Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Rollläden nachrüsten: Energiesparen und Wohnkomfort steigern

Rollläden sind mehr als Sichtschutz – sie verbessern den Wärmeschutz, halten im Sommer Hitze draußen und bieten im Winter zusätzliche Dämmung. Für Eigentümer, die ihr Haus energetisch optimieren möchten, ist das Nachrüsten von Rollläden daher eine lohnende Maßnahme. Gleichzeitig steigert es den Wohnkomfort und kann auch die Einbruchhemmung verbessern – ein Plus für die gesamte Immobilie.

Energieeffekt durch Dämmung und Temperaturregulierung

Moderne Rollläden verringern den Wärmeverlust über Fensterflächen erheblich. Geschlossene Rollläden reduzieren den nächtlichen Wärmeabfluss, senken Heizkosten und helfen dabei, den Energieverbrauch insgesamt zu optimieren. Im Sommer verhindern sie, dass sich Innenräume aufheizen – ein Vorteil, der besonders in Dachgeschossen spürbar ist. Wer zusätzlich auf automatische Steuerung setzt, kann den Effekt noch gezielter nutzen.

Nachrüstung mit System

Rollläden lassen sich bei den meisten Bestandsimmobilien problemlos nachrüsten – entweder als Aufsatz- oder Vorbauelemente. Je nach Fenstergröße und Einbausituation stehen verschiedene Materialien und Designs zur Auswahl. Förderprogramme unterstützen die Maßnahme als Teil energetischer Sanierung. In Kombination mit neuen Fenstern oder einem Smart-Home-System entsteht eine zukunftssichere Lösung mit Komfort-Plus.

Zusatznutzen: Sicherheit und Lärmschutz

Neben Energieeinsparung bieten Rollläden einen effektiven Schutz vor Einblicken, Einbruch und Lärm. Gerade in städtischen Lagen oder an vielbefahrenen Straßen kann das Wohngefühl dadurch deutlich verbessert werden. Auch Schallschutz-Rollläden sind erhältlich – ein echter Gewinn für Schlafqualität und Wohnruhe.

Fazit

Rollläden nachzurüsten lohnt sich mehrfach: Eigentümer profitieren von mehr Energieeffizienz, höherem Komfort und zusätzlicher Sicherheit. Wer gezielt plant und fördert, steigert zugleich den Wert der Immobilie.

Nebenkostenabrechnung verständlich erklären: So schaffen Eigentümer Vertrauen

Für viele Mieter ist die jährliche Nebenkostenabrechnung ein Reizthema – oft wegen unklarer Posten oder fehlender Transparenz. Eigentümer, die vermieten, sollten daher besonderen Wert auf eine nachvollziehbare Darstellung legen. Wer professionell, freundlich und strukturiert abrechnet, vermeidet nicht nur Rückfragen, sondern stärkt auch das Vertrauensverhältnis – eine wichtige Basis für ein langfristiges Mietverhältnis.

Aufbau und Fristen beachten

Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen – bei Verspätung können Nachforderungen ausgeschlossen sein. Eine ordentliche Abrechnung enthält eine übersichtliche Gesamtkostenaufstellung, die Erläuterung der Verteilerschlüssel sowie eine genaue Darstellung des individuellen Anteils. Eigentümer sollten darauf achten, dass verwendete Begriffe wie „Hauswart“, „Allgemeinstrom“ oder „Sonstiges“ konkret erläutert werden.

Digitale Tools sinnvoll einsetzen

Viele Eigentümer nutzen heute Softwarelösungen zur Nebenkostenabrechnung – das spart Zeit und sorgt für formale Korrektheit. Dennoch ist es ratsam, die Zahlen vor Versand persönlich zu prüfen und gegebenenfalls mit einem kurzen, erläuternden Schreiben zu versehen. Wer komplexe Kosten – etwa für Gartenpflege, Versicherungen oder Wartungen – einfach erklärt, signalisiert Transparenz und Kompetenz.

Kommunikation auf Augenhöhe

Rückfragen zu Betriebskosten sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Interesse. Eigentümer sollten offen und freundlich reagieren, Belege bereithalten und auf Wunsch Einsicht ermöglichen. Eine klare Kommunikation hilft nicht nur im konkreten Fall, sondern beugt auch künftigen Diskussionen vor. So wird die Abrechnung vom Streitthema zur Gelegenheit, Zuverlässigkeit zu demonstrieren.

