Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Doppelhaus: BDF weist auf Vorteile hin

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) weist auf die Vorteile des Erwerbs von Doppelhaushälften hin. Die Vorzüge seien zum Beispiel die niedrigeren Bau- und Grundstückskosten und niedrige Energiekosten im Vergleich zu Einfamilienhäusern. Die Gründe dafür sind, dass die Bau- und Grundstückskosten durch zwei Parteien geteilt werden und dass Doppelhäuser laut BDF besonders energiesparend gebaut werden.

Auch Grundstücksfläche könne durch den Bau eines Doppelhauses eingespart werden. Zudem können die Doppelhaushälften heute laut BDF heute oftmals individuell statt wie früher nur asymmetrisch gestaltet werden, sofern es der Bebauungsplan erlaubt. So sei nicht nur im Inneren die Erstellung zwei verschiedener Wohneinheiten möglich, sondern sogar die Fassadengestaltung und die Dachform können voneinander abweichen.

Laut BDF verzeichnen Hersteller von Holz-Fertighäusern ein reges Interesse an Doppelhäusern. Daher hätten sie bereits spezielle Grundriss- und Architekturkonzepte entwickelt. „Sie zeigen Baufamilien-Eigenheime, die sich trotz hoher Grundstückspreise und steigender Bauzinsen bezahlbar und individuell umsetzen lassen und obendrein besonders energieeffizient und zukunftssicher sind“, so BDF-Geschäftsführer Achim Hannott.

Quelle: BDF/verbaende.com

Trend: Outdoorküchen

Der Essenszubereitung im Freien kommt laut der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK) eine immer größere Bedeutung zu. Interessenten können Outdoorküchen in verschiedenen Varianten erwerben. Dabei sollten sie unter anderem darauf achten, dass diese aus witterungs- und UV-beständigen Materialien bestehen und auch die Geräte und Zubehörteile für den Outdoor-Gebrauch konzipiert worden sind. Falls die Outdoorküche nicht unter einer Überdachung steht, empfiehlt sich für die Wintermonate zudem eine Abdeckhaube.

Outdoor-Küchen sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich. Dabei werden laut AMK entweder einzelne Module – für eine größere Flexibilität oftmals auf Rollen – miteinander kombiniert oder komplette Küchenzeilen beziehungsweise Kochinseln zusammengestellt. Die Rahmen bestehen meist aus Edelstahl oder Aluminium. Für die Arbeitsplatten und Schrankfronten werden Materialien wie Keramik, Naturstein, Verbundstoffe oder Kompaktplatten verwendet.

Interessente, die eine Outdoor-Küche erwerben möchten, sollten diese auf einem festen und stabilen Untergrund aufbauen können. Dazu kommt beispielsweise eine Naturstein- oder Holzterrasse infrage. Eine unbefestigte Wiese ist als Standort für Outdoor-Küchen dagegen laut AMK ungeeignet. Die Outdoor-Küchen verfügen auch über Vorrichtungen und Geräte wie ein Spülbecken und einen Kühlschrank. Zu den erforderlichen Wasser- und Stromanschlüssen für diese sollten sich Interessenten laut AMK von Experten im Fachhandel beraten lassen.

Quelle: moebelindustrie.de

Energie: Kosten sparen im Homeoffice

Wie können Arbeitnehmer im Homeoffice Energie sparen? Dieser Frage geht die Verbraucherzentrale Energieberatung nach. Sie weist darauf hin, dass der Stromverbrauch Schätzungen zu Folge unter anderem durch die regelmäßige Verwendung des Laptops, der Schreibtischlampe und des Elektroherds um etwa fünf Prozent steigen kann. Die Mehrkosten belaufen sich dadurch auf etwa 30 Cent bis 1 Euro pro Tag. Zudem müssen noch die Heizkosten hinzugezogen werden.

Um Energie und somit auch Kosten zu sparen, sollten Verbraucher Stromfresser identifizieren und diese ersetzen. Geräte, die nicht gebraucht werden, sollten komplett ausgeschaltet und nicht in den Stand-by-Modus versetzt werden. Denn auch im Stand-by-Modus verbrauchen sie Strom. Außerdem kann die Zimmertemperatur gesenkt werden. Laut Verbraucherzentrale lässt jedes Grad weniger den Heizenergieverbrauch um sechs Grad sinken.

