Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Information 2.0: Digitales Brett im Hausflur

Eigentümer eines Wohnkomplexes können den Mehrwert ihrer Immobilie und die Zufriedenheit und Kommunikation der Mieter erhöhen, indem sie ein digitales Brett im Hausflur anbringen. Ob Informationen zur Hausordnung oder Tipps zur Energieversorgung, ein digitales Brett informiert seine Mieter in Echtzeit.

Auch Informationen wie der Wetterbericht und Nachrichten, sowie Sperrmülltermine, Reparaturmeldungen oder Reinigungsnachweise der Reinigungsfirma können von dem Wohnungsunternehmen nach Belieben zur Verfügung gestellt werden. Die Besonderheit eines digitalen Brettes ist außerdem die Möglichkeit zur Kommunikation und Interaktion mit anderen Mietern oder mit dem Vermieter direkt. Somit kann zum Beispiel ein Schadensfall direkt aus dem Treppenhaus gemeldet werden oder Mieter können mit der „Mieter zu Mieter“ Funktion direkt miteinander kommunizieren und sich darüber informieren, wann die nächste Feier oder ein Auszug ansteht.

Durch die Touchfunktion ist die Bedienung des digitalen Brettes leicht zu bedienen. Auch Wohnungsgemeinschaften profitieren von dem digitalen Brett, denn durch die Online-Verwaltung werden Kosten eingespart und der Zeitaufwand verringert, da Papieraushänge im Hausflur nicht mehr notwendig sind. Soll eine Information oder eine Nachricht an mehrere Wohnkomplexe versendet werden, kann dies leicht in dem System eingestellt werden. Das Wohnungsunternehmen entscheidet darüber, welche Inhalte online gestellt werden und sorgt stets für aktuelle Informationen für die richtige Zielgruppe. Zusätzlich ist ein digitales Brett in einem Treppenhaus optisch viel ansprechender, als die Zettelwirtschaft eines schwarzen Brettes mit oftmals veralteten Informationen.

Quelle: Vermieter Ratgeber

Nachfrage nach Solaranlagen steigt

Laut einer gemeinsamen Erhebung der Solar- und Heizungsindustrie ist die Nachfrage nach Solaranlagen zur Wärmeerzeugung seit Herbst letzten Jahres stark angestiegen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) deutet dies als ein klares Zeichen steigenden Klimabewusstseins in der Bevölkerung. In einer Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland GmbH sprachen sich 66 Prozent der über 2000 Befragten für die komplette oder teilweise Verwendung von erneuerbaren Energien bei der Sanierung oder dem Austausch ihrer Heizung aus. Nur 20 Prozent waren dagegen.

Doch trotz des steigenden Umweltbewusstseins in der Bevölkerung und der Bereitschaft zur Verwendung von erneuerbaren Energien, hat die Bundesregierung bisher versäumt, die eigenen gesteckten Ziele des Klimaschutzplans im Wärme- und Gebäudesektor zu erreichen. Dies bemängelt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. und fordert die Bundesregierung dazu auf, wirksame Maßnahmen und Strategien zur Vervielfältigung und Nutzung von erneuerbaren Energien im Solarwärme, Raum-, Prozess- und Fernwärmesektor zu ergreifen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. verlangt attraktive Förderangebote und gesetzliche Mindeststandards für den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärme- und Gebäudesektor, sowie einen sozial abgefederten CO2-Preis. Die Ausstattung der Haushalte für den Gebrauch von Solarenergie und erneuerbaren Energien soll nicht nur in Neubauten realisiert werden, sondern auch in Bestandsimmobilien müssen veraltete Heizungen ausgetauscht bzw. saniert werden. Im Vergleich zu fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas verringern Solarwärmeanlagen den Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen und senken die Kosten.

Quelle: BSW

Neuer Ratgeber: „Das Vermieter-Set“

Die Stiftung Warentest hat einen neuen Ratgeber mit dem Titel „Das Vermieter-Set“ rausgebracht. Das 176-seitige Buch richtet sich an private Kleinvermieter und gibt Auskunft zu allen Fragen, sowie Aufgaben, Rechten und Pflichten eines Vermieters. Von der Suche nach einem geeigneten Mieter bis zum Auszug, enthält der Ratgeber umfangreiche Anleitungen und rechtssichere Informationen rund um das Thema Vermietung. Fragen zur Nebenkostenabrechnung oder zu Schönheitsreparaturen werden genauso beantwortet wie Fragen zum Mietvertrag oder Mieterhöhung. Auch für unerwartete Probleme, was zum Beispiel zu tun ist, wenn der Mieter seine Miete nicht bezahlt, finden Leser einen geeigneten Leitfaden zur Problemlösung.

