Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Wohnimmobilien: Laut Studie wertstabil und inflationssicher

Wohnimmobilien in Deutschland gelten nach wie vor als eine der stabilsten Anlagekategorien, die einen zuverlässigen Schutz gegen Inflation bieten. Das geht aus dem jüngsten ACCENTRO-Wohnkostenreport hervor. Die Untersuchung, die in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln durchgeführt wurde, fokussierte sich auf den Inflationsschutz und die Wertstabilität deutscher Wohnimmobilien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und Anlageformen.

Der Wohnkostenreport zeigt auch, dass Wohneigentum in 328 von 401 Landkreisen in Deutschland kostengünstiger als das Mieten ist. Dies sei auf die Kombination aus steigenden Mieten und sinkenden Selbstnutzerkosten zurückzuführen. Wohneigentum bleibe vor allem für eigenkapitalstarke Käufer von Interesse.

Darüber hinaus geht aus dem Wohnkostenreport hervor, dass Immobilien als Anlageform im aktuellen Wirtschaftsumfeld eine überdurchschnittliche Rendite im Vergleich zu anderen Anlageklassen erzielen. Der reale Gesamtertrag (Total Return) lag zwischen 2011 und 2021 bei durchschnittlich 9,1 Prozent, die mittlere Rendite im gleichen Zeitraum bei 4,9 Prozent.

Quelle und weitere Informationen: accentro.de/wohnkostenreport

Immobilien-Teilverkauf: Risiken durch Preisrückgänge

Die anhaltenden Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt bergen erhebliche Risiken für Teilverkäufer von Häusern. Das geht aus einem „spiegel.de“-Artikel hervor, der sich auf eine Studie von Leutner-Consulting bezieht. Demnach könnten Eigentümer bei einem Wertverlust ihrer Immobilie von 10 Prozent nur noch 66 Prozent des ursprünglichen Wertes für ihren Restanteil erzielen. Bei größeren Preisrückgängen von 25 oder gar 40 Prozent reduziert sich der Wert des Restanteils weiter auf 40 beziehungsweise 13 Prozent.

Im Falle eines Teilverkaufs übertragen Eigentümer einen Teil ihrer Immobilie an eine Immobilienfirma, behalten aber gegen Gebühr das Nutzungsrecht für die veräußerten Bereiche. Parallel dazu ermächtigen sie die Immobilienfirma, das Gesamtobjekt spätestens nach ihrem Ableben weiterzuveräußern. Studienautor Bernd Leutner warnt: „Das Verlustpotenzial ist erheblich“. Denn in den Verträgen würden die Anbieter sich den Großteil der zu erzielenden Gewinne sichern.

Zusätzlich zu den erheblichen Wertverlusten haben Teilverkaufsfirmen Schutzmaßnahmen gegen fallende Immobilienpreise in ihren Verträgen festgelegt. Diese Klauseln garantieren ihnen einen Mindestgewinn von bis zu 17 Prozent beim Weiterverkauf der Immobilie. Darüber hinaus können beim Verkauf der Immobilie sogenannte Durchführungsentgelte anfallen. Eigentümer oder ihre Erben könnten laut Leutner bei Vertragsende „eine böse Überraschung“ erleben.

Quelle: spiegel.de

Energiewende: Mieterschutzbund fordert mehr Unterstützung

Die Energiewende im Gebäudesektor kommt voran, jedoch fordert der Mieterschutzbund mehr Unterstützung für Mieter in diesem Kontext. Obwohl die Bundesregierung Förderprogramme für Hauseigentümer zur sozialverträglichen Modernisierung ihrer Heizsysteme präsentiert hat, werden die Bedürfnisse der Mieter nach Ansicht des Mieterschutzbundes nur unzureichend berücksichtigt. Der Austausch von Gas- oder Ölheizungen durch zukunftsfähige Alternativen wie Wärmepumpen, betreffe schließlich nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Millionen von Mietern.

Der Vorstand des Mieterschutzbundes, Claus O. Deese, äußert seine Bedenken: „Sicherlich ist die Förderung für die Gebäudeeigentümer wichtig. Es muss jedoch bedacht werden, dass nach der derzeitigen Rechtslage ein großer Anteil der Modernisierungskosten von Mietern getragen wird. Durch zu erwartende Modernisierungsmieterhöhungen werden die Mieten erheblich ansteigen“.

Die erwarteten Mietsteigerungen durch Modernisierung könnten laut Mieterschutzbund besonders in Ballungsgebieten zu einer weiteren Verdrängung von Gering- und Mittelverdienern führen. Mieter hätten Einfluss darauf haben, wie die Immobilien, in denen sie wohnen, modernisiert und beheizt werden. Daher fordert Claus O. Deese, dass bei Mieterhöhungen aufgrund von Heizungsmodernisierungen geprüft wird, ob Eigentümer alle Fördermöglichkeiten vollständig genutzt haben. Falls nicht, sollten sie bei der Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung mögliche Fördermaßnahmen gegenrechnen lassen müssen.

