Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Soziales: Die Zukunft des Wohnens im Alter

Mit zunehmendem Alter wird das Wohnumfeld entscheidend für die Erhaltung von Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe. Die demografische Entwicklung erfordert innovative Wohnkonzepte, die älteren Menschen ermöglichen, aktiv und integriert in der Gesellschaft zu leben. Diese Konzepte reichen von Mehrgenerationenhäusern und betreutem Wohnen bis hin zu spezialisierten Seniorenresidenzen, die ein selbstbestimmtes Leben fördern und gleichzeitig soziale Kontakte erleichtern. Darauf weist die Nachhaltigkeitsexpertin Dr. Alexandra Hildebrandt hin.

Praktische Lösungen wie der Umbau von Immobilien zu barrierefreien Wohnungen oder die Nutzung von Leibrentenmodellen unterstützen ältere Menschen dabei, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Sie tragen dazu bei, dass ältere Menschen ihre Unabhängigkeit bewahren und gleichzeitig auf notwendige Unterstützung zugreifen können. Regional initiierte Projekte und Workshops fördern zudem die Einbindung der älteren Bevölkerung in die Gestaltung ihrer Lebensräume.

Auch ein koordiniertes Netzwerk aus Gesundheits- und Sozialdienstleistern ist entscheidend, um den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden. Dies schließt regelmäßige Maßnahmen ein, um Gesundheits- und Pflegebedarf frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Durch integrierte Versorgungsmodelle, die sowohl die medizinische Betreuung als auch soziale Aktivitäten umfassen, wird eine umfassende Betreuung gewährleistet. Dies kann dann wiederum zu mehr Lebensqualität im Alter beitragen.

Sanierungsmaßnahmen: Diese Förderprogramme gibt es

Eigentümer stehen vor hohen Kosten, wenn sie ihre Immobilien energetisch sanieren möchten. Dabei kann eine Modernisierung die Energiekosten deutlich senken und den Immobilienwert steigern. Um diese finanzielle Last zu mildern, gibt es vielfältige Förderprogramme. Die Förderungen müssen Eigentümer zunächst beantragen, und zwar vor der D. Investitionen dürfen meist erst nach dem Erhalt des Förderbescheids getätigt werden. Durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) können Eigentümer zum Beispiel Zuschüsse für unterschiedliche Maßnahmen wie Heizungserneuerungen und Dämmungsarbeiten erhalten. Diese können bis zu 70 Prozent der Kosten abdecken.

Ein weiterer Anreiz wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geboten, das unter anderem die Modernisierung der Gebäudehülle fördert. Hier können Eigentümer bis zu 20 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Nicht zuletzt kann durch steuerliche Absetzbarkeit ein zusätzlicher finanzieller Vorteil genutzt werden: 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt) lassen sich über drei Jahre hinweg steuerlich geltend machen.

Trotz der Unterstützungen kann der Weg durch den Förderdschungel komplex sein. Hier kommen Energieberater ins Spiel. Sie helfen nicht nur bei der Antragstellung und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, sondern können auch von der BAFA bezuschusst werden. Mit Umsicht und professioneller Unterstützung können Eigentümer sicherstellen, dass sie die maximale Förderung für ihre Investitionen erhalten.

Komfort: Tipps zur Nachrüstung von Außenjalousien

Mit Außenjalousien können Eigentümer ihre Immobilie nachrüsten, um für mehr Sonnenschutz und Privatsphäre zu sorgen. Doch dabei muss beachtet werden, dass diese im Vergleich zu Rollläden keinen zusätzlichen Einbruchschutz bieten und weniger Schutz gegen extreme Wetterbedingungen bieten. Außerdem erlauben Außenjalousien durch verstellbare Lamellen zwar einen dosierbaren Lichteinfall, ermöglichen jedoch nicht wie Rollläden eine komplette Verdunkelung.

Dennoch stellt der Einbau von Außenjalousien eine Investition in den Wohnkomfort dar. Darauf weist das Portal haus.de hin. Beim Nachrüsten von Außenjalousien sollten Eigentümer besonders auf die Montage achten. Die Stabilität der Anbringung ist entscheidend, um Schäden durch starke Winde zu vermeiden. Für große Fenster sind zusätzliche Laufschienen empfehlenswert, um die Außenjalousien stabil zu halten.

Die Wahl der Lamellenbreite und Bedienungsart, manuell oder elektrisch, spielt eine Rolle bei der Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit der Außenjalousien. Es sei ratsam, beim Kauf von Außenjalousien nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität und die Eignung für spezifische Wohnsituationen zu achten.

Heizen: Kosten lassen sich durch einfache Maßnahmen senken

Durch ein effizientes Heizverhalten können die Energiekosten erheblich gesenkt werden. Dazu ist die Anpassung der Raumtemperatur auf etwa 19 bis 20 Grad Celsius in Wohnbereichen und 16 bis 18 Grad in wenig genutzten Räumen wie Schlafzimmern erforderlich.