Fazit

Eine gute Nebenkostenabrechnung ist mehr als Pflicht – sie ist ein Zeichen professioneller Vermietung. Eigentümer, die verständlich erklären und offen kommunizieren, schaffen Klarheit und stärken das Mieter-Verhältnis nachhaltig.

Geräuschpegel im Garten: Was Nachbarn dulden müssen – und was nicht

Gartennutzung bringt Leben – sei es durch spielende Kinder, eine gesellige Grillrunde oder das Brummen des Rasenmähers. Doch was für die einen Sommerfreude bedeutet, empfinden andere als Lärm. Schnell kann es zu Spannungen zwischen Nachbarn kommen. Eigentümer sollten wissen, was erlaubt ist, welche Zeiten gelten – und wie sich Konflikte vermeiden lassen, bevor sie eskalieren.

Rasenmäher, Laubbläser & Co.: klare Zeiten, klare Regeln

Für motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Trimmer oder Laubbläser gelten gesetzlich geregelte Betriebszeiten – in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen. Besonders laute Geräte dürfen oft nur zwischen 9 und 13 sowie 15 und 17 Uhr genutzt werden. Die genauen Zeiten richten sich nach kommunalen Vorschriften. Wer sich daran hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite – auch wenn es trotzdem mal zu Unmut kommt.

Feiern, Kinderlachen und Lebensfreude

Grillabende oder Geburtstagsfeiern im Garten sind grundsätzlich erlaubt – solange sie sich im üblichen Rahmen bewegen. Eine gelegentliche Feier bis in die Abendstunden muss der Nachbar hinnehmen. Wer jedoch regelmäßig für nächtlichen Lärm sorgt oder Musik übertreibt, riskiert Beschwerden. Kinderlärm hingegen ist laut Gesetz ausdrücklich zu tolerieren – er gilt als Ausdruck kindlicher Entwicklung und ist rechtlich besonders geschützt.

Kommunikation als Schlüssel zur Harmonie

Wer seine Nachbarn bei geplanten Feiern informiert, zeigt Rücksicht und vermeidet Missverständnisse. Auch bei regelmäßigen Geräuschen – etwa durch einen Hund oder spielende Enkel – hilft das persönliche Gespräch oft mehr als das Ausloten gesetzlicher Grenzen. Eigentümer, die offen kommunizieren und auf das Miteinander achten, sorgen für ein angenehmes Klima im Wohnumfeld – ein echter Mehrwert für alle Beteiligten.

Fazit

Lärm im Garten lässt sich nicht völlig vermeiden – aber steuern. Wer Rücksicht nimmt, Regeln kennt und offen auf Nachbarn zugeht, schafft ein entspanntes Zusammenleben. So bleibt der Garten ein Ort der Erholung – für Eigentümer und Umfeld gleichermaßen.

Wann lohnt sich eine Immobilienbewertung? Drei gute Gründe für Eigentümer

Viele Eigentümer beschäftigen sich erst mit dem Wert ihrer Immobilie, wenn ein Verkauf ansteht. Dabei kann eine professionelle Immobilienbewertung in verschiedenen Situationen von Vorteil sein – nicht nur zur Preisfindung, sondern auch als Entscheidungsgrundlage für finanzielle oder familiäre Themen. Wer den Wert seiner Immobilie kennt, gewinnt Sicherheit – und kann strategischer planen.

Grundlage für Verkauf oder Vermietung

Eine objektive Wertermittlung zeigt, was am Markt realistisch möglich ist. Das schützt vor unrealistischen Preisvorstellungen – sei es zu hoch oder zu niedrig – und hilft bei Verhandlungen. Auch bei Vermietung ist der Immobilienwert relevant, etwa für steuerliche Abschreibungen oder bei der Bewertung von Investitionen. Eine Bewertung erhöht die Transparenz – und schafft Vertrauen bei Interessenten.