Eigentümer können langfristig gesehen zudem mit einer optimalen Dämmung für einen niedrigen Heizenergieverbrauch sorgen. Interessenten, die weitere Informationen zum Thema „Energie sparen“ bekommen möchten, können sich auf der Seite verbraucherzentrale-energieberatung.de informieren oder sich unter der Rufnummer 0800 – 809 802 400 kostenlos beraten lassen. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Energieberatung mehrere kostenlose Online-Vorträge an.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de

Energiepreise: Heizkostenzuschuss auch für Auszubildende

Auch Auszubildende und Studierende können den Heizkostenzuschuss erhalten. Das hat das Kabinett kürzlich beschlossen. In einem FAQ schildert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nun, welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen.

So bekommen Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, automatisch den Heizkostenzuschuss. Auch Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben, können den Heizkostenzuschuss bekommen. Dafür müssen sie aber einen Antrag stellen. Der Antrag kann vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 bei den zuständigen Ämtern gestellt werden. Die zuständigen Ämter müssen allerdings erst noch durch die Bundesländer bestimmt werden.

Während sich der Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende pauschal auf einmalig 115 Euro beläuft, erhalten Wohngeldhaushalte einen einmaligen Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße. Dieser beläuft sich bei einer Person auf 135 Euro, bei zwei Personen auf 175 Euro und für jede weitere Person auf 35 Euro. Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die gestiegenen Energiepreise abgefedert werden, die vor allem einkommensschwächere Haushalte belasten.

Quellen: bmbf.de/bundesregierung.de

Baumfällung: Vermieter dürfen Kosten umlegen

Vermieter können die Kosten für die Fällung eines morschen Baums auf einem Mietgrundstück auf ihre Mieter umlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 107/20). Demnach zählen die Kosten für die Fällung eines Baumes zu den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin gegen eine Wohnungsbaugesellschaft geklagt, die eine morsche Birke fällen und die Kosten dafür von rund 2.500 Euro auf die Mieter umlegen ließ. Auf die Mieterin entfielen Kosten von rund 415 Euro. Sie zahlte diese zwar, aber unter Vorbehalt, und forderte schließlich ihr Geld zurück.

Ohne Erfolg. Denn die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, umfasse auch die Fällung eines Baumes. Der BGH weist auch darauf hin, dass es sich bei den Kosten einer Baumfällung um erwartbare Kosten handelt.

Quelle: BGH/ AZ: VIII ZR 107/20

Wohnformen: Leben im Alter

Senioren möchten selbstbestimmt leben. Das hat das Marktforschungsinstitut Ipsos herausgefunden, das im Auftrag der Carestore-Gruppe deutschlandweit 1.124 Senioren sowie 74 Branchenexperten quantitativ und qualitativ zum Thema befragt hat.

Dabei ist herausgekommen, dass 74 Prozent der Befragten im Zentrum, in regulären oder gehobenen Wohnvierteln wohnen möchten. Aus der Studie geht auch hervor, dass den Senioren Dienstleistungen wie beispielsweise Unterstützung bei Behördengängen, Carsharing sowie Hilfe bei Online-Themen wichtiger sind als die gesundheitliche Versorgung in der Wohnanlage.

Zudem möchten die befragten Senioren am Leben teilhaben: Rund 60 Prozent möchten Freizeitaktivitäten auch außerhalb der Senioreneinrichtungen nachgehen. Wichtig ist den Befragten auch ihre Eigenständigkeit, ohne alleine leben zu müssen. Alle Ergebnisse der Studie können sich Interessenten auf carestore.com ansehen.

Quelle: carestore.com

Strom: Gesunkener Verbrauch in Supermärkten

In deutschen Supermärkten (Food-Handel) wird nun immer weniger Strom verbraucht. Das geht aus der Studie „Energiemanagement im Einzelhandel kompakt: Update zu zentralen Energiekennzahlen 2021“ des Forschungs- und Beratungsinstituts EHI Retail Institute hervor. Zurückzuführen sei dies auf eine bessere Kältetechnik sowie die Nutzung von LED-Beleuchtung.

Der Stromverbrauch pro Quadratmeter Verkaufsfläche sei in diesem Bereich von 318 auf 314 kWh gesunken und habe somit zu einer Reduzierung um 1,3 Prozent geführt. In den vergangenen Jahren sei der Stromverbrauch hier insgesamt um fast 5 Prozent gesunken.

In den Non-Food-Bereichen müssen die Zahlen aufgrund der geänderten Öffnungszeiten und den verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern durch die Corona-Pandemie besonders betrachtet werden. Die vollständige Studie sind ab Januar 2022 im EHI-Shop erhältlich, EHI-Mitglieder erhalten sie kostenlos.

Quelle: ehi.org

Forschung: Studie über Standortanalysesysteme

35 Studierende, zwei Mitarbeiter sowie der Professor für Immobilienwirtschaft Dr. Carsten Lausberg der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) haben eine Studie über „Die Effektivität von Standortanalysesystemen“ herausgebracht. Diese liefern Informationen zu Immobilienstandorten.

