Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Klimaschutz: Zehn Kommunen ausgezeichnet

Ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro haben beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2022“ zehn Kommunen abgestaubt, die sich in besonderer Weise für den Klimaschutz engagieren. In der Kategorie „Ressourcen und Energieeffizienz“ wurden die Stadt Mindelheim für die energetische Sanierung des Maria-Theresia-Freibads, der Kreis Viersen für den klimafreundlichen Neubau des zentralen Kreisarchivs und der Landkreis Lörrach für die interkommunale Wärmeplanung ausgezeichnet.

In der Kategorie „Klimagerechte Mobilität“ wurde die Stadt Darmstadt für die Umsetzung ihres nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilitätskonzepts in der Lincoln-Siedlung ausgezeichnet. Der Kreis Pinneberg erhielt das Preisgeld für seinen digitalen Elektrofuhrpark und die Stadt Bielefeld für das Projekt „3 Monate ohne Auto“, bei dem Bielefelder mit städtischer Begleitung testen konnten, auch ohne Auto mobil zu sein.

Zudem wurden die Gemeinde Nohfelden, die Stadt Münster und die Stadt Amberg in der Kategorie „Klimafreundliche Verwaltung“ prämiert. Die Gemeinden und Städte setzen sich beispielsweise dafür ein, die CO2-Emissionen in ihren Verwaltungen zu minimieren. Den Sonderpreis in der Kategorie „Klimaschutz und Naturschutz“ erhielt der Bodenseekreis für die Moorrenaturierung des Hepbacher-Leimbacher Riedes. Die Preisgelder sollen wiederum in den Klimaschutz fließen. Mehr zu den Projekten und zur aktuellen Preisausschreibung erfahren Interessenten unter klimaschutz.de.

Quellen: idw-online.de/klimaschutz.de

Urteil: Jahresentgelt von Bausparkasse unzulässig

Die BHW-Bausparkasse darf in der Ansparphase von Bausparverträgen kein Jahresentgelt verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH, AZ: XI ZR 551/21). Im vorliegenden Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die genannte Bausparkasse geklagt. Diese hatte von ihren Kunden mit Bausparkonto eine jährliche Gebühr von 12 Euro verlangt.

Zu Unrecht, wie der BGH entschied. Die Erhebung eines Jahresentgelts in der Ansparphase eines Bausparvertrags sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteilige die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Das aktuelle Urteil aus Karlsruhe betrifft zwar nur eine Vertragsklausel der BHW-Bausparkasse, wird aber auch für andere Bausparkassen als wegweisend eingestuft. Denn auch entsprechende Vertragsklauseln anderer Bausparkassen könnten für unwirksam erklärt werden.

Laut des Verbands der privaten Bausparkassen gibt es in Deutschland rund 24 Millionen Bausparverträge und laut Verbraucherzentrale erheben „viele Bausparkassen […] in der Sparphase eine Kontogebühr“. Betroffenen Kunden rät die Verbraucherzentrale nun, die gezahlten Kontogebühren zurückverlangen – am besten per Einschreiben.

Quellen: bundesgerichtshof.de/AZ: XI ZR 551/21; vebraucherzentrale.de; bausparkassen.de

Möbel: Experten setzen auf Pappeln

Ob leichte Möbelplatten, Pflanztöpfchen oder Terrassendielen – sie alle können (teilweise) aus schnellwüchsigen Pappeln beziehungsweise aus deren gemahlener Rinde und deren Zweigen hergestellt werden. Herausgefunden haben das in den vergangenen Jahren mehrere Experten beim Forschungsprojekt Dendromass4Europe (D4EU). Durch geführt wurde es unter der Leitung von Norbert Weber, Professor für Forstpolitik und Forstliche Ressourcenökonomie an der Technischen Universität Dresden

Die Pappeln werden dazu seit 2017 auf schwer zu bewirtschaften Flächen angebaut und wachsen in sogenannten Kurz-Umtriebs-Plantagen (KUP) auf rund 1.300 Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Nordwesten der Slowakei. Der Anbau der Pappeln wirkt sich wohl positiv auf die Umwelt aus und führt laut des slowakische Instituts für angewandte Ökologie „Daphne“ langfristig sogar zu einer besseren Bodenqualität.

