Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Cyberkriminalität: Herausforderung in der Immobilienbranche

Die Immobilienbranche steht vor neuen Herausforderungen durch Cyberangriffe. Das zeigt eine Studie des Unternehmens KPMG und des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Aus dieser geht hervor, dass zwar 93 Prozent der Unternehmen der Branche Cybersecurity für wichtig erachten, aber nur 51 Prozent eine entsprechende Strategie haben. Vor allem fehlt es an spezifischen Schutzmaßnahmen für Gebäudetechnik. Nur 20 Prozent der Unternehmen gaben an, Sicherheitsvorkehrungen in diesem Bereich zu treffen.

Die Studienergebnisse zeigen laut ZIA, dass Cybersecurity wichtig ist, um die digitale Infrastruktur zu schützen. Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des ZIA, Aygül Özkan, weist darauf hin, dass die aktive Beteiligung der Führungsebene unerlässlich ist, um das gesamte Unternehmen widerstandsfähig gegen Cyberkriminalität aufzustellen.

Aygül Özkan hebt außerdem hervor, dass der Faktor Mensch als potenzielles Einfallstor für Cyberangriffe nicht vernachlässigt werden darf. Eine umfassende Risikoaufklärung und regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden seien daher von großer Bedeutung, um die Sicherheit zu erhöhen.

Quelle und weitere Informationen: zia-deutschland.de

Energiesparen: Diese Änderungen gelten 2024

Ab 2024 treten Änderungen im Bereich des Energiesparens in Kraft. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Eine wesentliche Neuerung ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ab dem 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme installieren, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Für bestehende Gebäude außerhalb von Neubaugebieten oder bei einem Heizungsaustausch gelten gestaffelte Fristen bekommen die Einwohner etwas mehr Zeit – in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 und in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Die Pflicht greift allerdings schneller, wenn der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes vor Ort bereits beschlossen worden ist.

Die Neuerungen im GEG beinhalten verschiedene Optionen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme, Gas- oder Ölheizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl sowie Kombinationen aus Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Reine Öl- oder Gasheizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden, müssen jedoch ab 2029 einen gewissen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen, der bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt.

Die Förderungen für Heizungsaustausche und Sanierungen werden erhöht, einschließlich eines „Speedbonus“ für schnell umgesetzte Projekte und spezieller Boni für einkommensschwache Haushalte. Ab März 2024 gelten auch höhere Effizienzanforderungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Weitere Änderungen umfassen unter anderem die steigenden CO2-Preise, die zu höheren Kosten für Heizöl und Erdgas führen. Eine Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 erhöht den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro kWh. Weitere Änderungen finden Interessenten auf: verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de

Fahrradgaragen: Bauvorschriften beachten

Für den Bau von Fahrradgaragen kann in einigen Regionen eine Genehmigung erforderlich sein. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wer bereits eine bestehende Garage oder einen Geräteschuppen besitzt, habe meist keine Probleme. Diese zu nutzen, sei zulässig.

Bauherren, die eine neue Fahrradgarage errichten möchten, sollten sich laut VPB jedoch mit den jeweiligen Landesbauordnungen auseinandersetzen. In diesen könne festlegt werden, ob eine Baugenehmigung nötig ist, etwa aufgrund von bestimmten Größen- oder Höhenvorgaben. Neben den Landesbauordnungen können auch die kommunalen Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne Vorgaben enthalten.

Der VPB empfiehlt, vor der Errichtung oder dem Kauf einer Fahrradgarage Rücksprache mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden zu halten. Dies verhindere mögliche Konflikte und stelle sicher, dass alle Vorgaben korrekt umgesetzt werden.

Quelle: VPB

Städteranking: Mainz führt im Dynamikranking

Mainz hat sich im aktuellen Städteranking 2023 als dynamischste Stadt Deutschlands behauptet (Platz 1) und hat sich damit in den vergangenen fünf Jahren am besten entwickelt. Berlin und Leipzig liegen im Dynamikranking auf Platz 2 und 3. Im Niveauranking, das die Wirtschaftskraft der Städte abbildet, hat es München auf Platz 1 geschafft. Mainz liegt in diesem Ranking auf Platz 2, Stuttgart auf Platz 3.

Im Bereich Nachhaltigkeit Heidelberg sticht hervor und erklimmt den ersten Platz, gefolgt von Ingolstadt und Wolfsburg. Die Stadt Heidelberg beeindruckt durch ihre zukunftsorientierte Ausrichtung, hervorragende Forschungseinrichtungen und eine starke digitale Infrastruktur. Herne, Duisburg und Gelsenkirchen nehmen im Nachhaltigkeitsranking dagegen die untersten Ränge ein.

