. Die Onlineplattform Livee informiert über alternative Lebensweise und moderne Wohnformen und gibt Tiny House Besitzern Tipps, ein geeignetes Grundstück zu finden.

Tiny Houses dürfen auf einem gekauften oder gepachteten Grundstück, sowie auf einem Stellplatz, z.B. einen Campingplatz abgestellt werden. In diesem Fall ist vor allen Dingen zu prüfen, ob die Platzordnung auf dem jeweiligen Campingplatz „dauerhaftes Wohnen“ erlaubt. Die Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer gibt hierzu Auskunft. Auch „Tiny House Parks“ oder „Tiny House Villages“ bieten Stellplätze an. Wer allerdings lieber ein Grundstück kaufen oder pachten möchte, sollte sich an ein Maklerbüro wenden, eine Anzeige in Immobilienportalen schalten und mit Freunden und Bekannten sprechen. Oft finden sich geeignete Stellplätze auch über Mundpropaganda.

Quelle: livee-living

Studie: Trend zum Bau von Hochhäusern und Mikroapartments

Die Studie „Deutschland Real Estate Market Outlook 2019“, herausgegeben von der CBRE verzeichnet auch in diesem Jahr eine hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien. Besonders im Bereich Hochhäuser, sowie Studentenwohnungen und Microliving verzeichnen und prognostizieren Experten eine große Dynamik auf dem deutschen Investmentmarkt.

Aufgrund des Flächenmangels, vor allem in Großstädten, entwickelt sich der Immobilienmarkt stark hin zum Bau von Hochhäusern. Bis 2030 sollen größtenteils in Berlin und Frankfurt am Main 30 Hochhäuser mit einer Mindestgröße von 50 Metern gebaut werden. Da die Baukosten ab 22 Metern enorm steigen, wird es sich bei diesen Immobilien hauptsächlich um Luxusapartments handeln und vor allem die zahlungskräftige Schicht ansprechen.

Aufgrund des derzeitigen niedrigen Angebots im Core-Segement investieren Kapitalanleger in die Projektentwicklung. Dieser Trend ist ebenfalls im Bau von Studentenwohnungen und Mircoliving zu verzeichnen, welches sich inzwischen zu einer eigenständigen Assetklasse etabliert hat. Die guten Prognosen sind auf das Transaktionsvolumen des Jahres 2018 zurückzuführen, das im Vergleich zum Vorjahr um 69% gestiegen ist. Allein 60% des Kapitals davon ist in den Bau von Mikroapartments geflossen.

Quelle: CBRE GmbH

Kosten für den Bau vom Eigenheim reduzieren

Die LBS Bausparkasse verweist auf eine Studie des Statistischen Bundesamtes, welche die derzeitigen Kosten für ein Eigenheim auf etwa 1.600 Euro pro Quadratmeter schätzt.

Um Kosten zu sparen und sich den Traum von einem Eigenheim erfüllen zu können, sollten zukünftige Eigenheimbesitzer zunächst über die Lage des Grundstücks nachdenken. Bauland in ländlichen Regionen kostet entscheidend weniger, als ein Grundstück in Stadtnähe und ist oftmals nicht allzu weit von der Innenstadt entfernt. In einigen Regionen können sich die Kosten bis zur Hälfte minimieren, wenn man außerhalb wohnt. Ein weiterer Faktor um Kosten zu sparen ist die Größe des Grundstücks. Je höher die Quadratmeterzahl, desto größer sind die Kosten für den Rohbau, Technik, Außenanlagen und die Baunebenkosten. Bei einem kleinen Grundstück reduzieren sich Steuern und Notargebühren.

Nicht zuletzt sollten sich Bauinteressierte die Frage stellen, ob das Traumhaus wirklich das freistehende Eigenheim sein muss, oder ob nicht vielleicht doch eine Doppelhaushälfte bzw. ein Reihenhaus in Frage kommt. Diese Haustypen benötigen ein kleineres Grundstück, ebenso fällt durch die gemeinsame Nutzung von Hausanschlüssen, Trennwänden, Bau- und Unterhaltungskosten, sowie die schlichte Bauform der Preis. Der Verzicht auf einen Keller minimiert ebenfalls die Gesamtsumme.

Quelle: LBS

Mehr Solarenergie für den Klimaschutz

Der Bundesverband für Solarwirtschaft beauftragte das Meinungsforschungsinstitut Yougov damit, eine repräsentative Umfrage zum Thema Klimaschutz und Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen. An der Umfrage nahmen mehr als 2.000 Bürger und Bürgerinnen teil. Die Umfrage benennt Klimaschutzinstrumente und wertet die beliebtesten Maßnahmen aus.