Der Ratgeber bietet einen Rundum-Service und stellt wichtige Formulare und Verträge zum Heraustrennen und Ausfüllen bereit. So finden Vermieter sowohl Vordrucke für eine Nebenkostenabrechnung oder ein Übergabeprotokoll, als auch Formulare für Mietverträge oder Kündigungsschreiben. Mieterselbstauskünfte und vorformulierte Mahnbriefe sind ebenfalls in dem „Vermieter-Set“ mit inbegriffen. Zusätzlich werden selbstrechnende Formulare zum Herunterladen bereitgestellt, die vor allem bei einer Nebenkostenabrechnung eine große Hilfestellung und Arbeitserleichterung sind.

Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist im Handel erhältlich oder kann bei der Stiftung Warentest online bestellt werden.

Quelle: Stiftung Warentest

Studie: Wer baut Deutschland?

Um die aktuellen Tendenzen im Bereich Wohnungsbau in Deutschland zu untersuchen, hat das Verbändebündnis Wohnungsbau die Prognos AG damit beauftragt, eine Studie zum Thema „Wer baut Deutschland?“ durchzuführen. Sieben weitere Organisationen und Verbände aus der Bau- und Immobilienbranche haben sich dem Verbändebündnis Wohnungsbau angeschlossen, unter anderem der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die Studie wurde im Mai 2019 im Rahmen des „11. Wohnungsbau-Tages“ vorgestellt.

Mit der Studie hat das Verbändebündnis Wohnungsbau nachgewiesen, dass es in Deutschland zu wenige und zu teure Wohnungen gibt und dass ein großer Teil der Wohnungen zu weit weg von den Ballungszentren gebaut wird. Um den untersuchten Problemen entgegenzuwirken, hat das Verbändebündnis Wohnungsbau einen 10-Punkte-Plan entwickelt. Dieser soll sowohl zu mehr Quantität, als auch mehr Qualität im Wohnungsbau führen. Die zehn Handlungsempfehlungen richten sich an Bund, Länder und Kommunen.

Neben der Bereitstellung von mehr Bauland, der Förderung von Sozialwohnungsbau und Aufstockung des Personals in Verwaltungen für schnellere Baugenehmigungsentscheidungen soll auch mehr Transparenz im Bereich Konzeptvergaben geschaffen werden. Außerdem sollen mehr Kostenkontrollen in der Gesetzesgebung dafür sorgen, dass die stetig steigende Preisentwicklung von Baukosten beaufsichtigt werden kann. Auch der Ausbau der Digitalisierung in der Baubranche ist eine Handlungsempfehlung des 10-Punkte-Plans. Für den Wohnungsbau außerhalb der Ballungszentren empfiehlt sich ein intensiver Austausch und Ausbau von Stadt-Umland-Kooperationen. Der Ausbau und die Schaffung von Infrastruktur muss mehr gefördert werden.

Quelle: Verbändebündnis Wohnungsbau

Mehr Wohnfläche durch Hausanbau

Ob für den Eigenbedarf, weil Nachwuchs ansteht oder zur Vermietung – manchmal reicht der Wohnraum in den eigenen vier Wänden nicht aus. Deshalb denken einige Eigentümer über die Vergrößerung ihres Hauses nach. Manche möchten den Dachboden ausbauen, andere eine ganze Etage. Wer es noch größer haben möchte, kann mit einer Außentreppe sogar eine Einliegerwohnung dazu gewinnen. Obwohl der Ausbau eines Hauses günstiger ist, als ein Neubau, ist mit hohen Kosten zu rechnen.

Bevor sich Eigentümer ans Werk machen, muss zunächst ein Gebäudestatiker oder ein Architekt überprüfen, ob die bestehende Bausubstanz für den An-oder Aufbau geeignet ist und ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Neben einem genehmigten Bauantrag sollte die finanzielle Situation in einem ausführlichen Finanzplan mit diversen Einzelpositionen aufgeführt werden. Dazu gehören neben den Kosten für die eigentlichen Bauarbeiten auch weitere wie zum Beispiel Kosten für einen Sachverständigen und einen gerichtsfesten Bauplan, sowie Kosten für die Verlegung von Elektro- und Abwasserleitungen und Heizrohren, eine Anpassung des Schornsteins und der komplette Innenausbau inklusive Einrichtung.