Das Freihalten von Heizkörpern von Möbeln und anderen Gegenständen vermeidet Wärmestaus und ermöglicht eine effizientere Wärmeverteilung im Raum. Dadurch kann die Heizung effizienter arbeiten und verbraucht weniger Energie, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.

Insbesondere in der kühlen Jahreszeit ist das Stoßlüften ist eine weitere wichtige Maßnahme. Durch das regelmäßige Öffnen der Fenster für kurze Zeit wird verbrauchte Luft schnell ausgetauscht, ohne dass zu viel Wärme verloren geht.

Wintergartenbau: So gelingt die professionelle Planung

Beim Bau eines Wintergartens ist sorgfältige Planung entscheidend. Zuerst können Eigentümer dazu eine Skizze des gewünschten Grundrisses erstellen. Dabei müssen sie sowohl die Raumgröße als auch der Platzbedarf für die Inneneinrichtung berücksichtigen. Es empfiehlt sich, professionelle Unterstützung von Architekten oder spezialisierten Fachplanern in Anspruch zu nehmen. Diese können durch ihre Erfahrung und Branchenkontakte bei den Planungen helfen.

Bei der Materialauswahl ist darauf zu achten, dass diese sowohl die Ästhetik als auch die Funktionalität des Wintergartens beeinflusst. Holz bietet eine natürliche Optik, benötigt aber regelmäßige Pflege. Aluminium ist wartungsarm, erfordern aber eine spezielle Isolierung. Auch die Art des Wintergartens – ob beheizt als Wohnwintergarten oder ungeheizt als Kaltwintergarten – spielt eine Rolle bei der weiteren Planung und Nutzung.

Außerdem muss beachtet werden, dass – abhängig von lokalen Bebauungsplänen – für den Bau eines Wintergartens eine einfache Bauanzeige erforderlich oder ein Genehmigungsverfahren notwendig sein können. Qualifizierte Mitarbeiter von Fachfirmen können notwendige Unterlagen wie Konstruktionszeichnungen und Energieberechnungen erstellen und die Abwicklung der Formalitäten übernehmen.

Modernisierung: Berücksichtigung von Mieterbelangen essenziell

Mieter sind nicht verpflichtet, ihre Wohnungen für Modernisierungsarbeiten zu räumen. Dies gilt besonders für sanierungsbedürftige Immobilien, in denen Modernisierungen geplant und durchführbar sind, ohne die Mieter vorübergehend zu verdrängen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Eine solche besteht etwa dann, wenn die Maßnahmen in einem baufälligen Haus nicht anders erledigt werden können. So entschied das Landgericht Berlin II (AZ: 65 S 139/24).

Im vorliegenden Fall forderte eine Vermieterin einen 85-jährigen Mieter dazu auf, das Haus zwischen Juli und September 2023 zu räumen. Dieser sah das nicht ein. Der Fall landete zunächst vor dem Amtsgericht Wedding. Die Vermieterin forderte den Mieter mit mehreren Schreiben auf, das Haus für eine gewisse Zeit zu räumen. Dies tat er nicht. Daraufhin drohte die Vermieterin eine fristgemäße Kündigung wegen der Verletzung der Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten an und sprach diese dann auch aus. Zu Unrecht, wie das LG Berlin II meint.

Die Maßnahmen in dem Reihenhaus können nach Einschätzung der Richter isoliert geplant und durchgeführt werden. Jedenfalls sei den Schreiben der Vermieterin nichts anderes zu entnehmen. Außerdem sei die Vermieterin nach dem vertraglichen Rücksichtnahmegebot (§ 241 Abs. 2 BGB) dazu verpflichtet gewesen, bei der Planung und Durchführung Rücksicht auf ihre Mieter zu nehmen. Dabei müssen verschiedene Aspekte differenziert werden. Bei älteren, kranken Mietern müssen andere Belange berücksichtigt werden als bei gesunden, jungen Mietern.

Markisen: Dürfen sie ohne Weiteres montiert werden?

Ein Mieter wollte auf seinem Balkon eine Markise anbringen und fragte seinen Vermieter um Erlaubnis. Dieser verweigerte ihm dies allerdings, da er optische Beeinträchtigungen des Gebäudes befürchtete. Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht München (AZ: 411 C 4836/13). Dieses entschied, dass der Vermieter die Zustimmung zur Montage nicht verweigern darf. Das Interesse des Mieters, sich vor Sonnenstrahlung zu schützen, sei wichtiger sei als die vom Vermieter befürchtete optische Beeinträchtigung.

Ein anderslautendes Urteil erging vom Amtsgericht Köln im Fall eines Mieters, der eine Markise auf der Terrasse einer modern gestalteten Wohnanlage anbringen wollte. Hier überwogen die Interessen des Vermieters, da die Markise aufgrund der puristischen Architektur und der Sichtbarkeit in einem offenen Innenhof als störend angesehen wurde. In diesem Fall wurde dem Mieter zugemutet, alternative Sonnenschutzmethoden wie Sonnenschirme oder einen mobilen Pavillon zu nutzen (AZ: 201 C 62/17).