Der Spitzenreiter der Umfrage ist die Anwendung von Solarenergie und Solaranlagen. Der Hauptgeschäftsführer des BSW, Carsten Körnig, bestätigt die Notwendigkeit des Aufbaus von Solardächern, wenn die Klimaziele erreicht werden wollen. Um dieses zu erreichen, sollte die Sonnenstromernte in den nächsten zehn Jahren mindestens verdreifacht werden. Diese Maßnahme ist nicht nur umweltfreundlich, sondern steht auch in einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Etwa die Hälfte der Umfrageteilnehmer befürworten außerdem Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. die Förderung von Windenergien, Elektroautos, die Einführung einer Kerosinsteuer auf Inlandsflüge, Tempolimit auf Autobahnen und verschärfte Pflichten zur Gebäudedämmung. Jedoch stimmt nur jeder fünfte Befragte der Einführung von vegetarischen Tagen in öffentlichen Kantinen und eine Mautgebühr in den Innenstädten zu.

Quelle: Bundesverband für Solarwirtschaft 

Urteil: Fristlose Kündigung unzulässig bei Umzug ins Pflegeheim

Ein älteres Paar aus Berlin muss aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation in ein Pflegeheim ziehen und kündigt fristlos und vorsorglich fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Mietverhältnis einer Mietwohnung.

Der Vermieter sieht jedoch keinen Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung und bestätigt diese fristgerecht zum Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist. Da das Paar den ausstehenden Zahlungen für die verbliebenen Monate nicht nachgekommen ist, behielt der Vermieter die Kaution ein. Das Paar sah sich im Recht und forderte zwei Mal zur Auszahlung der Kaution auf. Aus Sicht des Vermieters war die Rückzahlung obsolet, denn der Mietrückstand überstieg das Kautionsguthaben. Das Paar klagte daraufhin und beanspruchte für sich weiterhin die Rückerstattung der Kaution.

Dieser Klage widersprach das Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (AZ 205 C 172/18) mit der Begründung, dass eine außerordentliche Kündigung nur dann gilt, wenn diese in der Person oder in dem Risikobereich des Vermieters begründet ist. Eine Krankheit oder ein Umzug sind keine Gründe, um eine fristlose Kündigung geltend machen zu können. Somit standen dem Vermieter drei Monatsmieten zu.

Gebrauch hätte das Ehepaar von dem Anspruch auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags machen können. Hier hätten sie jedoch einen Nachmieter benennen müssen, was jedoch nicht vorschriftsmäßig geschehen ist.

Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Förderung von Modellprojekten für Smart Cities

Digitale Technologien haben in den Alltag der Menschen Einzug gehalten, der digitale Wandel in den Städten ist nicht mehr aufzuhalten. Um die Stadtentwicklung aktiv zu gestalten und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, vergibt das Bundesinnenministerium und die Förderbank KfW in den nächsten zehn Jahren Fördergelder an Kommunen, die Modellprojekte für eine nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung in den Städten entwickeln. Die Fördersumme bemisst sich auf insgesamt 750 Millionen Euro und besteht aus etwa 50 Modellprojekten. 

Als Basis für die Modellentwicklung dient die von der Bundesregierung ins Leben gerufene Charta der Dialogplattform Smart Cities. Diese beinhaltet Empfehlungen und Leitlinien, anhand deren sich die Kommunen bei der Modellentwicklung orientieren sollen. Darüber hinaus sollen die erarbeiteten Strategien auch an nicht geförderte Kommunen übertragen werden und für die Verbreitung von Lerneffekten und Wissenstransfer dienen. Dieser Transformationsprozess soll auch auf nationaler und internationaler Ebene stattfinden.

Interessierte Kommunen können sich bis zum 17. Mai unter https://www.smart-cities-made-in.de/ bewerben. In der ersten von vier Staffeln werden rund zehn Modellprojekte mit etwa 170 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt 2019 gefördert.

Quelle: BMI und KfW

1 23 24 25 26
Tippgeber
close slider

Tippgeber

Wenn Sie uns eine zur Vermietung oder zum Verkauf stehende Immobilie oder ein Baugrundstück benennen und der jeweilige Eigentümer uns mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt, so erhalten Sie von uns im Erfolgsfall einen Anteil unserer vereinnahmten Vermittlungsprovision .
Weitere Informationen finden Sie hier ...

Sie stimmen der Verarbeitung der oben angegebenen Daten zu. Die Daten werden nur zu Zwecken der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer konkreten Anfrage genutzt. Dies beinhaltet die Zusendung von E-Mails.


Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich per E-Mail an datenschutz@profittlich-immobilien.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Direkt-Anfrage
close slider

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen für alle Immobilien-Fragen zur Verfügung und beraten Sie gern.

Sie stimmen der Verarbeitung der oben angegebenen Daten zu. Die Daten werden nur zu Zwecken der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer konkreten Anfrage genutzt. Dies beinhaltet die Zusendung von E-Mails.


Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich per E-Mail an datenschutz@profittlich-immobilien.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rückruf-Service
close slider

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?

>> Einfach Uhrzeit für Ihren Rückruf auswählen.
>> Individuelle Beratung von unseren Experten erhalten.
>> Kostenfreier Service für Sie!

Mehrfachauswahl möglich