Um die Baukosten zu minimieren, haben Eigentümer die Möglichkeit, Förderung in Form von Darlehen, Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen zu beantragen. Vor allem im Bereich energieeffizientes und barrierefreies Bauen werden Fördergelder bereitgestellt. Hierbei ist es ratsam, sich von einem effizienten Energieberater Unterstützung zu holen. Dieser gibt Auskunft darüber, welche umweltschonenden Maßnahmen durchgeführt werden können und hilft mit seinem fachlich korrekten Sanierungskonzept gleichzeitig bei der Beantragung von Fördergeldern.

Quelle: Hausjournal

Energie sparen mit einer Regenwassernutzungsanlage

Ob während des Hausbaus oder in einem bereits bezogenem Haus – wer Energie sparen möchte, sollte sich auch mit dem Thema Wasser und Wasserverbrauch auseinandersetzen. Eine vierköpfige Familie hat täglich einen Wasserverbrauch von mehr als 500 Litern. Durch den Einbau einer Regenwasser-Toilette können davon bereits 140 Liter eingespart werden. Wird zusätzlich auch die Waschmaschine mit Regenwasser betrieben, sparen Mieter und Eigentümer weitere 60 Liter ein und decken dadurch etwa 50% des gesamten Wasserbedarfs einer Familie ab.

Eine Regenwassernutzungsanlage ist nicht nur energieeffizient, sondern hat langfristig finanzielle Vorteile. Durch den Einsatz einer Anlage können durchschnittlich 200 Euro pro Jahr eingespart werden. In vielen Neubaugebieten ist Regenwassernutzung bereits üblich. Auch Gemeinden sprechen sich klar für die Nutzung von Regenwasser aus. Beim Einbau einer Regenwassernutzungsanlage erlassen sie den Besitzern örtliche Gebühren für Dachniederschlagswasser oder andere versiegelte Flächen.

Auch der Einbau einer Regenwasseranlage im Garten ist verhältnismäßig unkompliziert. Der beste Zeitpunkt dafür ist, wenn Schönheitsreparaturen im Garten oder An- und Umbaumaßnahmen, sowie Sanierungen des Bestandsgebäudes geplant sind. Das Onlineportal www.energiesparen-im-haushalt.de gibt ausführliche Tipps rund um das Thema Energiesparen und informiert über dien Einbau und den Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen.

Quelle: energiesparen-im-haushalt.de

Trend und Faszination: Betonmöbel

Wenn man an Beton denkt, denkt man in erster Linie an Häuser, Straßen und Brücken. Adjektive wie klobig, schwer und grau kommen einen in den Sinn. Allerdings kann Beton genauso gut filigran, warm und gemütlich wirken und lässt sich bestens mit anderen Baustoffen wie Holz, Glas oder Metall zu hochwertigen und modernen Möbeln und Dekorationsartikeln umwandeln.

Dass Beton schwer ist, lässt sich nicht von der Hand weisen. Der ausschließlich aus den Naturstoffen bestehende Baustoff setzt sich aus Zement, Kalkstein, Sand oder Kies und je nach Anwendung manchmal auch aus Stahl zusammen. Deshalb muss man sich vorher Gedanken darüber machen, wohin die Betonmöbeln gestellt werden sollen, denn sie lassen sich nicht so einfach verschieben und nicht jede Wand oder jeder Boden hält ihnen Stand. Gerade bei größeren Möbeln sollte man den Rat eines Experten einholen, der die Statik überprüft.

Ob als Arbeitsplatte in der Küche, Regal im Wohnzimmer, Schreibtisch oder Badewanne – aus Beton lassen sich alle Möbelstücke herstellen.Betonmöbel werden entweder in eine Form gegossen und die Schalung wird nach dem Austrocknen zerstört. Oder sie werden in Form von Platten in die Schalung eingeführt. Der Vorteil dabei ist, dass sich durch den Einsatz von Stahl oder Armierungen das Gewicht reduziert. Sobald das Möbelstück aus der Schale entfernt ist, kann man es nach Belieben zusammenbauen, sägen, schleifen, gestalten, waschen und vor allen Dingen mit Öl versiegeln und polieren. Die richtigen Oberflächenversiegelung schützt das Möbelstück vor Schmutz, Wasser und Säure und verleiht den Möbeln einen schimmernden Glanz.

Quelle: Ratgeber Haus und Garten / Das Haus

Tipp: Wandfliesen im Bad eigenständig erneuern

Wer seine altmodischen, beschädigten und in die Jahre gekommenen Wandfliesen im Badezimmer gegen einen neuen, modernen Look eintauschen möchte, muss in der Regel mit hohen Kosten rechnen. Diese setzen sich aus Material- und Handwerkerkosten zusammen. Damit Wohnungs- oder Hauseigentümer nicht auf eine gepflegte Optik im Bad verzichten müssen, gibt es kostengünstige Alternativen, die recht einfach in Eigenregie durchführbar sind.