Wert als Basis für Entscheidungen

Ob Modernisierung, Finanzierung oder Erbregelung: Der Immobilienwert spielt eine zentrale Rolle. Wer investieren will, sollte wissen, welchen Effekt Maßnahmen auf den Gesamtwert haben. Bei Schenkung, Trennung oder Erbfall ist die Bewertung oft sogar gesetzlich erforderlich. Auch für Kreditverhandlungen oder die Beantragung von Fördermitteln kann eine aktuelle Bewertung hilfreich sein.

Mehr Klarheit bei der Altersvorsorge

Immobilien sind ein wichtiger Baustein der Altersplanung. Eine Bewertung gibt Aufschluss über das vorhandene Vermögen – und hilft, rechtzeitig zu entscheiden: verkaufen, vermieten, vererben oder umbauen? Eigentümer, die den Wert kennen, haben mehr Spielraum – und können ihre Zukunft aktiver gestalten.

Fazit

Eine Immobilienbewertung ist mehr als eine Momentaufnahme – sie ist ein strategisches Werkzeug für Eigentümer. Wer den Wert kennt, trifft bessere Entscheidungen – wirtschaftlich wie persönlich.

Hauswasserfilter regelmäßig warten: Kleine Maßnahme, großer Effekt

Viele Hauseigentümer wissen nicht, dass in ihrer Trinkwasserinstallation ein Hauswasserfilter eingebaut ist – geschweige denn, dass dieser regelmäßig gewartet werden muss. Dabei schützt der Filter nicht nur die Wasserqualität, sondern auch die gesamte Hausinstallation. Wer diese einfache Maßnahme nicht beachtet, riskiert Schäden und hygienische Probleme – dabei lässt sich mit wenig Aufwand viel bewirken.

Warum ein Wasserfilter wichtig ist

Trinkwasser enthält immer kleine Mengen an Sand, Rostpartikeln oder Ablagerungen aus alten Leitungen. Diese Teilchen können Armaturen beschädigen, Geräte verstopfen oder den Wasserdruck beeinträchtigen. Ein Hauswasserfilter – meist direkt hinter dem Wasserzähler installiert – fängt diese Stoffe ab. Das schützt die gesamte Anlage vom Keller bis zur Küche und verlängert die Lebensdauer aller wasserführenden Geräte.

Wartungspflicht beachten

Die DIN 1988-200 schreibt vor, dass Hauswasserfilter regelmäßig gewartet oder gereinigt werden müssen – bei Rückspülfiltern meist alle sechs Monate, bei nicht rückspülbaren Filtern mindestens alle sechs bis zwölf Monate. Die Wartung kann von Fachbetrieben durchgeführt werden, bei manchen Modellen ist sie auch selbst möglich. Wer dies vernachlässigt, verliert nicht nur Gewährleistungsansprüche, sondern riskiert Schäden durch verschmutztes Wasser.

Service-Intervalle clever nutzen

Viele Installateure bieten Wartungsverträge oder Erinnerungsservices an – eine gute Lösung, um die Filterpflege nicht zu vergessen. Gerade vor dem Einzug in eine Bestandsimmobilie sollte der Zustand des Wasserfilters überprüft werden. Auch bei Kauf oder Verkauf kann eine aktuelle Wartungsdokumentation für Vertrauen sorgen – und zeigt, dass auf die Immobilie geachtet wurde.

Fazit

Die Wartung des Hauswasserfilters ist eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung. Eigentümer, die regelmäßig kontrollieren, beugen Schäden vor – und sorgen langfristig für sauberes Wasser und sichere Technik im Haus.

Kaufvertrag unterzeichnen: Diese Klauseln sollten Eigentümer kennen

Der Notartermin rückt näher, der Kaufpreis steht – doch der Kaufvertrag enthält mehr als nur Zahlen und Namen. Gerade für Eigentümer, die verkaufen, lohnt es sich, typische Vertragsklauseln zu kennen und bewusst zu gestalten. Denn manche Formulierungen haben langfristige Wirkung – rechtlich wie finanziell. Eine sorgfältige Prüfung vor der Unterschrift schützt vor späterem Ärger.

