Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Urteil: Schäden müssen von allen Wohnungseigentümern beglichen werden

Entsteht nach einem Leitungswasserschaden aufgrund mangelhafter Leitungen in der Wohnung eines Wohnungseigentümers ein Schaden, muss dieser von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich beglichen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)/Urteil vom 16. September 2022 – V ZR 69/21 V ZR 69/21. Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft zwar eine Gebäudeversicherung für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgeschlossen. Aufgrund wiederholter Vorfälle kommt diese jedoch nur noch für 25 Prozent der Schäden auf.

Wegen des gestiegenen Selbstbehalts der Gebäudeversicherung forderte eine Klägerin nun unter anderem eine von der bisherigen Praxis abweichende Verteilung des Selbstbehalts. Die Kosten werden bislang von einer Verwalterin nach Höhe der Miteigentumsanteile unter den Eigentümern aufgeteilt. Die Klägerin wollte erreichen, dass sie nicht mehr an den Kosten beteiligt wird, die nach ihrer Ansicht ausschließlich am Sondereigentum der Beklagten entstanden sind.

Die Klägerin scheiterte vor dem BGH aktuell zwar und muss sich an den Kosten beteiligen. Jedoch hat der BGH einen Punkt ans Berufungsgericht zurückverweisen. Dieses muss nun noch darüber entscheiden, ob der Verteilungsschlüssel künftig geändert werden kann. Laut BGH müssen Wohnungseigentümergemeinschaften zwar gemeinsam Beschlüsse fassen. Im vorliegenden Fall könnte es sich aber um eine „unbillige Belastung der Klägerin“ handeln, da die Leitungswasserschäden im Bereich der Wohneinheiten und nicht in ihrer Gewerbeeinheit auftreten.

Quelle: V ZR 69/21/bundesgerichtshof.de

Licht: Beleuchtungstipps für Garten und Balkon

Wie der Balkon mit einer Beleuchtung gemütlich in Szene gesetzt werden kann, beleuchtet das Portal home24.de. Beim Kauf der Beleuchtung sollten Eigentümer und Mieter darauf achten, dass sie den verschiedenen Witterungsverhältnissen standhält. Daher müssen höhere Schutzklassen gegen Schmutz und Feuchtigkeit gewählt werden.

Lampen mit der Schutzklasse IP23 eignen sich laut Portal für den Einsatz unter einem bedachten Balkon oder unter dem Dach. Bei einem unbedachten Außenbereich sollten hingegen Lampen mit der Schutzklasse IP44 gewählt werden, die besser vor Wasser geschützt sind. Außerdem sei ein fachgerecht montierter Stromanschluss wichtig.

An einigen Balkonen können Deckenleuchten für das nötige Licht sorgen. Auch der Einsatz einer Akzentbeleuchtung mit LED-Strips oder einer LED-Lichterkette kann sich lohnen. Durch den Einsatz von Lichterketten können kleine Balkone optisch beispielsweise vergrößert werden, da sich die Ecken ausleuchten lassen.

Quelle und weitere Tipps: home24.de

Wasserschadensanierung: Neue Art der Trocknung

Eine neue Art der Trocknung für feuchte Wände aufgrund eines Wasserschades haben Forschende der Fraunhofer-Gesellschaft entwickelt. Bei „FastDry®“ handelt es sich um eine rechteckige Dämmplatte, die nach einem Wasserschaden an der feuchten Wand angebracht wird. Dabei gelangt der entstehende Wasserdampf durch die Dämmplatte mit integriertem Heizdraht. Die Wärme verbleibt nach Angaben der Forschenden durch die Dämmung in der Wand.

Vorteilhaft an der lautlosen Dämmplatte aus handelsüblicher Mineralwolle, entwickelt von Projektleiter Andreas Zegowitz, Gruppenleiter Wärmekennwerte, Klimasimulation in der Abteilung Hygrothermik, und seinem Team, ist nach Angaben der Forschenden, dass sie wenig Strom benötigt und der Raum nicht unnötig aufgeheizt wird. Außerdem ist Mineralwolle nicht brennbar. Die Dämmplatte erfülle daher auch strenge Brandschutzvorschriften.

Wann die Wand trocken ist, wird unter anderem mittels eines Temperatursensors gemessen, der die Oberflächentemperatur der Wand erfasst. Die Dämmplatte lässt sich dann entweder manuell oder per Fernsteuerung abschalten. Laut Andreas Zegowitz kann die Wand bei „gleichbleibender Temperatur und Energieaufnahme beispielsweise über einen Zeitraum von 24 Stunden […] als trocken angesehen werden“.

Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de

Doppelhaus: BDF weist auf Vorteile hin

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) weist auf die Vorteile des Erwerbs von Doppelhaushälften hin. Die Vorzüge seien zum Beispiel die niedrigeren Bau- und Grundstückskosten und niedrige Energiekosten im Vergleich zu Einfamilienhäusern. Die Gründe dafür sind, dass die Bau- und Grundstückskosten durch zwei Parteien geteilt werden und dass Doppelhäuser laut BDF besonders energiesparend gebaut werden.

Auch Grundstücksfläche könne durch den Bau eines Doppelhauses eingespart werden. Zudem können die Doppelhaushälften heute laut BDF heute oftmals individuell statt wie früher nur asymmetrisch gestaltet werden, sofern es der Bebauungsplan erlaubt. So sei nicht nur im Inneren die Erstellung zwei verschiedener Wohneinheiten möglich, sondern sogar die Fassadengestaltung und die Dachform können voneinander abweichen.

Laut BDF verzeichnen Hersteller von Holz-Fertighäusern ein reges Interesse an Doppelhäusern. Daher hätten sie bereits spezielle Grundriss- und Architekturkonzepte entwickelt. „Sie zeigen Baufamilien-Eigenheime, die sich trotz hoher Grundstückspreise und steigender Bauzinsen bezahlbar und individuell umsetzen lassen und obendrein besonders energieeffizient und zukunftssicher sind“, so BDF-Geschäftsführer Achim Hannott.

Quelle: BDF/verbaende.com

Trend: Outdoorküchen

Der Essenszubereitung im Freien kommt laut der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK) eine immer größere Bedeutung zu. Interessenten können Outdoorküchen in verschiedenen Varianten erwerben. Dabei sollten sie unter anderem darauf achten, dass diese aus witterungs- und UV-beständigen Materialien bestehen und auch die Geräte und Zubehörteile für den Outdoor-Gebrauch konzipiert worden sind. Falls die Outdoorküche nicht unter einer Überdachung steht, empfiehlt sich für die Wintermonate zudem eine Abdeckhaube.

Outdoor-Küchen sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich. Dabei werden laut AMK entweder einzelne Module – für eine größere Flexibilität oftmals auf Rollen – miteinander kombiniert oder komplette Küchenzeilen beziehungsweise Kochinseln zusammengestellt. Die Rahmen bestehen meist aus Edelstahl oder Aluminium. Für die Arbeitsplatten und Schrankfronten werden Materialien wie Keramik, Naturstein, Verbundstoffe oder Kompaktplatten verwendet.

Interessente, die eine Outdoor-Küche erwerben möchten, sollten diese auf einem festen und stabilen Untergrund aufbauen können. Dazu kommt beispielsweise eine Naturstein- oder Holzterrasse infrage. Eine unbefestigte Wiese ist als Standort für Outdoor-Küchen dagegen laut AMK ungeeignet. Die Outdoor-Küchen verfügen auch über Vorrichtungen und Geräte wie ein Spülbecken und einen Kühlschrank. Zu den erforderlichen Wasser- und Stromanschlüssen für diese sollten sich Interessenten laut AMK von Experten im Fachhandel beraten lassen.

Quelle: moebelindustrie.de

Energie: Kosten sparen im Homeoffice

Wie können Arbeitnehmer im Homeoffice Energie sparen? Dieser Frage geht die Verbraucherzentrale Energieberatung nach. Sie weist darauf hin, dass der Stromverbrauch Schätzungen zu Folge unter anderem durch die regelmäßige Verwendung des Laptops, der Schreibtischlampe und des Elektroherds um etwa fünf Prozent steigen kann. Die Mehrkosten belaufen sich dadurch auf etwa 30 Cent bis 1 Euro pro Tag. Zudem müssen noch die Heizkosten hinzugezogen werden.

Um Energie und somit auch Kosten zu sparen, sollten Verbraucher Stromfresser identifizieren und diese ersetzen. Geräte, die nicht gebraucht werden, sollten komplett ausgeschaltet und nicht in den Stand-by-Modus versetzt werden. Denn auch im Stand-by-Modus verbrauchen sie Strom. Außerdem kann die Zimmertemperatur gesenkt werden. Laut Verbraucherzentrale lässt jedes Grad weniger den Heizenergieverbrauch um sechs Grad sinken.