Das Ranking offenbart eine bemerkenswerte Dynamik in den Metropolen. Sechs der sieben größten Städte Deutschlands sind unter den Top-15 des Dynamikrankings vertreten, mit Hamburg als Aufsteiger des Jahres. Einzig Stuttgart schneidet mit Platz 57 schwächer ab. Die Metropolen punkten insbesondere im Immobilienmarkt, wobei Berlin, Köln und Hamburg die höchsten Steigerungen bei den Mieten verzeichnen. Dieser Trend zeigt die hohe Attraktivität dieser Städte, stellt aber gleichzeitig eine Herausforderung für Mietsuchende dar. Das Städteranking ist eine gemeinsame Initiative von der Wirtschaftswoche, ImmoScout24 und IW Consult, bei der alle 71 deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern anhand verschiedener Faktoren wie Wirtschaftskraft, Lebensqualität und Nachhaltigkeit bewertet werden.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de

Hauskauf: Förderstopp bei vier KfW-Förderprogrammen

Zu Verunsicherung in Bezug auf die Eigenheimförderung könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts führen. Dieses hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt (2 BvF 1/22). Das Gesetz zielte darauf ab, eine im Jahr 2021 vorgesehene, aber nicht genutzte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ [später in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt] für zukünftige Haushaltsjahre verfügbar zu machen.

Von dem Urteil sind laut Wirtschaftswoche auch Neubauförderprogramme betroffen, die das Bundesministerium erst in diesem Jahr auf den Weg gebracht hatte. Konkret geht es um den Förderstopp für zinsverbilligte Kredite der KfW, und zwar für die vier Programme „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (134), „Altersgerechtes Umbauen“ (455-B), „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ (202) sowie das „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ (805). Die KfW weist darauf hin, dass bereits zugesagte Förderdarlehen von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen sind.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Kreditaufnahmen nicht erfüllt, die durch Notlagen bedingt sind. Die Nichtigkeit des Gesetzes hat zur Folge, dass der Umfang des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro reduziert wird. Für bereits eingegangene Verpflichtungen, die dadurch nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber anderweitige Kompensationen finden.

Quellen: bundesverfassunggericht.de/(2 BvF 1/22)/wiwo.de/rtl.de/kfw.de

Wohnimmobilienmarkt: Das sind die Entwicklungen

Tel Aviv hat als teuerste Immobilienstadt im Wirtschaftsraum Europa-Arabien-Afrika (EMEA-Raum) mit einem Quadratmeterpreis von 14.740 EUR Paris überholt. Südosteuropäische Länder wie Bosnien-Herzegowina, Ungarn und Kroatien verzeichneten beachtliche Preissteigerungen von über 20 Prozent. Im Gegensatz dazu erlebten Großbritannien und Dänemark deutliche Preisrückgänge von 17,9 bzw. 9,6 Prozent. Das geht aus dem Deloitte-Property-Index hervor.

Das Jahr 2022 stand laut Deloitte im Zeichen der nachhaltigen Transformation im Immobiliensektor, getrieben durch Herausforderungen wie die Energiekrise. Projektentwickler und Hausbesitzer integrierten verstärkt alternative Energielösungen, darunter Sonnenkollektoren und geothermische Systeme. Diese Veränderungen begünstigten Mietwohnkonzepte in Europa und führten zu einer steigenden Nachfrage nach umweltfreundlichen und energieeffizienten Wohnlösungen.

In Deutschland verlangsamte sich der Immobilienboom, wobei der Kaufpreisanstieg moderat blieb, während die Mieten aufgrund von Wohnungsmangel und zurückgehender Bautätigkeit stiegen. Die deutsche Wohnimmobilienlandschaft zeigte weiterhin erhebliche Unterschiede, wobei München mit 11.400 Euro pro Quadratmeter deutlich über dem Durchschnitt lag. Trotz externer Herausforderungen wie steigenden Energiekosten und erhöhten Finanzierungskosten erwarten die Experten ab 2023 eine Stabilisierung auf dem Investitionsmarkt.

Quelle: www2.deloitte.com

Junges Wohnen: Wohnheimplätze verdoppelt

Die Anzahl der in der sozialen Wohnraumförderung geplanten Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende hat sich in diesem Jahr durch das Förderprogramms „Junges Wohnen“ mehr als verdoppelt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor.

Während 2022 noch rund 2.700 neue Wohnheimplätze geplant waren, steigt die Zahl 2023 auf etwa 5.700. Bei der geplanten Modernisierung seien es dieses Jahr 3.500 Plätze im Vergleich zu 1.400 im Vorjahr.

Das Ziel des Programms ist es, jungen Menschen, besonders in Großstädten, bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Es handelt sich dabei um ein Subprogramm des sozialen Wohnungsbaus, das sowohl Neubauten als auch Modernisierungen fördert.
Das Bundesbauministerium hat 500 Millionen Euro für das Förderprogramm. Die Bundesländer sind zuständig für die Umsetzung des Programms. Das Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ ist ein Teilprogramm des sozialen Wohnungsbaus.