Objektbeschreibung und Haftung

Der Kaufvertrag enthält eine detaillierte Beschreibung der Immobilie – inklusive Größe, Baujahr, Ausstattung und eventueller Mängel. Verkäufer sollten alle bekannten Einschränkungen offenlegen, um spätere Gewährleistungsansprüche zu vermeiden. Eine sogenannte „Haftungsausschlussklausel“ entbindet zwar von vielen Verpflichtungen, schützt aber nur, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt. Offenheit und Dokumentation sind hier die beste Strategie.

Übergabetermin und Besitzübergang

Wichtig ist auch der Zeitpunkt des sogenannten wirtschaftlichen Übergangs: Ab wann geht Nutzen und Lasten – also Versicherung, Grundsteuer, Verkehrssicherungspflicht – auf den Käufer über? Diese Klausel wird oft übersehen, ist aber entscheidend. Auch der Umgang mit bereits gezahlten Nebenkosten oder Mietverhältnissen sollte geregelt sein. Wer alles sauber im Vertrag fixiert, erspart sich später Diskussionen.

Besondere Vereinbarungen schriftlich festhalten

Ob Inventar mitverkauft wird, ob bestimmte Sanierungen noch vom Verkäufer erledigt werden oder wie mit offenen Genehmigungen umgegangen wird – all das sollte im Vertrag stehen. Mündliche Absprachen gelten nicht. Auch eine Regelung für Verzugszinsen bei Zahlungsverzug des Käufers kann sinnvoll sein. Der Notar steht als neutraler Berater zur Seite – aber Eigentümer sollten wissen, worauf sie achten müssen.

Fazit

Der Kaufvertrag ist das Herzstück jeder Immobilientransaktion. Eigentümer, die wissen, welche Klauseln relevant sind, schützen sich vor Missverständnissen – und schaffen Klarheit für beide Seiten.

Wohnen mit Haustieren: So bleibt es harmonisch und stilvoll

Ob Hund, Katze oder Kaninchen – viele Eigentümer teilen ihr Zuhause mit einem tierischen Mitbewohner. Doch damit das Zusammenleben für Mensch und Tier angenehm bleibt, braucht es eine clevere Gestaltung: robust, pflegeleicht und dennoch gemütlich. Wer gezielt plant, kann ein harmonisches Wohnumfeld schaffen, das Stil, Sauberkeit und Tierwohl vereint.

Materialien mit Mehrwert

Bei Bodenbelägen sind kratzfeste und leicht zu reinigende Materialien ideal – etwa Vinyl, Fliesen oder versiegeltes Parkett. Auch Möbel sollten robust und unempfindlich sein. Stoffe wie Mikrofaser oder Lederimitat lassen sich gut reinigen, ohne auf Komfort verzichten zu müssen. Kratzbäume, Decken oder Hundekörbe lassen sich farblich ins Einrichtungskonzept integrieren – das sorgt für ein stimmiges Gesamtbild und Akzeptanz beim Tier.

Raum für Rückzug und Aktivität

Jedes Haustier braucht seinen Platz – sei es eine Kuschelecke, ein Fensterplatz oder eine kleine Spielzone. Gerade in offenen Wohnkonzepten empfiehlt es sich, bestimmte Bereiche tierfreundlich zu gestalten: zum Beispiel eine abwischbare Fläche beim Eingang für nasse Pfoten oder eine rutschfeste Matte im Futterbereich. Wer Raum für Rückzug schafft, schützt Möbel und fördert das Wohlbefinden des Tieres.

Wohlfühlklima für alle Bewohner

Auch Gerüche, Haare und Hygiene spielen eine Rolle. Luftreiniger, waschbare Bezüge und regelmäßige Pflege sorgen für ein frisches Raumklima – besonders in kleinen oder stark genutzten Wohnbereichen. Pflanzen sollten auf Verträglichkeit geprüft werden, da viele gängige Sorten für Tiere giftig sind. Wer auf sichere und bewährte Varianten setzt, schafft ein Zuhause, das für Zwei- und Vierbeiner gleichermaßen funktioniert.

Fazit

Wohnen mit Haustieren ist kein Stilbruch – im Gegenteil: Mit durchdachter Planung entsteht ein Zuhause voller Leben, Wärme und Funktion. Eigentümer, die auf robuste Materialien, klare Zonen und hygienisches Raumklima achten, schaffen ein Umfeld, in dem sich alle wohlfühlen.