Um Materialkosten zu sparen, sollte man sich zunächst Gedanken über die Art der Fliesen machen und darüber, wie diese eingesetzt werden sollen. Hochwertige Naturfliesen, die in ein Mörtelbett eingelegt werden oder Mosaikmuster sind teurer, als günstige Fliesen aus dem Baumarkt. Grundsächlich spielt bei der Wahl der Fliese die Abriebklasse eine Rolle. Fliesen mit einer niedrigen Abriebklasse sind teurer als die mit einer hohen Abriebklasse.

Um die Kosten für den Handwerker zu senken oder sogar ganz zu umgehen, können Vermieter die Wandfliesen selbst überstreichen oder überkleben. Bei der Auswahl der Farbe sollte ma darauf achten, dass diese auf dem glatten Fliesenuntergrund gut deckt und nicht abblättert. Hier empfiehlt es sich in eine hochwertige Spezialfarbe mit hoher Deckkraft zu investieren. Fliesenfolien zum Überkleben von Wandfliesen gibt es zugeschnitten in den gängigen Formaten. Hier ist allerdings Geduld angebracht, denn jede Folien muss einzeln auf jede Fliese geklebt werden. Besonders gut eignet sich der Gebrauch von Fliesenfolie im Badezimmer, wenn man einzelne Farb- oder Musterakzente setzen möchte.

Quelle: Immowelt AG / Hausjournal 

Neues Fachportal: Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Deutsche-Energie-Agentur (dena) ein neues Fachportal für Energieeffizientes Bauen und Sanieren erstellt. Das Onlineportal löst den dena-Expertenservice ab und richtet sich in erster Linie an Energieberater/-innen, Architekten/-innen, Ingenieure/-innen und Handwerker/-innen.

Auf der Internetseite www.febs.de finden Besucher Fachinformationen, kostenfreie Tools, sowie den Kontakt zu einem Servicecenter. Untergliedert in die Themenschwerpunkte „Gesetze und Normen“, „Beraten & Finanzieren“ und „Planen & Umsetzen“, stellt das FEBS Fachinformationen zu Gesetzen der Energiewende bereit, gibt Tipps und Anleitungen für die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans oder informiert über energieeffiziente Gebäudetechnik. Ebenso finden Nutzer und Nutzerinnen Informationen zu den wichtigsten Förderprogrammen.

Um die kontinuierliche Aktualität des Portals zu gewährleisten und den Fragen und Anmerkungen aus der Branche nachzukommen, sucht das FEBS in Form von Workshops stets den direkten Austausch mit Fachexperten. Durch den Dialog kann das Fachportal für Energieeffizientes Bauen und Sanieren mit einem gezielten Webangebot auf die Bedürfnisse der Branche reagieren und die Qualität des energetischen Bauens und Sanieren stärken.

Quelle: dena

Urteil: Für Prozesskostenhilfe müssen WEG und Eigentümer bedürftig sein

Eine Wohnungseigentümerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, um die Kosten für einen Rechtsstreit zur Durchführung eines Berufungsverfahrens zu decken. Aufgrund nicht erfüllter Voraussetzungen wurde der Antrag abgelehnt. Dies klagt die Wohnungseigentümerin an und verfolgt weiterhin ihren Prozesskostenhilfeantrag.

Das BGH hat die Rechtsbeschwerde in einem Beschluss vom 21. März 2019 abgewiesen (AZ V ZB 111/18), denn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist sowohl von der wirtschaftlichen Lage der WEG, als auch der wirtschaftlichen Lage aller Wohnungseigentümer abhängig. Grundsätzlich sollten Prozesskosten in dem Wirtschaftsplan der WEG berücksichtigt werden. Ist dies nicht der Fall, muss die Finanzierungslücke aufgrund der Nachschusspficht von den Wohnungseigentümern geschlossen werden. Die Nachschusspflicht besagt, dass Wohnungseigentümer dafür verantwortlich sind, der Gemeinschaft genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Kommt es zu Zahlungsausfällen, müssen diese anderweitig aufgebracht werden. Dies kann durch eine Sonderumlage, eine Kreditaufnahme oder auf andere Weise geschehen.

Prozesskostenhilfe kann somit nur bewilligt werden, wenn sowohl die WEG, als auch alle einzelnen Wohnungseigentümer ihre Bedürftigkeit nachweisen können. Dies konnte die Klägerin nicht belegen und hat somit keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Quelle: BGH

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