Neben den sieben Instituten der Technischen Universität Dresden, Daphne und dem österreichische Forschungszentrum Wood K plus waren auch weitere Unternehmen am Forschungsprojekt beteiligt. Zu diesen zählen unter anderem IKEA Industry Malacky (Slowakei), Pulp-Tec Compound GmbH & Co KG (Deutschland) sowie TerrainEco (Tschechische Republik). Sie testen zurzeit Prototypen.

Quelle: idw-online.de/tu-dresden.de/Weitere Informationen: dendromass4europe.eu

Urteil: Kein Vertrag bei unglücklicher Verwechslung

Ziehen Mieter in eine neue Wohnung, erhalten sie automatisch Strom von einem Grundversorger – es sei denn, sie entscheiden sich für einen Wahlversorger. Doch was passiert, wenn sich ein Mieter für einen Wahlversorger entschieden hat, es aber zu einer Verwechselung der Zählernummern zweier Nachbarwohnungen kommt? Darüber entschied nun das Amtsgericht Frankfurt am Main [Aktenzeichen 29 C 903/21 (19)].

Im vorliegenden Fall hatte eine Immobilienverwaltung einer neuer Mieterin versehentlich die Zählernummer der Nachbarwohnung mitgeteilt. Die Mieterin schloss also mit der vermeintlich richtigen Zählernummer einen Vertrag mit einem Wahlversorger ab. Nachdem die Verwechslung aufgefallen war, informierte die Mieterin ihren Wahlversorger und teilte ihm die richtige Zählernummer, also die ihrer Wohnung, mit. Der Wahlversorger passte seine Abrechnungen entsprechend an.

Der Grundversorger, der ebenfalls Leistungen zur Verfügung gestellt hat, forderte nun allerdings Geld von der Mieterin. Diese sah es jedoch nicht ein, die Rechnung zu begleichen. Daraufhin verklagte der Grundversorger die Mieterin. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Laut Amtsgericht Frankfurt am Main war zwischen den Parteien kein Stromlieferungsvertrag zustande gekommen. Schließlich wollte die Mieterin einen Vertrag mit einem Wahlversorger und nicht mit dem Grundversorger abschließen.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de

Beschluss: Grundstückseigentümerin muss für Rattenbekämpfung sorgen

Auch wenn eine Eigentümerin nichts für Schädlinge auf ihrem Grundstück kann, muss sie diese bekämpfen und die Kosten dafür tragen. So entschied es jetzt zumindest das Verwaltungsgericht Berlin (VG 14 L 1235/22). Im vorliegenden Fall hatte eine unbekannte Person Ratten auf einem Grundstück in Berlin-Reinickendorf mit Futter und Getränken versorgt. Der Rattenbefall war dem Gesundheitsamt gemeldet und von mehreren Personen unabhängig voneinander bestätigt worden.

Das Gesundheitsamt führte eine Ortsbesichtigung durch. Nach dieser verpflichtete das Bezirksamt Reinickendorf die Eigentümerin dazu, innerhalb von einer Woche eine Fachkraft mit der Rattenbekämpfung zu betrauen und das Bezirksamt hierüber schriftlich zu informieren. Geschehe das nicht, wolle das Bezirksamt die Rattenbekämpfung selbst vornehmen und der Eigentümerin die Kosten hierfür in Rechnung stellen.