Anschlussfinanzierung: Wie Eigentümer frühzeitig die Weichen stellen

Viele Eigentümer, die vor zehn oder fünfzehn Jahren gebaut oder gekauft haben, stehen bald vor der Anschlussfinanzierung. Das bedeutet: Die bisherige Zinsbindung endet – und ein neuer Kredit muss abgeschlossen werden. In Zeiten schwankender Zinsen und veränderter Marktbedingungen ist eine kluge Planung jetzt besonders wichtig. Wer rechtzeitig handelt, sichert sich günstige Konditionen – und vermeidet unnötigen finanziellen Druck.

Frühzeitig Optionen prüfen

Spätestens drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung sollten Eigentümer aktiv werden. Banken bieten sogenannte Forward-Darlehen an, bei denen sich heutige Konditionen für die Zukunft sichern lassen – gegen einen moderaten Aufschlag. Auch Umschuldungen bei anderen Kreditinstituten sind möglich. Ein Angebotsvergleich lohnt sich, denn bereits kleine Zinsunterschiede können über die Laufzeit mehrere Tausend Euro sparen.

Tilgungsrate und Restschuld im Blick

Viele Eigentümer nutzen die Anschlussfinanzierung, um die Tilgung anzupassen. Wer die monatliche Rate erhöhen kann, reduziert die Restschuld schneller und spart Zinsen. Gleichzeitig sollte die finanzielle Flexibilität gewahrt bleiben – etwa durch Sondertilgungsoptionen oder Ratenpausen. Wichtig ist: Die Anschlussfinanzierung sollte zur aktuellen Lebenssituation passen – ob Familie, Ruhestand oder berufliche Veränderung.

Beratung zahlt sich aus

Ein unabhängiger Finanzierungsberater oder der eigene Steuerberater kann helfen, individuelle Möglichkeiten auszuschöpfen – z. B. durch Förderkredite oder Kombinationslösungen. Auch energetische Sanierungsmaßnahmen lassen sich eventuell einbinden und steuerlich absetzen. Wer hier klug plant, verbindet Anschlussfinanzierung und Immobilienwertsteigerung.

Fazit

Die Anschlussfinanzierung ist kein lästiger Pflichttermin – sondern eine Chance, die eigenen Finanzen neu aufzustellen. Eigentümer, die früh vergleichen, gut vorbereitet sind und sich beraten lassen, profitieren von Sicherheit, Einsparungen und Planbarkeit.

Mehr Bauland durch vereinfachte Umnutzung? Neue Gesetzespläne vorgestellt

Angesichts der anhaltenden Wohnraumknappheit will die Politik künftig stärker auf Umnutzung bestehender Flächen setzen. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, die Umwidmung von Gewerbe- und Mischflächen in Wohngebiete zu erleichtern. Auch leerstehende Bürogebäude könnten einfacher in Wohnraum umgewandelt werden. Was bedeutet das für Eigentümer – und welche Chancen ergeben sich daraus?

Schnellere Genehmigung bei Umwidmung

Bisher waren Nutzungsänderungen häufig mit aufwendigen Verfahren verbunden. Künftig sollen Kommunen mehr Handlungsspielraum erhalten, um Projekte lokal anzustoßen – etwa durch vereinfachte Bebauungspläne oder Fristverkürzungen bei der Baugenehmigung. Für Eigentümer von ungenutzten Gebäuden ergibt sich dadurch ein neuer Anreiz, bestehende Immobilien aufzuwerten und für den Wohnungsmarkt verfügbar zu machen.

Chancen für Eigentümer mit Weitblick

Gerade im städtischen Raum sind ehemalige Gewerbeflächen oft gut erschlossen, infrastrukturell eingebunden und verkehrsgünstig gelegen – ideale Voraussetzungen für Umnutzungen. Wer hier frühzeitig plant und auf nachhaltige Konzepte setzt, kann nicht nur Fördermittel nutzen, sondern auch von steigender Nachfrage nach zentralem Wohnraum profitieren.

Was zu beachten ist

Trotz vereinfachter Verfahren müssen Schallschutz, Belüftung, Energieeffizienz und Stellplatzregelungen erfüllt werden. Eine Machbarkeitsstudie oder Beratung durch Architekten kann helfen, wirtschaftliche und bauliche Hürden realistisch einzuschätzen. Wer professionell vorgeht, macht aus leerstehenden Flächen neue Werte – für sich und die Stadt.