Diese Urteile zeigen, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit der Markisenmontage von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt, einschließlich des Gebäudetyps und der Lage der Wohnung. Mieter sollten stets eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen und idealerweise eine Fachfirma mit der Montage beauftragen, um Beschädigungen zu vermeiden und ihre Rechte zu sichern.

Wärmeschutzverglasung: Verbesserung der Energieeffizienz möglich

Wärmeschutzverglasungen spielen eine entscheidende Rolle für die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie verhindern, dass Wärme durch Fensterflächen nach außen entweicht. Dadurch lassen sich Heizkosten signifikant zu reduzieren. Besonders in der kalten Jahreszeit, in der Heizenergie durch alte Fenster verloren gehen kann, bietet der Austausch hin zu modernen Doppel- oder Dreifachverglasungen eine effektive Lösung zur Energieeinsparung.

Für Gebäudeeigentümer, die in die Jahre gekommene Immobilien besitzen, empfiehlt sich die Modernisierung der Fenster. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese älter als zwanzig Jahre sind. Moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifachisolierung bieten nicht nur eine verbesserte Wärmeisolation, sondern auch eine optimale Lichttransmission. Spezielle Beschichtungen reflektieren die Infrarot-Wärmestrahlung, wodurch die Wärme effektiv im Raum gehalten wird und somit Heizkosten weiter gespart werden können.

Ein weiterer bedeutender Vorteil moderner Verglasungen ist die gesteigerte Wohnqualität. Durch höhere Oberflächentemperaturen der inneren Scheiben wird eine größere Behaglichkeit nahe den Fenstern erreicht. Dreifachverglaste Fenster, die früher hauptsächlich in Passiv- und Niedrigenergiehäusern verwendet wurden, gewinnen daher zunehmend an Bedeutung in der Altbausanierung. Eigentümer, die über den Fensteraustausch nachdenken, sollten sich zunächst über staatliche Zuschüsse für den Modernisierungsprozess informieren. Danach können sie sich auch von Fachhändlern vor Ort beraten lassen.

Herbst: Dach vor Wetterextremen schützen

Im Herbst und zu anderen Jahreszeiten ist es insbesondere nach Stürmen, Stark- oder Dauerregen wichtig, Dachziegel auf Verschiebungen oder Schäden zu kontrollieren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Dipl.-Ing. Marc Ellinger vom VPB empfiehlt aber, nicht nur die Dachziegel, sondern auch Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig zu inspizieren und zu warten, um Fassadenschäden durch unkontrollierten Wasserablauf zu verhindern. Durch die Überprüfungen können kostspielige Wasserschäden vermieden werden.

Bei Flachdächern müssen große Wassermengen – wie zum Beispiel durch Starkregen – besonders schnell ableiten, um eine Überlastung der Dachkonstruktion zu verhindern. Flachdächer sollten auch einen Notüberlauf haben, der bei starken Regenfällen eine angemessene Entwässerung gewährleistet. Gründächer benötigen zudem Schutzmaßnahmen wie Siebe für ihre Entwässerungssysteme, damit es nicht durch Verstopfungen durch Pflanzenteile kommt.

Letztlich sollten Immobilieneigentümer laut VPB überlegen, Regenwasser für die Gartenbewässerung oder die Nutzung im zu Haus sammeln. Dazu sind Regentonnen oder spezielle Systeme erforderlich. Der VPB rät, sich bei der Planung solcher Systeme sachkundige Beratung einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass alle baulichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Grundsteuer: Bewertung laut Gericht nicht zu beanstanden

Das Finanzgericht Köln hat kürzlich eine Musterklage gegen die neue Grundsteuerbewertung gemäß des Bundesmodells abgelehnt. Im vorliegenden Fall stand eine Eigentumswohnung im Fokus, deren Grundsteuerwert anhand eines Bodenrichtwerts von 2.280 Euro festgesetzt worden war. Die Kläger argumentierten, dass die neue Bewertung nach dem Bundesmodell verfassungswidrig sei, da sie zu einer wesentlichen Erhöhung des Grundsteuerbetrags führe. Zudem wurde für eine weitere Wohnung der Kläger in – ihrer Meinung nach – besserer Lage nur ein Bodenrichtwert von 530 Euro angesetzt.

Das Finanzgericht Köln befand jedoch, dass die angewandten Bewertungsvorschriften keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Bewertung innerhalb eines objektivierten Rahmens erfolgt und typisierte Verfahren aufgrund der Masse der Bewertungen zulässig sind. Sie betonten auch, dass Bodenrichtwerte eine bewährte Methode zur Wertfindung in verschiedenen steuerrechtlichen Kontexten darstellen.

Die Entscheidung unterstreicht die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Grundsteuerregelungen und die Bedeutung einer präzisen, fairen Bewertung. Der Senat ließ eine Revision zu. Das bedeutet, dass der Bundesfinanzhof letztlich entscheiden wird.

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