Quelle: mieterschutzbund.de

Wohnen: Mieter favorisieren transparente Wohnkonzepte

Im Fokus vieler Mieter in Deutschland stehen heute die Themen Nachhaltigkeit, zukunftssichere Infrastruktur und Transparenz von Vermietern, besonders hinsichtlich der Nebenkosten. Dies resultiert aus einer kürzlich von der Aareal-Bank in Auftrag gegebenen Studie.

Ein Hauptproblem aus Mietersicht ist die mangelnde Offenheit und Transparenz der Vermieter, besonders im Bereich der Nebenkostenabrechnung. Über die Hälfte (52,5 Prozent) der befragten Mieter fordert mehr Einblick in diese. Darüber hinaus wünscht sich rund ein Viertel der Mieter ein Mitspracherecht bei der Anlage ihrer Mietkaution.

46,5 Prozent der Mieter legen Wert auf eine gute Verbindung zum öffentlichen Nahverkehr und schnelles Internet. Zudem ist für 41,2 Prozent der Mieter ein energieeffizientes Gebäude bei der Wohnungssuche wichtig. Außerdem wäre für 38,3 Prozent ein Reinigungsservice des Vermieters interessant. Rund ein Viertel der Mieter wünscht sich eine Ladesäule für E-Fahrzeuge, bereitgestellt vom Vermieter (22,5 Prozent) oder dem Energieanbieter (23,4 Prozent).

Quelle und weitere Informationen: aareal-bank.com

Wohnen: Immobilien mit schlechter Energiebilanz verlieren an Wert

Wohnimmobilien mit einer ineffizienter Energiebilanz werden zunehmend unattraktiver auf dem Markt und verzeichnen steigende Preisabschläge. Das geht aus einer Analyse für des Unternehmens JLL für das erste Quartal 2023 hervor. So liegen die Angebotspreise für Mehrfamilienhäuser der schlechtesten Energieklassen G und H im Durchschnitt etwa 28 Prozent unter den Preisen der besten Energieklassen (A/A+). Im Vergleich dazu betrug der Unterschied im Vorjahr lediglich 21,6 Prozent.

Laut JLL Germany gewinnt die Energieeffizient für Investoren zunehmend an, insbesondere im Kontext steigender Energiepreise und politischer Diskussionen um die zukünftige Tragfähigkeit von energetisch ineffizienten Gebäuden. Geringere Mieteinnahmen und die anhaltende politische Debatte führen zu einer sinkenden Nachfrage und damit zu niedrigeren Preisen für energetisch schlechtere Immobilien.

Die Studie prognostiziert einen dauerhaften Trend zu einer stärkeren Preisdifferenzierung nach Energieeffizienz. JLL Germany führt diesen Trend auf die Relevanz des Gebäudesektors für die Erreichung der Klimaziele und die anhaltend hohen Baukosten zurück.

Quelle: jll.de/de

Bauabnahme: Das sollten Bauherren beachten

Die rechtliche Tragweite der Bauabnahme sollte von Bauherren nicht unterschätzt werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund in einem Artikel hin. Es handelt sich dabei um einen entscheidenden Meilenstein im Bauvorgang. Dabei bestätigt der Bauherr bestätigt, dass das Werk im Wesentlichen fertiggestellt und frei von Mängeln ist. Durch diese Bestätigung endet das Stadium der Vertragserfüllung und es beginnt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche.

Mit der Bauabnahme wechselt auch das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung durch äußere Einflüsse vom Bauunternehmer auf den Bauherrn. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr beweisen, dass später auftretende Mängel vom Bauunternehmer verursacht wurden.

Die Bauabnahme kann entweder vom Bauherrn selbst oder von einem bevollmächtigten Dritten erfolgen. Es ist jedoch ratsam, dass sich Bauherren von einem Sachverständigen oder einem unabhängigen Bauherrenberater beraten lassen. Bauherren sollten laut Bauherren-Schutzbund keine voreilige durchführen lassen und sich gegebenenfalls von einem qualifizierten Sachverständigen beraten lassen.

Quelle: bsb-ev.de

Einrichtung: Lösungen fürs Homeoffice

Für viele Arbeitnehmer ist es mittlerweile ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags: das Homeoffice. Die Herausforderung liegt oft darin, in den eigenen vier Wänden einen ruhigen und ergonomischen Arbeitsplatz zu schaffen. Die deutsche Küchenindustrie bietet zahlreiche Lösungen, um das Homeoffice zum Beispiel der Küche zu realisieren.

Besondere Hochschränke sind so beispielsweise beleuchtet, bieten Flächen zum Schreiben, und Stauraum für Bürozubehör. Die Hochschränke lassen sich in die Küchenzeile einfügen oder separat aufstellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Verlängerung der Küchenarbeitsplatte, um einen Mini-Schreibtisch zu schaffen. Auch die Anbringung eines Stehpults an einer Wand kommt infrage.

Wer es außergewöhnlich mag, setzt auf begehbare Kuben. Sie sind optische Highlights und bieten Arbeitsplätze mit durchdachten Stauraumlösungen. Elektrisch höhenverstellbare Küchentische ermöglichen den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen und sorgen so für mehr Ergonomie bei der Arbeit.