Daraufhin reichte die Eigentümerin einen Eilantrag ein, jedoch ohne Erfolg. Die Pflicht der Eigentümerin zur Rattenbekämpfung ergebe sich in diesem Fall aus der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen. Die sei auch dann der Fall, wenn die Eigentümerin kein Verschulden und keine Verantwortlichkeit für die Entstehung des Rattenbefalls trifft. Gegen den Beschluss kann die Eigentümerin noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Quelle: berlin.de/VG 14 L 1235/22

Studie: Zahlreiche Heizungsanlagen über 25 Jahre alt

Gut 52 Prozent der Wohnungen in Deutschland werden mit Erdgas beheizt. Das geht aus der Verbrauchskennwerte-Studie 2021 des Energiedienstleister Techem hervor. Für die Studie wurden die Daten zum Endenergie- und Wasserverbrauch sowie die Kosten für Heizung und Warmwasser von 2,1 Millionen deutschen Wohnungen in rund 176.000 Mehrfamilienhäusern untersucht.

Bei der Studie wurden auch mehr als 90.000 aktuell erstellte Energieausweise geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Drittel der Heizungsanlagen älter ist als 25 Jahre und somit laut Techem „ineffizient“. Durch Maßnahmen wie einen hochautomatisierten Heizungsanlagenbetrieb, ein kontinuierliches Heizungsmonitoring sowie eine optimierte Betriebsführung kann die Effizienz bei der konventionellen Wärmeerzeugung laut Techem im Bestand um etwa 15 Prozent gesteigert werden.

Eine optimale Gebäudedämmung biete zudem Energiesparpotenziale von 30 bis 50 Prozent. Außerdem können auch die Mieter mit einem richtigen Lüftungsverhalten zum Energiesparen beitragen und den Verbrauch dadurch um 10 bis 15 Prozent reduzieren. „In Zeiten der Gaskrise und angesichts notwendiger Dekarbonisierung im Gebäudebestand müssen alle Marktteilnehmer zusammenrücken und gemeinsam Energieeffizienzlösungen entwickeln“, so Matthias Hartmann, CEO bei Techem.

Quelle: techem.com

Bau: HDB und bbs fordern Stärkung der heimischen Rohstoffproduktion

Die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu verringern und die heimische Rohstoffproduktion zu stärken – das fordern der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (bbs) im gemeinsamen Positionspapier „Versorgungssicherheit mit Roh- und Baustoffen sowie Energie gewährleisten – Ressourceneffizienz weiter steigern“. Die Verbände fürchten, dass Deutschland ohne bezahlbare Energie und eine wirksame Verschlankung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren ein zunehmender Mangel an mineralischen Rohstoffen droht.

„Wir haben uns in den vergangenen Jahren zu wenig Gedanken über Lieferabhängigkeiten gemacht. Das rächt sich jetzt“, meint HDB-Geschäftsführer Tim-Oliver Müller. Zwar gebe es für die kommenden Jahrzehnte voraussichtlich genügend Rohstoffe. Jedoch scheitere die Rohstoffgewinnung in der Praxis häufig an hohen regulatorischen Hürden und langwierigen, verzögerten Genehmigungsverfahren. bbs-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Frederichs geht sogar noch einen Schritt weiter. Er meint, dass es ohne heimische Rohstoffe kein bezahlbares Bauen mehr gibt.

Die Verbände fordern auch, neue Wege zu gehen und beispielsweise sogenannte Sekundärrohstoffe, die als Abfälle von Produktionsverfahren gelten, in öffentlichen Ausschreibungen zuzulassen. Zudem müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren ihrer Ansicht nach beschleunigt werden. Das vollständige Positionspapier können Interessenten kostenlos downloaden, und zwar unter bauindustrie.de und baustoffindustrie.de.

Quelle und weitere Informationen: bauindustrie.de

Urteil: Schäden müssen von allen Wohnungseigentümern beglichen werden

Entsteht nach einem Leitungswasserschaden aufgrund mangelhafter Leitungen in der Wohnung eines Wohnungseigentümers ein Schaden, muss dieser von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich beglichen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)/Urteil vom 16. September 2022 – V ZR 69/21 V ZR 69/21. Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft zwar eine Gebäudeversicherung für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgeschlossen. Aufgrund wiederholter Vorfälle kommt diese jedoch nur noch für 25 Prozent der Schäden auf.

