Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Online Wärmekompass hilft bei der Suche nach der richtigen Heizung

Wer sich eine neue Heizung anschaffen möchte, sollte sich sowohl Gedanken um die Wirtschaftlichkeit, als auch um den Klimaschutz machen. Der Online Wärmekompass von der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) vergleicht herstellerunabhängige Heizungssysteme und hilft bei der Entscheidungsfindung.

Mit dem Wärmerechner reagiert die AEE mit Unterstützung vom Bundeswirtschaftsministerium und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf einen großen Bedarf: Etwa Zweidrittel aller zentralen Heizungen sind veraltet, sanierungsbedürftig oder ineffizient. Da sich der Eigentümer mit dem Kauf eines neuen Heizungssystems auf etwa zwanzig oder mehr Jahre bindet, sollten sich Käufer nicht nur Gedanken über die aktuellen Öl- und Gaspreise machen, sondern ebenfalls weitere  Komponenten beachten.

In wenigen Schritten vergleicht der Wärmekompass diverse Technologien, Brennstoffe, Preise und Treibhausgasemissionen, die der jeweilige Heizungstyp verursacht. Unter Berücksichtigung von etwa 60 verschiedenen Parametern, wie z.B. Gebäudetyp, Bauart und Nutzungsfläche berechnet der Kompass, welche Heizung am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Besonders hervorzuheben ist, dass sich der Wärmerechner in erster Linie auf klimafreundliche Energieträger konzentriert. Wer auf fossile Energien zurückgreifen möchte, muss dies in dem Vergleich gesondert angeben.

Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien

Die Zukunft der Mieterkommunikation ist digital

Die Digitalisierung hat unseren Alltag seit Jahren fest im Griff. Allmählich breitet sie sich auch in andere Bereiche aus – wie beispielsweise in der Mieterkommunikation.

Schwarze Bretter mit Papieraushängen? In immer mehr Hausfluren ist das Vergangenheit. Statt Zettelwirtschaft informieren interaktive Displays die Mieter über Neuigkeiten. Denn die digitale Kommunikation besitzt zahlreiche Vorteile.

So können Mieter über das interaktive Display nicht nur Informationen konsumieren, sondern auch mit dem Vermieter selbst kommunizieren und beispielsweise defekte Lampen oder andere Schadensfälle melden. Zudem gehen – anders als bei den losen Zetteln an der analogen Pinnwand – keine wichtigen Informationen verloren.

Quelle: Haufe

Einbruchsstatistik 2018: Licht und Schatten

Vor wenigen Wochen stellte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2018 vor. Nach seiner Aussage ist die Zahl von Wohnungseinbrüchen deutschlandweit zurückgegangen. Doch stimmt das wirklich?

Untersucht man die Zahlen in den einzelnen Landkreisen fällt vor allem eins auf: Die Fälle von Wohnungseinbrüchen sind in zahlreichen Landkreisen sowie kreisfreien Städten im Vergleich zu 2017 gestiegen. Betroffen sind Kommunen in Ost und West.

Trauriger Spitzenreiter ist der Landkreis Gifhorn, hier wurden 2018 91 Einbruchsdelikte je 100.000 Einwohner mehr registriert. Auch in Pinneberg (65), Chemnitz (90) und Neumünster (73) gab es mehr Einbrüche als 2017. Hinzu kommen weitere 20 Kreise, die einen leichten Zuwachs an Wohnungseinbrüchen verzeichnen.

Quelle: Bundeskriminalamt

Viele Sturmschäden werden zu spät erkannt

Die triste Winterzeit mit den teils stürmischen Phasen ist vorbei. Spätestens jetzt sollten Hausbesitzer Haus und Garten auf bisher unentdeckte Sturmschäden untersuchen.

Denn kippt beispielsweise jetzt im Frühjahr ein Baum auf das Haus, ist es teilweise schwer nachzuwiesen, dass er bereits durch winterliche Stürme gelockert wurde. Hier sind Hauseigentümer in der Beweispflicht.

Und auch Sturmschäden am Dach können bei zu später Entdeckung teure Folgen haben. Helfen kann hier ein unabhängiger Bausachverständiger. Er erkennt lose Ziegel und weist auch auf andere Sturmschäden hin, die Eigentümer nicht entdeckt hätten. In den meisten Fällen verhindern Hausbesitzer dadurch späteren Ärger mit den Versicherungen.

Quelle: VPB

Augen auf bei der Immobilienfinanzierung

Die Stiftung Warentest hat in einem aktuellen Baukredit-Vergleich ermittelt, welche Bank Verbrauchern bei einem Hauskauf die besten Zinsen bietet. Das Urteil überrascht.

So fanden die Experten der Stiftung Warentest heraus, dass Zinsen für ein Darlehen mit zehn Jahren Zinsbindung am günstigsten sind. Auch bei Krediten mit festen Zinsen, die über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren laufen, ermittelten sie günstige Angebote. Allerdings war das teuerste Angebot doppelt so teuer wie das günstigste. 

Stiftung Warentest rät daher Immobilienkäufern, mehrere Kreditangebote einzuholen und diese zu vergleichen. Denn nur, wer genauer hinschaut und die einzelnen Werte miteinander vergleicht, kann unter Umständen Beträge im fünfstelligen Bereich einsparen. 

Quelle: Stiftung Warentest 

Wer haftet, wenn der Rauchmelder einen Feuerwehreinsatz auslöst?

Beim Kochen kann es neben einer Hitze- gelegentlich auch zu einer übermäßigen Rauchentwicklung kommen. In diesem Fall sollte der Rauchmelder natürlich Alarm schlagen. Doch wer zahlt, wenn dadurch ein Feuerwehreinsatz ausgelöst wurde? Darüber musste das Landgericht Frankfurt am Main vor Kurzem entscheiden.

Konkret ging es in dem Fall um einen Mieter, der in der Vergangenheit mehrmals durch Kocheinsätze den im Flur installierten Rauchwarnmelder auslöste. Da dieser jedoch mit der örtlichen Feuerwehr verbunden war, rückte die jedes Mal zum Einsatz aus. Die daraus resultierenden Gesamtkosten in Höhe von knapp 610 Euro verlangte die Vermieterin vom Hobbykoch zurück – der weigerte sich jedoch. Der Fall landete daraufhin beim zuständigen Gericht.

Das Gericht entschied zugunsten der Vermieterin (AZ 2 11 S 153/14). Aus Sicht der Richter habe der Mieter durch das Auslösen des Rauchmelders seine Obhutspflicht als Mieter verletzt. Denn die ungewöhnlich hohe Rauchentwicklung hätte durch das Öffnen des Küchenfensters oder Schließen der Küchentür verhindert werden können. Zudem war dem Mieter bekannt, dass der Melder im Flur mit der Feuerwehr verbunden war.

Quelle: LG Frankfurt am Main

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