Eigentümer können langfristig gesehen zudem mit einer optimalen Dämmung für einen niedrigen Heizenergieverbrauch sorgen. Interessenten, die weitere Informationen zum Thema „Energie sparen“ bekommen möchten, können sich auf der Seite verbraucherzentrale-energieberatung.de informieren oder sich unter der Rufnummer 0800 – 809 802 400 kostenlos beraten lassen. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Energieberatung mehrere kostenlose Online-Vorträge an.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de

Energiepreise: Heizkostenzuschuss auch für Auszubildende

Auch Auszubildende und Studierende können den Heizkostenzuschuss erhalten. Das hat das Kabinett kürzlich beschlossen. In einem FAQ schildert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nun, welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen.

So bekommen Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, automatisch den Heizkostenzuschuss. Auch Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben, können den Heizkostenzuschuss bekommen. Dafür müssen sie aber einen Antrag stellen. Der Antrag kann vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 bei den zuständigen Ämtern gestellt werden. Die zuständigen Ämter müssen allerdings erst noch durch die Bundesländer bestimmt werden.

Während sich der Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende pauschal auf einmalig 115 Euro beläuft, erhalten Wohngeldhaushalte einen einmaligen Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße. Dieser beläuft sich bei einer Person auf 135 Euro, bei zwei Personen auf 175 Euro und für jede weitere Person auf 35 Euro. Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die gestiegenen Energiepreise abgefedert werden, die vor allem einkommensschwächere Haushalte belasten.

Quellen: bmbf.de/bundesregierung.de

Baumfällung: Vermieter dürfen Kosten umlegen

Vermieter können die Kosten für die Fällung eines morschen Baums auf einem Mietgrundstück auf ihre Mieter umlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 107/20). Demnach zählen die Kosten für die Fällung eines Baumes zu den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin gegen eine Wohnungsbaugesellschaft geklagt, die eine morsche Birke fällen und die Kosten dafür von rund 2.500 Euro auf die Mieter umlegen ließ. Auf die Mieterin entfielen Kosten von rund 415 Euro. Sie zahlte diese zwar, aber unter Vorbehalt, und forderte schließlich ihr Geld zurück.

Ohne Erfolg. Denn die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, umfasse auch die Fällung eines Baumes. Der BGH weist auch darauf hin, dass es sich bei den Kosten einer Baumfällung um erwartbare Kosten handelt.

Quelle: BGH/ AZ: VIII ZR 107/20

Wohnformen: Leben im Alter

Senioren möchten selbstbestimmt leben. Das hat das Marktforschungsinstitut Ipsos herausgefunden, das im Auftrag der Carestore-Gruppe deutschlandweit 1.124 Senioren sowie 74 Branchenexperten quantitativ und qualitativ zum Thema befragt hat.

Dabei ist herausgekommen, dass 74 Prozent der Befragten im Zentrum, in regulären oder gehobenen Wohnvierteln wohnen möchten. Aus der Studie geht auch hervor, dass den Senioren Dienstleistungen wie beispielsweise Unterstützung bei Behördengängen, Carsharing sowie Hilfe bei Online-Themen wichtiger sind als die gesundheitliche Versorgung in der Wohnanlage.

Zudem möchten die befragten Senioren am Leben teilhaben: Rund 60 Prozent möchten Freizeitaktivitäten auch außerhalb der Senioreneinrichtungen nachgehen. Wichtig ist den Befragten auch ihre Eigenständigkeit, ohne alleine leben zu müssen. Alle Ergebnisse der Studie können sich Interessenten auf carestore.com ansehen.

Quelle: carestore.com

Strom: Gesunkener Verbrauch in Supermärkten

In deutschen Supermärkten (Food-Handel) wird nun immer weniger Strom verbraucht. Das geht aus der Studie „Energiemanagement im Einzelhandel kompakt: Update zu zentralen Energiekennzahlen 2021“ des Forschungs- und Beratungsinstituts EHI Retail Institute hervor. Zurückzuführen sei dies auf eine bessere Kältetechnik sowie die Nutzung von LED-Beleuchtung.

Der Stromverbrauch pro Quadratmeter Verkaufsfläche sei in diesem Bereich von 318 auf 314 kWh gesunken und habe somit zu einer Reduzierung um 1,3 Prozent geführt. In den vergangenen Jahren sei der Stromverbrauch hier insgesamt um fast 5 Prozent gesunken.

In den Non-Food-Bereichen müssen die Zahlen aufgrund der geänderten Öffnungszeiten und den verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern durch die Corona-Pandemie besonders betrachtet werden. Die vollständige Studie sind ab Januar 2022 im EHI-Shop erhältlich, EHI-Mitglieder erhalten sie kostenlos.

Quelle: ehi.org

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