Wegen des gestiegenen Selbstbehalts der Gebäudeversicherung forderte eine Klägerin nun unter anderem eine von der bisherigen Praxis abweichende Verteilung des Selbstbehalts. Die Kosten werden bislang von einer Verwalterin nach Höhe der Miteigentumsanteile unter den Eigentümern aufgeteilt. Die Klägerin wollte erreichen, dass sie nicht mehr an den Kosten beteiligt wird, die nach ihrer Ansicht ausschließlich am Sondereigentum der Beklagten entstanden sind.

Die Klägerin scheiterte vor dem BGH aktuell zwar und muss sich an den Kosten beteiligen. Jedoch hat der BGH einen Punkt ans Berufungsgericht zurückverweisen. Dieses muss nun noch darüber entscheiden, ob der Verteilungsschlüssel künftig geändert werden kann. Laut BGH müssen Wohnungseigentümergemeinschaften zwar gemeinsam Beschlüsse fassen. Im vorliegenden Fall könnte es sich aber um eine „unbillige Belastung der Klägerin“ handeln, da die Leitungswasserschäden im Bereich der Wohneinheiten und nicht in ihrer Gewerbeeinheit auftreten.

Quelle: V ZR 69/21/bundesgerichtshof.de

Licht: Beleuchtungstipps für Garten und Balkon

Wie der Balkon mit einer Beleuchtung gemütlich in Szene gesetzt werden kann, beleuchtet das Portal home24.de. Beim Kauf der Beleuchtung sollten Eigentümer und Mieter darauf achten, dass sie den verschiedenen Witterungsverhältnissen standhält. Daher müssen höhere Schutzklassen gegen Schmutz und Feuchtigkeit gewählt werden.

Lampen mit der Schutzklasse IP23 eignen sich laut Portal für den Einsatz unter einem bedachten Balkon oder unter dem Dach. Bei einem unbedachten Außenbereich sollten hingegen Lampen mit der Schutzklasse IP44 gewählt werden, die besser vor Wasser geschützt sind. Außerdem sei ein fachgerecht montierter Stromanschluss wichtig.

An einigen Balkonen können Deckenleuchten für das nötige Licht sorgen. Auch der Einsatz einer Akzentbeleuchtung mit LED-Strips oder einer LED-Lichterkette kann sich lohnen. Durch den Einsatz von Lichterketten können kleine Balkone optisch beispielsweise vergrößert werden, da sich die Ecken ausleuchten lassen.

Quelle und weitere Tipps: home24.de

Wasserschadensanierung: Neue Art der Trocknung

Eine neue Art der Trocknung für feuchte Wände aufgrund eines Wasserschades haben Forschende der Fraunhofer-Gesellschaft entwickelt. Bei „FastDry®“ handelt es sich um eine rechteckige Dämmplatte, die nach einem Wasserschaden an der feuchten Wand angebracht wird. Dabei gelangt der entstehende Wasserdampf durch die Dämmplatte mit integriertem Heizdraht. Die Wärme verbleibt nach Angaben der Forschenden durch die Dämmung in der Wand.

Vorteilhaft an der lautlosen Dämmplatte aus handelsüblicher Mineralwolle, entwickelt von Projektleiter Andreas Zegowitz, Gruppenleiter Wärmekennwerte, Klimasimulation in der Abteilung Hygrothermik, und seinem Team, ist nach Angaben der Forschenden, dass sie wenig Strom benötigt und der Raum nicht unnötig aufgeheizt wird. Außerdem ist Mineralwolle nicht brennbar. Die Dämmplatte erfülle daher auch strenge Brandschutzvorschriften.

Wann die Wand trocken ist, wird unter anderem mittels eines Temperatursensors gemessen, der die Oberflächentemperatur der Wand erfasst. Die Dämmplatte lässt sich dann entweder manuell oder per Fernsteuerung abschalten. Laut Andreas Zegowitz kann die Wand bei „gleichbleibender Temperatur und Energieaufnahme beispielsweise über einen Zeitraum von 24 Stunden […] als trocken angesehen werden“.

Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de

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