Sie können den Verantwortlichen aus der Immobilienbranche beim Anfertigen einer Standortanalyse helfen, indem sie zum Beispiel Aufschluss über die Mikro- und die Makrolage geben. Insgesamt sind bei der Studie zwölf Standortanalysesysteme untersucht worden, die laut Studie einen technisch hohen Entwicklungsstand aufweisen, erkennbar unter anderem an der leichten Bedienbarkeit und Nutzerzufriedenheit.

Aus der Studie geht allerdings auch hervor, dass die Mehrzahl der Standortanalysesysteme zwar gute Analyse-, aber geringe Entscheidungsunterstützungfähigkeiten haben. Bis die Systeme auch Entscheidungen von Immobilienunternehmen über die Nutzung eines Standorts gut unterstützen können, sei noch viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu leisten, so die Verantwortlichen der HfWU. Die vollständige Studie erhalten Interessenten unter hfwu.de.

Quelle: hfwu.de

Heizen: Smarte Produkte vor Cyberangriffen schützen

Der TÜV-Verband macht auf die Vorteile von smarten Heizungssteuerungen aufmerksam. Diese lassen sich per App vom Smartphone aus bedienen und lernen vom Nutzerverhalten. So können sich die smarten Heizungssteuerungen zum Beispiel merken, wann und auf wie viel Grad die Bewohner bestimmte Räume geheizt haben möchten. Zudem verfügen die Thermostate über eine sogenannte Fensteroffen-Erkennung und schalten beim Lüften automatisch herunter.

All dies führe dazu, dass smarte Heizungssteuerungen Wohnungen und Häuser so effektiv wie möglich heizen und letztendlich auch zu einer niedrigeren Energierechnung führen, so der TÜV-Verband. Laut einer Umfrage, die der Verband beim Marktforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegeben hat, nutzen allerdings nur 11 Prozent der insgesamt 1.005 Befragten ab 16 Jahren smarte Heizungssteuerungen in ihren Haushalten. Den Grund dafür sieht der TÜV darin, dass die Befragten die Sicherheit smarter Produkte bezweifeln. So gaben 39 Prozent an, aus Sorge vor Cyberangriffen auf den Kauf smarter Produkte zu verzichten.

Auch der TÜV-Verband rät dazu, smarte Produkte vor Cyberangriffen zu schützen und gibt dazu fünf Tipps. Erstens: Verbraucher sollten Passwörter mit mindestens zehn Zeichen vergeben, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Zeichen und Sonderzeichen. Zweitens: Verbraucher sollten auf eine sichere Verschlüsselung wie die WPA3-Verschlüsselung setzen. Drittens: Werden die smarten Produkte übers Smartphone verwendet, sollten Nutzer prüfen, inwiefern diese auf andere Apps zugreifen können und nur notwendige Rechte freigeben. Viertens: Die Software sollte auf einem aktuellen Stand gehalten werden, um Sicherheitslücken zu schließen. Fünftens: Beim Kauf der Geräte sollten Nutzer auf Prüfzertifikate für die IT-Sicherheit des Gerätes achten. So gibt es zum Beispiel das TÜV-Prüfzeichen Cybersecurity Certified (CSC).

Quelle: TÜV-Verband

Urteil: Nachbarn müssen nachträgliche Dämmung dulden

Dämmt ein Eigentümer nachträglich Bestandsbauten und ragen diese dadurch auf das Nachbargrundstück, müssen die Nachbarn dies dulden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Im vorliegenden Fall war es zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke in Nordrhein-Westfalen zum Streit gekommen.

Die Klägerin war der Meinung, dass eine Innendämmung ihrer Giebelwand nicht mit vertretbarem Aufwand vorgenommen werden könne. Sie verlangte daher von ihren Nachbarn, eine Außendämmung nach Paragraf 23a des Nachbarrechtsgesetzes (§ 23a NachbG NW) zu dulden, die über die gemeinsame Grundstücksgrenze ragt. Der BGH gab ihr Recht und hält die landesrechtliche Norm für verfassungsgerecht. Allerdings darf die Bebauung in solchen Fällen nicht mehr als 25 Zentimeter betragen.

Durch die energetische Sanierung soll Energie gespart werden und die Verminderung von Treibhausgasemissionen liege im allgemeinen Interesse, so die Begründung des BGH. Die Klägerin war in Revision gegangen, da das Landgericht die Berufung abgewiesen hatte. Der BGH weist allerdings darauf hin, dass die Entscheidung nicht für Neubauten gilt. Diese seien so zu planen, dass sich die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks befindet.

Quelle: BGH (AZ: V ZR 115/20)

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