Quelle und weitere Informationen: amk.de

Urteil: Vermieter darf Garage nicht separat kündigen

Die unteilbare Einheit von Wohnung und Garage bei gleichzeitiger Anmietung einer Immobilie hat das Amtsgericht Hanau kürzlich unterstrichen [Aktenzeichen 32 C 172/22 (12)]. Trotz zweier separat unterzeichneter Verträge, entschied das Gericht, dass eine separate Kündigung der Garagenmiete durch den Vermieter nicht zulässig ist.

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin einen Wohnungsmietvertrag und einen Garagenmietvertrag mit den Mietern abgeschlossen. Später versuchte sie, nur den Garagenmietvertrag zu kündigen. Die Mieter allerdings weigerten sich, die Garage zurückzugeben. Sie waren der Meinung waren, dass beide Objekte vertraglich verbunden seien. Die Vermieterin berief sich auf die zwei getrennten Verträge und die separate Mietzahlung als Beweis für die Unabhängigkeit der beiden Mietverträge.

Trotz der Argumente der Vermieterin wies das Amtsgericht Hanau die Klage ab. Hintergrund der Entscheidung ist wohl auch die Tatsache, dass die Mietverträge für die Wohnung und die Garage auf demselben Grundstück zeitgleich geschlossen worden sind. So sei auch nicht damit zu rechnen, dass der Mieter die Garage vor seinem Auszug nicht mehr nutzen wolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de

Mieten: Zwei-Zimmer-Wohnungen gefragt

Zwei Zimmer, 63 Quadratmeter, 592 Euro kalt pro Monat: Das ist zurzeit laut immobilienscout24.de die beliebteste Wohnung bei den Deutschen. Allerdings sind die auf dem Markt verfügbaren Wohnungen häufig größer und teurer, was den Bedürfnissen vieler Mietinteressenten nicht entspricht. In Städten wie Berlin, München, Hamburg, Köln und Freiburg im Breisgau ist der Wettbewerb um Mietwohnungen besonders hoch, während in Gebieten wie Görlitz, Mansfeld-Südharz, Saale-Orla-Kreis, Demmin und Hoyerswerda die Nachfrage deutlich geringer ist.

Die größte Nachfrage nach Wohnungen besteht in Berlin, wo sich durchschnittlich 636 Menschen täglich um eine typische Zweizimmerwohnung bewerben. In München und Hamburg sind es 229 bzw. 199 Interessenten pro Tag. In den kleineren Städten und ländlichen Gebieten Deutschlands ist die Nachfrage nach Mietwohnungen jedoch deutlich geringer. So gibt es in Hoyerswerda und Demmin beispielsweise durchschnittlich nur zwei Anfragen pro Woche auf Inserate für die meistgesuchten Wohnungen.

Die Daten stammen aus einer Analyse der 10 Prozent der Wohnungsinserate mit den meisten Interessentenanfragen im April 2023. Sie zeigt, dass es eine deutliche Diskrepanz zwischen der Nachfrage der Mieter und dem tatsächlichen Angebot auf dem Wohnungsmarkt gibt. Das führt laut ImmoScout24 dazu, dass viele Mietinteressenten ihren Suchradius erweitern und auf das Umland ausweichen.

Quelle: immobilienscout24.de

Entsorgung: Müllabfuhr muss nicht rückwärtsfahren

Eigentümer müssen ihre Mülltonnen laut des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße an anderer Stelle als ihrem Grundstück bereitstellen, wenn dieses von der Mülllabfuhr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht angefahren werden kann (AZ: 4 K 488/22.NW). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anfahrt nur rückwärts möglich ist. Grund dafür ist, dass das Rückwärtsfahren laut den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vermieden werden soll.

Im konkreten Fall wehrten sich die Eigentümer (Kläger) aus dem Landkreis Kusel gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung, ihre Mülltonnen an der 50 Meter von ihrem Grundstück entfernten Straße aufzustellen. Ihr Grundstück ist lediglich über einen schmalen Zufahrtsweg erreichbar, der keine Wendemöglichkeit bietet. Sie argumentierten, dass ihre Nachbarin das Wenden der Müllfahrzeuge auf ihrer Parkfläche erlaube und das Unternehmen andere Grundstücke rückwärts anfahre.

Die Kammer lehnte diese Argumente ab. Sie hielt an ihrer Ansicht fest, dass die Anordnung rechtmäßig ist. Es wurde nicht klar, ob die genannte Wendemöglichkeit tatsächlich geeignet und rechtlich gesichert ist. Das Unternehmen könne nicht gezwungen werden, gegen Unfallverhütungsvorschriften zu verstoßen, indem es das Grundstück der Kläger rückwärts anfährt. Es liegt in der Entscheidung des Unternehmens, welche Haftungsrisiken es eingehen kann. Außerdem bestehe durch das Rückwärtsfahren ein erhöhtes Unfallrisiko, dass durch die Aufstellung der Mülltonnen 50 Meter weiter vermieden werden kann.

Quelle: vgnw.justiz.rlp.de/AZ: 4 K 488/22.NW

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