Fazit

Die geplanten Gesetzesänderungen könnten vielen Eigentümern neue Möglichkeiten eröffnen. Wer frühzeitig plant und Potenziale erkennt, profitiert von Förderungen, Wertsteigerung und einer gesellschaftlich sinnvollen Nutzung bestehender Immobilien.

Grenzstein verschoben? So reagieren Eigentümer richtig

Ein verschobener oder nicht auffindbarer Grenzstein kann schnell zu Unsicherheit oder gar Konflikten mit dem Nachbarn führen. Dabei ist die Grundstücksgrenze die Grundlage für Zäune, Bepflanzung oder bauliche Maßnahmen. Wer als Eigentümer Verdacht schöpft, dass ein Grenzverlauf verändert wurde, sollte umsichtig vorgehen – denn nicht immer steckt Absicht dahinter, und oft lässt sich die Situation schnell klären.

Grenze prüfen – aber richtig

Wenn Zweifel am Grenzverlauf bestehen, sollte als erster Schritt die Einsicht in den amtlichen Lageplan erfolgen. Diese Unterlagen können beim Katasteramt oder dem Grundbuchamt eingesehen oder angefordert werden. Ist der Grenzstein tatsächlich verschoben oder nicht mehr vorhanden, kann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit einer Grenzfeststellung beauftragt werden. Diese ist rechtsverbindlich – und gibt beiden Seiten Klarheit.

Kommunikation statt Konfrontation

Oft entstehen Unklarheiten durch Unwissen oder Baumaßnahmen ohne genaue Ortskenntnis. Wer auf den Nachbarn zugeht und das Gespräch sucht, kann Missverständnisse oft ausräumen, bevor es zum Streit kommt. Ein neutraler Experte schafft Vertrauen und sorgt für eine faire Lösung. Denn selbst eine geringfügige Verschiebung kann langfristig zu Problemen führen – etwa bei einem späteren Verkauf.

Was Eigentümer vermeiden sollten

Eigenmächtiges Umsetzen, Entfernen oder Setzen von Grenzmarkierungen ist keine Lösung – es kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch provisorische Grenzzäune ohne Einigung können zu Auseinandersetzungen führen. Wer rechtssicher handeln will, setzt auf offizielle Dokumentation und professionelle Unterstützung – das schützt vor späteren Kosten und Ärger.

Fazit

Ein verschobener Grenzstein ist kein Grund zur Panik – aber ein Anlass zum Handeln. Eigentümer, die sachlich bleiben, Fakten schaffen und das Gespräch suchen, schützen nicht nur ihre Grundstücksgrenze, sondern auch das gute Miteinander in der Nachbarschaft.

1 3 4 5 6 7 48
Tippgeber
close slider

Tippgeber

Wenn Sie uns eine zur Vermietung oder zum Verkauf stehende Immobilie oder ein Baugrundstück benennen und der jeweilige Eigentümer uns mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt, so erhalten Sie von uns im Erfolgsfall einen Anteil unserer vereinnahmten Vermittlungsprovision .
Weitere Informationen finden Sie hier ...

Sie stimmen der Verarbeitung der oben angegebenen Daten zu. Die Daten werden nur zu Zwecken der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer konkreten Anfrage genutzt. Dies beinhaltet die Zusendung von E-Mails.


Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich per E-Mail an datenschutz@profittlich-immobilien.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Direkt-Anfrage
close slider

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen für alle Immobilien-Fragen zur Verfügung und beraten Sie gern.

Sie stimmen der Verarbeitung der oben angegebenen Daten zu. Die Daten werden nur zu Zwecken der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer konkreten Anfrage genutzt. Dies beinhaltet die Zusendung von E-Mails.


Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich per E-Mail an datenschutz@profittlich-immobilien.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rückruf-Service
close slider

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?

>> Einfach Uhrzeit für Ihren Rückruf auswählen.
>> Individuelle Beratung von unseren Experten erhalten.
>> Kostenfreier Service für Sie!

Mehrfachauswahl möglich