Quelle: bmwsb.de

Kellerumbau: Vorgaben beachten

Das Ausbauen von Kellerräumen zu Wohnzwecken kann eine Baugenehmigung erfordern. Dies betont der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn es handelt es sich um eine sogenannte Nutzungsänderung, wenn Hausbesitzer aus ihrem Kellerabstellraum eine eigenständige Wohnung machen möchten. Diese Veränderung benötigt in den meisten Fällen eine behördliche Zustimmung.

Die jeweiligen Landesbauordnungen legen spezifische Vorgaben für solche Umbauten fest. Sie bestimmen beispielsweise die Mindesthöhe der Räume und sorgen dafür, dass ausreichend Licht und Luft vorhanden ist. Darüber hinaus sind die Brandschutzvorgaben und die Energieeinsparverordnung zu beachten.

Der VPB rät Hausbesitzern dringend, sich vorab bei der örtlichen Baubehörde über die Machbarkeit und die entsprechenden Auflagen zu erkundigen. Erst wenn alle Bedingungen und Richtlinien geklärt sind, sollte die detaillierte Planung und Finanzierung des Vorhabens erfolgen.

Quelle: VPB

Konsumentenkredite: Immobilienbesitzer zahlen weniger

Immobilienbesitzerinnen genießen einen finanziellen Vorteil bei Konsumentenkrediten und zahlen weniger für diese als diejenigen ohne Wohneigentum. Sie zahlten für diese nur 6,26 Prozent Zinsen zahlten, während sich die Zinsen für andere Kreditnehmer auf 7,47 Prozent beliefen. Dies geht aus einer Untersuchung von Check24 hervor. Dr. Stefan Eckhardt von CHECK24 betont, dass Immobilienbesitzer aufgrund ihrer hohen Kreditwürdigkeit von Banken bevorzugt behandelt werden.

Das gelte auch für Modernisierungskredite. Für diese haben die Zinskosten im Vergleich zum Vorjahr um 69 Prozent zugenommen. Diese Zunahme habe dazu geführt, dass ein Kredit über 15.000 Euro für 60 Monate die Verbraucher nun monatlich 15 Euro oder insgesamt 919 Euro mehr kostet als zuvor. Dr. Stefan Eckhardt gibt auch zu bedenken, dass der aktuelle Zinsvorteil für Immobilienbesitzer gesunken ist und die Kreditvergabekriterien strenger geworden sind. Er prognostiziert jedoch, dass Banken bald günstige Kredite für ökologische Anlagen wie Wärmepumpen und Solaranlagen bereitstellen könnten.

2023 haben Immobilienbesitzer laut Check24 durchschnittlich 19.660 Euro von Banken für Immobilienmodernisierungen aufgenommen. 2022 waren es noch 22.851 Euro. Das entspricht einem Rückgang von 14 Prozent. Gründe dafür können laut Check24 gestiegene Zinsen sowie politische Unsicherheiten seien.

Quelle und weitere Informationen: check24.de

Green Buildings: Nachhaltigkeit treibt Immobilien-Investmentmarkt

In nachhaltige, zertifizierte Gebäude wurden 2022 in Deutschland rund 11,2 Milliarden Euro investiert. Das entspricht einem Anteil von 30,6 Prozent am gesamten Investmentmarkt. Dies geht aus dem Marktbericht der BNP Paribas Real Estate GmbH hervor. Im Dokument wird auch über die wachsende Bedeutung von Green-Building-Zertifikaten wie DGNB, BREEAM und LEED informiert.

Besonders für institutionelle Investoren spielt der Nachhaltigkeitsfaktor offenbar eine wichtige Rolle. Sie investierten laut der BNP Paribas Real Estate GmbH über 60 Prozent ihres Anlagevolumens in zertifizierte Green Buildings, bei Versicherungen waren es sogar über 72 Prozent ihres Anlagevolumens. Besonders in gefragten A-Städten wie Berlin, Frankfurt und München lag der Anteil der gewerblichen Transaktionen für nachhaltige Gebäude bei über 40 Prozent.

An der Gesamtinvestition der Assetklasse Büro blieben Büroimmobilien mit einem Anteil von 46,2 % die dominante Kategorie im Green-Building-Investmentmarkt. Dies zeigt, dass fast jeder zweite Euro dieser Kategorie in zertifizierte Gebäude fließt. Interessenten, die den vollständigen Marktbericht lesen möchten, finden diesen auf: realestate.bnpparibas.de/marktberichte/investmentmarkt/deutschland-market-focus

Quelle und weitere Informationen: realestate.bnpparibas.de

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